Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik Sog. "ledige Väter" bekommen endlich mehr Rechte für ihre Kinder

Innenpolitik Sog. "ledige Väter" bekommen endlich mehr Rechte für ihre Kinder

olga64
olga64
Mitglied

Sog. "ledige Väter" bekommen endlich mehr Rechte für ihre Kinder
geschrieben von olga64
Ich finde es gut, dass unverheiratete Väter endlich ausser dem Recht, Unterhalt zu bezahlen, auch ein Sorgerecht für ihre Kinder erhalten. Sie sind nicht länger manchen uneinsichtigen Müttern ausgesetzt, die auf dem Wege der Barrikade versuchen, ihre eigene Rechnung mit dem früheren Partner aufzumachen.
Wie schon beim veränderten Gesetz, dass eine Ehe keine Versorgungseinrichtung bis zum Lebensende für Frauen ist, soll der Focus ausschliesslich auf das Wohl des Kindes gelegt werden.
Olga
smokie
smokie
Mitglied

Re: Sog. "ledige Väter" bekommen endlich mehr Rechte für ihre Kinder
geschrieben von smokie
Da stimme ich Ihnen völlig zu. Und es ist ein weiterer Schritt weg von der Sichtweise, die das Gebaeren eines Kindes schon als Grosstat an sich betrachtet, woraus dann 'Eigentumsrechte' am Kind abgeleitet werden.

smokie
myrja
myrja
Mitglied

Re: Sog. "ledige Väter" bekommen endlich mehr Rechte für ihre Kinder
geschrieben von myrja
als Antwort auf olga64 vom 03.08.2010, 17:03:48
Diese gesetzliche Regelung war längst überfällig!

Myrja

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arno
arno
Mitglied

Re: Sog. "ledige Väter" bekommen endlich mehr Rechte für ihre Kinder
geschrieben von arno
als Antwort auf smokie vom 06.08.2010, 13:44:55
Hallo, smokie,

ich denke, dass es die Eigentumsrechte am Kind
immer geben wird.

Viele Grüße
Arno
Re: Sog. "ledige Väter" bekommen endlich mehr Rechte für ihre Kinder
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf smokie vom 06.08.2010, 13:44:55


es ist eine großtat - allerdings sollte niemand, auch die mutter nicht, eigentumsrechte ableiten.
arno
arno
Mitglied

Re: Sog. "ledige Väter" bekommen endlich mehr Rechte für ihre Kinder
geschrieben von arno
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 06.08.2010, 15:59:56
Hallo, karin2,

in der deutschen Rechtswissenschaft bezeichnet Eigentum das Herrschaftsrecht einer Person über eine Sache.
Die deutsche Sprache ordnet dem Kind den Artikel "das"
zu, womit Kind als geschlechtloses Wesen den Sachen gleichgestellt wird.
Kinder werden wie Sachen und Tiere nicht gefragt, mit Kindern wird gemacht.

Oder ist das nicht so?

Viele Grüße
Arno

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clara
clara
Mitglied

Re: Sog. "ledige Väter" bekommen endlich mehr Rechte für ihre Kinder
geschrieben von clara
als Antwort auf arno vom 06.08.2010, 19:19:24
So lange ein Kind noch keine Einsicht in bestimmte Dinge hat, haben kann, müssen Eltern zusehen, was das Beste für ihr Kind ist. Mit zunehmendem Alter sollten sie dann ihr Kind immer mehr fragen, was es selbst als das Beste für sich empfindet.
Das hat nichts mit Eigentumsrechten zu tun, sondern mit Fürsorge oder Sorgfaltspflicht.

Clara
myrja
myrja
Mitglied

Re: Sog. "ledige Väter" bekommen endlich mehr Rechte für ihre Kinder
geschrieben von myrja
als Antwort auf arno vom 06.08.2010, 19:19:24
Hallo, karin2,

in der deutschen Rechtswissenschaft bezeichnet Eigentum das Herrschaftsrecht einer Person über eine Sache.
Die deutsche Sprache ordnet dem Kind den Artikel "das"
zu, womit Kind als geschlechtloses Wesen den Sachen gleichgestellt wird.
Kinder werden wie Sachen und Tiere nicht gefragt, mit Kindern wird gemacht.

Oder ist das nicht so?

Viele Grüße
Arno
geschrieben von arno


Sag mal Arno,

wo hast Du denn diesen Blödsinn her? Nur weil es "DAS" Kind heißt, ist es noch lang keine Sache und kein geschlechtsloses Wesen. Schon mal was von "Mädchen" und " Junge" gehört?

Aus Wikipedia:
Nach deutschem Recht ist eine Sache ein körperlicher Gegenstand (§ 90 BGB). Damit ist jede im Raum abgrenzbare Materie eine Sache, gleich ob fest, flüssig oder gasförmig (Aggregatzustand); also beispielsweise auch Gas oder Wasser in Flaschen.

Keine Sache ist auch der lebende menschliche Körper. Dies aber nicht etwa, weil er nicht aus Materie besteht, sondern weil er als Rechtssubjekt (= Träger von Rechten und Pflichten) nicht gleichzeitig Rechtsobjekt sein kann. An Sachen kann man Besitz und Eigentum erlangen.

Myrja
arno
arno
Mitglied

Re: Sog. "ledige Väter" bekommen endlich mehr Rechte für ihre Kinder
geschrieben von arno
als Antwort auf myrja vom 06.08.2010, 19:34:08
Hallo, myrja,

An Sachen kann man Besitz und Eigentum erlangen.


Du hast die Lebewesen Tiere und Pflanzen vergessen, die
sich auch in Besitz und Eigentum befinden.

Nebenbei: Zu den Lebewesen zählen auch die Menschen.

Was so alles die Eltern mit Kindern anstellen können,
lesen wir täglich in den Zeitungen:

Kinder werden ver- und gekauft, adoptiert, verstümmelt
durch Beschneidungen, geschlagen, sexuell mißhandelt, unterversorgt, durch die Taufe einem Religionsverein zugeführt, usw., usw. und viele Punkte sind sogar
gesetzlich erlaubt.

Viele Grüße
Arno
rolf †
rolf †
Mitglied

Re: Sog. "ledige Väter" bekommen endlich mehr Rechte für ihre Kinder
geschrieben von rolf †
als Antwort auf arno vom 06.08.2010, 19:48:33
Was man mit Kindern machen kann, nicht darf, macht sie aber nicht zur Sache.
Das gilt auch für große Kinder, sprich Erwachsene.
Hast du schon mal gehört oder gelesen, daß Mord als Sachbeschädigung bestraft wurde?

Dadurch, daß der Tierschutz ins Grundgesetz aufgenommen wurde, wird sich auch da langsam die Abkehr von Sache zu Lebenswesen ändern, allerdings nicht im Besitzrecht.

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