Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik Soll eine 96-jährige noch vor Gericht gestellt/verurteilt werden?

Innenpolitik Soll eine 96-jährige noch vor Gericht gestellt/verurteilt werden?

ingo
ingo
Mitglied

Soll eine 96-jährige noch vor Gericht gestellt/verurteilt werden?
geschrieben von ingo

Ihr wisst, von wem ich schreibe. Diese Frau war zur Tatzeit 19 Jahre alt. Deshalb steht sie heute auch vor einem Jugendgericht. Damals war man allerdings erst mit 21 volljährig, und man war von Hitlers Ideologie indoktriniert. Sowas kann man es sich heute nicht mehr vorstellen. 19-jährige von heute sind mit den damaligen Maßstäben nicht zu messen. Die waren damals noch "Kinder". Man muss zumindest versuchen, in die Haut der damals Jugendlichen zu schlüpfen, um sich eine Meinung zu bilden. Wenn es nach mir ginge, käme die Frau heute nicht mehr vor Gericht.
Eure Meinung.......?

Michiko
Michiko
Mitglied

RE: Soll eine 96-jährige noch vor Gericht gestellt/verurteilt werden?
geschrieben von Michiko
als Antwort auf ingo vom 30.09.2021, 18:46:46
Ihr wisst, von wem ich schreibe. Diese Frau war zur Tatzeit 19 Jahre alt. Deshalb steht sie heute auch vor einem Jugendgericht. Damals war man allerdings erst mit 21 volljährig, und man war von Hitlers Ideologie indoktriniert. Sowas kann man es sich heute nicht mehr vorstellen. 19-jährige von heute sind mit den damaligen Maßstäben nicht zu messen. Die waren damals noch "Kinder". Man muss zumindest versuchen, in die Haut der damals Jugendlichen zu schlüpfen, um sich eine Meinung zu bilden. Wenn es nach mir ginge, käme die Frau heute nicht mehr vor Gericht.
Eure Meinung.......?
geschrieben von ingo
Das ist wieder so ein Fall, da frage ich mich, warum jetzt, wo die Frau 96 Jahre alt ist?  Hat man die ganze Zeit nicht gewusst, wo die Frau tätig war? Und sie war sicher nicht einzige Bürokraft, die in KZ's und ähnlichen Lagern gearbeitet hat. Volljährig oder nicht, hat sie nicht mitbekommen, wo sie gearbeitet hat? Aber die Sache nach so vielen Jahren strafrechtlich zu verfolgen, da werden sich die Geister scheiden. Ich halte es für falsch.
ingo
ingo
Mitglied

RE: Soll eine 96-jährige noch vor Gericht gestellt/verurteilt werden?
geschrieben von ingo
als Antwort auf Michiko vom 30.09.2021, 18:55:18

@Michiko u.a.: """" Volljährig oder nicht...."""

Diese Frage ist für mich ganz wichtig, weil ich bereit (und in der Lage) bin, mich in die zeit zurückzuversetzen. Eine 19-jährige in der Hitlerzeit setze ich nicht einer rundum aufgeklärten 19-jährigen von heute gleich. Damals gab es keine Medien wie heute. Was Hitler über seine Goebbels-Schnauze und die linientreuen Zeitungen verbreitet hat, ist nicht vergleichbar mit dem, was 19-jährige heute an Medien zur Verfügung haben. Keine 19-jährige würde sich heute so vor den Karren spannen lassen.


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Michiko
Michiko
Mitglied

RE: Soll eine 96-jährige noch vor Gericht gestellt/verurteilt werden?
geschrieben von Michiko
als Antwort auf ingo vom 30.09.2021, 19:04:13
@Michiko u.a.: """" Volljährig oder nicht...."""

Diese Frage ist für mich ganz wichtig, weil ich bereit (und in der Lage) bin, mich in die zeit zurückzuversetzen. Eine 19-jährige in der Hitlerzeit setze ich nicht einer rundum aufgeklärten 19-jährigen von heute gleich. Damals gab es keine Medien wie heute. Was Hitler über seine Goebbels-Schnauze und die linientreuen Zeitungen verbreitet hat, ist nicht vergleichbar mit dem, was 19-jährige heute an Medien zur Verfügung haben. Keine 19-jährige würde sich heute so vor den Karren spannen lassen.
geschrieben von ingo
@ingo

Vergiss nicht, dass damals die meisten im Alter von 14 Jahren nach Beendigung der Grundschule mit der Arbeit bzw. Ausbildung begannen.
Selbst als junge Frau mit 19 Jahren wird sie gesehen haben, wo sie arbeitete und auch die Schriftstücke gelesen haben, die sie schrieb, bearbeitete und verwaltete.
Bias
Bias
Mitglied

RE: Soll eine 96-jährige noch vor Gericht gestellt/verurteilt werden?
geschrieben von Bias
als Antwort auf Michiko vom 30.09.2021, 18:55:18

"Es soll Gerechtigkeit geschehen und wenn auch die Welt darüber zugrunde geht".
Die große Hure Justitia, deren Akteure jeweils jenes Recht umsetzen, das gerade mal politisch vorgegeben ist.

Wie viele der Staatsanwälte und Richter heute wohl noch leben mögen, die damals dem Recht zur Geltung verholfen haben?

Nein - relativieren ist nicht meine Absicht.
 

RE: Soll eine 96-jährige noch vor Gericht gestellt/verurteilt werden?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ingo vom 30.09.2021, 18:46:46

Ich sehe es auch so, dass man eine 96 jährige Frau nicht mehr verurteilen sollte. Wie sollte denn auch das Strafmaß lauten? Lebenslang? Da fasse ich mich doch an die Birne. Und was soll die Frau denn noch bereuen mit 96 Jahren? Wenn sie ihre Mittäterschaft nicht in ihrem bisherigen Leben bereut hat, wird sie das wohl auch nicht in der restlichen Lebenszeit. Und was soll denn eine Verurteilung jetzt noch bringen?
Jutta


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olga64
olga64
Mitglied

RE: Soll eine 96-jährige noch vor Gericht gestellt/verurteilt werden?
geschrieben von olga64
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 30.09.2021, 19:35:22

Diese DAme hat durch ihren Fluchtversuch bewiesen, dass sie anscheinend noch recht rüstig ist und einem Verfahren vor einem Jugendgericht (sie war zum mutmasslichen Tatzeitpunkt 19 Jahre alt) ohne grössere Schäden teilnehmen kann. Mit weniger Schäden in jedem Fall als überlebende Angehörige aus dem ehemaligen KZ Stutthoff.
Sie wird vor einem rechtsstaatlichen Gericht stehen; dieses Privileg hatten diejenigen im KZ nicht, egal wie jung oder alt sie waren.
Aber in unserem Rechtsstaat darf keine Rücksicht darauf genommen werden, wie alt oder jung, arm oder reich er oder sie ist.
Es wird einer der letzten, möglichen Prozesse gegen solche mutmasslichen Verbrecher sein und sie müssen geführt werden. Eine hohe Strafe wird die DAme nicht erwarten - allerdings darf bei diesem Verhalten auch nicht angenommen werden, dass sie es in ihrem Leben zugelassen hat, dass ihr eigenes Gewissen sie bereits bestrafte. Sie versuchte sich bis zuletzt ihrer Verantwortung auch noch durch Flucht zu entziehen - das darf unser Rechtsstaat nicht akzeptieren. Zumal die Nazis seit Jahren in unserem Land wieder mehr werden und dagegen Massnahmen auch auf diesem Wege ergriffen werden müssen. Olga

wandersmann
wandersmann
Mitglied

RE: Soll eine 96-jährige noch vor Gericht gestellt/verurteilt werden?
geschrieben von wandersmann
als Antwort auf olga64 vom 30.09.2021, 19:44:06

@ olga64

Im Grundsatz stimme ich Deinem Beitrag zu.
Ein jeder muss für sein Verhalten und für seine Verbrechen gerade stehen. Ohne wenn und aber.
Ob mit 96 oder mit 110.
Die Frage ist doch aber die nach ihrer solitären Schuld. Wie man heute erfuhr, arbeitete sie als Schreibkraft der Lagerkommandantur. Kann man sowas mit 19 in einem KZ? Ohne Skrupel? Ohne, dass das eigene Gewissen einen nachts nicht einschlafen lässt? Aus heutiger Sicht nur schwer vorstellbar. Eine spezielle Affinität zum Naziregime muss bei dem Mädchen schon vorhanden gewesen sein, sonst hätte sie diese Stelle wohl nicht annehmen können.
Angeklagt wird sie heute wegen Beihilfe zum Mord in 11.000 Fällen. Das wiederum ist absurd.

RE: Soll eine 96-jährige noch vor Gericht gestellt/verurteilt werden?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf olga64 vom 30.09.2021, 19:44:06

Ja das ist richtig, sie ist geflohen, aber in einem Taxi und nicht weggelaufen.😉
Im Moment wird wohl geprüft, ob sie überhaupt haftfähig ist. Ich bezweifel das.
Jutta

Joggerin
Joggerin
Mitglied

RE: Soll eine 96-jährige noch vor Gericht gestellt/verurteilt werden?
geschrieben von Joggerin
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 30.09.2021, 20:38:32

Richter werden ihr Urteil dazu sprechen .
Nur , wie wurde mit " richtigen " KZ - Größen umgegangen ?
Siehe Lübke , Erbauer der Kzs .
Siehe die Weimarer Ofenfirma , die die Verbrennungsöfen der KZ gebaut hat .
Joggerin


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