Innenpolitik Sollten Straftaten im Namen des Staates straffrei bleiben?
Moin,
aus aktuellem Anlaß habe ich das Thema eingestellt.
Die Bundesregierung beabsichtigt, V-Leuten und verdeckten
Ermittlern des Inlandsgeheimdienstes bei Verbrechen, wie
Körperverletzung, Waffenhandel, usw., straffrei zu lassen.
Wie ist Eure Meinung dazu?
Gruß arno
aus aktuellem Anlaß habe ich das Thema eingestellt.
Die Bundesregierung beabsichtigt, V-Leuten und verdeckten
Ermittlern des Inlandsgeheimdienstes bei Verbrechen, wie
Körperverletzung, Waffenhandel, usw., straffrei zu lassen.
Wie ist Eure Meinung dazu?
Gruß arno
du kannst meiner meinung nach, körperverletzung und waffenhandel
nicht auf eine stufe stellen. körperverletzung bei v - leuten,
dürfte für eine bestrafung nicht von interesse sein. waffenhandel
ist schon ein anderes kaliber... na gut, es ist ja alles erst in
der planung.
nicht auf eine stufe stellen. körperverletzung bei v - leuten,
dürfte für eine bestrafung nicht von interesse sein. waffenhandel
ist schon ein anderes kaliber... na gut, es ist ja alles erst in
der planung.