Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik Sollten Straftaten im Namen des Staates straffrei bleiben?

Innenpolitik Sollten Straftaten im Namen des Staates straffrei bleiben?

arno
arno
Mitglied

Sollten Straftaten im Namen des Staates straffrei bleiben?
geschrieben von arno
Moin,

aus aktuellem Anlaß habe ich das Thema eingestellt.

Die Bundesregierung beabsichtigt, V-Leuten und verdeckten
Ermittlern des Inlandsgeheimdienstes bei Verbrechen, wie
Körperverletzung, Waffenhandel, usw., straffrei zu lassen.

Wie ist Eure Meinung dazu?

Gruß arno
wilhelm2
wilhelm2
Mitglied

Re: Sollten Straftaten im Namen des Staates straffrei bleiben?
geschrieben von wilhelm2
als Antwort auf arno vom 03.06.2015, 09:30:41
du kannst meiner meinung nach, körperverletzung und waffenhandel
nicht auf eine stufe stellen. körperverletzung bei v - leuten,
dürfte für eine bestrafung nicht von interesse sein. waffenhandel
ist schon ein anderes kaliber... na gut, es ist ja alles erst in
der planung.

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