Innenpolitik Steinigung in Dortmund verhindert
Re: Steinigung in islamischen Staaten
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Ja Sirona, im Islam ist es auch verboten außerehelichen Sex zu haben. Aber die Jugendlichen praktizieren Sex vor der Ehe. Im Islam ist es auch verboten Alkohol zu trinken, trotzdem wurde berichtet, dass es Übergriffe in der Silvesternacht gab von der betrunkenen "Masse".
Passt alles nicht zusammen, oder?
Bruny
Passt alles nicht zusammen, oder?
Bruny
Bruny, darüber habe ich mich auch gewundert und mich gefragt wieso waren diese Männer betrunken? Alkohol ist doch striktes Verbot im Islam.
Aber wie ist es bei uns Christen? Sie pochen insbesondere auf die 10 Gebote, doch eingehalten werden sie auch nicht. Wenn ich z.B. an das 5. und 6. Gebot denke - oh weia! Aber das wäre ein anderes Thema.
Sirona
Aber wie ist es bei uns Christen? Sie pochen insbesondere auf die 10 Gebote, doch eingehalten werden sie auch nicht. Wenn ich z.B. an das 5. und 6. Gebot denke - oh weia! Aber das wäre ein anderes Thema.
Sirona
In christlich orientierten Ländern gibt es keine Strafen mit einem religiösen Hintergrund.
Gutkarl[/quote]
Stimmt nicht. In Deutschland gibt es den § 166 StGB, demzufolge Teilbereiche der Blasphemie (Volksmund: Gotteslästerung) sehr wohl strafbar sind. Olga
Re: Steinigung in islamischen Staaten
Zunächst erst mal, es gibt den §166 tatsächlich noch.
Aber dieser Paragraph ist praktisch bedeutungslos.
Es gab in der Vergangenheit kaum Verurteilungen
Also das war mal wieder nichts Frau Olga.
Oder wollen Sie allen Ernstes dies mit den Strafen, die in Islamischen Staaten ausgesprochen werden, vergleichen.
Gutkarl
Aber dieser Paragraph ist praktisch bedeutungslos.
BLASPHEMIE Eine Strafnorm, die vor allem symbolische Bedeutung hat: Der §166 StGB wird kaum noch angewandt
Es gab in der Vergangenheit kaum Verurteilungen
Im Jahr 2012 zählte das Statistische Bundesamt gerade mal sieben Verurteilungen wegen Beschimpfung religiöser Bekenntnisse sowie Störung der Religionsausübung.
Also das war mal wieder nichts Frau Olga.
Oder wollen Sie allen Ernstes dies mit den Strafen, die in Islamischen Staaten ausgesprochen werden, vergleichen.
Gutkarl
Letzteres hat Olga doch gar nicht getan, Du hattest Dich nur unpräzise ausgedrückt. Übrigens gibt es islamische Staaten, in denen die Steinigung nicht im Strafrecht vorgesehen ist , s. Türkei.
Karl
Karl