Innenpolitik Sterben erlaubt

Re: Sterben erlaubt
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf rolf † vom 19.06.2009, 11:18:10
Ich denke auch, dass eine solche Entscheidung von dem Patienten entsprechend vorher getroffen worden sein muss.

Ich kenne den Gesetzestext nicht im Einzelnen, aber ob diese Verantwortung wirklich auf einen Partner zu übertragen sein wird, bleibt abzuwarten.

Denn auch da kann - und ich meine hier niemanden speziell - dem Missbrauch Tor und Tür geöffnet werden.

--
meli
sissismam
sissismam
Mitglied

Re: Sterben erlaubt
geschrieben von sissismam
als Antwort auf eleonore vom 19.06.2009, 10:53:22
da hast du völlig recht! man kann vorher oft drüber gesprochen haben, aber wenn der moment da ist, eine entscheidung zu treffen...
oft schon hat sich dann jemand anders entschieden, weil dieser endgültige schritt halt sehr schwer ist und man hofft, es wird nochmal.

so ist es gut, dass die verfügung jetzt rechtlich bindend ist und kein partner diese entscheidung treffen muss.
lg
--
sissismam
pilli
pilli
Mitglied

Re: Sterben erlaubt
geschrieben von pilli
als Antwort auf eleonore vom 19.06.2009, 06:36:07
Ich für meine Person begrüße es, dass diese Verfügung jetzt bindend ist.



ich ebenso, elo!

jetzt endlich werden die entsprechend vorab gefertigten Patientenverfügungen, und nur die sind hier thema, gewürdigt. bisher war es eher ein glücksspiel, in welches wie geführte krankenhaus mann oder frau verlegt wurde. da galt das, was per patientenverfügung gewünscht & gewollt war, noch lange nicht! jetzt aber und das ist gut so!

--
pilli

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omaria
omaria
Mitglied

Re: Sterben erlaubt
geschrieben von omaria
als Antwort auf eleonore vom 19.06.2009, 10:53:22
ich würde nicht haben wollen, für jemanden eine entscheidung zu treffen, auch nicht für meinen partner.

und hier tritt die neue gesetz in kraft, ICH kann alleine entscheiden, apparatemedizin mit lebensverlängerung auf teufel komm raus...........ja oder nein.

und die ärzte müssen sich an MEINE entscheidung halten.
--
eleonore


Das geht mir genaus so!
Ich bin froh, dass jetzt endlich das Gesetz in Kraft ist.
Mein Mann und ich haben schon seit Jahren eigene Patientenverfügungen,
und die gegenseitige Zusicherung, dass die Wünsche auch wirklich respektiert werden!

Man kann sich individuelle Standardversionen erstellen lassen
vom humanistischen Verband Deutschlands e.V.

Beratungs- und Formulierungshilfen gibt es auch bei:
V.I.S.T.E.-Hospizdienst, Wallstr. 65; 10719 Berlin
allerdings nicht kostenfrei!

omaria
walter4
walter4
Mitglied

Re: Sterben erlaubt
geschrieben von walter4
als Antwort auf rolf † vom 19.06.2009, 10:29:59
Diese Mädchen hatte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Patientenverfügung.
Also hat der Fall nichts mit der endlich beschlossenen Gesetzeslage zu tun.
--
rolf
geschrieben von rolf


Selbst wenn dieses Mädchen eine Patientenverfügung gehabt hätte, wäre es ein Wahnsinn gewesen, das Mädchen "abzuschalten", bevor nicht restlos alles Narkosegift vom Körper abgebaut gewesen und dem Körper Zeit gegeben worden wäre, sich zu regenerieren. Diese Tat als Heldentat hinzustellen, hinterläßt bei mir schon ein Geschmäckle. Vielmehr muß ich am Verstand jener Mediziner zweifeln, die ein vorzeitiges Abschalten auch nur im Entferntesten in Betracht gezogen hatten. Meine Güte, sind jetzt bei den Medizinern auch nur noch Flaschen am werkeln?

--
walter4
Re: Sterben erlaubt
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf rodi vom 19.06.2009, 09:35:22
Hallo,
ich kann mich noch gut am einen Fall, auf der Intensivstation der Uni Giessen erinnern. Dort lag ein junges Mädchen mit einer schweren Schlafmittelvergiftung (Liebeskummer).
Sie lag dort schon relativ lange und wurde beatmet und an die künstliche Niere angeschlossen.
Die Neurologen machten ein EEG und fanden keinerlei Hirnaktivitäten. Alle waren der Ansicht dass das Mädchen praktisch tot sei und man solle die Geräte abschalten.
Der einzige, der sich einfach weigerte war unser damaliger Chef; Prof.Lasch, der sagt mir morgens: wir geben Ihr noch ein paar Tage, ich kann mir nicht vorstellen, dass dieses Kind tot sein soll.

Er hatte recht, das Mädchen ist wieder ins Leben zurückgekommen, hat sich bei einem späteren Besuch bei uns allen bedankt, konnte nicht mehr begreifen, dass sie sich hatte umbringen wollen und hatte inzwischen Abitur gemacht......
Es wurde dann bewiesen, dass bei gewissen Schlafmitteln, die Gehirnaktivitäten praktisch stillgelegt werden, bei einer Überdosis.

Soviel zum Sterben und für tot gehalten werden......


--
rodi
geschrieben von rodi



@rodi,

bist Du sicher, dass diese Geschichte stimmt??

Mag sein, dass die Ärzte damals aufgrund des schweren Krankheitsbildes vorübergehend Zweifel hatten, dass das junge Mädchen überleben würde, aber dass an der Giessener Uniklinik damals außer Prof. Lasch keiner der Intensivmediziner (!) gewusst haben soll, dass schwere Medikamentenvergiftungen vorübergehend ein "Nulllinien-EEG" machen können und dass die anderen Ärzte auch nicht gewusst haben sollen, dass die fehlende Aktivität im EEG für eine Überlebensprognose oder zur Feststellung des Hirntodes allein auch sonst niemals ausreicht, glaube ich einfach nicht.

Hier handelt es sich nämlich um uraltes Studentenwissen !

--
ursula

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schorsch
schorsch
Mitglied

Re: Sterben erlaubt
geschrieben von schorsch
als Antwort auf eleonore vom 19.06.2009, 10:53:22


.........

ICH kann alleine entscheiden, apparatemedizin mit lebensverlängerung auf teufel komm raus...........ja oder nein.

und die ärzte müssen sich an MEINE entscheidung halten.
--
eleonore


Ich denke, du wolltest schreiben: "ICH kann alleine für mich entscheiden...."

--
schorsch
rodi
rodi
Mitglied

Re: Sterben erlaubt
geschrieben von rodi
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 19.06.2009, 15:23:37
Hallo Ursula,
natürlich stimmt die Geschichte. Sie stammt etwa aus dem Jahre 1966 oder 67. Prof Lasch hatte damals die Arbeiten über die Verbrauchskoagulopathie abgeschlossen und auch veröffentlicht.
Heute ist das sicher alles Allgemeinwissen....
Damals wars eben doch etwas anders.
Ich kann nur nicht verstehen, warum man hier im Forum immer gleich als eventueller Lügner hingestellt wird. Dies ist nicht gerade menschenfreundlich.
Übrigens lebt der Prof. noch, soweit ich weiss......
--
rodi
Re: Sterben erlaubt
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf rodi vom 19.06.2009, 16:32:20

... natürlich stimmt die Geschichte. Sie stammt etwa aus dem Jahre 1966 oder 67.
Heute ist das sicher alles Allgemeinwissen....
Damals wars eben doch etwas anders.

--
rodi
geschrieben von rodi



Du irrst, rodi!

Die Wirkung bestimmter Medikamente (nicht nur von Schlafmitteln) auf die Hirnstromkurve war lange vor 1966 nicht nur bekannt, sondern auch Prüfungsstoff im medizinischen Staatsexamen! So mussten Studenten (!) damals beispielsweise wissen, welche EEG-Veränderungen mit welcher Narkosetiefe korrelierten ...

Deshalb kann ich Deine Geschichte aus der Uniklinik Gießen beim besten Willen nicht glauben.

Vielleicht hast Du den Fall ja damals nicht richtig mitbekommen oder hast ihn falsch in Erinnerung ?!

--
ursula
rodi
rodi
Mitglied

Re: Sterben erlaubt
geschrieben von rodi
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 19.06.2009, 18:24:49
Ach Ursula, leider kann ich mich an das Schlafmittel nicht mehr erinnern.
Aber soweit ich weiss, wurde das damals veröffentlicht, als ausserordentliche Wirkung eines Narkotikums.
Das hat sicher nichts mit Narkose zu tun.....
Und ich kann mich noch recht gut daran erinnern, wie das Kind (sie war glaub ich etwa 16 Jahre) im Bett lag, als ob sie sich gerade erst hingelegt hätte.Erst später hat eine Studentin, die Nachtwache bei ihr machte uns erzählt, dass sie das Mädchen jede Nacht im Gesicht gepflegt hatte und auch die Haare (lang und blond) jede Nacht mindestens 30 Minuten gebürstet habe. Die Utensilien dafür hatte sie von sich, zuhause mitgebracht.
Ich weiss allerdings nicht, was die Neurologen im einzelnen für Tests gemacht hatten (war eben nicht mein Fach).
Ich habe mich um die Beatmung und um die Haemodialyse und die Medikation gekümmert, ebenso um die Einteilungen der Pflegekräfte...
Aber glaub mir, wir waren alle glücklich, dass sie weiter leben durfte.
Ich konnte Prof.Lasch nie sehr gut leiden, aber damals habe ich richtig Respekt vor ihm gehabt.Im Übrigen war er der oberste Intensivmediziner,
die anderen (Oberärzte etc) hatten ja alle bei ihm gelernt.
--
rodi

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