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Innenpolitik Stolz auf das Grundgesetz?

wandersmann
wandersmann
Mitglied

Stolz auf das Grundgesetz?
geschrieben von wandersmann

Das fragt der Dlf, und motiviert gleichzeitig seine Hörer, ihre Meinung kund zu tun.
Er fragt z.B: Was macht das deutsche Grundgesetz zu Ihrer Verfassung? Wie sehen Sie das Grundgesetz, 70 Jahre nach seinem Inkrafttreten? Welche Passage halten Sie für besonders wichtig? Welcher Artikel gibt Ihnen zu denken? Und hatten Sie in ihrem Leben besondere Berührungspunkte mit einem Artikel?

Ändernswert halte ich zunächst mal Art.4.

"(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet."

In einem dritten Absatz würde ich nämlich verfügen, dass Religion auch stets Privatsache zu sein hat, und dass das "Anbeten" eines Hirngespinstes nach Möglichkeit unaufdringlich zu zelebrieren ist, am besten zuhause, in den privaten Räumlichkeiten, in aller gebotenen Stille. Releigionsunabhängig  natürlich.
Karl
Karl
Administrator

RE: Stolz auf das Grundgesetz?
geschrieben von Karl
als Antwort auf wandersmann vom 17.12.2018, 20:38:57

Ich sehe die Aktion des Deutschlandfunks als sehr positiv an, gibt sie doch Anlass dazu, unser Grundgesetz zu lesen, das unser aller Freiheiten garantiert.

Ich bin anderer Meinung, wandersmann_1 in Bezug auf Artikel 4. Einen dritten Absatz gibt es im übrigen bereits:

Artikel 4
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
Du würdest also wohl eher einen 4 Absatz anfügen wollen. Du würdest die Religionsfreiheit einschränken wollen und als Absatz 4 einfügen
wandersmann_1
"nämlich verfügen, dass Religion auch stets Privatsache zu sein hat, und dass das "Anbeten" eines Hirngespinstes nach Möglichkeit unaufdringlich zu zelebrieren ist, am besten zuhause, in den privaten Räumlichkeiten, in aller gebotenen Stille. Releigionsunabhängig  natürlich."

Sorry, aber das wäre nicht nur eine dramatische Einschränkung der Religionsfreiheit per se, sondern ein gravierender Einschnitt in unsere Freiheitsrechte generell, z. B. auch der Versammlungsfreiheit (Artikel 8). Denn so etwas würde verbieten, dass sich Menschen versammeln, um über ein Anliegen gemeinsam zu reden, das ihnen allen am Herzen liegt. Du müsstest jede "Zusammenrottung von Menschenansammlungen" überprüfen, ob dort eventuell sogar gemeinsam gebetet würde und ob eventuell andere Gedanken geäußert würden als staatlicherseits verordnet.
Artikel 8
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

Wandersmann_1, du hast deinen Vorschlag nicht zu Ende gedacht. Dessen Realisierung würde fürchterliche Konsequenzen haben (ganz abgesehen davon dass der gesellschaftliche Friede in einer Weise gestört würde, dass unsere heutige Situation paradiesisch erscheinen würde).

Also, vergiss es.

Diese meine Meinung äußere ich aufgrund von Artikel 5:
Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Ich bin stolz auf unser Grundgesetz! Es ist die beste Verfassung, die wir je hatten und schützenswert!

Das Grundgesetz zu lesen lohnt sich!

Karl

 
adam
adam
Mitglied

RE: Stolz auf das Grundgesetz?
geschrieben von adam
als Antwort auf wandersmann vom 17.12.2018, 20:38:57
 

In einem dritten Absatz würde ich nämlich verfügen, dass Religion auch stets Privatsache zu sein hat, und dass das "Anbeten" eines Hirngespinstes nach Möglichkeit unaufdringlich zu zelebrieren ist, am besten zuhause, in den privaten Räumlichkeiten, in aller gebotenen Stille. Releigionsunabhängig  natürlich.
Daß Religion Privatsache sein soll, hat Jesus Christus schon in der Bergpredigt verfügt. Du kannst ihn ja bestätigen. Tränen lachen

Und was das Hirngespinst betrifft, könnte das ja ein Hirngespinst von dir sein. Durch die Bezeichnung "Hirngespinst" beleidigst du übrigens die Religion, verstößt somit gegen das Grundgesetz und gegen deine eigene "Verfügung", daß Religion Privatsache sein sollte.

Das Grundgesetz ist großartig und verteidigungswürdig, auch gegen Ignoranten, die gegen es sind und somit den Ast absägen wollen, auf dem sie sitzen.

--

adam

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lupus
lupus
Mitglied

RE: Stolz auf das Grundgesetz?
geschrieben von lupus
als Antwort auf wandersmann vom 17.12.2018, 20:38:57

Wer oder was ist "Dlf"?
Komischer AbkürzungsfimmelWütend
lupus
 

Karl
Karl
Administrator

RE: Stolz auf das Grundgesetz?
geschrieben von Karl
als Antwort auf lupus vom 18.12.2018, 11:50:09

Dlf ist die normale Abkürzung (auch beim Sendersuchlauf) für Deutschlandfunk, Karl

RE: Stolz auf das Grundgesetz?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf lupus vom 18.12.2018, 11:50:09

Das ist der Aküfi, der betrifft den Deutschlandfunk. Und warum der passende Artikel dazu nicht verlinkt wurde, verstehe ich auch nicht.
 


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olga64
olga64
Mitglied

RE: Stolz auf das Grundgesetz?
geschrieben von olga64
als Antwort auf Karl vom 17.12.2018, 21:45:12

DAnke Karl. Insbesondere der erste Paragraph "die Würde des Menschen ist unantastbar" ist wunderbar, wenn man berücksichtigt, wie anders diese Würde in Deutschalnd während zweier Diktaturen gehandelt wurde..
Es steht darin auch kein Wort, dass es nur die Würde "deutscher" Menschen betrifft; es betrifft letztendlich sogar  die derjenigen, die gegen ihre eigene Würde verstossen. Das zeugt von Selbstbewusstsein und auch von stabiler Demokratie. Wir sind verpflichtet, für deren Aufrechterhaltung permanent zu arbeiten und uns einzusetzen, das Demokratie ja kein Lieferservice von Politikern ist, die temporär in unserem Parlament sitzen. Olga

lupus
lupus
Mitglied

RE: Stolz auf das Grundgesetz?
geschrieben von lupus
als Antwort auf Karl vom 18.12.2018, 11:54:56

Danke, ich hab mir das schon zusammenreimen können, trotzdem find ich es in einem Text unangebracht.
lupus

lupus
lupus
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RE: Stolz auf das Grundgesetz?
geschrieben von lupus
als Antwort auf Karl vom 17.12.2018, 21:45:12
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
 
ist jedoch ohne andere Reglungen wie:
 
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

etwas zu umfassend. ungenau und sehr ausdehnungsfähig.

lupus
adam
adam
Mitglied

RE: Stolz auf das Grundgesetz?
geschrieben von adam
als Antwort auf lupus vom 18.12.2018, 17:23:43

Deine "anderen Regelungen" gehören zur Meinungsfreiheit.

Für die Religionsfreiheit genügt, daß sie ungestört gewährleistet wird. Das bedeutet auch ungestört durch andere Religionen. Was brauch es mehr?

--

adam


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