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Innenpolitik Stromsperren, Gasabschaltungen, Trinkwassersperren

Re: Stromsperren, Gasabschaltungen, Trinkwassersperren
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ingo vom 28.12.2012, 17:18:24
Das habe ich längst verstanden, Ingo.
In dem Link wurde aber auch erwähnt, dass ein Antrag auf Zahlung der Nachforderung (falls sie den m² der Wohnung entsprechen) gestellt werden kann.
Ich kann nicht glauben, dass das Papier lügt.

@Hobbyradler, ich glaube, dass die Zahlen in Deinem Beitrag von 16:37 der Wahrheit nahe kommen.

LG MargArit

Nächste Woche habe ich einen Zahnarzttermin.
Ich werde ihn fragen, wieviel ich zahlen muss, im Gegensatz zu Hartz-IV-lern.
Wie ist es bei Medikamenten-Zuzahlungen, die bei mir ein grosser Ausgabe-Posten sind? Erst vor Weihnachten reichte ich 6 Behandlungen Physiotherapie (Krankengymnastik) ein und musste € 21,-- zuzahlen.

Ich will nicht klagen und Neid ist mir fremd, aber wenn man schon vergleicht, müssen auch Vergünstigungen und Befreiungen, die Otto Normalo nicht zustehen, in die Rechenbeispiele kommen.

Margarit
ingo
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Mitglied

Re: Stromsperren, Gasabschaltungen, Trinkwassersperren
geschrieben von ingo
als Antwort auf hobbyradler vom 28.12.2012, 17:36:15
Das darf Deine Meinung sein, hobbyradler; aber der "Warenkorb" ist seit eh und je die offizielle Grundlage für die Sozialleistungs-Sätze. Daß das ein Lug und Trug ist, den Politik immer dann heranzieht, wenn es ihr in den Kram paßt, habe ich schon geschrieben. Aber: Politik greift aus guten Gründen immer seltener darauf zurück. Und eine grundlegende Erneuerung der Postionen und Anteile im Warenkorb scheut Politik seit Jahrzehnten wie der Teufel das Weihwasser. Wenn da heute z.B. der Paritätische Wohlfahrtsverband drangelassen würde, würde der Schuß für die Politik voll nach hinten losgehen.
hugo
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Mitglied

Re: Stromsperren, Gasabschaltungen, Trinkwassersperren
geschrieben von hugo
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 28.12.2012, 17:39:47
Wie ist es bei Medikamenten-Zuzahlungen
geschrieben von margarit


na da gehts wohl hauptsächlich um die Belastungsgrenze,,,und wenn Du diese erreicht hast (irgendwann im Laufe des Kalenderjahres) dann ist Schluss mit Zuzahlung, bzw. die zu viel gezahlten Summen kann man sich am Jahresende zurückrechnen lassen.

Das ist jedoch ein mühseliges Verfahren, verlangt gewissenhaftes und umständliches Sammeln der Quittungen, einen neuen Antrag an die KK usw.

Seit Jahren bevorzuge und stelle ich den Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen. Schicke diesen Antrag mitsamt einem Jahreseinkommensnachweis, überweise danach die "ausgehandelte/ausgerechnete" Summe, bekomme daraufhin die Befreiungskarte und benötige kaum noch Bargeld beim Arzt, in der Apotheke im Krankenhaus usw,,,(bis auf einige von der Zuzahlung nicht befreite Leistungen.)

Wichtig ist das Du darauf achtest das Du bei chronischer Krankheit nicht mit 2 sondern nur mit 1% vom Jahreseinkommen belastest wirst. (muss Dir Dein Hausarzt bestätigen)

2013 wirds übrigens etwas überschaubarer,,es fällt die Praxisgebühr weg,,naja und die Zusatzgebühren welche einige KKs verlangten snd ja nun auch erst mal Geschichte.

Hartz Iv: Befreiung von Zuzahlungen Medikamente

hugo

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ingo
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Re: Stromsperren, Gasabschaltungen, Trinkwassersperren
geschrieben von ingo
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 28.12.2012, 17:39:47
Die "Nachforderung", die man beantragen kann, ist die "Nebenkostennachforderung", margarit. Und auch das habe ich schon geschrieben. Nebenkosten sind die Kosten, die fester Bestandteil des Mietvertrages sind. Soll heißen: Gehwegreinigung, Grundsteuer, in großen Wohnanlagen auch Hausmeisterkosten, Zentralheizung. Wenn dazu die Jahresendabrechnung kommt, muß vom Jobcenter alles übernommen werden; mit Ausnahme überhöhter Heizkosten. Aber auch dazu habe ich schon geschrieben, daß überhöhte Heizkosten bei Zentralheizungen nur schwer nachzuweisen sind, weil dort die Heizkosten zu 50% nach eigenem Verbrauch (Heizkostenmesser) und zu 50 % nach dem Verbrauch aller Mieter abgerechnet werden.
Und nun reicht es. Ich kann und werde nicht alles 10x erklären. Wer wissen will, wie es geht, soll bitte meine sämtlichen Beiträge lesen.
hobbyradler
hobbyradler
Mitglied

Re: Stromsperren, Gasabschaltungen, Trinkwassersperren
geschrieben von hobbyradler
als Antwort auf ingo vom 28.12.2012, 18:26:41
Das darf Deine Meinung sein, hobbyradler; aber der "Warenkorb" ist seit eh und je die offizielle Grundlage für die Sozialleistungs-Sätze.


Das hat niemand angezweifelt. Doch die in deinem Link enthaltenen Prozente und deren Ausrechnung durch Myra, sind schlicht und einfach nicht zutreffend.

Schau dir einfach mal den Hartz4 Warenkorb an.
z.B. Warenkorb

Dazu Wohnraum und Heizung

Und ich glaube GEZ Gebühren

Ciao
Hobbyradler
ingo
ingo
Mitglied

Re: Stromsperren, Gasabschaltungen, Trinkwassersperren
geschrieben von ingo
als Antwort auf hobbyradler vom 28.12.2012, 21:48:00
Zahlen einer Erwerbsloseninitiative sind gewisse nicht Grundlage für die Regelsätze; selbst, wenn sie richtiger sein sollten. Der Warenkorb des Bundesamtes für Statistik ist aber Grundlage; selbst wenn das, was darin steht, Blödsinn ist.Für mich, und das habe ich auch schon zweimal beschrieben, ist dieser Warenkorb hanebüchen.

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ehemaligesMitglied31
ehemaligesMitglied31
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Re: Stromsperren, Gasabschaltungen, Trinkwassersperren
geschrieben von ehemaligesMitglied31
als Antwort auf ingo vom 29.12.2012, 00:04:20
Für mich, und das habe ich auch schon zweimal beschrieben, ist dieser Warenkorb hanebüchen.
... das gibt es! Für einen Schulkamerad meines Großcousin war die Gravitation hanebüchen, fiel aus einem Fenster, der arme Kerl!
nostalgie
nostalgie
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Re: Stromsperren, Gasabschaltungen, Trinkwassersperren
geschrieben von nostalgie
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 28.12.2012, 17:39:47
Man kann sich von Zuzahlungen befreien lassen, teilweise oder ganz. Aber zum Beispiel Zahnarztleistungen werden da garnicht berücksichtigt. Man bekommt das medizinisch " notwendige", mehr nicht. Also, mit Implantaten ist da nix zu machen
Physiotherapie? Die wird garnicht gezahlt bzw. garnicht erst vom Arzt verschrieben.
Bei der Zuzahlung der Endabrechnung der Heizkosten gibt es eine gewisse Spanne von-----bis. Liegt man darüber, wird das nicht übernommen. Oft aber auch nicht, wenn man innerhalb der Spanne liegt, und so bleibt dann nur der Widerspruch. Manchmal hilfts, oft aber auch nicht. Ja, und dann wird eben abgedreht.

Ich denke, dieser ganze Warenkorb ist sehr ungerecht, wenig solidarisch und unter aller Würde.

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