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Innenpolitik Teilerfolg für Bombenbauer

Teilerfolg für Bombenbauer
geschrieben von ehemaliges Mitglied
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teilerfolg für bombenbauer[/url]

[zitat]"Das Landgericht muss den Prozess jetzt zum Teil neu aufrollen und dabei klären, ob der Angeklagte beim Bombenbau überhaupt schon fest zu einem Attentat entschlossen gewesen ist. Nur dann könne er wegen der "Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat" verurteilt werden, so der BGH. Sollte das Landgericht einen solchen Entschluss nicht feststellen, kann der Student mit einer milderen Strafe rechnen.[/zitat]

ich denke, dass es unmöglich sein wird zu beweisen,
"[u]ob der Angeklagte beim Bombenbau überhaupt schon fest zu einem Attentat entschlossen gewesen ist !!!
".


m./.
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Karl
Karl
Administrator

Re: Teilerfolg für Bombenbauer
geschrieben von Karl
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 09.05.2014, 05:03:59
Das ist ein schwieriges Rechtsgebiet. Anlässlich von Big Data wird derzeit ja intensiv diskutiert, wie mit Wahrscheinlichkeiten umzugehen ist. Genügt schon die Vorhersage mit 80%iger Wahrscheinlichkeit, dass ein bestimmter Mensch zum Bankräuber wird, um ihn festzusetzen?

Prophylaxe ist prinzipiell natürlich zu begrüßen, aber Individuen nur aufgrund von Prognosen zu bestrafen ist mehr als problematisch. Es negiert u.a. auch, dass der Mensch einen freien Willen habe und sieht sein Handeln als absolut vorhersehbar an.

Karl
Crimmscher
Crimmscher
Mitglied

Re: Teilerfolg für Bombenbauer
geschrieben von Crimmscher
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 09.05.2014, 05:03:59
Für die Rechtsprechung durchaus schwer zu bewerten und zu beweisen.

Der Bau einer Bombe braucht seine Zeit, und ist daher auch keine Handlung die man im Effekt begeht.

Wenn ein Mensch in Rage ist und jemandem mit Mord droht, kann man von einer emotionalen Handlung sprechen, welche aber noch lange nicht ausreicht, um ihn wegen Mordversuch anzuklagen.

Anders bei der Planung und dem Bau einer Bombe, welche ausreicht Menschen zu töten.

Das ist zumindest meine Meinung, so würde ich auch argumentieren wenn ich Schöffe wär.

Crimmscher

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Karl
Karl
Administrator

Re: Teilerfolg für Bombenbauer
geschrieben von Karl
als Antwort auf Crimmscher vom 09.05.2014, 09:55:45
Ich denke, dass schon die Herstellung einer Bombe eine strafbare Handlung ist und zu einer Verurteilung ausreicht. Der Bombenbau ist im vorliegenden Fall ein Fakt und keine Prognose, dafür jemanden zu verurteilen, würde ich als gerecht empfinden.

Ein Bombenleger, der Tote auf dem gewissen hat, sollte trotzdem härter bestraft werden. Es wäre in meinen Augen problematisch und da folge ich dem Gericht, einem Bombenbauer schon den Vollzug zur Last zu legen.

Karl
Re: Teilerfolg für Bombenbauer
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 09.05.2014, 05:03:59
Moin, margarit,

die juristische Schuld ist doch nur an angefangenen bis vollendeten Taten und nicht an Gedanken festzumachen.

Die Gedanken sind immer noch schuld- und straffrei.
Es ist auch sehr fragwürdig, ob Vorbereitungen einer Straftat, zu der es aus irgendwelchen Gründen nicht kam, gerichtlich bewertet werden sollten.

Gruß Grums
justus39
justus39
Mitglied

Re: Teilerfolg für Bombenbauer
geschrieben von justus39
als Antwort auf Karl vom 09.05.2014, 10:13:38
So wie ich das verstanden habe, hat der Angeklagte lediglich ein explosives Gemisch hergestellt.
Das haben wir sogar schon als Kinder getan.
Interessant ist, ob er sich die Bestandteile legal beschafft hat, und ob Beweise vorliegen, dass er tatsächliche eine Bombe bauen wollte.
Die Verteidigung könnte ja sonst behaupten, er wolle Silvesterraketen oder Knallkörper herstellen.
Auch das ist sicherlich nicht erlaubt, dürfte aber weniger hart bestraft werden als die Vorbereitung eines Sprengstoffanschlags.

justus

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