Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik Ungeschickter geht es nicht mehr

Innenpolitik Ungeschickter geht es nicht mehr

lupus
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Berechnungsproblem
geschrieben von lupus
Eine Erhöhung der Miete um die erzielte Kosteneinsparung ist ja nicht unbillig. Jedoch habe ich dabei folgendes Problem:
Die Aufwendungen werden in einem Abschreibeverfahren auf die Mieter übertragen, so daß nach etwa 9 Jahren der Wert abgeschrieben ist. Sinkt danach die Miete? Oder wird der Betrag dann einfach Gewinn für den Vermieter?
hugo
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Re: Berechnungsproblem
geschrieben von hugo
als Antwort auf lupus vom 01.10.2010, 08:08:00
na lupus, Du bist vielleicht ein träumender Spassvogel *g*

Haste schon mal erlebt das den Hausbesitzern oder den Steuereintreibern oder allgemein dem Fiskus mal jahrelang nix eingefallen ist wie die Mieten bzw generell die Einnahmen dynamisiert, flexibel gestaltet, angepasst werden usw ?? Gings da schon einmal bergab ??


hugo
lupus
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Re: Berechnungsproblem
geschrieben von lupus
als Antwort auf hugo vom 01.10.2010, 08:24:06
ach Hugo, demnach bist du eben ein einäugiger Neinsager mit vorgegebener oder vorprogrammierter Ansicht zu ökonomischen Verhältnissen mit Hang zu Dolchstoßlegenden.

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carlos1
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Re: Berechnungsproblem
geschrieben von carlos1
als Antwort auf lupus vom 01.10.2010, 08:08:00
"Die Aufwendungen werden in einem Abschreibeverfahren auf die Mieter übertragen, so daß nach etwa 9 Jahren der Wert abgeschrieben ist. Sinkt danach die Miete? Oder wird der Betrag dann einfach Gewinn für den Vermieter?" lupus

@ lupus,
die Kosten der energetischen Sanierung werden nach der jetzigen Regelung eben nicht zeitweise auf die Miete umgelegt. Die Miete kann erhöht werden. Allerdings kann sie nur im Rahmen der Marktbedingungen umgelegt werden. Der Mieter kann ausziehen, wenn er nicht einverstanden ist.

Liegt die Miete samt Mieterhöhung für die energetische Sanierung unter der ortsüblichen Vergleichsmiete, ist eine Anpassung ohne Frist an die Vergleichsmiewte möglich.

c
carlos1
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Re: Berechnungsproblem
geschrieben von carlos1
als Antwort auf hugo vom 01.10.2010, 08:24:06
„Die Aufwendungen werden in einem Abschreibeverfahren auf die Mieter übertragen, so daß nach etwa 9 Jahren der Wert abgeschrieben ist. Sinkt danach die Miete? Oder wird der Betrag dann einfach Gewinn für den Vermieter?“ lupus



Steuerlich ist das nicht ganz richtig. Die Kosten der energetischen Sanierung sind Werbungskosten (Erhaltungsaufwand), keine Neuanschaffung. Sie können steuerlich mit höherem Satz abgesetzt werden in kurzer Zeit, mindern damit das zu versteuernde Einkommen. Bei Neuanschaffung (etwa zusätzlicher Einbau eines Bades) ist eine Abschreibung über 50 Jahre anzusetzen mit 2% Abschreibung.

Eine energetische Sanierung (etwa Passivhauskonzept) behält ihren Nutzen für den Mieter auch noch nach 9 Jahren. Hugo, warum sollte dann die Erhöhung rückgängig gemacht werden? Der Vermieter trägt die Kosten weiterer anfallender Renovierungen. Er hat zusätzlich noch den ideellen Wert einer Wertsteigerung. Das Haus hat nämlich durch die energetische Sanierung an Wert gewonnen. Kaufen kann er sich damit aber nichts.


Wie mit Klimaschutz und Energiesparen in Zukunft umgegangen werden muss und wie die immer stärker steigenden Energiekosten reduziert werden können, ist erst in Umrissen deutlich. Das Problem ist, dass rund 75% aller Immobilien vor 1970 gebaut wurden. Rund 35% des Energiegesamtverbrauchs fallen auf Gebäudeheizung und auf den Warmwasserverbrauch. In diesem Bereich findet sich ein sehr großes Einsparpotenzial. Das Haus der Zukunft wird ein Niedrig –oder Nullenergiehaus sein. Die Gebäude aus der Zeit vor 1970 sind nur mit sehr hohen Kosten – Billionen-aufwand - auf diesen Standard zu bringen. Am besten sollte man sie abreißen und neu bauen (wenn möglich), las ich heute in der Zeitung.

Es gibt kein ausgereiftes Konzept dafür.

c

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