Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik Urteil zur Sicherungsverwahrung

Innenpolitik Urteil zur Sicherungsverwahrung

eleonore
eleonore
Mitglied

Urteil zur Sicherungsverwahrung
geschrieben von eleonore
vor lauter ereifern über osama bin laden, wird vergessen, was in eigene land so passiert.
so auch die gestrige urteil der verfassungs gericht, der die sicherungs verwahrung gekippt hat.

Die Karlsruher Richter haben entschieden: Die Sicherungsverwahrung ist in Teilen nicht verfassungskonform. Viele Schwerverbrecher werden wohl in die Freiheit entlassen. Männer sind darunter, die sich im Knast jeder Therapie entzogen haben - und die immer wieder Verbrechen begingen.
geschrieben von spon


was nu??
ich verlinke unten die dazu gehörige artikel, und es kann einem angst und bange werden.
viele schwerbrecher werden jetzt freigelassen (müßen).
und darunter sind brüder,die ich nicht in eine dunkle strasse nachts begegnen möchte.

wie schützt man sich, und vor allem die kinder???
ich halte so gar nichts von panikmache und geunke, aber dieses problem ist mehr als aktuell.
oder?
bongoline
bongoline
Mitglied

Re: Urteil zur Sicherungsverwahrung
geschrieben von bongoline
Liebe elo,

ich habe das gestern in den Nachrichten verfolgt und war geschockt und man ist so hilflos gegenüber solchen Entscheidungen, die sozusagen von der EU vorgegeben wurden.

Zwei Jahre für ein neues Gesetz - zwei Jahre, in denen so viel Unheil geschehen kann. Es ist ein Unterschied, ob seitens der EU vorgeschrieben wird, wie die Krümmung einer Gurke sein muss, aber einem Rechtsstaat vorschreiben zu wollen, wer nach reiflicher Überprüfung in jedem einzelnen Fall in Verwahrungshaft zu verbleiben hat, ist für mich nicht nachvollziehbar. Noch weniger nachvollziehbar, wenn ein und dasselbe Gericht vor nicht mal einem Jahr den Einspruch gegen die Verwahrungshaft abgelehnt hat und heute nach der Pfeife der EU tanzt.

Ich kann nur hoffen, dass gerade in diesem Fall schnellstmöglich ein Gesetz ausgearbeitet wird, das seitens der EU nicht mehr gekippt werden kann, ich denke, Sicherheit hat immer noch Vorrang vor Hirngespinste von Sesselklebern.

bongoline
die mal wieder innerlich die Fäuste ballt
rolf †
rolf †
Mitglied

Re: Urteil zur Sicherungsverwahrung
geschrieben von rolf †
als Antwort auf eleonore vom 05.05.2011, 09:16:39
Auch dieses Urteil zeigt mal wieder, wie unsere Regierungen bei der Gesetzgebung schlampen.
Haben die Abgeordneten und Kabinettsmitglieder nicht geschworen, daß GG zu beachten und für die Einhaltung des GG einzustehen?

@ bongo
Das Verfassungsgericht hat keinen Verstoß gegen EU-Recht, sondern gegen unser Grundgesetzt geahndet.

Anzeige

bongoline
bongoline
Mitglied

Re: Urteil zur Sicherungsverwahrung
geschrieben von bongoline
als Antwort auf rolf † vom 05.05.2011, 11:41:43
rolf,

das habe ich ja nicht behauptet, ich habe nur festgestellt, dass das Ersturteil im Juli 2010 mit dem Grundgedanken der Sicherheit gefällt wurde und dieses Urteil sich jetzt an einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für "Menschenrechte" orientiert.

Dieselbe Instanz folgte am Mittwoch teilweise einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EMGR)und erklärte die Regelungen der Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig. Sie verletzten das Grundrecht auf Freiheit, urteilten die Karlsruher Richter.
geschrieben von Auszug aus dem Quellennachweis von eleonore


Menschenrechte - da frage ich mich wirklich, hat ein Wiederholungstäter mehr Rechte als Menschen, die Angst haben müssen, nach seiner Entlassung wieder in sein Verhaltensschema zu passen ???

bongoline

clara
clara
Mitglied

Re: Urteil zur Sicherungsverwahrung
geschrieben von clara
als Antwort auf eleonore vom 05.05.2011, 09:16:39

wie schützt man sich, und vor allem die kinder???

Das ist die Frage nach diesem Urteil. Ich habe den Link gelesen, wo schlimme Beispiele genannt werden. Nun sucht die deutsche Politik krampfhaft doch noch nach Möglichkeiten, vor Rückfalltätern zu schützen, Therapien, bestimmte Unterbringungsformen, Resozialisierung, die, Zitat, " familiäre und soziale Außenkontakte ermöglichen". Dies solle sich von einer Strafhaft unterscheiden.

Für das Verfassungsgericht haben demnach die Menschenrechte auch für Schwerstverbrecher höchsten Rang. Es wird also großer Anstrengung bedürfen und eine Menge Geld kosten, die Bevölkerung künftig vor weiteren Verbrechen zu schützen und die Menschenrechte potenzieller Opfer zu beachten!
Vor diesem Hintergrund würde ich die elektronische Fußfessel sehr begrüßen.

Das Thema diskutierten wir schon mal hier:

http://community.seniorentreff.de/forum/board/Rueffel-fuer-die-deutsche-Justiz;tpc30,316486,1#__

Clara
olga64
olga64
Mitglied

Re: Urteil zur Sicherungsverwahrung
geschrieben von olga64
als Antwort auf clara vom 05.05.2011, 13:13:50
Gottlob handelt es sich ja nicht ausschliesslich um Kinderschänder, sondern auch um "normale" Räuber usw. Die meisten Kinderschänder handeln ja innerhalb ihrer eigenen Familien und sind nur in kleinerem Umfange der fremde Mann.
GEschlafen hat die bundesdeutsche Justiz und auch in ihrem Strafmass übertrieben: wenn einer seine Strafe verbüsst hat, ist es nicht vereinbar mit rechtsstaatlichen Prinzipien, wenn er anschliessend auf unabsehbare Zeit weiter eingesperrt bleibt. Der Grundsatz in einem Rechtsstaat ist ja, Menschen den Zugang zu einem normalen Leben wieder zu ermöglichen. Dies muss jetzt endlich angegangen werden - deshalb finde ich das Urteil gut; die grosse Problematik kann nicht mehr ausgesessen werden. Olga

Anzeige

eleonore
eleonore
Mitglied

Re: Urteil zur Sicherungsverwahrung
geschrieben von eleonore
als Antwort auf olga64 vom 05.05.2011, 15:24:05
werte olga,

hätten sie die güte gehabt, und trotz ihre knapp bemessene internet aufenthalt täglich, mein weiterführende link gelesen, wäre ihre meinung anders.

manche die ihre strafe verbüßt haben, und freigelassen wurden, wurden sehr schnell rückfällig.
dutchweepee
dutchweepee
Mitglied

Re: Urteil zur Sicherungsverwahrung
geschrieben von dutchweepee
als Antwort auf eleonore vom 06.05.2011, 06:01:45
@eleo

Dann soll aber auch der Gesetzgeber die Strafen für Personendelikte erhöhen. Ohne Strafmaß eines Gerichts sollte kein Mensch im Knast sitzen. Zur Zeit besteht eine Asymetrie der Strafen zugunsten der Eigentumsdelikte. Körperverletzung wird nicht so streng bestraft wie Bankraub.

Also - dann gefälligst "lebenslänglich" für Vergewaltiger und nicht diese Eierei mit der Sicherungsverwahrung.

schorsch
schorsch
Mitglied

Re: Urteil zur Sicherungsverwahrung
geschrieben von schorsch
als Antwort auf clara vom 05.05.2011, 13:13:50
Man kann auch vergewaltigen, wenn man eine elektronische Fussfessel trägt!
nasti
nasti
Mitglied

Re: Urteil zur Sicherungsverwahrung
geschrieben von nasti
als Antwort auf bongoline vom 05.05.2011, 11:29:53
Ich habe einige Stunden verbraucht bei Nachrichten über Obama-Osama Killer Frage

und wieder festgestellt, das die Menschheit ist Schizophren, sogar zeigen Mitleid mit diesem Massenmörder Osama bin Laden

die Politik ist schmutzig , blöd, die Verschwörungstheorien nehmen keine Ende. Nur Zeitverschwendung *gg*


Nasti

Anzeige