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Innenpolitik Verfügungsmasse Grundgesetz

albaraq
albaraq
Mitglied

Re: Verfügungsmasse Grundgesetz
geschrieben von albaraq
als Antwort auf adam vom 26.03.2010, 10:29:51

Liebe albaraq ,

ich will auch nicht quängeln, aber den Link habe ich nun noch einmal gelesen. Es ändert nichts an meiner Einstellung.

1
Was meine Weiterbildung anbelangt, bin ich bei meinen Nachforschungen in Bezug auf Art. 146 und 23 GG auf faschistische Foren und auf Seiten der KRR (Kommissarische Reichsregierung) gestoßen, die es sich zu gerne auf ihre "Fahnen" heften würden, daß die Bundesrepublik nicht existiert und daß das Deutsche Reich weiter existent ist. Nun ja, auch solche Meinungen können in der Bundesrepublik gesagt werden, allerdings erlaube ich mir, mich von diesem Blödsinn und diesen Gruppierungen allerheftigst zu distanzieren.
2
Das Einzige, was ich mir momentan nicht erklären kann ist, daß Art. 23 GG (Beitrittsartikel) so völlig ohne Hinweis durch den neuen Europaartikel ersetzt wurde. Norm ist eigentlich, daß im Interesse der Kontinuität in Gesetzen ein "Wurde gestrichen und ersetzt durch" geschrieben wird. Auf das Warum werde ich noch kommen...wenn ich mal Lust habe nachzuforschen.
3
Ansonsten erinnert mich die Diskussion langsam aber sicher an das Jahr 1990 als die Stimmung in den alten Bundesländern immer mehr zu Ungunsten des Beitritts der DDR kippte. Die immer lauter werdende Meckerei aus den Beitrittsländern wurde damals wirklich fast unerträglich. Doch damit werden wir wohl weiter leben müssen, was aber nicht bedeuten kann, daß man diesen Stimmen mehr Gehör und Zeit schenkt als man sollte und nötig ist. Notorische Meckerer gibt es immer.

In diesem Sinne

adam
geschrieben von adam


(obige Nummerierung erfolgte durch mich)

Oh, dass wusste ich nicht - Adam,
zu 1
dass mein Link zur Rhein-Zeitung, der größten Tagezeitung im nördlichen Rheinland-Pfalz, diese Reaktion bei Dir hervorruft.
ist somit alles nicht wahr was dort ab "..."lt SHAF Gesetz 52 Art. 1 und GBBI 1990 Teil 1 S. 1274 "..." zu lesen ist
und auch nicht
"..."Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat festgestellt, daß die BRD kein effektiver Rechtstaat mehr ist (Az.: EGMR 75529/01 v. 08.06.2006)"..."
schade, dass dieses Thema, sofort mit einem braunen Anstrich versehen wird. So viel ich weiß, verlinke ich auf seriöse Quellen, derer es im Web zur genüge gibt.
zu 2
:"wenn ich mal Lust habe nachzuforschen"
soll heißen, Du möchtest Dich nicht weiter zum Thema einbringen - ok verstanden.
zu 3
?????????????????
diese Art Argumentation verstehe ich nun zwar nicht, aber ich nehme an,
Du möchtest mir damit sagen, nur weil ich mich für etwas interessiere bin ich gleich eine notorische "Meckererin" und,
von einer Art Diskussion sind wir doch wohl hier im "Faden" meilenweit entfernt. Aber ok - Decke drüber, sch.... Thema - abgehakt. Widmen wir uns doch nun lieber den immer so wahnsinnig interessanten "Altdamenteekränzchenthemen".

Jala
adam
adam
Mitglied

Re: Verfügungsmasse Grundgesetz
geschrieben von adam
als Antwort auf albaraq vom 26.03.2010, 11:20:57
@albaraq,

Mit der notorischen Meckerei habe ich nicht Deine Beiträge gemeint oder daß ich zum Thema nicht mehr schreiben möchte.

Allerdings kann ich Leute nicht für voll nehmen, die nicht richtig lesen können oder in Texte, die sie nicht auszulegen in der Lage sind, einen Sinn hinein interpretieren, der nicht vorhanden ist.

Interpretationen, die Verschwörungstheorien aufbauen, sind es nicht wert, diskutiert zu werden und wenn am Stammtisch nur noch wurzellose Parolen gedroschen werden, widmet man sich am besten still seinem Bier. Dasselbe gilt für Schreier, die nur ihr eigenes Unwissen übertönen wollen und den starken Maxe raushängen müssen, um ihr Ego einigermaßen frisch zu halten. Jedenfalls wenigstens sich selbst gegenüber.

Es bleibt schwierig.

--

adam

.

rolf †
rolf †
Mitglied

Re: Verfügungsmasse Grundgesetz
geschrieben von rolf †
als Antwort auf adam vom 26.03.2010, 10:29:51

...Das Einzige, was ich mir momentan nicht erklären kann ist, daß Art. 23 GG (Beitrittsartikel) so völlig ohne Hinweis durch den neuen Europaartikel ersetzt wurde. ...
--
adam
geschrieben von adam

Eigentlich wollte ich dich ja selbst suchen lassen, aber da es so einfach war und wahrscheinlich noch mehr STler interessiert:
Der alte Artikel 23 wurde am 23.09.1990 durch den Einigungsvertag vom 31.08.1990 in Verbindung mit Art. 1 Einigungsgesetzes aufgehoben.
Der neuer Art. 23 wurde 21.12.1992 durch ein Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes eingefügt.

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adam
adam
Mitglied

Re: Verfügungsmasse Grundgesetz
geschrieben von adam
als Antwort auf rolf † vom 26.03.2010, 16:22:04

Danke Rolf,

mir ist aber immer noch nicht klar, warum es keinen Hinweis auf den alten Text gibt, das ist sonst üblich.

--

adam
rolf †
rolf †
Mitglied

Re: Verfügungsmasse Grundgesetz
geschrieben von rolf †
als Antwort auf adam vom 26.03.2010, 16:52:21
Wenn bei jedem geänderten Artikel die alte und die neue Form mit Erläuterungen angegeben würde, bräuchte das GG bald einen eigenen Bücherschrank.
Ich habe es bisher bei keinem Artikel gefunden.
Erg. 17:05
Beschaff dir die Gesetze als Loseblattsammlung, dann hast du alle Änderungen und alten Texte komplett.
sysiphus
sysiphus
Mitglied

Re: Verfügungsmasse Grundgesetz
geschrieben von sysiphus
als Antwort auf albaraq vom 26.03.2010, 11:20:57

dass mein Link zur Rhein-Zeitung, der größten Tagezeitung im nördlichen Rheinland-Pfalz, [..]

"Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat festgestellt, daß die BRD kein effektiver Rechtstaat mehr ist (Az.: EGMR 75529/01 v. 08.06.2006)"..."
[..] So viel ich weiß, verlinke ich auf seriöse Quellen, derer es im Web zur genüge gibt.

Jala


Der Link zur Rhein-Zeitung, der größten Tagezeitung im nördlichen Rheinland-Pfalz, hätte was mit verlinken auf seriöse Quellen zu tun, wenn es nicht dieser Link wäre, der lediglich aus dem dortigen Forum stammt und ein Beitrag ist von
"honigmann" am 13.06.09 in News Europa/Welt eingestellt.

"Ich kenne das Urteil nicht. Eine spontane google-suche hat nur Treffer auf irgendwelche Dummschwätzer-Seiten sowie auf extremistische Seiten geliefert. Das Urteil selbst ist aber nicht zu finden." So lautet die Antwort bei 123recht.net auf die Frage " Ist die BRD noch ein Staat?".

Es ist auch meine Antwort auf das angebliche Urteil des Europäischen Gerichtshof - EGMR 75529/01 v. 08.06.2006. In Verbindung mit diesem "Urteil" findet sich im www mehrfach der Hinweis auf den "Präsidenten des Europäischen Zentrums für Menschenrechte" einen Herrn M.Selim Sürmeli der sich auch "Europäischer Hochkommissar für Menschenrechte" nennt. Wie oben bereits erwähnt, sieß ich bei der Suchhe nach diesem EGMR-Urteil auf reichlich obskure websites, jedoch weder auf das Urteil, noch einen Urteilstext.

sysiphus...

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adam
adam
Mitglied

Re: Verfügungsmasse Grundgesetz
geschrieben von adam
als Antwort auf sysiphus vom 26.03.2010, 19:14:36

sysiphus,

so sahen auch meine Ergebnisse aus. Und unter dem Namen M. Selim Sürmeli findet man das bei Wiki.

Meiner Meinung nach ist die Meldung ein Fake oder kann sich jemand daran erinnern, von einer Nachricht gehört zu haben, daß die Bundesrepublik kein rechtmäßiger Staat ist? Immerhin wäre das für jeden nicht unwichtig zu wissen.

--

adam

.
Re: Verfügungsmasse Grundgesetz
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf albaraq vom 26.03.2010, 11:20:57
Mich wundert, dass dir bei der Suche nach Hinweisen zu :
"Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat festgestellt, daß die BRD kein effektiver Rechtstaat mehr ist..."
NICHT aufgefallen ist, dass immer wieder Hinweise zu rechtsextremen und anderen extremistischen Seiten auftauchen, die genau diese Formulierung benutzen und daraus ihre z.T. völlig idiotischen Schlussfolgerungen ziehen, wie "Die BRD existiert nicht" , "Deutschland ist als Staat nicht existent", "Deutschland hat seine internat. Handlungsfähigkeit verloren".
Andere rechtsextr. Schmierereien zu diesem Thema lasse ich weg.

Mich wundert auch, dass du vor der "Veröffentlichung" der obigen Meldung nicht mal auf der OFFIZIELLEN Seite des "Europäische Gerichtshof für Menschenrechte" nachgeschaut hast, ob diese Meldung stimmt - oder vielleicht doch eine Fälschung ist.
Diese Meldung ist doch immerhin von erheblicher Tragweite und sollte nicht einfach, weil sie irgendwie zu den eigenen politischen Forderungen passt, missbraucht werden.

Es gibt übrigens auch eine Hotline des Europ. Gerichtshofes für Menschenrechte und auf der offizellen Website des Europarates die Unterseiten des Europ. Gerichtshofes für Menschenrechte mit allen Urteilen des Gerichtshofes zu Deutschland in deutscher Sprache.

Dem Gericht ist ein solches Urteil unbekannt. Ein solches Urteil wäre auch rechtspolitisch überhaupt nicht möglich.( Die Hotline funktioniert !)

Mich wundert auch, dass du nicht bei deinen "Forschungen" zu diesm Thema auf den SELBSTERNANNTEN "Präsidenten des Europäischen Zentrums für Menschenrechte" und dort auf den
Europäischen Hohkommissar für Menschenrechte Sürmeli gestoßen bist.
Dieser Mann ( er existiert wirklich )hat dieses "Urteil" gesprochen.

Es gibt aber keinen "Europäischen Hochkommissar für Menschenrechte".
Also auch keinen Gerichtshof, der das Urteil: "Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat festgestellt, daß die BRD kein effektiver Rechtstaat mehr ist." gesprochen haben könnte.
Es gibt nur einen Sürmeli:

Du bist einem Betrüger aufgesessen - hättest das aber auch selbst herausbekommen können.

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