Innenpolitik Verjährungsfristen im Strafrecht. Sind sie sinnvoll?
Die Verjährungsfrist bei Körperverletzung mit Todesfolge muss m.E. mindestens 5 Jahre betragen (§ 78/227 STGB).
Ich finde, Verjährung bei Straftaten an Kindern dürfte es nicht geben.
Die meisten Kinder können - wenn überhaupt - erst im Erwachsenenalter über Verletzungen sprechen.
Die meisten Kinder können - wenn überhaupt - erst im Erwachsenenalter über Verletzungen sprechen.
Nur wenn es eine vorsätzliche Körperverletzung gab. Vorsatz zu beweisen ist oftmals sehr schwierig, zumindest wenn der Täter ein Arzt war.
Ich sprach erst 40 Jahre danach darüber.