Innenpolitik Vorratsdatenspeicherung

arno
arno
Mitglied

Vorratsdatenspeicherung
geschrieben von arno
Hallo,

die Vorratsdatenspeicherung wurde durch das Bundesverfassungsgericht
untersagt.
Einige Politiker glauben, daß jetzt eine riesige Sicherheitslücke
entsteht und die Straftaten in die Höhe schnellen.
Solche Rückschüsse sind sicherlich Blödsinn!
Dabei werden Daten immer weiter gesammelt, z. B. durch Google, SWIFT,
Handys, usw., usw.
Daten brauchen gar nicht gesammelt werden, denn man kann auch viele
Datensammler vernetzen!

Viele Grüße
arno


JuergenS
JuergenS
Mitglied

Re: Vorratsdatenspeicherung
geschrieben von JuergenS
als Antwort auf arno vom 03.03.2010, 11:30:30
arno, ich teile deine Meinung, im Prinzip.
Allerdings ist das mit dem "Blödsinn" aus der Luft gegriffen, denn wenn nun, und sei es nur zufällig, ein Anschlag stattfinden würde, was dann?
Insofern kann man die ZUkunft nicht voraussagen.
olga64
olga64
Mitglied

Re: Vorratsdatenspeicherung
geschrieben von olga64
als Antwort auf arno vom 03.03.2010, 11:30:30
Das ist so nicht ganz richtig: in der jetzigen Form wurde sie untersagt. Es wird mit Sicherheit ein neues Gesetz geben - ist auch sinnvoll.
Bin aber mal gespannt, wer die immensen Kosten, die z.B. bei der Telekom entstanden (Speichern und Löschen) übernehmen wird. Denke, es ist auch hier der Steuerzahler. Olga

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Mitglied_5ccaf87
Mitglied_5ccaf87
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Re: Vorratsdatenspeicherung
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf arno vom 03.03.2010, 11:30:30
Sind wir erst mal darüber froh, das Ärgste abgewendet zu haben. Wir sind auch nicht das einzige Land. Das Rumänische Verfassungsgericht hat schon im Oktober 2009 abgelehnt und in Schweden wurde noch kein solches Gesetz zur Abstimmung im Parlament vorgelegt. In Brüssel gibt es zudem Bestrebungen, die EU-Richtlinie, auf die sich letztlich alles bezieht, zu überprüfen. Die dafür zuständigen Kommissare habe sich schon diesbezüglich geäußert.

Das Geschwafel des stellvertretenden Vorsitzenden des Rechtsausschusses im Bundestag Wolfgang Bosbach ist eine erste Reaktion auf seine Niederlage. Auch die Stellungnahme des Bundesinnenministers Thomas de Maizière sowie seines obersten Beamten Zierke und dessen Gewerkschaftler Freiberg dürfte nicht anders einzuordnen. Wenn Bosbach und de Maizière behaupten, es sein ein schlechter Tag für die Geschädigten der Kriminalität, so ist mir persönlich kein einziger Fall bekannt, in welchem einem Opfer durch Datensammeln geholfen wurde. Beide haben vergessen, das das BGH entschieden hat, das in erster Linie der Bundesbürger durch den Staat geschädigt wurde. Ich kann mir zwar vorstellen, das Rechtsanwalt Bosbach eventuell einen Beklagten mit solchen Worten raus hauen könnte, aber bitte nicht ca. 35.000 Kläger von denen etwa 4.000 selbst Juristen sind, der Strafvereitlung beschuldigen. Ist denn dieser Mann noch zu retten?

Auch wenn ich hin und wieder mal gaggere, die Kölner Lauschzentrale des BKA hat ihre Berechtigung. Wenn das Internet eine Gefahr für den Staat und seine Bürger darstellt, so müssen die dort arbeitenden Beamten eben eine entsprechende Ausbildung und die dazu gehörende Technik erhalten. Es kann nicht sein, das Beamte nach Haussuchungen sich gegenüber der Presse äußern, das sie bei den Kriminellen eine PC-Technik vorgefunden haben, die ihnen bisher unbekannt war. Auch habe ich kein Verständnis, das bei der hannoverschen Polizei unverschlüsselte Funktechnik benutzt wird und deshalb die BILD-Volontäre gar nicht mehr aus ihren Büros müssen um zu erfahren, was sich nachts auf den Straßen von Hannover abspielt.

Sicher werden es Bosbach&Co wieder versuchen, genau so wie sie es vor einigen Jahren mit der Rasterfahndung mehrfach versucht haben. Ich habe aber grundsätzlich kein Verständnis mehr, das selbst angeblich fertige Juristen wie Bosbach das GG derart in den Schmutz treten und ignorieren. Es kann nicht sein, das BGH und BVerfG ständig die von der Legislative ausgeheckten Gesetze und Verordnungen prüfen und außer Kraft setzen muss.

Der Bundestag hat dieses Jahr noch große Aufgaben zu erledigen. Zum Beispiel bis 31.12.2010 ein neues Wahlgesetz, bei dem Zweitstimmen entweder gesetzlich untersagt oder ausdrücklich vorgeschrieben werden. Zur letzten Bundestagswahl hat die SPD damit Hazard gespielt und verloren. Der Richterspruch ist schon 2 Jahre alt und könnte schon längst verwirklicht sein. Möglicherweise hat die Internetgemeinde auch eine Meinung dazu. Immerhin wurde vom Bundestag eine Kommission ins Leben gerufen die untersuchen soll, welche Veränderungen sich durch das Internet in den vergangenen 10 Jahren ergeben haben und wie die Bundesregierung darauf reagieren muss. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Petition gegen das Zugangserschwerungsgesetz und über die eben erst entschiedene Stasi²-Gesetzgebung. Beide Entscheidungen wären ohne Einfluss der Internetgemeinde undenkbar und wir sind ein Teil davon.

--
Es könne „niemand das Recht geltend machen, unerkannt durch die Stadt zu gehen.“
Quelle: Dr.jur.Bosbach 2000, als er die umfassende Ausweitung der innerstädtischen Videoüberwachung begründete.

Re: Vorratsdatenspeicherung
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 03.03.2010, 17:00:19
Zur Einführung:
Wie gehabt, Peter[/url]

Zum einen wird es jetzt eine GG-Modifikation geben,
damit das Vorhaben um des Vorhabens willen dennoch durchgeht.
Obwohl es schon technisch unsinnig ist und war.
Und niemals einer Verbrechensabwehr tauglich ist.

Zum anderen -und das ist VIEL wichtiger-
erhebt sich die Eindruck:
Das sind gewählte Volksvertreter,
die dem Volk [u]vorsätzlich einen Verfassungsbruch

als Gesetz aufbürden woll(t)en.


Diese Leute gehören in die Wüste gejagt.
Sie haben ihren Amts-EID vorsätzlich gebrochen.
Das sind erklärte Volksfeinde.

Wir werden von Verbrechern, die das GG für ihre Zwecke zurechtbiegen (woll-t-en), (regiert) zerwaltet.
Das muß erst mal auf der Zunge zergehen.
Unvorstellbar!
_____________________________________
Re: Vorratsdatenspeicherung
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 03.03.2010, 17:00:19
"Das Geschwafel des stellvertretenden Vorsitzenden des Rechtsausschusses im Bundestag Wolfgang Bosbach ist eine erste Reaktion auf seine Niederlage."


Warum hackst du auf Bobach herum.
Der Vorsitzende des Innenausschusses hat seine Meinung geäußert.
Die stimmt nicht mit deiner Meinung überein - mit meiner übrigens auch nicht.
Jeder darf in einer Demokratie seine Meinung äußern.
Schon vergessen?
Das war nicht immer so !
Auch schon vergessen?

Er hat gleichzeitig geäußert, dass man schnell auf das Urteil reagieren werde und mit allen Parteien im Innenausschuss eine gesetzesvorlage besprechen wird.




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Mitglied_5ccaf87
Mitglied_5ccaf87
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Re: Vorratsdatenspeicherung
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 03.03.2010, 19:06:25
Warum hackst du auf Bobach herum.
Der Vorsitzende des Innenausschusses hat seine Meinung geäußert.
Die stimmt nicht mit deiner Meinung überein - mit meiner übrigens auch nicht.
Jeder darf in einer Demokratie seine Meinung äußern.
Schon vergessen?
Das war nicht immer so !
Auch schon vergessen?

Überlegst du dir vorher auch was du schreibst?

Bosbach ist unbelehrbarer Wiederholungstäter. Ich schrieb nicht umsonst ganz unten seine Begründung zur Videoüberwachung. Das wir auch unsere Meinung äußerten und vor Gericht Recht bekamen, ist mehrmals aktenkundig belegt. Es geht ja nicht nur um Recht bekommen, es geht auch darum wer für den entstandenen Schaden aufkommen muss, wie olga64 ganz richtig fragt. Allein bei Telekom und 1&1 waren gestern insgesamt 44 TerraByte vorrätig. Das sind 11,3 Milliarden DinA4-Seiten und entspricht einen Papierberg von 58km Höhe. Mielke wäre stolz gewesen, innerhalb so kurzer Zeit so viele Daten über seine DDR-Bürger gesammelt zu haben. Das sind aber nur die Daten von 2 Providern. Zu allem Überdruss mussten wir (die Kunden) die dazu notwendige Speichertechnik und den personellen Aufwand bezahlen. Dieser finanzielle Aufwand wurde von den Telefongebühren bezahlt. Siehe auch: Vorratsdaten: Wer löscht wirklich?

Ich frage nochmal: Überlegst du dir vorher auch was du schreibst?

Er hat gleichzeitig geäußert, dass man schnell auf das Urteil reagieren werde und mit allen Parteien im Innenausschuss eine gesetzesvorlage besprechen wird.

Was für eine neue Gesetzesvorlage und soll das Ganze wieder von vorn beginnen? Ich kann mich nicht an einen einzigen bekannt gewordenen Fall erinnern, in welchem durch Sammeln von Daten den Opfern geholfen wurde. Nicht einmal hier Selbstmordankuendigung-im-Internet-Strafanzeige-gegen-Provider-Mitarbeiter hat es geholfen. Ist es nicht jetzt an der Zeit den bisher angerichteten Schaden zu beseitigen? Soll jetzt der Weise Ring, die VS und der VdK eine finanzielle Unterstützung durch den Staat erhalten? Sie waren es doch, die sich bisher um die Opfer der Kriminalität sowie Opfer der Ämter kümmerten und ihnen zu ihrem Recht verhalfen.

Falls Herrn Dr.jur.Bosbach und dir die Urteilsverkündung sowie wesentliche Teile der Begründung entgangen sind und in denen vom Bundesverfassungsgericht festgelegt wurde, wann Daten und unter welchen Umständen gesammelt werden dürfen, entgangen ist, empfehle ich als Einlage ins Merkheft:
olga64
olga64
Mitglied

Re: Vorratsdatenspeicherung
geschrieben von olga64
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 04.03.2010, 10:43:01
Es bewahrheitet sich wieder mal: Berichte, die versuchen, in quälender, epischer Breite die subjektive Meinung eines Einzelnen darzustellen, müssen inhaltlich nicht unbedingt richtig sein.
Es sollte jeder berücksichtigen, dass mit dieser sog.Vorratsdatenspeicherung eine EU-Richtlinie umgesetzt werden muss. Die Richter in Karlsruhe getrauten sich ja auch nicht, diese zu eliminieren - da es dann zu grossen Differenzen mit den anderen EU-Ländern und den EU-Behörden gekommen wäre.
So wird also wieder an einem neuen Gesetz gebastelt; in der Zwischenzeit rüsten sich Telekom und andere Provider, ihre Kosten der BRD zu belasten.
Ganz naiv: mir ist es völlig wurscht, wer mein Telefonverhalten prüft. Olga
Re: Vorratsdatenspeicherung
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 04.03.2010, 10:43:01
"Überlegst du dir vorher auch was du schreibst?"


Warum klingen eigentlich deine Entgegnungen auf Antorten, die nicht genau auf deiner Linie liegen, immer wie eine Drohung.

Ist das dein Diskussionsstil, mit dem du erfolgreich deine Meinung kundtun willst?

Oder handelt es sich noch um einen Überrest politischer Holzhammeragitation aus "alten Zeiten", wo grundsätzlich "langanhaltender Beifall" auf Reden zu folgen hatte?

Es mag ja sein, dass du es geil findest, Politiker, die anderer Meinung sind als du, als "Wiederholungstäter" zu bezeichnen - aber du solltest doch davon ausgehen, dass du nicht der Einzige bist, der das Urteil des BVG gelesen hat.
Was nun - auch im Rahmen der EU- Bestimmungen - folgen wird, wird sich zeigen.


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