Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik Wann wird der Kundus-Oberst vor ein Gericht...

Innenpolitik Wann wird der Kundus-Oberst vor ein Gericht...

arno
arno
Mitglied

Wann wird der Kundus-Oberst vor ein Gericht...
geschrieben von arno
Hallo,

in Kundus, einer Stadt in Afghanistan, sind Zivilisten ermordet worden.
Ein Oberst der Bundeswehr trägt dafür die Verantwortung.
Warum wird nicht dieser Oberst der Bundeswehr , der dieses Verbrechen
anordnete, vor ein Gericht gestellt?

Viele Grüße
Arno
Mitglied_5ccaf87
Mitglied_5ccaf87
Mitglied

Re: Wann wird der Kundus-Oberst vor ein Gericht...
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf arno vom 09.12.2009, 18:55:17
Leider ist diese Frage mit ein paar Sätzen nicht zu beantworten. Dazu ist ein längerer Text notwendig, der aber untersagt ist.
adam
adam
Mitglied

Re: Wann wird der Kundus-Oberst vor ein Gericht...
geschrieben von adam
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 09.12.2009, 20:15:47
Na hinterwaeldler,

von Dir muß diese Frage auch nicht beantwortet werden. Das kommt dann von der Staatsanwaltschaft. Und bis jetzt ist noch nicht mal Anklage erhoben, noch nicht mal entschieden, ob überhaupt oder wie eine eventuelle Anschuldigung lauten soll.

--

adam

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arno
arno
Mitglied

Re: Wann wird der Kundus-Oberst vor ein Gericht...
geschrieben von arno
als Antwort auf adam vom 09.12.2009, 20:44:08
Hallo, adam,

der Kundus-Oberst hat Menschen ohne Not umbringen lassen!
Warum reicht diese Mord-Tat nicht für eine Anklage aus?
War der Mann nicht im Besitz seiner geistigen Möglichkeiten,
sprich besoffen, gewesen?

Viele Grüße
Arno
adam
adam
Mitglied

Re: Wann wird der Kundus-Oberst vor ein Gericht...
geschrieben von adam
als Antwort auf arno vom 09.12.2009, 21:41:51
@arno,

jeder beschreibt eine Tat aus seiner Sicht subjektiv anders. Wenn Du das Geschehen in Afghanistan als Mord bezeichnen willst, ist das Deine ureigene Sache, aber auch nicht mehr. Eine möglichst gerechte Beurteilung fordert eine möglichst objektive Betrachtungsweise.

Schon Deine Überschrift ist wieder einmal so subjektiv, daß man davon ausgehen muß, daß Du zu einer objektiven Betrachtungsweise und damit auch zu einer Diskussion, nicht in der Lage bist. Was Du machst, nennt man Vorverurteilung und das ist nicht nur verwerflich, sondern widerspricht auch der Unschuldsvermutung und ist damit ungesetzlich.

--

adam
Re: Wann wird der Kundus-Oberst vor ein Gericht...
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf adam vom 09.12.2009, 22:52:08
Geht's eigentlich noch naiver? Mein Rat: Einfach mal Zeitung lesen! Von wegen "Unschuldsvermutung". )

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hugo
hugo
Mitglied

Re: Wann wird der Kundus-Oberst vor ein Gericht...
geschrieben von hugo
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 09.12.2009, 23:04:50
Re: Wann wird der Kundus-Oberst vor ein Gericht...
geschrieben am 09.12.2009 23:04
Geht's eigentlich noch naiver? Mein Rat: Einfach mal Zeitung lesen! Von wegen "Unschuldsvermutung". )
hugo
hugo
Mitglied

Re: Wann wird der Kundus-Oberst vor ein Gericht...
geschrieben von hugo
als Antwort auf hugo vom 09.12.2009, 23:34:21
seltsam, dieser komische text wird angenommen und der eigentliche wird kommentiert mit:
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adam
adam
Mitglied

Re: Wann wird der Kundus-Oberst vor ein Gericht...
geschrieben von adam
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 09.12.2009, 23:04:50
Geht's eigentlich noch naiver? Mein Rat: Einfach mal Zeitung lesen! Von wegen "Unschuldsvermutung". )


Weißt Du was naiv ist marina?

Naiv ist, wenn jemand glaubt, daß die Frage "Geht`s eigentlich noch naiver?" ein Argument ist. In jeder vernünftigen Diskussion wirst Du ausgeklammert.

Du gehörst zu den Leuten, die versuchen durch Schein zu sein, nur ein paar Schlagwörter und den Goethe als letztes Argument. Das ist aber zu wenig, das ist nichts!

--

adam
Re: Wann wird der Kundus-Oberst vor ein Gericht...
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 09.12.2009, 20:15:47
hinterwaeldler schreibt:"Leider ist diese Frage mit ein paar Sätzen nicht zu beantworten. Dazu ist ein längerer Text notwendig, der aber untersagt ist."


Du (auch Arno und natürlich auch alle anderen hier im Forum) bist ohnehin nicht in der Lage, diese Frage zu beantworten, weil du die genauen Zusammenhänge nicht kennst und dein "Wissen" aus Zeitungen und deinen eigenen Vorstellungen stammt.
Solange fast alles von der Bildzeitung kommt - ist das zu wenig.
Interessant ist ja, wie die größten Gegner der von ihnen immer als "Blöd-Zeitung" bezeichneten Zeitung plötzlich zu echten Fans dieses Produktes geworden sind.

Das reicht also für ein ordentliches Verfahren in Deutschland nicht aus.
Staatlich angeordnete Gerichtsverhandlungen ohne Beweise mit zusammengezimmerten politischen Anklagen und vorhergenommene Urteile gibt es nur in Diktaturen.

Wenn es genügend Material für eine Anklage gibt - das ist sicher - wird es eine Anklage geben.


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