Innenpolitik Corona-Widerstand 2020
Ich nenne das "funktionierender Rechtsstaat", Demokratie spielt auf einem anderen Feld, die Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkläre ich Dir gern, wenn's beliebt.Das stimmt wohl. Was aber macht das für einen Unterschied, ob der Demo-Leiter auf Druck der Polizei oder die Polizei selbst die Demo beendet?Das gibt mir überhaupt nicht zu denken, denn das ist Art.5 (1) unseres GG geschuldet, jeder Mensch, incl. dieser Deppen, darf seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei äußern und verbreiten.
Aber immernoch erfolgte der Abbruch der Form, nicht etwa des Inhalts wegen. Das sollte zu denken geben.
Das nennen wir funktionierende Demokratie, wenn Du weißt, was ich meine .......
Edita
In der Diskussion hier wurde ja in erster Linie die Polemik der Demonstranten kritisiert, ihre Motivation und Argumentation. Der mangelhafte Mund-Nasenschutz rangierte dahinter. Eine ernsthafte Auseinandersetzung ist nicht erwünscht.
So ist es..., hatte das falsch geschrieben...dennoch werden Demos angemeldet und finden dann unter Auflagen statt.
Kristine
@ werderanerin
Das ist richtig, und wenn die geforderten Auflagen nicht erfüllt werden, kann sie auch beendet werden.
Sollte im Vorfeld einer Demo aber Anzeige gegen die Veranstaltung erstattet werden, wegen Volksverhetzung und dem Tragen verfassungsfeindlicher Kennzeichen bspw., kann ein Gericht die Demo verbieten. In Jena im Jahr 2019 weigerte sich das Oberlandesgericht auch nach mehreren Anzeigen ein Verbot auszusprechen, und ließ die Nazis mit Uniformen und Fackeln durch Jenas Innenstadt marschieren. Mit Polizeischutz natürlich, wir sind ja schließlich ein Rechtsstaat.
Den Straftatbestand "Staatsfeindlichkeit" (gab es in der DDR), gibt es nicht.
Der Verfassungsschutz kann eobachtend tätig werden, wenn solide Kenntnisse über "staatsfeindliche" Tätigkeiten vorliegen.
Hauptsache die Versammlungen wurden abgebrochen (reichlich spät jeweils) und begangene Ordnungswidrigkeiten und Straftaten nach geltendem Recht verfolgt.
Ob das dann ausreicht, um sicherzustellen, dass künftige Demos nach den Corona Auflagen (A-A) ablaufen, bleibt abzuwarten.
Da es sich nmM um Trittbrettfahrer handelt, die den Protest einiger Bürger gegen Corona Beschränkungen missbrauchen , um für ihre (in der Tat staatsfeindlichen) Gesinnungen eine Plattfrom zu bekommen, wird die Diskussion hierüber - gerade auch bei erneut antrabender Pandemie - recht bald wieder Fahrt aufnehmen. Und da bis Jahresende auch Bundeskanzlerkandidaten (-innen ??) aufzustellen sind, wäre ich nicht überrascht , wenn sich die "bayerische", etwas striktere, Linie auch im Versammlungsrecht niederschlagen würde ...
Die Androhung oder Verhängung höherer Strafen durch das Gericht, könnte z.B. so manchen (beamteten) Lehrer nachdenklich stimmen, ob er wirklich - wegen möglicher beamtenrechtlicher Konsequenzen - bei jeder, von rechten Demokratiezersetzern unterwanderten masken-und abstandsfreien Demo, dabei sein muss.
?
Es zeigt sich eben jetzt, dass die Menschen nicht mehr hinter den Maßnahmen der Regierung stehen...sie werden zusehends ignoriert.
Wo aber führt das noch hin...hab das Gefühl, es steht ein "heißer" Herbst bevor.
Kristine
Kristine,
ich glaube da verwechselst du etwas.
Die sehr sehr grosse Mehrheit steht hinter den Massnahmen und genau deshalb werden diese Demos aufgezogen mit dem Hintergrund das Vertrauen und der grosse Wählergunst zu torpedieren.
Agitprop auf unterste Schiene von den Nazis.
Ich nenne das "funktionierender Rechtsstaat", Demokratie spielt auf einem anderen Feld, die Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkläre ich Dir gern, wenn's beliebt.Auf Deine persönliche "Auslegung" von Demokratie und Rechtsstaat verzichte ich doch lieber ...... ich fürchte, da steckt noch zu viel SED-Interpretation drin .......
Du mußt wissen, ohne Demokratie gibt es keinen Rechtsstaat, sie bedingen einander, und unser GG ist das Bindeglied!
Edita
Den Straftatbestand "Staatsfeindlichkeit" (gab es in der DDR), gibt es nicht....vielleicht gibts ja demnächst den Straftatbestand der "Seniorenfeindlichkeit"?
Der Verfassungsschutz kann beobachtend tätig werden, wenn solide Kenntnisse über "staatsfeindliche" Tätigkeiten vorliegen.
Hallo dutchweepee,
deine Kinder/Enkel treffen vielleicht schon Vorsorge.
Gebrüder Grimm
Kinder- und Hausmärchen, große Ausgabe, Band 1, 1850
Der alte Großvater und der Enkel
Es war einmal ein steinalter Mann, dem waren die Augen trüb geworden, die Ohren taub, und die Knie zitterten ihm. Wenn er nun bei Tische saß und den Löffel kaum halten konnte, schüttete er Suppe auf das Tischtuch, und es floß ihm auch etwas wieder aus dem Mund. Sein Sohn und dessen Frau ekelten sich davor, und deswegen mußte sich der alte Großvater endlich hinter den Ofen in die Ecke setzen, und sie gaben ihm sein Essen in ein irdenes Schüsselchen und noch dazu nicht einmal satt; da sah er betrübt nach dem Tisch, und die Augen wurden ihm naß. Einmal auch konnten seine zitterigen Hände das Schüsselchen nicht fest halten, es fiel zur Erde und zerbrach. Die junge Frau schalt, er sagte aber nichts und seufzte nur. Da kauften sie ihm ein hölzernes Schüsselchen für ein paar Heller, daraus mußte er nun essen. Wie sie da so sitzen, so trägt der kleine Enkel von vier Jahren auf der Erde kleine Brettlein zusammen. 'Was machst du da?' fragte der Vater. 'Ich mache ein Tröglein,' antwortete das Kind, 'daraus sollen Vater und Mutter essen, wenn ich groß bin.' Da sahen sich Mann und Frau eine Weile an, fingen endlich an zu weinen, holten alsofort den alten Großvater an den Tisch und ließen ihn von nun an immer mit essen, sagten auch nichts wenn er ein wenig verschüttete.
Jacob Grimm (1785-1863) und Wilhelm Grimm (1786-1859)
https://maerchen.com/grimm/der-alte-grossvater-und-der-enkel.php
Ciao
Hobbyradler
...vielleicht gibts ja demnächst den Straftatbestand der "Seniorenfeindlichkeit"?
Gab es ja schon in der DDR,
alle die in Rente waren,
hatten den Frei-Fahrschein in den Westen.
Und auch in der alten BRD wurden die Senioren manchmal behandelt wie unmündige Kinder.
Wehe du fährst mit deinem Auto mal zuweit Links oder Rechts (auf der Strasse) dann bekommst du eine Vorladung zum Test...........................................................................
(Gelogen.??? Nein passiert dieses Jahr, einem alten Freund)
@dutchweepee,Den Straftatbestand "Staatsfeindlichkeit" (gab es in der DDR), gibt es nicht....vielleicht gibts ja demnächst den Straftatbestand der "Seniorenfeindlichkeit"?
Der Verfassungsschutz kann beobachtend tätig werden, wenn solide Kenntnisse über "staatsfeindliche" Tätigkeiten vorliegen.
den § braucht es nicht, denn überraschender Weise zählen Seniorinnen und Senioren auch zu den Menschen und wer Menschenleben gefährdet, ob aus Dummheit oder Absicht, kann völlig legal schon bei der jetzigen Gesetzeslage gestoppt werden.
Karl