Innenpolitik welcome to hell

pippa
pippa
Mitglied

Re: welcome to hell
geschrieben von pippa
als Antwort auf Karl vom 08.07.2017, 16:21:21
Wirklich nicht gründlich gelesen.

karl
geschrieben von karl

Das kann tatsächlich sein, denn der eine oder andere Beitrag war so wirr, dass ich ihn gar nicht verstand.
Pippa
Mitglied_b12f0f2
Mitglied_b12f0f2
Mitglied

Re: welcome to hell
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 08.07.2017, 14:46:58

Du Feigling würdest dich niemals freiwillig dem verbotenen und international geächteten chemischen Kampfstoff "Pfefferspray" aussetzen, sondern um dein jämmerliches Leben rennen, was das Zeug hält.
Ich weiß von was ich schreibe, denn ich war in den 60ern/70ern 12 Jahre ein VoPo und musste mich aus Berufsgründen dem sg. Tränengas aussetzen. Das war eine abgeschwächte Form des heutigen Pfefferspray. Wir taten es um die Dosis kennen zu lernen, ab welcher es für die menschliche Gesundheit gefährlich wird.


So tieftraurig das Geschehene in Hamburg ist,
kann ich nicht umhin gar nicht ladylike zu lachen

wenn ich HW's sich wiederholenden Unsinn lese!

Ich wunder mich nur,dass der Knabe hier immer noch schreiben darf!!

Gudrun
Karl
Karl
Administrator

Re: welcome to hell
geschrieben von Karl
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 08.07.2017, 18:07:37
Nun, liebe Gudrun, ich halte es für sehr lehrreich lesen zu können, wie weit Dummheit gehen kann. Dummheit als solche kann auch schlecht verboten werden. Ich nehme sie zur Kenntnis und widerspreche.

Karl

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qilin
qilin
Mitglied

Re: welcome to hell
geschrieben von qilin
als Antwort auf justus39 vom 08.07.2017, 16:30:00
Verboten? Geächtet? Kampfstoff? - Pfefferspray gibt's im Drogeriemarkt ganz legal zu kaufen...

Die polizeiliche Bezeichnung in Deutschland lautet Reizstoffsprühgerät. Die Gerätebezeichnungen lauten je nach Ausführung RSG-1, RSG-2 (geeignet zum verdeckten Tragen) sowie RSG-3. Sie sind in der polizeilichen Ausführung nicht auf dem freien Markt erhältlich. Der Anteil des Reizstoffes beträgt bei der deutschen Polizei 0,3 Gew.-%. Die Reichweite beträgt 2,5 m (RSG 2) oder 4 m (RSG 1, RSG 3 und RSG4).[10]
geschrieben von WIKIPEDIA

Dass polizeiliche Reizstoffsprühgeräte nicht auf dem freien Markt erhältlich sind, ist nicht verwunderlich - das macht OC aber nicht zu einem 'verbotenen Kampfstoff' - verwunderlich scheint mir eher die Konzentration von 0,3% - der frei erhältliche Pepper Spray von Walther hat lt. Eigenangabe 10%...
pschroed
pschroed
Mitglied

Re: welcome to hell
geschrieben von pschroed
Unterste Schublade. Autonome setzen noch einen drauf.
Wie kann man nur solche Chaoten (Rote Flora usw. in Hamburg) solange wachsen lassen ? Das ist ein reales Versagen der DE Politik und ähnelt dem Verhätscheln der rechten Gesinnung. (Endloser NSU Prozess Tschäpe)
Phil.

Der Anwalt der roten Flora, man kann nur den Kopf schütteln.

Nach dieser Aussage gehört Andreas Beuth in Untersuchungshaft.
Meine Meinung

ZITAT DIE WELT > bolted von mir.

Mit Blick auf das linksautonome Zentrum Rote Flora, deren Vertreter zu der Demonstration „G20 – Welcome to Hell“ am Donnerstag aufgerufen hatten, sagte Scholz: „Wenn wir Straftaten nachweisen können, werden sie verfolgt.“

In derselben Sendung sagte der Rote-Flora-Anwalt Andreas Beuth: „Wir als Autonome und ich als Sprecher der Autonomen haben gewisse Sympathien für solche Aktionen, aber bitte doch nicht im eigenen Viertel, wo wir wohnen. Also warum nicht irgendwie in Pöseldorf oder Blankenese?“

ZITAT SPON

Am Morgen nach der Horror-Nacht, nur wenige Stunden, nachdem die letzten Feuer gelöscht waren, ereignete sich folgende Szene: Ein Ladenbesitzer, umrahmt von Anwohnern, macht sich ein Bild von seiner zerstörten beruflichen Existenz. Da kommen fünf Jugendliche vorbei. Schwarz gekleidet, bunte Haare nur schlecht von Kappen verdeckt. Das einzige Mädchen der Gruppe jauchzt geradezu glücklich euphorisiert auf, als sie am zerstörten Laden in Richtung Rote Flora vorbeiläuft. Ihr Begleiter ruft „Yes“. Waren sie am Vorabend dabei? Wir wissen es nicht. Doch die Anwohner identifizieren sie als Autonome, rufen ihnen „Haut ab, wir wollen euch hier nicht“ hinterher. Die perverse Freude an dem Leid anderer setzt der eigenen Unverantwortlichkeit die Krone auf.
justus39
justus39
Mitglied

Re: welcome to hell
geschrieben von justus39
als Antwort auf qilin vom 09.07.2017, 07:46:01

Dass polizeiliche Reizstoffsprühgeräte nicht auf dem freien Markt erhältlich sind, ist nicht verwunderlich - das macht OC aber nicht zu einem 'verbotenen Kampfstoff' - verwunderlich scheint mir eher die Konzentration von 0,3% - der frei erhältliche Pepper Spray von Walther hat lt. Eigenangabe 10%...

Das frei verkäufliche Pfefferspray dürfte auch harmlos gegenüber dem Reizstoffsprühgeräten der Polizei sein.
Hier handelt es sich jedenfalls um einen Kampfstoff, der nur zur Verteidigung angewandt werden darf, um eine ernsthafte Bedrohung abzuwenden. Nach dem Genfer Protokoll darf es selbst im Krieg gegenüber Angehörigen gegnerischer Streitkräfte nicht angewandt werden.

Die unbewaffnete Frau auf dem Fahrzeug dürfte keine Bedrohung darstellen, welche den Einsatz dieses Kampfmittels rechtfertigte.

justus
Der Einsatz durch Vollzugskräfte, insbesondere die Polizei und die Feldjäger, erfolgt durch Ausnahmegenehmigung der zuständigen Ministerien. Der Einsatz durch die Bundeswehr im Auslandseinsatz auch für Feldjäger ist nach dem Protokoll über das Verbot der Verwendung von erstickenden, giftigen oder ähnlichen Gasen sowie von bakteriologischen Mitteln im Kriege, kurz Genfer Protokoll, "gegenüber Angehörigen gegnerischer Streitkräfte" verboten.
geschrieben von WIKIPEDIA

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Karl
Karl
Administrator

Re: welcome to hell
geschrieben von Karl
als Antwort auf pschroed vom 09.07.2017, 08:16:59
Ich habe das Zitat von diesem "Sympathisanten" in den Tagesthemen gehört. Es sagt alles über die wirren Gedankengänge in den Köpfen dieser Klientel aus.

Ich hoffe, dass sich möglichst viele der Gewalttäter und Plünderer identifizieren lassen und dass sie zur Verantwortung gezogen werden.

Karl
qilin
qilin
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Re: welcome to hell
geschrieben von qilin
als Antwort auf justus39 vom 09.07.2017, 08:34:59
Das frei verkäufliche Pfefferspray dürfte auch harmlos gegenüber dem Reizstoffsprühgeräten der Polizei sein.

Woraus schließt Du das? Bei einer 33fach höheren Wirkstoffkonzentration der zivilen Version? Da wundert mich wenig, dass die Polizei eine relativ geringe Hemmschwelle beim Einsatz hat...

Nach dem Genfer Protokoll darf es selbst im Krieg gegenüber Angehörigen gegnerischer Streitkräfte nicht angewandt werden.

Aber nicht wegen einer besonderen Gefährlichkeit, sondern wegen des allgemeinen Verbots von chemischen Mitteln im Krieg, wie Du ja selbst zitierst...
Tina1
Tina1
Mitglied

Re: welcome to hell
geschrieben von Tina1
Linktipp: Willkommen in der Hölle
Es ist immer wieder das Gleiche. Kommen Regierungschefs zusammen, denen sich das Etikett „Kapitalismus“ anheften lässt (und das sind außer Kim Jong-un so gut wie alle), setzt sich ein Zirkus in Bewegung, der mit „Gewaltbereitschaft“ noch sanft umschrieben ist. Monate vorher wird der „Krieg“ geplant und geübt, der sich am Ort des Geschehens dann abspielen soll. Die Namen der Bataillone, die sich da zusammenrotten, ihre Absichten und auch ihr Vorgehen sind bekannt. Sie nutzen friedliche Demonstranten oder willige Helfer als Tarnung oder verstecken sich erst gar nicht, sondern missbrauchen ganz offen das Versammlungsrecht.

Begleitet wird dieses Treiben von scheinheiliger Wortklauberei der Veranstalter wie des Linken-Politikers Jan van Aken, der es zur „Auslegungssache“ erklärt, was Gewalt sei, und sich deshalb außerstande sieht, sich davon zu distanzieren. So kommt es, dass „Welcome to Hell“ marschieren darf und anschließend allseits Entsetzen darüber herrscht, dass Hölle bekommt, wer Hölle zulässt.

Das traurige Schauspiel hat aber noch einen zweiten Akt. Der beginnt, wenn geschieht, was die Veranstalter wussten, was die Polizei wusste und was auch die Richter wussten, die solche „Demonstrationen“ genehmigen: Der „schwarze Block“ der Vermummten setzt sich so ins Unrecht, dass die Polizei eingreifen muss. Und los geht, was Extremisten lostreten wollten.

Ist die Gewalt dann einmal da, kann man Wetten darauf abschließen, dass gleich im ersten Interview ein „Demonstrant“ zum Besten geben darf, wie unschuldig alle Demonstranten und wie gewalttätig die Polizisten seien. Noch während Polizisten verletzt werden, Autos brennen und Schaufenster eingeschlagen werden, beginnt der Propagandafeldzug: Wo staatliche Gewalt zuschlage, lasse sich nicht vermeiden, dass mit Gewalt geantwortet werde. Auch Leute wie Jan van Aken melden sich dann wieder und beteuern, das habe doch „niemand“ gewollt. Diese Heuchelei ist unerträglich.

Natürlich hat das jemand gewollt, und zwar mit ganzer krimineller Energie. Muss es also wirklich so weit kommen? Der Ratschlag des Bundesjustizministers Heiko Maas, gewalttätige Provokateure gehörten nicht in friedliche Demonstrationen, sondern vor Gericht, mag ja gut gemeint sein. Jeder Anwohner, dem sein Auto abgefackelt wurde, weiß aber, was er davon zu halten hat: Es sind Sprüche. von mir fett gedruckt

geschrieben von Jasper von Altenbockum
xenia
xenia
Mitglied

Re: welcome to hell
geschrieben von xenia
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 07.07.2017, 13:49:49
Die rechten Augen waren und sind immer noch
recht blind. Nicht nur dort.

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