Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik Winnenden: Kein Prozeß gegen Tims Vater?

Innenpolitik Winnenden: Kein Prozeß gegen Tims Vater?

fritz_the_cat
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Re: Winnenden: Kein Prozeß gegen Tims Vater?
geschrieben von fritz_the_cat
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 25.07.2009, 12:11:58
Ja, bläst ins gleiche Jagdhorn. Aber einfacher zu lesen?
Ein Beispiel aus der Finanzverwaltung:
Zwick (Steuerschuldner) flüchtete damals in die Schweiz. Er bekam aber Heimweh. Nach einem Treffen mit dem damaligen Landesvater FJS wurde während der Amtszeit von Finanzminister Gerold Tandler, einem frühere Geschäftspartner Zwicks, das Verfahren klammheimlich eingestellt. Mit einem Schlag war Zwick 62 Millionen Mark Steuerschulden los. Erst als der Skandal aufflog, wurde das Verfahren wieder in Gang gesetzt.
Dagegen werden aber per Einschreiben Rechnungen von 3 Pfennig verlangt und durchgesetzt, denn es geht den Bürokraten nicht in den Sinn, über Aufwand und Ertrag ihrer Aktion nachzudenken (aus "Die Abzocker" von Bräuninger und Hasenbeck). Es geht mir hier um die Direktiven von oben nach unten.
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fritz_the_cat
Mitglied_b12f0f2
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Re: Winnenden: Kein Prozeß gegen Tims Vater?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf fritz_the_cat vom 25.07.2009, 12:51:41
Fritzle,

aber sonst gehts dir gut?
fritz_the_cat
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Re: Winnenden: Kein Prozeß gegen Tims Vater?
geschrieben von fritz_the_cat
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 25.07.2009, 13:14:23
Danke, gut gegessen und Mineralwasser getrunken!
--
fritz_the_cat

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ehemaligesMitglied451
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Re: Winnenden: Kein Prozeß gegen Tims Vater?
geschrieben von ehemaligesMitglied451
als Antwort auf adam vom 25.07.2009, 12:23:14
1. jedes Strafmass MUSS die persönliche Schuld und die persönlichen Umstände berücksichtigen. Reine Abschreckungsstrafe kennt das Gesetz nicht und wäre ein Revisionsgrund.

2. Ein Strafbefehl ist einen Strafe wie jede andere. Ich denke dass viele Eltern der Opfer in einer öffentlichen Verhandlung eine Art Ersatztribunal sehen. Das halte ich zwar für verständlich aber für bedenklich.

Es geht also lediglich um Strafe ohne öffentliche Gerichtsverhandlung und nicht um Straffreiheit. Das Argument der Abschreckung zieht nicht ernsthaft, denn nach kurzer zeit sind wir beim gleichen larifari bei der Waffenaufbewahrung.

Das eigentliche Ziel hat der Getzgeber versäumt mit dieser lauwarmen und wirkungslosen Änderung des Waffengesetzes.

Die Haftung ist übrigens eine zivilrechtliche Angelegenheit. Sopweit einen strafrechtliche Verantwortung festgestellt ist, bietet dies Anspruchsgrundlagen. Egal ob durch Urteil oder Strafbefehl festgeschrieben. Formal ist zwar nicht automatisch das strafrechtlich Festgestellte auch zivilrechtlich gültig, aber faktisch schon.


donaldd
Mitglied_81b4260
Mitglied_81b4260
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Re: Winnenden: Kein Prozeß gegen Tims Vater?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaligesMitglied451 vom 25.07.2009, 19:20:12
Teils ja, teils mit Einschränkung stimme ich zu:

Ich denke, du hast die Präventivwirkung mit Abschreckungsstrafe gleichgesetzt.

Die Strafe muß verdeutlichen, daß das normbrechende Verhalten nicht maßgeblich ist, sondern daß die Norm weiterhin gilt. Es gilt, die Unverbrüchlichkeit der Rechtsordnung durch Bestätigung der Norm zu erweisen.

Da jeder Waffenbesitzer verpflichtet ist, seine Waffen unzugänglich und versperrt aufzubewahren, dieses in diesem Fall nicht geschehen ist und dem (psychisch nicht sehr stabilen ?)Sohn dadurch seine Tat wesentlich erleichtert wurde, ist diese Handlungsweise des Vaters eben meiner Meinung nach grob fahrlässig.

Eine Öffentliche Gerichtsverhandlung hat Öffentlichkeit, eine Verhandlung hinter der geschlossenen Tür hat eben so ein best. "Gerüchle", ein hinter der Tür womöglich ausgehandelter Kuhhandel ebenfalls... warum sich also in diesem Fall, der ja ein sehr gr. öffentliches Interesse jenseits der Opferfamilien hat, sich Gerüchten aussetzen.

Öffentliche Verhandlung, mit Urteilsbegründung und den Möglichkeiten dieses Urteil zu beeinspruchen wäre für mich ein wesentlicher Schritt, um größtmöglichste Klarheit und Transparenz zu schaffen.

"Es geht also lediglich um Strafe ohne öffentliche Gerichtsverhandlung und nicht um Straffreiheit. Das Argument der Abschreckung zieht nicht ernsthaft, denn nach kurzer zeit sind wir beim gleichen larifari bei der Waffenaufbewahrung.
Das eigentliche Ziel hat der Getzgeber versäumt mit dieser lauwarmen und wirkungslosen Änderung des Waffengesetzes.
"(donald)

Wenn dieser Fall transparent verhandelt wird, dann könnte es doch sein, dass dieses larifari bei der Waffenaufbewahrung doch mit anderen Augen angesehen wird.

"Tatsächlich tendierten die Staatsanwälte intern, wie Opferanwälte berichten, zu dieser Option. Das Argument: Ein öffentlicher Prozess wäre sehr belastend für die Familie des Täters, aber auch für die Familien der Opfer." (zitiert lt. Sternartikel) ist meiner Meinung nach so jenseits von Gut und Böse, dass ich es fast nicht glauben kann.

mart1
adam
adam
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Re: Winnenden: Kein Prozeß gegen Tims Vater?
geschrieben von adam
als Antwort auf ehemaligesMitglied451 vom 25.07.2009, 19:20:12
Die Haftung ist übrigens eine zivilrechtliche Angelegenheit.
geschrieben von donaldd


Stimmt, ich war zu sehr auf die Aufsichtspflicht fixiert.

--

adam

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fritz_the_cat
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Re: Winnenden: Kein Prozeß gegen Tims Vater?
geschrieben von fritz_the_cat
als Antwort auf adam vom 25.07.2009, 21:06:00
Antworte dir hier, weil das der letzte Beitrag war. Habe gerade in den Nachrichten gehört, daß ein Hinterbliebener Anzeige gegen Tims Vater wegen Beihilfe zum Totschlag (Mord) geleistet hat. Er hat recht, denn es war wohl bekannt, daß Tim ein labiler Typ war, und da kann sich auch sein Vater nicht vor verschließen.
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fritz_the_cat

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