Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik Wir brauchen kein neues Blasphemie-Gesetz, § 166 reicht

Innenpolitik Wir brauchen kein neues Blasphemie-Gesetz, § 166 reicht

Mareike
Mareike
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Re: Wir brauchen kein neues Blasphemie-Gesetz, § 166 reicht
geschrieben von Mareike
als Antwort auf Medea vom 22.09.2012, 06:56:17


wegen eines unter Niveau gedrehten primitiven Streifens, der zu brutalen gesteuerten Ausschreitungen in der islamischen Welt führt, soll an das Deutsche Grundgesetz Hand angelegt werden? Ja sind denn einige meschugge geworden? Diese Forderung ist auf das Heftigste zurückzuweisen. So begänne schleichend die Demontage
westlicher demokratischer Werte.

M.


Wenn wir unser Recht auf freie Meinungsäußerung so weit auslegen, das wir ein Recht haben, uns über Andersdenkende öffentlich in Wort und Schrift zu "belustigen", und wenn wir bereit sind "das Recht auf Belustigung" sogar mit "Zähnen und Klauen" zu verteidigen, demontieren wir unser Recht auf freie Meinungsäüßerung selber.

Mareike
lalelu
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Re: Wir brauchen kein neues Blasphemie-Gesetz, § 166 reicht
geschrieben von lalelu
als Antwort auf Edita vom 22.09.2012, 07:54:31
Danke für den Link, Edita! Ich finde den Artikel hervorragend und schließe mich Medea an: Frau Ates hat sich wohltuend sachlich geäußert - eine hervorragende Analyse!

Ich unterschreibe jedes Wort und fände es hilfreich, wenn alle, die hier mitdiskutieren, den Artikel auch lesen würden.

Übers Wochenende verabschiede ich mich aus dieser Diskussion. Einen schönen Samstag/Sonntag für alle!

Lalelu
Karl
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Administrator

Re: Wir brauchen kein neues Blasphemie-Gesetz, § 166 reicht
geschrieben von Karl
Man lese die Überschrift des Threads. Wir brauchen keine neuen Gesetze, aber wir sollten die Bestehenden beachten. Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist ein hohes Gut, aber der innere Frieden auch. Wir zügeln uns auch im realen Leben und sagen keineswegs dem Nachbarn immer alles, was wir denken, weil wir der guten Nachbarschaft einen Wert bemessen.

Wir sollten erkennen, dass nicht nur die islamistischen Fundamentalisten unsere Feinde sind, sondern eben auch jene fundamentalistischen Islamhasser in den westlichen Gesellschaften, die die Lunte legen.

Karl

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adam
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Re: Wir brauchen kein neues Blasphemie-Gesetz, § 166 reicht
geschrieben von adam
als Antwort auf lalelu vom 22.09.2012, 09:30:51
lalelu,

ich schließe mich an.

Hier nochmal der Artikel in der Zeit....."Beleidigt sind nur Fundamentalisten"

Zu den Fundamentalisten zähle ich auch Erzbischof Ludwig Schick und möchte seine Forderung nach einer Verschärfung des Blasphemieparagraphen noch einmal entschieden widersprechen. Meine Einschätzung, daß sich die Glaubensfürsten der Kath. Kirche eher mit radikalen Muslim(ver)führern zusammentun als sich für Menschenrechte und angestammte Grundrechte einzusetzen, hat sich wieder einmal bestätigt. Eine religiöse Instanz, die die Piusbruderschaft in ihren Reihen hat und beschönigt, kann nur mit meine Ablehnung rechnen.

In diesem Sinne: Ein spöttisch-verächtliches Lächeln in Richtung aller Fundamentalisten. Meine angestammten Grundrechte gehören mir. Laßt die Finger davon oder ich haue Euch drauf!

--

adam
adam
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Re: Wir brauchen kein neues Blasphemie-Gesetz, § 166 reicht
geschrieben von adam
als Antwort auf Karl vom 22.09.2012, 09:41:21
Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist ein hohes Gut, aber der innere Frieden auch.
geschrieben von karl


karl,

inwiefern ist denn der innerer Friede in der Bundesrepublik gefährdet?

Präventive Maßnahmen sind bei uns sowieso nicht möglich. Nach meiner Einschäzung könnte ein Aufführungsverbot für das Video erst ausgesprochen werden, wenn es wirklich zu Aufruhr kommt und die Sicherheitskräfte damit nicht fertig werden.

Ich bin gespannt, was die juristische Überprüfung für Erkenntnisse bringt.

--

adam
silhouette
silhouette
Mitglied

Re: Wir brauchen kein neues Blasphemie-Gesetz, § 166 reicht
geschrieben von silhouette
als Antwort auf adam vom 22.09.2012, 09:54:55
Mal um zwei Ecken herum gedacht:
Das Ganze könnte eine riesige Theaterinszenierung im Rahmen des amerikanischen Wahlkampfs sein.

In Pakistans Regierungskreisen scheint man den Obama "behalten" zu wollen. Also sendet das Fernsehen Beschwichtigungsspots, in denen die USA als die Nicht-Bösen gezeigt werden. Wozu denn sonst Hillary Clinton im pakistanischen Fernsehen?

Der superreiche republikanische Dödel, der Präsident werden will, hat beträchtlich mehr Chancen, wenn die Bevölkerung sich akut wieder vor einem "islamischen Feind" zu fürchten hat. Denn er gibt sich ja als Garant dafür aus, dass diesem Feind der Garaus gemacht wird. Der Wahlkampf kostet diesmal weit über eine Milliarde Dollar. Da ist es doch ein Klacks, einen Sack voll Dollars zu nehmen und da und dort ein paar Radikalinskis zur Randale aufzustacheln. (Es soll schon welche gegeben haben, die für eine Tafel Schokolade vor die TV-Kameras zu locken waren, um dort nach der Ermordung ich glaube eines Israelis einen Freudentanz von 5 Minuten Drehzeit aufzuführen). Die schlichten Gemüter unter den Moslems, die man dann als Multiplikator gewinnt, sind auch schnell gefunden. Fertig ist die Mischung.

Und das wird dann als Politikum ernst genommen?

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Mareike
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Re: Wir brauchen kein neues Blasphemie-Gesetz, § 166 reicht
geschrieben von Mareike
als Antwort auf adam vom 22.09.2012, 09:45:19


In diesem Sinne: Ein spöttisch-verächtliches Lächeln in Richtung aller Fundamentalisten. Meine angestammten Grundrechte gehören mir. Laßt die Finger davon oder ich haue Euch drauf!

--

adam
geschrieben von adam


Abhebung von mir. Mareike

"Fundamentalistisches Denken und Konflikt mit dem Umfeld

Soziologisch wird Fundamentalismus - nicht nur der christliche, aus dem der Begriff sich ableitet – als Ausprägung einer radikalen Denkhaltung gesehen. In dem Maße, wie eine fundamentalistische Ausprägung von Denken oder Glauben Handlungsnormen ableitet, deren individuelle und soziale Gültigkeit über den Kreis von Anhängern des jeweiligen Denkens, Glaubens oder deren Ideologie hinausgeht, ist schon durch die Art der Begründung der Normen der Konflikt mit dem Umfeld vorgezeichnet.
Fundamentalismus versteht sich in der Regel als Reaktion auf eine Aufweichung von Überzeugungen, die am Anfang des jeweiligen Glaubens oder Ideologie standen. Die Anpassung an aktuelle Lebensumstände oder den ethischen Kompromiss erscheinen in einem fundamentalistischen Weltbild als problematisch bis unmöglich.

...Da jeder Glaube und jede Ideologie schon durch den Prozess des Verstehens und der Aneignung durch jedes denkende und glaubende Subjekt (Hermeneutik) das Gründungsverständnis verändern und auf die historische Situation hin anpassen, gebiert jede Überzeugung in ihrer Anhängerschaft im Laufe der Geschichte Adaption und Fundamentalismus gleichermaßen.
Fundamentalistisches Denken und Konflikt mit dem Umfeld
geschrieben von http://de.wikipedia.org/wiki/Fundamentalismus


Der Fundamentalismus der Moderne?

Mareike
adam
adam
Mitglied

Re: Wir brauchen kein neues Blasphemie-Gesetz, § 166 reicht
geschrieben von adam
als Antwort auf Mareike vom 22.09.2012, 10:13:07
Das ist die Theorie mareike. Hier geht es um die Praxis.

Jeder Eingriff des Staates durch die Gesetzgebung in die Grundrechte (wenn überhaupt möglich) präjudiziert für kommende, heute noch unbekannte Ereignisse. Der Eingriff streut sozusagen wie ein Schrotgewehr und er streut um so breiter, je ferner das Schrotgewehr vom Ziel entfernt ist, b.z.w. ein mögliches Ziel des gesetzgeberischen Eingriffs in der Zukunft liegt.

Heute mag das Verbot zielgenau nur das Video treffen. Was es in der Zukunft trifft, wissen wir nicht. Weshalb also, aus allgemeiner Hysterie heraus, ein Verbot aussprechen, daß es nach dem Grundgesetz nicht geben darf? Warum sofort mit Kanonen auf Spatzen schießen und sich in der Zukunft irgendwann ins eigene Hinterteil?

--

adam
Karl
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Administrator

Re: Wir brauchen kein neues Blasphemie-Gesetz, § 166 reicht
geschrieben von Karl
als Antwort auf adam vom 22.09.2012, 09:54:55
Präventive Maßnahmen sind bei uns sowieso nicht möglich.
geschrieben von adam
Guten Morgen adam,

das ist definitiv falsch. Lies Dir den §166 genau durch. Dort steht
(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden ...
geschrieben von §166 Strafgesetzbuch
Hervorhebung durch mich.

Wir müssen uns nur an die eigenen Gesetze halten.

Karl
Edita
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Re: Wir brauchen kein neues Blasphemie-Gesetz, § 166 reicht
geschrieben von Edita
als Antwort auf adam vom 22.09.2012, 10:25:07
Ja Karl, §166 ist vollkommen ausreichend!
Und damit das Interview mit Seran Atesvon so vielen Usern, (auch denen, die nie blättern ) wie möglich gelesen wird, hole ich es noch mal hoch!

Die Zeit - Beleidigt sind nur Fundamentalisten

Edita

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