Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik Wird wieder eine Chance vertan?

Innenpolitik Wird wieder eine Chance vertan?

Re: Wird wieder eine Chance vertan?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 12.07.2007, 18:58:45
Du armer mißverstandene Klaus

Deine Frage
1. Ist es richtig, wenn ich annehme, dass das Grundgesetz nur für deutsche Staatsbürger gültig ist ?

Da steht Grundgesetz und nicht bestimmte Teile des Grundgesetztes.

Deine Feststellung:
Mir ist klar, dass völkerrechtlich verbindliche Dinge im Grundgesetz verankert sind.


Meine Schlußfolgerung:
Mit dieser Frage stellst Du die Anwendung des Völkerrechts auf Ausländer in Deutschland in Frage. Mit der Formulierung"Ist es richtig,wenn ich annehme...." tuts du kund,, daß du eigentlich genau dieser Meinung bist, dies aber nur noch bestätigt haben möchtest.
Wenn du anders verstanden werden möchtest, dann solltest du das präzisieren.

donaldd
ehemaligesMitglied451
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Mitglied

Re: Wird wieder eine Chance vertan?
geschrieben von ehemaligesMitglied451
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 12.07.2007, 23:25:56

wieso kommt dieser beitrag nun nochmal hier rein??



donaldd
ehemaligesMitglied451
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Re: Wird wieder eine Chance vertan?
geschrieben von ehemaligesMitglied451
als Antwort auf gutgelaunt vom 12.07.2007, 21:19:00
dies isr keinesfalls so. Es ist kein Leitfaden, der die grobe Richtung angibt. Die Grundrechte gelten uneingeschränkt. Jede Einschränkung ist verfasungswidrig, es sei denn das Grundgesetz selbst läßt eine Einschränkung zu.
Das Grundgesetz selbst kann auch nicht beliebig geändert werden.. Die ersten Artikel (1-14) setzen das Völkerrecht um und sind unantastbar. Zudem gibt es noch den Europäischen Gerichtshof und den Internatuionalen Gerichtshof.





donaldd

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ehemaligesMitglied451
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Re: Wird wieder eine Chance vertan?
geschrieben von ehemaligesMitglied451
als Antwort auf ehemaligesMitglied45 vom 12.07.2007, 19:49:31
Dein Vergleich hinkt, Ziesemann.

Gleiches gleich und Ungleiches ungleich. Die Ungleichheit der Besteuerung resultiert aus der unterschiedlichen Belastbarkeit unterschiedlich hoher Einkommen.

Grundrechte stehen jedem Einzelnen zu. Die Anzahl der Türken in Deutschlang rechtfertigt nicht die Diskreminierung eines einzelnen Türken gegenüber einem einzelnen z.B. Japaner.

Pragmatische oder zweckmäßige Überlegungen rechtfertigen keinen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Viele Türken-wenige Japaner ist keine zulässig Differenzierung.



donaldd
susannchen
susannchen
Mitglied

Re: Wird wieder eine Chance vertan?
geschrieben von susannchen
als Antwort auf pharaox vom 12.07.2007, 23:20:24
Aber susannchen,

na wen Du´s weißt, warum stellst Du es dann in Frage! Und, wenn gram Unrecht haben sollte, warum widerlegst Du ihn dann nicht mit Fakten?
"Geht die Streiterei schon wieder los?" ist keine Alternative!
Du mußt schon begründen warum!!! Ansonsten gehe ich davon aus, dass Du streiten willst um jeden Preis, nur das bringt uns nicht weiter und nur um recht zu haben habe ich den Beitrag nicht geschrieben. Ich möchte Denkanstöße geben, dazu ist mir das Thema zu wichtig!
Meint

pharaox

Was hast du denn mit mir?
Ich habe nichts in Frage gestellt sondern auf deinen Hinweis geantwortet .
gram hat behauptet dass man in jedem Land der Landessprache mächtig sein muss wenn man einwandern will, das stimmt eben nicht.
Was gibt es da mit Fakten zu belegen?

Das "Geht die Streiterei schon wieder los" damit einzuflechten ist ja wohl ein Missverständnis.
Es stand am Ende meines Beitrags, extra farblich unterlegt und war keineswegs auf dich direkt bezogen.
Also, keine falsche Bescheidenheit bitte, meine Zusammenhänge genauer lesen, dann gibt es auch keine Disharmonie.
Gute nacht
--
susannchen
gutgelaunt
gutgelaunt
Mitglied

Re: Wird wieder eine Chance vertan?
geschrieben von gutgelaunt
als Antwort auf ehemaligesMitglied451 vom 12.07.2007, 23:37:43
na´donaldd,
dann schaue dir mal die Grundrechte (Art. 1 - 19) an, fast bei allen ist der Hinweis der Einschränkung gegeben...

gutgelaunt

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ehemaligesMitglied451
ehemaligesMitglied451
Mitglied

Re: Wird wieder eine Chance vertan?
geschrieben von ehemaligesMitglied451
als Antwort auf gutgelaunt vom 13.07.2007, 00:22:12
Die Fundamentalrechte (Menschenrechte usw.) sind nur eingeschränkt, soweit dies einleuchtet. (Freiheitsrecht natürlich mit Hinweis auf gestzz i.S. KNAST, HAFTBEFEL logisch)

Ansonsten gibts natürlich auch ein paar Einschränkungen, die noch immer umstritten sind. Schäuble hat ja geistige Vorväter. Siehe Abhörgesetze und Notstandsgesetzgebung.

Kleine Zwischenfrage: Hat das Abhörgesetz ernsthaft irgend was genbracht?? Wurde Mafia u Drogenhandel ernsthaft getroffen?? Konnten Attentäter keine Anschläge Planen (zb 11 September in Hamburg) Antwort Nein, außer millionenfacher Massenabhörerei. Die in der damaligen Debatte von Sicherheitsfantikern so vehement vorgebrachten Argumente haben sich doch als heiße Luft entpuppt.

Der hier debattierte Gleicheitsgrundsatz wird nicht eingeschränkt

dutchweepee
dutchweepee
Mitglied

Re: Wird wieder eine Chance vertan?
geschrieben von dutchweepee
als Antwort auf ehemaligesMitglied451 vom 13.07.2007, 08:50:40
ich wiederhole es noch einmal.

die holländer sind da sehr pragmatisch. wer eine aufenthaltsgenemigung haben möchte (keine staatsbürgerschaft), muss einen halbjährigen, kombinierten sprach- und gesellschaftskurs absolvieren, wenn er (im prinzip) farbig und nicht EU-bürger ist. BASTA!

trotzdem wird die niederländische gesellschaft international als liberal und nicht als faschistoid anerkannt. es funktioniert!

warum sollte das in deutschland nicht klappen?



pharaox
pharaox
Mitglied

Re: Wird wieder eine Chance vertan?
geschrieben von pharaox
als Antwort auf dutchweepee vom 14.07.2007, 05:28:32
Dem gibt es nichts hinzuzufügen dutch, warum in Deutschland nur immer alles zerredet wird? Wie könnten doch probeweise das holländische Modell übernehmen, dann wird man ja sehen, ob´s klappt! Ich glaube es würde.
--
pharaox
Re: Wird wieder eine Chance vertan?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf dutchweepee vom 14.07.2007, 05:28:32
@dutchweepee,
"wer eine aufenthaltsgenemigung haben möchte (keine staatsbürgerschaft), muss einen halbjährigen, kombinierten sprach- und gesellschaftskurs absolvieren, wenn er (im prinzip) farbig und nicht EU-bürger ist. BASTA!"

Sprache, Sprache und nochmals Sprache" lautet das Motto niederländischer Integrationspolitik seit den 1990er Jahren. Das niedederl. Modell galt immer als Vorbild für andere europ. Staaten.
Bis etwa 1990 waren auch keine Integrationskurse nötig.
Die Kehrtwende kam etwa 1990.Zu lange hatte man in den Niederlanden die nachteiligen Effekte einer hohen Arbeitslosenrate von damals durchschnittlich 26% unterschätzt.(Heute immer noch 14% gegenüber 4% der anderen Bewohner).
Die Sprachkurse und Gesellschaftskurse wurden zur Pflicht.
Seit 1998 sind Integrationskurse verpflichtend für alle Neuankömmlinge, die nicht aus der EU, der Türkei, Polen oder den USA stammen und dauerhaft im Land bleiben wollen.
Wer daran scheitert, bekommt künftig keine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung mehr.

Das haben wir doch eben noch in Deutschland als Diskriminierung gezeichnet und gefordert, dass ALLE diese Kurse belegen müssen?

WAS IST DENN IN DEUTSCHLAND NUN SO VIEL ANDERS ???

In Deutschland ist man sich doch einig über Sprach und Integrationskurse. Sie laufen doch schon.
In der Regel wird der Integrationskurs als ganztägiger Unterricht mit 25 Wochenstunden durchgeführt.
Ein Integrationskurs besteht aus einem 600 Stunden umfassenden Sprachkurs zur Vermittlung ausreichender Sprachkenntnisse sowie einem 30 Stunden umfassenden Orientierungskurs zur Vermittlung von Wissen über die Rechtsordnung, die Geschichte und die Kultur Deutschlands. Der Sprachkurs teilt sich in einen Basissprachkurs und in einen Aufbausprachkurs zu je 300 Stunden, die wiederum in Kursmodule zu je 100 Stunden untergliedert sind ...
--
klaus

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