Innenpolitik Zum NPD-Verbot

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Re: Zum NPD-Verbot
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf olga64 vom 27.12.2012, 17:06:41
Leider kann ich deinen Ausführungen nicht folgen. Es ist keine Frage des Willens, sondern eher eine Frage des Verständnisses des von dir geschriebenen. So viel Wirres in so wenig Zeilen habe ich lange nicht mehr zu Gesicht bekommen. Frage doch mal deinen Lebensgefährten was er zu meiner Antwort sagt.
nostalgie
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Re: Zum NPD-Verbot
geschrieben von nostalgie
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 29.12.2012, 13:24:00
Ich halte von einem Verbot dieser Partei garnichts, denn sie wird auferstehen wie Phönix aus der Asche.
Wie war das noch? Totgesagte leben länger
schorsch
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Re: Zum NPD-Verbot
geschrieben von schorsch
Nicht auszudenken was passieren würde, wenn nun jeder Bildreporter/Journalist vor den Richter zitiert werden könnte, wenn er z.B. eine Horde Neonazis - mit Nazisymbolen bewaffnet - fotografieren und in seine Zeitung stellen würde.

Quo vadis Deutschland. Alles vergessen und nix dazu gelernt?

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Re: Zum NPD-Verbot
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf nostalgie vom 29.12.2012, 18:01:32
Du hast unrecht. Faschismus ist keine vom Grundgesetz geschützte politische Meinung, sondern ein Verbrechen an der Menschheit.

Du musst unterscheiden, ob eine Mitgliedschaft in einer Partei oder Organisation wie dieser unter Strafe gestellt ist oder ob sie eine Förderung durch Steuermittel erfährt. Letzteres war seit ihrer Gründung der Fall. Hinzu kommt, das die wahren Demokraten in unserem Land wachsamer geworden sind und sofort anprangern, falls es zur Erneuerung oder Wiederholung eines solchen Szenario kommt. Das ist auch neu.
Re: Zum NPD-Verbot
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 31.12.2012, 19:27:40
"Du hast unrecht. Faschismus ist keine vom Grundgesetz geschützte politische Meinung..."


Das hat nostalgie auch nicht behauptet.
Sie gibt meines Erachtens nur zu bedenken, dass verbotene Parteien und Organisationen nicht durch dieses Verbot automatisch von der Bildfläche verschwinden.

Solch ein Verbot ist in einer Demokratie eine komplizierte Angelegenheit.
Ich halte die NPD auch für eine Partei, die letztlich EIN HAUPTZIEL hat - die Demokratie zu beseitigen.
Das wäre eine verfassungsfeindliche Absicht und damit ein klarer Verbotsgrund.
Allerdings ist ihr Programm so gestrickt, dass es schwer ist, daraus ein Verbot zu begründen.
Von Faschismus und Abschaffung der demokratischen Grundrechte steht da nichts im Programm.

Es ist auch nicht so einfach, die Morde durch Rechtsradikale der Partei NPD zuzuordnen.
Dieser Zusammenhang, der garantiert vorhanden ist, muss lückenlos bewiesen werden und darf nicht nur darauf beruhen, dass die Verbrecher Mitglied der NPD waren oder sich zu dieser Partei hingezogen fühlten.

Deshalb sollte man akzeptieren, dass es Menschen gibt, die einem Verbot der NPD skeptisch gegenüberstehen, obwohl sie ganz klar Feinde dieser Partei und der entsprechenden Gesinnung sind.
Die Meinungen zum Verbot gehen auch in den politischen Parteien( bes. CDU, FDP, GRÜNE) auseinander.

Sicher ist nur, dass ein erneutes Scheitern des Verbotsantrags eine Katastrophe wäre.
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Re: Zum NPD-Verbot
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 01.01.2013, 10:19:02
Es ist auch nicht so einfach, die Morde durch Rechtsradikale der Partei NPD zuzuordnen.
Dieser Zusammenhang, der garantiert vorhanden ist, muss lückenlos bewiesen werden und darf nicht nur darauf beruhen, dass die Verbrecher Mitglied der NPD waren oder sich zu dieser Partei hingezogen fühlten.

Was in Statuten der NPD steht und aus welchen Motiven deren Mitglieder handeln sind zwei grundverschiedene Dinge. Das hängt auch vom Rechtsverständnis der Behörden ab, wie du am Veröffentlichen eines Bildes von einem Tattoo erkennen kannst: Nicht das Tragen dieses Tattoo sondern das Ablichten von NS-Symbolen und veröffentlichen in einer Zeitung ist verboten.

Es dürfte wohl als Beweis reichen, das die NSU vorsätzlich materiell und ideell durch die NPD unterstützt wurde und dieser Beweis ist vorhanden. Gelder an die V-Leute und Einnahmen aus dem Parteiengesetz (in beiden Fällen unsere Steuern) wurden an die NSU weitergegeben. Nur weil für deren Lebensstil diese Zuschüsse nicht mehr reichten, wurden Banken überfallen.

Natürlich lässt sich nationalistische Überzeugung nicht durch ein Verbot beseitigen, genau so wenig wie sich eine kommunistische Überzeugung beseitigen lässt. Letzten Endes musste auch die RAF als linksextreme Gruppierung innerhalb der KPD aufgeben, da sie keine Unterstützung mehr durch die Stasi erfuhr.

Übrigens lässt sich an der Antifa-Bewegung keine antidemokratische Organisation beweisen. Sie wird sich automatisch auflösen, sobald ihr Feindbild verschwunden ist. Aber genau der Antifa-Bewegung ist es zu verdanken, das über Verbote der NPD nachgedacht wird.

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Re: Zum NPD-Verbot
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 01.01.2013, 11:52:37
Hin und wieder wurden auch von euch Bedenken dahingehend laut, das ein NPD-Verbot unrealistisch sei. Heute habe ich zum ersten Mal ein Argument gelesen, welches dies unterstützt: publikative.org: Material für NPD-Verbot offenbar auch von V-Leuten:
[i]Bei einer Podiumsdiskussion sagte die Linken-Politikerin (Petra Pau HW.) laut MDR, sie habe das Material der Innenminister über die NPD eingehend studiert. Dabei sei ihr schlecht geworden. “Ich kann aus meiner Arbeit im Untersuchungsausschuss sowie der Beobachtung der Szene und der dort handelnden Personen sagen: Es hat gute Gründe, dass mehr als die Hälfte der Landesinnenminister nicht bereit war, im Dezember ihre Unterschrift unter das Testat zu setzen”, so Pau laut MDR.[/indent]
Das nenne ich nun wirklich handfest.

Und ab heute ist der NSU aufgelöst. Das hat ein Münchener Richter uns versprochen: http://www.tagesschau.de/inland/nsu-prozess100.html Nun können wir wieder beruhigt schlafen gehen und müssen am 13.Februar nicht mehr gegen den drohenden Faschismus demonstrieren.
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Re: Zum NPD-Verbot
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 09.01.2013, 12:42:04
Apropos V-Leute: Seit gestern ist bekannt das sogar die CDU mit V-Leuten ausländischer Geheimdienste durchsetzt ist und darum auch gegen diese Partei kein Verbotsverfahren möglich ist. Ihr glaubt es nicht? Na dann lest mal das: blog.abgeordnetenwatch.de: Michael Fuchs kassierte Geld von nebuloser Beratungsfirma.

In einem Beitrag des SWR lesen wir zu diesem Thema:
Tatsächlich hatte Fuchs die Vorträge bei einer Beraterfirma mit nahezu identischem Namen gehalten. Diese Firma soll von ehemaligen Mitarbeitern des englischen Geheimdienstes MI6 gegründet worden sein.

Nach eigenen Angaben hat Fuchs dort unter anderem über den Euro, den deutschen Arbeitsmarkt und die Energiewende gesprochen. Geheimnisse habe er nicht verraten.

Keine Geheimnisse verraten? Ist ja toll, das haben die V-Leute gegenüber der NPD auch nicht getan. Oder? Also wenn nichts dran ist, dann hat sich Abgeordnetenwatch eine Verleumdungsklage eingehandelt.
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Re: Zum NPD-Verbot
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 11.01.2013, 11:31:42
Mich hat es eben von meinem PC-Chefsessel geschleudert. Meine Frau kam an und fragte ob mir etwas Ernstes passiert sei. Damit alle wissen was sich im Prozess gegen die Zschäpe abspielen wird, hat sich heute ein Münchner Gerichtspräsident geäußert: br.de: Braune Aussichten - Nazis rüsten sich für NSU-Prozess

Mein Kommentar: Fotographen bekommen praktisch Hausverbot und wenn jemand die Optik einer Kamera beschädigt, so fällt das gewissermaßen unter Berufsrisiko des Journalisten. Die Polizei wird lediglich eine Personalienfeststellung machen, falls der Täter greifbar ist und erkannt wird.

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