Innenpolitik ... zum Paragraph 217 StGB
Ich habe diese Beschwerde zum § 217 StGB (inzwischen gibt es ja einige andere zu diesem Paragraphen) als sehr wohltuend empfunden. Vor allem wurde mir einiges klarer zum Thema, was mir die Politiker so nicht übermitteln konnten.
Ich stelle den Link hier rein, vielleicht interessiert den Einen oder Anderen, die Eine oder Andere STler(in) das auch. Es sind 22 Seiten, also in Kürze abgefaßt und doch so ausführlich wie nötig.
Gerdd
Klageschrift zum Paragraph 217 StGB
Hallo Gerdd,
danke für diesen informativen Artikel, der völlig meiner meiner Meinung entspricht. Es ist mir unbegreiflich, dass man den Wunsch todkranker Menschen nach professioneller Hilfe zum Sterben ablehnt und diejenigen bestraft, die es trotzdem tun.
Wenn wenigstens zwei oder drei kompetente Ärzte unabhängig voneinander bescheinigen, dass ein unheilbar kranker Mensch nach reiflicher Überlegung und aus freien Stücken sterben will und die Tragweite seiner Entscheidung eindeutig erkennt, habe ich null Prozent Verständnis dafür, dass man diesen Menschen gegen seinen Willen zum Weiterleben zwingen will. Das ist in höchstem Maße unbarmherzig und kommt einer Entmündigung gleich.
Gerade dann, wenn ein Mensch nicht mehr dazu in der Lage ist, ohne fremde Hilfe aus einem Leben zu scheiden, das er aus nachvollziehbaren Gründen nicht mehr als lebenswert ansieht, braucht er professionelle Hilfe zum und beim Sterben. Auch wenn die offizielle Rechtsprechung anders aussieht: Ich spreche niemandem das Recht zu, einen anderen Menschen gegen dessen ausdrücklichen Wunsch zum Leben zu zwingen.
Schon 2002 habe ich mich aufgeregt, als der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte der unheilbar kranken Engländerin Diane Pretty das Recht auf einen Freitod in Würde verweigerte. Sie starb nur wenige Wochen später einen qualvollen Tod.
Diane Pretty
Ein Haustier darf man einschläfern lassen, um seinem geliebten Tier weitere Leiden zu ersparen. Menschen dürfen auf diese professionelle Hilfe nicht hoffen; sie müssen weiterleben bis zum bitteren, natürlichen Ende. Das ärgert mich maßlos.
Passend zum Thema kommt heute um 20:15 Uhr ein Film mit Christiane Hörbiger: „Die letzte Reise“. Olga hatte unter Fernseh-Tipps bereits darauf hingewiesen.
Lalelu
Hallo Gerdd,lalelu ich bin voll deiner Meinung. Jeder Mensch sollte, ja muss das Recht haben entscheiden zu können ob er weiter leben will oder nicht. Jeder Mensch sollte sich gegen ein unwürdiges, ein qualvolles Leben entscheiden können. Nur der einzelne Mensch hat das Recht über sein Leben zu entscheiden,keine andere Person. Personen die die Qualen nicht durchleben müssen. Das gehört zur "Menschenwürde"..
danke für diesen informativen Artikel, der völlig meiner meiner Meinung entspricht. Es ist mir unbegreiflich, dass man den Wunsch todkranker Menschen nach professioneller Hilfe zum Sterben ablehnt und diejenigen bestraft, die es trotzdem tun.
Wenn wenigstens zwei oder drei kompetente Ärzte unabhängig voneinander bescheinigen, dass ein unheilbar kranker Mensch nach reiflicher Überlegung und aus freien Stücken sterben will und die Tragweite seiner Entscheidung eindeutig erkennt, habe ich null Prozent Verständnis dafür, dass man diesen Menschen gegen seinen Willen zum Weiterleben zwingen will. Das ist in höchstem Maße unbarmherzig und kommt einer Entmündigung gleich.
Gerade dann, wenn ein Mensch nicht mehr dazu in der Lage ist, ohne fremde Hilfe aus einem Leben zu scheiden, das er aus nachvollziehbaren Gründen nicht mehr als lebenswert ansieht, braucht er professionelle Hilfe zum und beim Sterben. Auch wenn die offizielle Rechtsprechung anders aussieht: Ich spreche niemandem das Recht zu, einen anderen Menschen gegen dessen ausdrücklichen Wunsch zum Leben zu zwingen.
Schon 2002 habe ich mich aufgeregt, als der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte der unheilbar kranken Engländerin Diane Pretty das Recht auf einen Freitod in Würde verweigerte. Sie starb nur wenige Wochen später einen qualvollen Tod.
Diane Pretty
Ein Haustier darf man einschläfern lassen, um seinem geliebten Tier weitere Leiden zu ersparen. Menschen dürfen auf diese professionelle Hilfe nicht hoffen; sie müssen weiterleben bis zum bitteren, natürlichen Ende. Das ärgert mich maßlos.
Passend zum Thema kommt heute um 20:15 Uhr ein Film mit Christiane Hörbiger: „Die letzte Reise“. Olga hatte unter Fernseh-Tipps bereits darauf hingewiesen.
Lalelu
Die Chance darüber selbst bestimmen zu können, ob man weiter leben will oder nicht, wäre für viele schwerkranke Menschen eine große Bruhigung. Und würde dazu führen, das viele von diesen schwerkranken Menschen länger warten würden, bis sie sich entscheiden.
Tina
Llalelu ich bin voll deiner Meinung. Jeder Mensch sollte, ja muss das Recht haben entscheiden zu können ob er weiter leben will oder nicht. Jeder Mensch sollte sich gegen ein unwürdiges, ein qualvolles Leben entscheiden können. Nur der einzelne Mensch hat das Recht über sein Leben zu entscheiden,keine andere Person. Personen die die Qualen nicht durchleben müssen. Das gehört zur "Menschenwürde"..
Tina
Jeder Mensch sollte, ja muss das Recht haben entscheiden zu können ob er weiter leben will oder nicht. Jeder Mensch sollte sich gegen ein unwürdiges, ein qualvolles Leben entscheiden können. Nur der einzelne Mensch hat das Recht über sein Leben zu entscheiden,keine andere Person. Personen die die Qualen nicht durchleben müssen. Das gehört zur "Menschenwürde"..@Tina, es freut mich, dass du für die freie Willensentscheidung schwerstkranker Patienten plädierst. Ich verstehe wirklich nicht, dass man noch immer todgeweihte Menschen gegen ihren eigenen Willen dazu zwingt, weitere schlimme Qualen zu ertragen, wenn es keinerlei Hoffnung auf Heilung gibt.
Die Chance darüber selbst bestimmen zu können, ob man weiter leben will oder nicht, wäre für viele schwerkranke Menschen eine große Bruhigung. Und würde dazu führen, das viele von diesen schwerkranken Menschen länger warten würden, bis sie sich entscheiden.
Zitat von Tina
Wenn sie so mit Medikamenten vollgepumpt werden, dass sie zwar weitgehend schmerzfrei sind, dafür aber total benommen ihrem Tod entgegen dämmern, kann ich darin auch nicht besonders viel Menschenwürde erkennen.
Für mich wird damit der medizinische Ehrenkodex ad absurdum geführt. Das qualvolle Hinausschieben des Todes dient nämlich nicht dem Wohl des Patienten, besonders dann nicht, wenn er sein Elend nicht mehr ertragen, sondern lieber schnell sterben möchte.
Es ist auch ganz bestimmt richtig, dass die bloße Gewissheit, sterben zu können, wenn die Schmerzen unerträglich werden, eine große Beruhigung ist.
Bleiben wir doch einfach bei der Realität: im Gegensatz zu Tieren können Menschen jederzeit selbst entscheiden, ob sie sterben oder weiterleben wollen. Der Suizid ist weitverbreitet und wird auch täglich oft angewandt.Richtig! @Olga: Bleiben wir doch einfach bei der Realität! Wer beispielsweise hilflos und bewegungsunfähig ans Bett gefesselt ist, kann eben nicht selbst entscheiden, weil er ohne Hilfe eines anderen den Zeitpunkt seines Todes nicht vorverlegen kann – und nur darum geht es im Artikel, der von Gerdd verlinkt wurde und auch im Fall der Engländerin, die ich erwähnt hatte.
Zitat von Olga
Es geht auch nicht um lebensverlängernde Maßnahmen mit Hilfe von Maschinen, die Sie erwähnt haben. Darauf kann man durch eine gut formulierte Patientenverfügung natürlich selbst Einfluss nehmen.
Erst recht geht es nicht um Ihre nächste Einlassung, nämlich die furchtbaren Gräueltaten der Euthanasie, sondern um das Recht eines todkranken, aber geistig völlig klaren Menschen, die Entscheidung über sein eigenes jammervolles Weiterleben oder einen schnellen, schmerzfreien Tod selbst zu treffen.
Hier geht es vermutlich um den begleiteteten Suizid, d.h. Ärzte sollen helfen dürfen (oder müssen?) wenn Menschen aus dem Leben gehen wollen. Das entspricht aber nicht dem ärztlichen Verständnis, da diese den Beruf gewählt haben, weil sie Menschenleben retten wollen.Was ist das für eine Hilfe, einen Menschen gegen seinen Willen dazu zu zwingen, ein erbärmliches Leben weiter zu ertragen? Ich hoffe sehr, dass ich – sollte es jemals so weit kommen – nicht an einen Arzt gerate, der mein qualvolles Leben „rettet“, damit ich es ein paar Wochen/Monate länger auskosten darf.
Zitat von Olga
Lalelu
Liebe Lalelu.Bleiben wir doch einfach bei der Realität: im Gegensatz zu Tieren können Menschen jederzeit selbst entscheiden, ob sie sterben oder weiterleben wollen. Der Suizid ist weitverbreitet und wird auch täglich oft angewandt.Richtig! @Olga: Bleiben wir doch einfach bei der Realität! Wer beispielsweise hilflos und bewegungsunfähig ans Bett gefesselt ist, kann eben nicht selbst entscheiden, weil er ohne Hilfe eines anderen den Zeitpunkt seines Todes nicht vorverlegen kann – und nur darum geht es im Artikel, der von Gerdd verlinkt wurde und auch im Fall der Engländerin, die ich erwähnt hatte.
Zitat von Olga
In diesem Fall muß man sich auf seine Anhehörigen verlassen daß diese das richtige entscheiden, wenn man nicht´s schriftliches hinterlassen hat.Jeder fürchtet die mit dem Sterben verbundenen Schmerzen und Ängste, für mich wäre es wichtig, mindestens ausreichende Schmerzmittel bzw. Morphium zu erhalten wo das ganze zu Ende gehen würde ohne bei Bewußtsein zu sein.
Es ist sehr wichtig eine Patienten-Verfügung zu schreiben, mit all den Wünschen, wo die Sterbehilfe nicht erlaubt ist.
Phil.
Aber genau diese Möglichkeit hat eben ein Mensch der nicht Arzt ist bzw. gar nicht an diese Medikamente ohne ärztliche Verschreibung herankommt nicht. Ausserdem hat auch nicht jeder die Möglichkeit einen Menschen zu finden, der bereit wäre dieses Medikament im Ernstfall zu reichen um deshalb dann womöglich wegen Totschlag oder gar Mord auch noch verurteilt zu werden. Genau darum geht es. Ärzte oder auch schon im medizinischen Bereich tätige Personen habe da ganz andere Möglichkeiten. Den anderen Bürgen wäre es dann nur möglich in die Schweiz zu reisen nur sind sie dazu dann noch im Stande das ohne fremde Hilfe zu tun?
Das ist meine Meinung zu diesem schwierigen Thema die niemand teilen muss.
Gruß youngster
Liebe Lalelu.Lieber Phil,
In diesem Fall muß man sich auf seine Anhehörigen verlassen daß diese das richtige entscheiden, wenn man nicht´s schriftliches hinterlassen hat.Jeder fürchtet die mit dem Sterben verbundenen Schmerzen und Ängste, für mich wäre es wichtig, mindestens ausreichende Schmerzmittel bzw. Morphium zu erhalten wo das ganze zu Ende gehen würde ohne bei Bewußtsein zu sein.
Es ist sehr wichtig eine Patienten-Verfügung zu schreiben, mit all den Wünschen, wo die Sterbehilfe nicht erlaubt ist.
Phil.
Zitat von pschroed
es ist natürlich schön, wenn man liebe Angehörige oder Freunde hat, die dazu bereit wären, den Wunsch eines Todkranken nach aktiver Sterbehilfe zu erfüllen. In Deutschland, Österreich und der Schweiz ist – im Gegensatz zu Belgien - aktive Sterbehilfe aber verboten und kann mit einer Haftstrafe geahndet werden. Wer will seinen Angehörigen das zumuten – ganz abgesehen davon, dass religiöse Menschen eine solche Hilfe aus Überzeugung ablehnen würden.
Allerdings weichen die Anträge und Empfehlungen politischer und religiöser Gruppen so stark voneinander ab, dass Menschen, die grundsätzlich zur aktiven Sterbehilfe bereit wären, völlig verunsichert sind.
Außerdem hat youngster richtig erwähnt, dass ein Durchschnittsbürger ohne Verschreibung nicht an wirksame Medikamente herankommt – zudem ist gar nicht gesagt, dass der Kranke sie noch einnehmen kann. Vielleicht müssten sie intravenös verabreicht werden, womit ein Laie sowieso überfordert wäre.
Schließlich darf man nicht vergessen, dass es auch völlig alleinstehende Menschen gibt.
Ich verlinke zu einem ausführlichen Artikel auf Wikipedia, in dem die unterschiedlichen Argumente aufgeführt sind.
Wer sich nur einen schnellen Überblick verschaffen möchte, findet beim Herunterscrollen zwei Tabellen, in denen die Unterschiede in einzelnen europäischen Ländern übersichtlich dargestellt werden.
Erste Tabelle: Deutschland, Österreich und die Schweiz, ein wenig darunter in der zweiten Tabelle andere europäische Länder.
Lalelu
Wikipedia: Sterbehilfe
es ist natürlich schön, wenn man liebe Angehörige oder Freunde hat, die dazu bereit wären, den Wunsch eines Todkranken nach aktiver Sterbehilfe zu erfüllen. In Deutschland, Österreich und der Schweiz ist – im Gegensatz zu Belgien - aktive Sterbehilfe aber verboten und kann mit einer Haftstrafe geahndet werden. Wer will seinen Angehörigen das zumuten – ganz abgesehen davon, dass religiöse Menschen eine solche Hilfe aus Überzeugung ablehnen würden.
Außerdem hat youngster richtig erwähnt, dass ein Durchschnittsbürger ohne Verschreibung nicht an wirksame Medikamente herankommt – zudem ist gar nicht gesagt, dass der Kranke sie noch einnehmen kann. Vielleicht müssten sie intravenös verabreicht werden, womit ein Laie sowieso überfordert wäre.
Schließlich darf man nicht vergessen, dass es auch völlig alleinstehende Menschen gibt.
Lalelu
Wikipedia: Sterbehilfe
Zu den Beiträgen möchte ich gerne ergänzend etwas bemerken, was wir (meine Frau und ich) noch zusätzlich zur Patientenverfügung gemacht haben.
Wir sind der DGHS beigetreten und zahlen je Person ca. 50 EUR jährlich. Der wichtigste Grund zum Beitritt für uns war, daß wir anwaltmäßige Unterstützung bei der Durchführung/Beachtung unserer Patientenverfügung bekommen.
Wir beide sind uns nicht sicher, daß man z.B. in konfessionellen Krankenhäusern - man weiß ja nie, wo man landet - unsere Patientenverfügung 1:1 beachtet bzw. einen Arzt für die letzte Hilfe bekommt.
Gerdd