Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik ... zum Paragraph 217 StGB

Innenpolitik ... zum Paragraph 217 StGB

Songeur
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RE: ... zum Paragraph 217 StGB
geschrieben von Songeur
als Antwort auf lalelu vom 05.10.2017, 18:59:51

Zu den Franzosen kann man auch mal mit dem Namen Anne Bert googeln, sie war Schriftstellerin und hat ihren Sterbewunsch auf ihre Weise durchgesetzt. 

Danke für den Tipp "Amour", aber mir ist 01h25 doch etwas zu spät. 

lalelu
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RE: ... zum Paragraph 217 StGB
geschrieben von lalelu
als Antwort auf Songeur vom 05.10.2017, 19:19:39
@ Songeur: Danke für den Hinweis auf Anne Bert. Ich habe mich gerade über sie informiert. Für mich ist sie eine mutige und konsequente Frau! emoji_thumbsup

Besonders in Fällen wie dem ihren (wenn Menschen mit klarem Verstand die Tragweite ihres Sterbewunsches zweifelsfrei erkennen) kann ich es überhaupt nicht nachvollziehen, wenn die heimischen Gesetze es verbieten, im Heimatland aktive Sterbehilfe zu erhalten. Die Befürchtung, es könne Missbrauch im Spiel sein, ist hier ausgeschlossen.

Noch einmal zum Film: „Liebe“ (Amour). Falls du ihn sehen möchtest, brauchst du das nicht zu nachtschlafender Zeit zu tun. In der Mediathek steht er dir jederzeit zur Verfügung – es sei denn, dass du in Belgien den Link nicht öffnen kannst. Das weiß ich natürlich nicht. Hier noch einmal der Link zur Mediathek:

Mediathek Arte: Liebe
Songeur
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RE: ... zum Paragraph 217 StGB
geschrieben von Songeur
als Antwort auf lalelu vom 05.10.2017, 19:54:39
Noch einmal zum Film: „Liebe“ (Amour). Falls du ihn sehen möchtest, brauchst du das nicht zu nachtschlafender Zeit zu tun. In der Mediathek steht er dir jederzeit zur Verfügung – es sei denn, dass du in Belgien den Link nicht öffnen kannst. Das weiß ich natürlich nicht. Hier noch einmal der Link zur Mediathek:

Mediathek Arte: Liebe
Nun die Geschichte mir der Mediathek funktioniert hier nicht, bin im falschen Land, schreibt man mir.

Ich habe aber inzwischen ohnehin herausgefunden, dass der Film wiederholt wird und zwar "vendredi 13 octobre à 13:35". Findet man, wenn man etwas runterscrollt. So mitten am Tag ist das zwar auch nicht ideal, aber besser als mitten in der Nacht auf alle Fälle.

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Lissy52
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RE: ... zum Paragraph 217 StGB
geschrieben von Lissy52
als Antwort auf lalelu vom 04.10.2017, 19:00:41

@lalelu

Ich bin etwas erstaunt über deine Art der Diskussion.

Erst  " interpretierst " du  die Zahlen anders als die von mir verlinkte Seite, weil sie angeblich christlich ist,( daher nicht glaubwürdig ?? ) obwohl die Zahlen eindeutig ( mit Link  )  von der Staatlichen Kommission  RTE  ( Regional Euthanasia Review committees ) kommen

Dann unterstellst du mir ( denn mich hattest du ja explizit mit Nick angeredet ) dass ich offensichtlich nichts gegen Abtreibungen hätte. Woraus schließt du das und was hat das mit dem Thema zu tun ?

Und nun bezeichnest du   mein Schreiben, dass ich Bedenken wegen des viel zu leichten Missbrauchs habe und dafür einige Beispiele bringe und deshalb starke Kriterien und Vorschriften erhoffe, als " Totschlagargument " der Gegner der Sterbehilfe. Bin ich gar nicht . Ich habe nur Probleme mit der sicheren Überprüfung des Willens des Patienten.

Ich habe versucht sachlich meine  Meinung zum Thema zu äußern, mehr nicht.
Mit jemandem, der Meinungen , die ihm nicht passen versucht zu diskreditieren, werde ich jedoch nicht weiter diskutieren,  das muss ich mir nicht antun.
Schade, ich finde da sind noch viele Fragen offen

lalelu
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RE: ... zum Paragraph 217 StGB
geschrieben von lalelu
als Antwort auf Songeur vom 05.10.2017, 20:05:05
@ Songeur

herzlichen Dank für den Hinweis auf die zusätzliche Ausstrahlung des Films. Ich hatte das bisher noch nicht entdeckt.

Der Nachmittagstermin ist zwar wirklich nicht optimal, aber vielleicht regnet es ja zu dieser Zeit in Strömen. Dann macht Wandern und Radfahren sowieso keinen Spaß.  emoji_wink

@lalelu

Ich bin etwas erstaunt über deine Art der Diskussion.

Zitat von Lissy52

@ Lissy: das kann ich über deinen Beitrag ebenfalls sagen.

Ich hatte weiter oben zuerst explizit geschrieben, dass ich die Zahlen aus deinem Link nicht bezweifle und habe dann genau erklärt, warum ich sie anders interpretiere als der Betreiber der Seite. Für mich besteht der Sinn einer Diskussion darin, dass man unterschiedliche Standpunkte und Ansichten äußern kann – und das habe ich ohne Aggression getan.

Dass ich dir unterstelle, dass du offensichtlich nichts gegen Abtreibungen hast, weil ich dich ganz am Anfang meines Beitrages in einem völlig anderen Zusammenhang – nämlich im Hinblick auf die Zahlen aus deinem Link - persönlich mit Namen angesprochen habe, kann ich wirklich nicht nachvollziehen. Meine Formulierung, Abtreibung betreffend, war völlig allgemein gehalten. Hier ist sie noch einmal:

Ich will hier keine Debatte über Abtreibung anstoßen und gehöre auch nicht zu denjenigen, die befürworten, dass eine Schwangerschaft unter allen Umständen ausgetragen werden muss, aber ich frage mich trotzdem, wie viele derjenigen, die Selbstbestimmung bei der Sterbehilfe kategorisch ablehnen, früher lautstark skandierten: Mein Bauch gehört mir!“

Wo steht da etwas, dass DU dich angesprochen fühlst? Du siehst mich perplex!  emoji_flushed

Lalelu
 
mane
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Mitglied

RE: ... zum Paragraph 217 StGB
geschrieben von mane
als Antwort auf lalelu vom 05.10.2017, 19:54:39
Besonders in Fällen wie dem ihren (wenn Menschen mit klarem Verstand die Tragweite ihres Sterbewunsches zweifelsfrei erkennen) kann ich es überhaupt nicht nachvollziehen, wenn die heimischen Gesetze es verbieten, im Heimatland aktive Sterbehilfe zu erhalten. Die Befürchtung, es könne Missbrauch im Spiel sein, ist hier ausgeschlossen.
 
Hallo lalelu,

ich weiß nicht, ob dir Folgendes bekannt ist oder gar hier schon zur Sprache kam:


03.03.17 ergänzt am 10.03. und 16.05.17: Richtungsweisendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Zugang zu einem Betäubungsmittel, das eine schmerzlose Selbsttötung ermöglicht, darf in extremen Ausnahmesituationen nicht verwehrt werden
„Das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG umfasst auch das Recht eines schwer und unheilbar kranken Patienten, zu entscheiden, wie und zu welchem Zeitpunkt sein Leben beendet werden soll, vorausgesetzt, er kann seinen Willen frei bilden und entsprechend handeln. Daraus kann sich im extremen Einzelfall ergeben, dass der Staat den Zugang zu einem Betäubungsmittel nicht verwehren darf, das dem Patienten eine würdige und schmerzlose Selbsttötung ermöglicht.“ Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 02.03.17 entschieden (Aktenzeichen BVerwG 3 C 19.15).
Sterbehilfe-Debatte

Zur Zeit befinde ich mich auf Reisen und habe nur bedingt Zugang zum Internet, werde aber später mehr zu dem Thema schreiben.
Gruß Mane

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lalelu
lalelu
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RE: ... zum Paragraph 217 StGB
geschrieben von lalelu
als Antwort auf mane vom 06.10.2017, 11:04:52
Danke für deinen Beitrag, Mane. Darin geht es aber nicht um aktive Sterbehilfe, sondern um die Beihilfe zum Suizid. Letztere bedeutet, dass man dem Patienten ein Medikament zur Verfügung stellt, welches er ohne fremde Hilfe einnimmt. Das ist unter Umständen schon heute erlaubt.

Diese Möglichkeit hilft jedoch denen nicht weiter, die es nicht allein einnehmen können, weil sie es beispielsweise nicht mehr schlucken können. Wenn ein Arzt es intravenös verabreichen würde, wäre das aktive Sterbehilfe und würde in Deutschland in jedem Fall bestraft.

Wer sich die Mühe machen will, kann sich unter dem Link am Ende mit den irrwitzigen rechtlichen Widersprüchen zu diesem Thema auseinander setzen. Die Kolumne stammt von Thomas Fischer, der vielleicht Deutschlands aufmüpfigster Jurist und dafür bekannt ist, Klartext zu reden – nicht zur Freude aller. Mir spricht sein Text aus der Seele! Einen kurzen Auszug daraus habe ich kopiert:

Eine Person darf einer sterbewilligen anderen Person ein Glas oder eine Injektion mit Gift bereitstellen, aber sie darf die Injektion nicht selbst setzen. Wer krankheitsbedingt außer Stande ist, das Glas selbst zum Mund zu führen, hat Pech: Gerade die Hilfsbedürftigsten also werden gnadenlos im Stich gelassen um der Prinzipien des "Lebensschutzes" willen. Im Grenzfall – auf den es immer ankommt! – führt das zu absurden Folgen: Ein ALS-Patient, der nur noch die Augenmuskeln bewegen kann, kann sich in der Regel nicht mehr selbst töten; jeder, der ihm zum gewünschten Tod verhilft, ist zwangsläufig Täter und macht sich deshalb in Deutschland wegen "Tötung auf Verlangen" strafbar.



Kolumne von Thomas Fischer, Jurist
Mitglied_a280fd8
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Mitglied

RE: ... zum Paragraph 217 StGB
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Gerdd vom 01.10.2017, 21:43:40
Ich habe diese Beschwerde zum § 217 StGB (inzwischen gibt es ja einige andere zu diesem Paragraphen) als sehr wohltuend empfunden. Vor allem wurde mir einiges klarer zum Thema, was mir die Politiker so nicht übermitteln konnten.
Ich stelle den Link hier rein, vielleicht interessiert den Einen oder Anderen, die Eine oder Andere STler(in) das auch. Es sind 22 Seiten, also in Kürze abgefaßt und doch so ausführlich wie nötig.

Gerdd

Klageschrift zum Paragraph 217 StGB
 
Ich hoffe sehr, dass diese und andere Beschwerden zum Erfolg führen. Alle Menschen sollten selbst bestimmen können wie lange sie leben möchten und aktive Sterbehilfe durch Ärzte nicht länger verboten werden. Natürlich müssten dafür strenge Vorschriften gelten, was ja auch schon in einigen unserer Nachbarstaaten praktiziert wird.

Fred
olga64
olga64
Mitglied

RE: ... zum Paragraph 217 StGB
geschrieben von olga64
als Antwort auf Lissy52 vom 05.10.2017, 16:32:31
 
Vor allem aber finde ich die Ausgabe von tödlichen Medikamenten an " Lebensmüde " ohne Erkrankung des Körpers vollkommen falsch.
 Jeder Hausarzt kann die Tötung durchführen. Wer weiß denn schon, ob der Patient das wirklich freiwillig beantragt und ob der Arzt ohne eigenen Vorteil handelt. Ich will gar nicht unterstellen, dass er bezahlt wird. Er kann aber durch die Angehörigen manipuliert werden und mehr aus Mitleid mit ihnen als mit dem Sterbenden handeln. 

geschrieben von Lissy52

So sehe ich das auch.
Wenn Menschen immer älter werden, wird auch eine Unlust am WEiterleben bestehen, weil Menschen altersbedingte Beeinträchtigungen haben, die Schönheit und Attraktivität nachlässt, viele aus dem Freundeskreis usw. wegsterben und die Einsamkeit unerträglich erscheint.
DAs kam auch alles recht gut in dem Film mit Christiane Hörbiger "die letzte Reise" raus. Für mich wäre es unterträglich, wie in dem Film dargestellt, in der Schweiz in so einem Todeszimmer zu liegen und das einzige, was ausser mir Sterbender noch da ist, ist eine Filmkamera, die filmt, ob alles mit rechten Dingen zuging.
Und so wäre es auch bei uns,d enn wie sollte sonst festgestellt werden,dass jemand nicht umgebracht wurde, sondern dies im Rahmen der gesetzlichen MÖglichkeiten geschah?
Ich lese hier auch laufend, dass der ärztlich begleitete Suizid in Deutschland möglich werden "muss". Aber was machen diese Befürworter, wenn sie auf sehr viele - zu viele - Ärzte stossen werden, die hier nicht mitmachen? Wird das dann in die Hände von Scharlatanen (weitergebildeten Heilpraktikern usw.) gegeben oder wie wollen Sie Ärzte zwangsverpflichten?
Die grosse Energie, die manche hier aufwenden, um für einen Tod zu kämpfen, wäre auch nicht schlecht investiert in die Hilfe von älteren Menschen, damit diese mit ihrem Schicksal besser fertig werden und die Restlaufzeit ihres Lebens doch noch "erleben" wollen. Olga

Tina1
Tina1
Mitglied

RE: ... zum Paragraph 217 StGB
geschrieben von Tina1
als Antwort auf lalelu vom 05.10.2017, 18:59:51
Jeder Hausarzt kann die Tötung durchführen. Wer weiß denn schon, ob der Patient das wirklich freiwillig beantragt und ob der Arzt ohne eigenen Vorteil handelt. Ich will gar nicht unterstellen, dass er bezahlt wird. Er kann aber durch die Angehörigen manipuliert werden und mehr aus Mitleid mit ihnen als mit dem Sterbenden handeln. 
Natürlich wird der Arzt bezahlt, warum sollte der umsonst arbeiten? Und jemanden umbringen, so wie Sie das hier beschreiben, kann ein Arzt (oder jeder andere auch) einen kranken Menschen auch ohne gesetzliche Genehmigung. Das ist ein Todschlagargument der Gegner von aktiver Sterbehilfe.
.

Ich glaube trotzdem daran, dass man durch strenge Auflagen und Kontrollen bei der Sterbehilfe eine weitgehende Sicherheit erreichen kann. Warum ist es in Deutschland beispielsweise bis jetzt noch nicht möglich, frühzeitig (so lange man noch gesund ist), notariell in einer Patientenverfügung festzulegen, bei schwerer unheilbarer Krankheit, die das Leben unerträglich macht, auch aktive Sterbehilfe in Anspruch nehmen zu wollen? Damit wäre zumindest geklärt, dass nicht irgendwann raffgierige Erben hinter diesem Wunsch stecken.

Für mich ist jedenfalls die Vorstellung weitaus schlimmer, am Ende meines Lebens als unheilbarer, hilfloser Pflegefall Qualen erleiden zu müssen – nicht mit der Hoffnung, wieder gesund zu werden, sondern mit der einzigen Option, das Elend noch ein paar Wochen oder Monate länger ertragen zu müssen. Bei dieser Vorstellung fühle ich mich schon heute entmündigt – obwohl es doch „Entmündigung“ angeblich gar nicht mehr gibt.
Passend zum Thema wurde gestern auf Arte ein ausgezeichneter Film mit Jean-Louis Trintignant und Emmanuelle Riva gezeigt: „Liebe“. Nähere Informationen gibt es hier:
Wer den Film anschauen möchte, findet ihn noch in der Mediathek bei Arte:
Mediathek Arte: Liebe
Lalelu
lalelu, ich teile deine Meinung, wie du ja schon weist. Dieser Film zeigt doch ein Beispiel, welches qualvolle, menschenunwürdige Leben Menschen leben müssen. Ein Leben, das nicht mehr lebenswert ist. Ein Leben wo es jeden Tag qualvoller für den Menschen wird. Wo der schwerstkranke Mensch u der Angehörige weiß, dass das Leben zu Ende gehen wird, es keine Hoffnung mehr gibt. Eine Situation wo auch der Partner körperlich u seelisch zerbricht, wo er zum Wahnsinn getrieben wird. Er es nicht mehr aushält, seine Frau jeden Tag mehr leiden zu sehen u. er aus Verzweiflung gezwungen wird sie zu töten. Es gibt keinen anderen Ausweg mehr für ihn, um seine Frau von den Qualen zu erlösen. Sie selber ist nicht mehr in der Lage Suizid zu begehen. Die Sterbehilfe würde so eine unerträgliche Handlung der Partner verhindern können.

Andere, die es noch können bringen sich qualvoll selber um, weil es keine Hilfe gibt u. weil sie aus verschieden Gründern nicht ins Ausland fahren können, wo man ihnen helfen würde.

Ich bin mir sicher, wenn die Gegner der Sterbehilfe in so eine Situation kämen, würden sie wahrscheinlich sehr gern Sterbe-Hilfe in Anspruch nehmen. Aber im Moment geht es ja nur um Schicksale andere Menschen u die sind ihnen einfach egal. Dieses intolerante Verhalten zeigt, dass sie das durchsetzen wollen was ihnen gefällt, sie fragen aber nicht was der andere Mensch will.

Manche denken mit der Patientenverfügung ist alles getan, also das der Mensch menschenwürdig sterben darf u das er es selbst bestimmen darf. Die PV ist aber nur dazu da, das Leben nicht künstlich zu verlängern, der zweiten Teil wird nicht berücksichtigt.

Man stellt die Apparate zur Lebensverlängerung ab. Es gibt aber viele Menschen, die sterben müssen, die nicht an Geräten hängen wie meine Mutter 87 Jahre damals. In diesem Fall wird die künstliche Nahrung eingestellt. Bei meiner Mutter war es so, dass schon vor dem Einstellen der künstlichen Nahrung, die Ärzte mir gesagt haben, ihre Mutter wird diese Nacht nicht mehr überleben, so schlimm waren die Werte, war ihr Zustand. Dem war aber dann nicht so, sondern sie hat dann noch fast 3 Wochen gelebt und das nicht mehr lebenswürdig. Denn sie ist langsam verhungert, zum Schluss verdurstet. Wir haben gesehen wie es ihr jeden Tag schlechter ging,, welche Qualen sie durchmachen musste, denn sie war voll bei Bewusstsein, in diesem Zustand passiert noch viel Schlimmes. Man muss nur an die Mundhöhle denken, die vollkommen entzündet u. total aufgerissen war, außerordentlich schmerzhaft ist, wie es mir Schwestern erzählt haben.
Für meine Mutter wäre es eine Erlösung gewesen, wenn sie Sterbehilfe in Anspruch hätte nehmen können.

Auch die Palliativmedizin kann kein humanes Sterben möglich machen. Man nimmt die Schmerzen, aber all das was noch passieren kann, kann man nicht verhindern. Auch hier ist es ein Tod auf Raten, denn es dauerte auch seine Zeit, die kann auch länger sein, auch hier muss der Mensch noch vieles aushalten. Das habe ich bei meinem Mann erlebt, der in einem Hospiz gestorben ist.

Für mich unerklärlich u auch unerträglich, dass einige in der Politik u in der Gesellschaft, verhindern wollen das der Mensch selbst entscheiden darf, wann er gehen will, wann er sein Leid nicht mehr aushält. Warum er nicht menschenwürdig sterben darf, sondern sich quälen solll, muss oder sich aus Verzweiflung selbst töten muss, wenn er es noch kann und das dann qualvoll.

Es gibt das Gesetz auf Menschenwürde u. das für jeden Menschen u. das bis zu seinem Lebensende. In meinen Augen nehmen die Gegner der Sterbehilfe diese Menschenwürde den sterbenden Menschen einfach weg. Sie wollen bestimmen, wie das Leben zu Ende gehen soll. Ich habe gelesen, dass über 67 % für die Sterbehilfe sind, darunter viele Ärzte. Es ist eindeutig die Mehrheit. Die Gegner müssen es doch am Ende ihrer Zeit nicht in Anspruch nehmen, aber sie sollten es anderen nicht verbieten. Jeder Mensch ist mündig u kann daher über sein Leben u. zum Ende über seinen Tod selbst bestimmen  dürfen, können. Sie haben ein Recht darauf. Das alles könnte in Deutschland im rechtlichen Rahmen passieren u man könnte damit bestimmte Organisationen u. schwarze Schafe verhindern . Meine Meinung, die niemand teilen muss.
Tina
 

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