Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik ... zum Paragraph 217 StGB

Innenpolitik ... zum Paragraph 217 StGB

lalelu
lalelu
Mitglied

RE: ... zum Paragraph 217 StGB
geschrieben von lalelu
als Antwort auf Songeur vom 12.10.2017, 19:17:17

Huch, Songeur – das tut mir leid, aber bei mir gibt es keinen Hinweis in rot und dazu auch noch fett gedruckt, dass es keinen Versand nach Belgien gibt.

Allerdings steht unter dem Angebot: Versand nach Deutschland und Österreich

Außerdem gibt es einen kleinen, unscheinbaren Link: „Ausschlussliste zeigen“. Wenn man da drauf klickt, werden etliche Länder angeführt, wohin NICHT versandt wird, unter anderem auch Belgien. Da habe ich gepennt. emoji_flushed 

Excuse-moi!

Lalelu
 

Songeur
Songeur
Mitglied

RE: ... zum Paragraph 217 StGB
geschrieben von Songeur
als Antwort auf lalelu vom 12.10.2017, 19:33:17

Das Problem ist keines mehr. "fnac" hat eine Filiale in Liège, so ungefähr 7 km von mir entfernt, und die haben die DVD. emoji_wink

lalelu
lalelu
Mitglied

RE: ... zum Paragraph 217 StGB
geschrieben von lalelu
als Antwort auf Songeur vom 12.10.2017, 19:57:37

Das ist ja prima! Bei dem angekündigten schönen Wetter kannst du die paar Kilometer sogar mit dem Fahrrad fahren – dann hast du beides. emoji_yum

Lalelu
 


Anzeige

Gerdd
Gerdd
Mitglied

RE: ... zum Paragraph 217 StGB
geschrieben von Gerdd
als Antwort auf lalelu vom 12.10.2017, 19:07:08

Das möchte ich auch unterstreichen:

-----------------------------------------------------
Songeur, du kannst wirklich froh sein, in einem Land zu leben, das seine Bürger beim Sterben nicht bevormundet!!


Lalelu
------------------------------------------------------


Lalelu, Songeur, Mane und andere Foristen - ich bedanke mich für Eure guten Beiträge!
Man fühlt sich nicht so allein und in diesen Fragen verlassen.

Gerdd

Songeur
Songeur
Mitglied

RE: ... zum Paragraph 217 StGB
geschrieben von Songeur
als Antwort auf lalelu vom 12.10.2017, 20:05:52

Ich habe den Film jetzt gesehen, kann mich aber - mit Bezug auf das Thema hier - des Eindrucks nicht erwehren, den falschen Film eingelegt zu haben. Denn das Ende ist doch trotz des Todes der Frau offen, es bleibt die Frage, was denn mit dem Mann geschieht, der sie getötet hat.

Zum Thema Beihilfe zum Suizid gibt es einen älteren, ebenfalls vielfach preisgekrönten, Film aus dem Jahre 2004 und zwar "Mar Adentro" (Das Meer in mir) von Alejandro Amenábar. Der Film hat darüber hinaus auch noch den Vorteil, dass sich die DVD dazu seit 11 Jahren in meinem Besitz befindet.

 

mane
mane
Mitglied

RE: ... zum Paragraph 217 StGB
geschrieben von mane
als Antwort auf Songeur vom 13.10.2017, 17:22:06

Hallo Songeur,

ich habe den Film "Liebe"  mit Emmanuelle Riva und Jean-Louis Trintignant ebenfalls gerade gesehen. Das Leiden der weiblichen Darstellerin Anne wird ungeschönt gezeigt und trotzdem war es, in meinen Augen, ein sehr zarter Film voller Liebe. Sie nimmt George, ihrem Ehemann, als sie durch einen Schlaganfall und anschließende Operation einseitig gelähmt ist, das Versprechen ab, dass er ihr Krankenhaus und Pflege ersparen würde. Er hält sich an das Versprechen, pflegt sie zuerst alleine und später mit Hilfe von zwei Pflegerinnen. Weitere Schlaganfälle führen dazu, dass sie nicht mehr sprechen kann und völlig hilflos wird. Sie sendet ihrem Mann Signale, dass sie sterben möchte und er erfüllt ihr diesen Wunsch.

Songeur, der Mann leistet aktive Sterbehilfe und nimmt sich, wie ich den Film verstanden habe, ebenfalls das Leben. 
Mane



 


Anzeige

lalelu
lalelu
Mitglied

RE: ... zum Paragraph 217 StGB
geschrieben von lalelu
als Antwort auf Songeur vom 13.10.2017, 17:22:06

Zitat von Songeur

Ich habe den Film jetzt gesehen, kann mich aber - mit Bezug auf das Thema hier - des Eindrucks nicht erwehren, den falschen Film eingelegt zu haben. Denn das Ende ist doch trotz des Todes der Frau offen, es bleibt die Frage, was denn mit dem Mann geschieht, der sie getötet hat.

@Songeur – ganz sicher hat Michael Haneke das Ende bewusst offen gelassen und gibt dem Zuschauer keinen Anhaltspunkt. Man muss es sich selbst ausmalen und entscheiden, ob man Georges verurteilt oder freispricht.

Ich interpretiere den Schluss so: Georges „hört“, wie seine Frau in der Küche hantiert, geht zu ihr und verlässt gemeinsam mit ihr die Wohnung, um ihr freiwillig in den Tod zu folgen. Das wäre für mich das überzeugendste Ende dieser großen Liebe. Die Tochter in der leergeräumten Wohnung steht als Symbol dafür, dass alles vorbei ist.  

Den Film „Mar Adrento“ (Das Meer in mir) kenne ich nicht, aber ich werde ihn als DVD bestellen. Es gibt ihn sowohl bei Amazon als auch bei ebay.

Zitat von Mane

Das Leiden der weiblichen Darstellerin Anne wird ungeschönt gezeigt und trotzdem war es, in meinen Augen, ein sehr zarter Film voller Liebe

Songeur, der Mann leistet aktive Sterbehilfe und nimmt sich, wie ich den Film verstanden habe, ebenfalls das Leben. 
Mane

Ja, Mane, das sehe ich so wie du!

Der Film war ungeheuer intensiv, ohne jemals voyeuristisch zu sein. Ich habe mitgelitten – sowohl mit Anne als auch mit Georges. Das Ende intepretieren wir beide gleich.

Lalelu
Songeur
Songeur
Mitglied

RE: ... zum Paragraph 217 StGB
geschrieben von Songeur

@mane
@lalelu

Meint ihr nicht, dass der Widerstand, den Anne erstaunlicherweise (für einen derart geschwächten Menschen) gegen ihre Tötung leistete, aus dieser Sterbehilfe einen Totschlag machte?

lalelu
lalelu
Mitglied

RE: ... zum Paragraph 217 StGB
geschrieben von lalelu
als Antwort auf Songeur vom 13.10.2017, 19:12:52

@Songeur,

ich bin ein medizinischer Laie und weiß nicht, ob ein derart geschwächter Körper noch so viel Widerstand leisten kann. Dass er sich aber automatisch wehrt, wenn Anne keine Luft mehr bekommt, halte ich jedoch für realistisch. Anne kann das bestimmt gar nicht verhindern, obwohl sie ja sterben will.

Ob rechtlich gesehen durch diesen rein körperlichen Widerstand aus einer von Anne gewünschten Sterbehilfe formal ein Totschlag wird, weiß ich auch nicht. Dazu müsste sich ein Jurist äußern.

Lalelu

mane
mane
Mitglied

RE: ... zum Paragraph 217 StGB
geschrieben von mane
als Antwort auf Songeur vom 13.10.2017, 19:12:52

Hallo Songeur,

der Widerstand war sicher ein Reflex aufgrund der plötzlichen Luftnot.
Aktive Sterbehilfe kann, meiner laienhaften Meinung nach, solange diese rechtlich verboten ist, als Totschlag gerwertet werden.
Mane


Anzeige