Internationale Politik Ein anderes Recht ?

Ein anderes Recht ?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Blinde Iranerin will Samstag ihren Peiniger blenden

Eine andere Form des Rechtes.
Samstag soll das Recht in der Form "Auge um Auge, Zahn um Zahn vollstreckt werden.

nordstern
luchs35
luchs35
Mitglied

Re: Ein anderes Recht ?
geschrieben von luchs35
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 13.05.2011, 22:23:22
Sehr schwierig, Nordstern, hierzu Stellung zu nehmen. Einerseits sage ich:"Gut so, der Mann soll wissen, was er angerichtet hat -und vielleicht warnt es auch andere, so etwa einem anderen Menschen zuzufügen !"

Andererseits habe ich mich auch gefragt, ob ich es selbst könnte und muss feststellen :Nein! Über das "Auge um Auge, Zahn um Zahn" sollten sich die Menschen mit ihrem humanistischen Verständnis hinaus entwickelt haben.

Aber vielleicht sollten wir uns in die Gefühlswelt der so schwer verletzten Frau und ihren verständlichen Rachegefühlen hineinversetzen können, um deren Beschluss wirklich nachvollziehen zu können. Ich meine, dass das Gericht mit dem Beschluss der Frau eine schwere Bürde auferlegt, auch wenn sie sich dieses "Recht" erstritten hat.

Wie gesagt, ich habe da sehr zwiespältige Gefühle, auch ein gewisses Verständnis für diesen Hass der Frau. Aber ob es ihr wirklich hilft, sei dahingestellt.

Etwas anderes dagegen ist , wenn in unsere Rechtordnung die Scharia eingeführt werden soll. Da sage ich eindeutig Nein. In unserer Rechtsprechung hat die Scharia nichts verloren, wenngelich es hier immer mehr Richter gibt, die der Scharia zumindest Türchen öffnen.

Luchs
loretta
loretta
Mitglied

Re: Ein anderes Recht ?
geschrieben von loretta
als Antwort auf luchs35 vom 13.05.2011, 23:11:18


Hallo stern und

luchsi, ich kann mich deiner Meinung in allen Punkten voll anschließen. Ich habe die Reportage heute im Vorabendprogramm gesehen und war ziemlich schockiert.

Die Frau äußerte sich auch dazu, und sie meinte, sie wüsste nicht, ob sie sich danach wirklich besser fühlen würde.

Mir fällt dazu echt nix ein - zu grausam ist das - ich bin sprachlos und habe auch zum ersten Mal von diesem Auge-um-Auge-Prinzip gehört. Ich kann die Frau verstehen, aber ob es ihr was bringt?

loretta

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ingo
ingo
Mitglied

Re: Ein anderes Recht ?
geschrieben von ingo
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 13.05.2011, 22:23:22
Klare Antwort auf Deine Frage: Im Iran gilt ein anderes Recht. Weitere Fragen?
rolf †
rolf †
Mitglied

Re: Ein anderes Recht ?
geschrieben von rolf †
In unserer Rechtsprechung hat die Scharia nichts verloren, wenngelich es hier immer mehr Richter gibt, die der Scharia zumindest Türchen öffnen.

Im Strafrecht glaube ich nicht, daß es Fälle gibt, bei denen die Scharia mit unserem Recht nicht kollidiert.
Im Zivilrecht, vor allem Familienrecht kann ich mir vorstellen, daß es Fälle gibt, bei denen die Scharia berücksichtigt werden kann, ohne gegen unser Recht zu verstoßen.
Maßgeblich muß aber unser Recht bleiben.
Superoma
Superoma
Mitglied

Re: Ein anderes Recht ?
geschrieben von Superoma
Ich habe den Beitrag gestern abend gesehen und war ziemlich schockiert, die Frau kann ich verstehen, ich glaube aber sie tut es nicht. ( hoffentlich )

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fenna
fenna
Mitglied

Re: Ein anderes Recht ?
geschrieben von fenna
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 13.05.2011, 22:23:22
Ich habe in Deinem Link nachgelesen. Aus einer wunderschönen jungen Frau wurde eine entstellte blinde Frau.
Ich kann ihren Hass verstehen und den Wunsch Gleiches mit Gleichem zu vergelten. Aber so, oder so, Geschehenes kann sie damit nicht ungeschehen machen. Ich bezweifle sehr dass sie sich danach besser fühlen wird.
sysiphus
sysiphus
Mitglied

Re: Ein anderes Recht ?
geschrieben von sysiphus
als Antwort auf fenna vom 14.05.2011, 10:22:59
news - ORF.at

Iran: Urteil zu Blendung vorerst nicht vollstreckt

Die iranische Justiz hat die Vollstreckung eines Urteils verschoben, wonach einem Mann Säure in beide Augen geträufelt werden sollte, um ihn blind zu machen. Die für heute Mittag vorgesehene Urteilsvollstreckung wurde ohne Angaben von Gründen verschoben, wie die Nachrichtenagentur ISNA meldete. Ein neuer Termin wurde zunächst nicht genannt.

Ein islamisches Scharia-Gericht hatte Madschid Mowahedi 2009 wegen eines Säureattentats auf eine Frau verurteilt. Er hatte Ameneh Bahrami 2004 Säure ins Gesicht gekippt, weil sie seinen Heiratsantrag abgewiesen hatte.

Die heute 30-Jährige verlor bei dem Anschlag ihr Augenlicht und wurde entstellt. Sie hatte wiederholt gefordert, das Urteil gegen Mowahedi zu vollstrecken, und war eigens aus Spanien in den Iran gereist, um dabeizusein.

Publiziert am 14.05.2011
schorsch
schorsch
Mitglied

Re: Ein anderes Recht ?
geschrieben von schorsch
als Antwort auf rolf † vom 13.05.2011, 23:30:00
Ich erachte es schon als einen Fortschritt, dass auf die Klage der Frau überhaupt eingegangen wurde. Denn: Es war ja "nur" eine Frau, die geblendet und verunstaltet wurde!

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