Forum Politik und Gesellschaft Internationale Politik " ein kalter putsch gegen das grundgesetz "

Internationale Politik " ein kalter putsch gegen das grundgesetz "

schorsch
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Re: " ein kalter putsch gegen das grundgesetz "
geschrieben von schorsch
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 04.07.2012, 11:50:26
@: ".....So sieht übrigens das Ausland unsere hochverehrte Kanzlerin:...." und dann folgt das Bild der A.M. mit dem halben Totenkopf.

Wer ist denn dieses Ausland? Glaubst du, wenn ein paar irgendwelcher I.... sich solche "Spässe" erlauben, würden sie "das Ausland" repräsentieren?

Ich erlebe mit Schaudern, wie gewisse Deutsche Freude daran haben können, ihre oberste Landesmutter so diskriminierend darzustellen.



olga64
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Re: " ein kalter putsch gegen das grundgesetz "
geschrieben von olga64
als Antwort auf schorsch vom 04.07.2012, 16:59:18


Ich erlebe mit Schaudern, wie gewisse Deutsche Freude daran haben können, ihre oberste Landesmutter so diskriminierend darzustellen.


Das sind sie die ewig zu Kurz gekommenen und insbesondere alte Männer. Irgendwie haben sie sich anscheinend bis heute nicht damit abgefunden, dass sie von einer intellektuellen Frau seit vielen Jahren regiert werden. Wie im Fussball: auch Jogi Löw hat ja Millionen Mittrainer, die alles besser wissen - so halt auch in der Politik. Oft kompensieren diese "alten Helden" ihr eigenes, sicher oft sehr ereignisloses Leben und laden ihren Frust ab, weil ihnen wohl nie so richtig was gelungen ist. Aber es gibt auch andere Deutsche, die "anerkennen" können, auch wenn sie kritisch betrachten. Und diese werden immer mehr. Olga

Re: " ein kalter putsch gegen das grundgesetz "
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf olga64 vom 04.07.2012, 17:04:39
Och, ich fühle mich da ganz wohl im Kreise der angeblich zu kurz Gekommenen.
Was soll ich von einer Leading Person halten, die was lifpelt von ...nur über meine Leiche... und dann am nächsten Tag stolz verkünden müsste, sie wäre eigentlich tot?
Es gibt da einen Vogel namens Wendehals, ist der auch schon (aus-)gestorben?

Ich halte sie für ein ganz 'ausgekochtes Luder'.
Sie soll uns nämlich nicht regieren, sie soll nach Volkes Stimme handeln. Deswegen brauchen wir auch ganz nötig das BVG, oder?

Natürlich hat sie auf ihre Art Erfolg, das bringt das Amt automatisch mit sich.
Aber jeder einigermaßen cleverer Unternehmer der freien Wirtschaft steckt sie sicher mit Leichtigkeit in die linke Hosentasche.

Allerdings halt ich primitive 'Späßchen' ala offener Busen o.ä. auch für ekelhaft. Auch die Schmähe, die Wulff einsacken konnte, war unterhalb der Gürtellinie.

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olga64
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Re: " ein kalter putsch gegen das grundgesetz "
geschrieben von olga64
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 04.07.2012, 17:23:41

Ich halte sie für ein ganz 'ausgekochtes Luder'.
Sie soll uns nämlich nicht regieren, sie soll nach Volkes Stimme handeln. Deswegen brauchen wir auch ganz nötig das BVG, oder?

Aber jeder einigermaßen cleverer Unternehmer der freien Wirtschaft steckt sie sicher mit Leichtigkeit in die linke Hosentasche.



Das ist die typisch männliche Interpretation: eine intelligente Frau, die viel bewegt, wird als "ausgekochtes Luder" betitelt (soviel zu der Gürtellinie,die Sie ja anscheinend nicht so gut finden).
"Volkes Stimme" wird im Parlament repräsentativ abgebildet - und da wurde eine 2/3 Mehrheit erreicht, wie dies in Demokratien üblich ist.
Es ist mir neu,dass Frau Dr. Merkel oder "wir" das BVG angerufen haben? Waren das nicht andere, die sich u.U. auch mal wieder ins GEspräch bringen wollen (Däubler-Gmelin, Gysi, auch Gauweiler?) Grosse Chancen sehe ich persönlich für die Kläger nicht, wenn man die Urteile des BVG der letzten Jahre zu dem ähnlichen Thema ansieht.
Warum hat noch kein "cleverer Unternehmer" sie in eine Hosentasche gesteckt? War es nicht vielmehr so,dass sie viele dieser Unternehmer überlebt(e) und politische Kollegen, die ihr gefährlich werden könnten. geschickt ausgebootet hat? Die meisten von denen hätten sich sowieso besser als Schiessbudenfiguren geeignet, die dann den unaufhaltsamen Weg von Frau Dr. Merkel bis heute pflastern.
Tja, Männer, dies Frau wird Euch noch längere Zeit zeigen, dass mir Euch nicht mehr viel los ist. Olga
Re: " ein kalter putsch gegen das grundgesetz "
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf sittingbull vom 03.07.2012, 11:04:46
" Sie nehmen den Armen das Brot,

weil Sie zu feige sind, den Reichen das Geld zu nehmen. "


Vielleicht sollte man beim Geldeintreiben bei der Wagenknecht und ihrem Journalisten- und Unternehmer-Gatten anfangen und gleich bei Lafontaine weitermachen.
Aber - die sind so schnell im Ausland verschwunden, wenn es an das " den Reichen das Geld nehmen "
geht, dass dann doch wieder nur das Brot übrigbleibt.
sarahkatja
sarahkatja
Mitglied

Re: " ein kalter putsch gegen das grundgesetz "
geschrieben von sarahkatja
Aus Wikipedia[size=14][/size]

Übersicht über die geplanten Maßnahmen

ESM – Vertrag.- Europäicher Stabilitätsmechanismus.

Mit dem Europäischen Stabilitätsmechanismus sollen zahlungsunfähige Mitgliedstaaten der Eurozone finanziell, unter Einhaltung wirtschaftspolitischer Auflagen (Artikel 13 des ESM-Vertrages), mit Krediten der Gemeinschaft der Euro-Staaten unterstützt werden, wobei auch anderen[3] Mitgliedstaaten der Europäischen Union der Beitritt zu diesem Vertrag offen steht (Artikel 44). Vereinfacht ausgedrückt: Der ESM dient dazu, durch Kapitalumverteilung die realwirtschaftliche Lücke zwischen Ländern mit niedrigem und solchen mit hohem Produktivitätsstandard zu schließen. Er soll gewissermaßen dazu beitragen, die Grundlage zur „Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse“ in Europa zu schaffen.


Am 9. Dezember 2011 haben die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, vereinbart, Schritte in Richtung auf eine stärkere Wirtschaftsunion zu unternehmen, einschließlich eines neuen fiskalpolitischen Pakets und einer verstärkten wirtschaftspolitischen Koordinierung, die durch einen Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion ("VSKS") umzusetzen ist.
[4]
Ab dem Zeitpunkt seiner Gültigkeit soll der ESM als permanenter Rettungsfonds den im Juni 2013 auslaufenden provisorischen Rettungsschirm Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) ablösen.

Bis dahin sollen beide Stabilitätsmechanismen parallel agieren.

Das wesentliche Instrumentarium des ESM sind Notkredite und Bürgschaften (auch als „Haftungsgarantien“ bezeichnet):

Überschuldete Mitgliedstaaten sollen Kredite unter subventionierten Konditionen erhalten.

Im ESM-Vertrag ist zudem festgeschrieben, dass jeder Mitgliedstaat, der Hilfe durch den ESM erhält, ein makroökonomisches Anpassungsprogramm umsetzen muss sowie eine tiefgehende Analyse über die Nachhaltigkeit seiner Staatsschuldensituation unternehmen soll.[5]

Organisationsstruktur
Gouverneursrat


Der Gouverneursrat ist ein Gremium, das sich aus den Finanzministern der ESM-Mitglieder oder deren Vertreter zusammensetzt: Jedes ESM-Mitglied ernennt ein Mitglied des Gouverneursrats und ein stellvertretendes Mitglied. Das Mitglied des Gouverneursrats ist ein Regierungsmitglied des jeweiligen ESM-Landes mit Zuständigkeit für die Finanzen. Die Ernennungen können jederzeit widerrufen werden.
Das stellvertretende Mitglied ist bevollmächtigt, bei Abwesenheit des Finanzministers „in dessen Namen“ zu handeln (Artikel 5 Absatz 1)

Da die Finanzminister nicht ständig in Luxemburg anwesend sein werden, setzt sich der Gouverneursrat damit die meiste Zeit aus voll handlungsfähigen Stellvertretern zusammen. Für stellvertretende Mitglieder gelten keine besonderen Voraussetzungen, ein Weisungsauftrag oder eine Berichtspflicht ist dem ESM-Vertrag nicht zu entnehmen.

Deutschland besitzt bei Anwesenheit ein Vetorecht, da es einen genauen Anteil von 27,1464 % besitzt und die qualifizierte Mehrheit lt. Vertrag bei den meisten Beschlüssen erst bei 80 % (nach Art. 4 Abs. 5), erreicht ist.

Bei allen Beschlüssen ist die Beschlussfähigkeit erreicht, wenn 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder, auf die insgesamt mindestens 2/3 der Stimmrechte entfallen, anwesend sind. D.h. zum Beispiel, dass der Gouverneursrat auch ohne deutsche Beteiligung voll beschlussfähig ist. Ein Beschluss gilt sogar auch ohne Beteiligung Deutschlands als „in gegenseitigem Einvernehmen“ angenommen, wenn die übrigen Mitglieder entweder zugestimmt oder sich zumindest enthalten haben. Dieses Szenario ist sehr unwahrscheinlich, da mindestens 12 Staaten anwesend sein müssen und diese dann auch noch mindestens 2/3 des Gesamtstimmanteils innehaben müssen.

Die gefährdeten Südländer alleine kommen momentan auch im ungünstigsten Falle nicht auf einen Anteil in Abstimmungen, der auch die 80 % Grenze überschreiten würde.
Ländern, die ihre Finanzhilfen nicht begleichen, wird das Stimmrecht entzogen.

Der Gouverneursrat wählt aus seinen Kreisen einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden für eine Amtszeit von zwei Jahren (Artikel 5 Absatz 2). Wiederwahlen sind möglich. Ist der Vorsitzende nicht mehr Finanzminister seines Landes wird neu gewählt. Alternativ kann der Vorsitz dem Präsidenten der Euro-Gruppe übertragen werden. Dies wäre zurzeit noch der luxemburgische Premierminister Jean-Claude Juncker.

Der Vorsitzende, die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder des Gouverneursrats genießen Immunität von der Gerichtsbarkeit hinsichtlich ihrer in amtlicher Eigenschaft vorgenommenen Handlungen und Unverletzlichkeit hinsichtlich ihrer amtlichen Schriftstücke und Unterlagen. Über die Aufhebung oder Einschränkung der Immunitäten innerhalb dieses Personenkreises entscheidet der Gouverneursrat selbst (Artikel 35).

Der Gouverneursrat beschließt die Vorschriften zu einer internen Steuer auf die vom ESM gezahlten Gehälter und sonstigen Bezüge an die Bediensteten des ESM zugunsten des ESM (Artikel 36 Absatz 5).

Direktorium
Jedes Mitglied des Gouverneursrats ernennt ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied des Direktoriums. Diese Ernennungen können jederzeit widerrufen werden (Artikel 6 Absatz 1).

Das Direktorium soll gewährleisten, dass der ESM gemäß dem ESM-Vertrag und gemäß der vom Gouverneursrat beschlossenen Satzung des ESM geführt wird. Es fasst die Beschlüsse, die ihm nach Maßgabe des ESM-Vertrags obliegen oder die ihm vom Gouverneursrat übertragen werden. Es beschließt die Beschäftigungsbedingungen für die Bediensteten des ESM.
Den Vorsitz in den Sitzungen des Direktoriums übernimmt der Geschäftsführende Direktor (s.u.).

Die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder des Direktoriums genießen Immunität von der Gerichtsbarkeit hinsichtlich ihrer in amtlicher Eigenschaft vorgenommenen Handlungen und Unverletzlichkeit hinsichtlich ihrer amtlichen Schriftstücke und Unterlagen. Über die vollständige oder teilweise Aufhebung oder Einschränkung der Immunitäten innerhalb dieses Personenkreises entscheidet der Gouverneursrat (Artikel 35).

Geschäftsführender Direktor


Der Geschäftsführende Direktor wird vom Gouverneursrat für fünf Jahre ernannt. Eine einmalige Wiederwahl ist möglich sowie die vorzeitige Beendigung der Amtszeit durch Beschluss des Gouverneursrats. Er muss Staatsangehöriger eines ESM-Mitgliedslandes sein und darf nicht dem Gouverneursrat oder dem Direktorium angehören (Artikel 7 Absatz 1). Für den geschäftsführenden Direktor ist ein Grundgehalt von 324.000 Euro brutto jährlich vorgesehen.[6]

Der Geschäftsführende Direktor ist der gesetzliche Vertreter des ESM, führt die laufenden Geschäfte und steht allen Bediensteten des ESM vor. Er ist für die Organisation, Ernennung und Entlassung der Bediensteten nach Maßgabe der vom Direktorium zu beschließenden Beschäftigungsbedingungen zuständig (Artikel 7 Absatz 4 und 5).

Der Geschäftsführende Direktor genießt Immunität von der Gerichtsbarkeit hinsichtlich seiner in amtlicher Eigenschaft vorgenommenen Handlungen und Unverletzlichkeit hinsichtlich seiner amtlichen Schriftstücke und Unterlagen. Über die Aufhebung oder Einschränkung seiner Immunität entscheidet der Gouverneursrat (Artikel 35). Der Geschäftsführende Direktor kann seinerseits die Immunität hinsichtlich eines jeden Bediensteten des ESM außer seiner selbst aufheben.

Bedienstete
Der ESM kann für erforderlich erachtete eigene Bedienstete beschäftigen. Bedienstete des ESM werden vom Geschäftsführenden Direktor ernannt oder entlassen nach Maßgabe der vom Direktorium zu beschließenden Beschäftigungsbedingungen.

Alle Bediensteten des ESM genießen Immunität von der Gerichtsbarkeit hinsichtlich ihrer in amtlicher Eigenschaft vorgenommenen Handlungen und Unverletzlichkeit hinsichtlich ihrer amtlichen Schriftstücke und Unterlagen. Über die Aufhebung oder Einschränkung dieser Immunitäten entscheidet der Geschäftsführende Direktor (Artikel 35).
Die Bediensteten des ESM unterliegen für die vom ESM gezahlten Gehälter und sonstigen Bezüge – nach Maßgabe der vom Gouverneursrat zu beschließenden Vorschriften – einer internen Steuer zugunsten des ESM. Vom Tag der Erhebung dieser Steuer an sind diese Gehälter und Bezüge von der jeweiligen nationalen Einkommensteuer befreit (Artikel 36 Absatz 5).
Ende 2012 sollen beim Rettungsfonds zunächst rund 75 Angestellte arbeiten. Für leitende Angestellte sind Gehälter von 64.000 bis 167.000 Euro vorgesehen.[7]

Rechtlicher Rahmen
Gründungsvertrag


Der ESM wird begründet durch den Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus zwischen dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Estland, Irland, der Hellenischen Republik, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, der Italienischen Republik, der Republik Zypern, dem Großherzogtum Luxemburg, Malta, dem Königreich der Niederlande, der Republik Österreich, der Portugiesischen Republik, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik und der Republik Finnland.

Dieser Vertrag wurde in der Sitzung der Eurogruppe am 23. Januar 2012 von den Finanzministern der 17 Euro-Staaten beschlossen und am 2. Februar 2012 offiziell durch die Botschafter der Mitgliedstaaten in Brüssel unterzeichnet.[8] In einigen Ländern, u. A. in Deutschland, Spanien und Italien, steht die endgültige Annahme (Ratifizierung) durch die Parlamente oder Staatsoberhäupter allerdings noch aus.
Unterzeichner ratifiziert Kommentar
Deutschland offen Am 29. Juni 2012 haben der Bundestag und noch am gleichen Abend auch der Bundesrat das Gesetzespaket zur Schaffung einer Stabilitätsunion verabschiedet. Das ESM-Ratifizierungsgesetz war Teil dieses von der Bundesregierung zur Abstimmung vorgelegten Gesetzespakets.[9][10] Sowohl Bundestag als auch Bundesrat billigten die Gesetzesentwürfe jeweils mit Zweidrittelmehrheiten.[11] Die Ratifizierung durch Bundespräsident Gauck steht noch aus, da dieser die Prüfung der Verfassungsklagen abwarten will.[12]

Niederlande ja Ungeachtet der Differenzen segnete in den Niederlanden das Oberhaus des Parlaments am 03. Juli den ESM ab, nachdem das Unterhaus schon im Juni mit Zweidrittelmehrheit für den Euro-Rettungsschirm gestimmt hatte.[13]
Luxemburg ja Parlamentarische Zustimmung am 26. Juni 2012.
Finnland ja Die Abgeordneten des finnischen Parlaments haben am 21. Juni 2012 für die Ratifizierung des ESM-Vertrags gestimmt. 104 Volksvertreter stimmten für und 71 gegen den Vertrag. Jedoch machte die finnische Finanzministerin am 6. Juli deutlich, dass ihre Regierung einer gemeinsamen Haftung für die Schulden und Risiken der Euroländer nicht zustimmen werde. Auch eine Bankenunion mit gemeinsamer Haftung lehnte sie ab. Finnland werde eine "harte Haltung" einnehmen, wenn es um Rettungspläne für die Eurozone geht, sagte Urpilainen. "Wir sind konstruktiv und wollen die Krise lösen – aber nicht um jeden Preis."[14]

Estland offen Der estnische Rechtskanzler Indrek Teder hat den Vertrag dem estnischen Verfassungsgericht im Frühjahr zur Prüfung vorgelegt, da dieser seiner Ansicht nach gegen die Verfassung verstößt. Das Gericht wird voraussichtlich am 12. Juli 2012 sein Urteil veröffentlichen.[15]
Malta offen
Slowenien ja Parlamentarische Zustimmung am 19. April 2012.
Zypern ja Parlamentarische Zustimmung am 30. Mai 2012.
Slowakei ja Parlamentarische Zustimmung am 22. Juni 2012.
Frankreich ja Zustimmung in beiden Kammern am 28. Februar 2012.
Österreich offen Am 4. Juli 2012 hat der Nationalrat mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit den ESM und den Fiskalpakt abgesegnet.[16] Die Zustimmung des Bundespräsidenten steht noch aus.
Belgien ja Das belgische Parlament hat den ESM am 14. Juni 2012 ratifiziert. 90 Abgeordnete haben mit Ja gestimmt, 14 mit Nein. Es gab 24 Enthaltungen.[17][18]
Portugal ja Parlamentarische Zustimmung am 13. April 2012.
Griechenland ja Parlamentarische Zustimmung am 28. März 2012.
Irland offen In Irland wird die Justiz voraussichtlich am 9. Juli 2012 über den Antrag auf eine Volksabstimmung zum ESM entscheiden.[19]
Italien offen Die zweite Parlamentskammer wird frühestens Mitte Juli 2012 über den ESM-Vertrag abstimmen.[20]
Spanien ja Zustimmung des Congreso de los Diputados am 17. Mai 20


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