Forum Politik und Gesellschaft Internationale Politik Macron spricht von "islamistischem Terroranschlag"

Internationale Politik Macron spricht von "islamistischem Terroranschlag"

olga64
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RE: Macron spricht von "islamistischem Terroranschlag"
geschrieben von olga64
als Antwort auf wandersmann vom 23.10.2020, 20:10:55
Und wie würden Sie dies praktisch umsetzen?

Schon der Pilot einer Maschine nach Damascus (sofern der gefunden werden sollte), würde sich weigern, den Passagier mitzunehmen, weil er vermutlich am Flughafen in Damascus nicht übernommen wird.
 
Nicht immer so kurz denken, olga64.
Mit TUI als bewachter Passagier in die Türkei, und dann mittels Amtshilfe unseres NATO-Partners bis zur Grenze. Seinen syrischen Pass besitzt er ja noch, so dass eine Einreise problemlos verlaufen sollte.
Glaub mir - wo ein Wille ist ...


 
Woher wollen Sie denn wissen ,dass der damals 15-jährige Syrer aus einem Kriegsland einen Pass hatte und dass dieser dann nach fünf Jahren immer noch gültig ist?
Faktum ist, dass man ihn schon mal in die Türkei abschieben wollte und diese ihn nicht annahm, weil er keine gültigen Papiere hatte.
Und sollte eine Einreise wirklich klappen ,die Sie und einige Hardliner von der CDU/CSU so gerne hätten - wie schaut das aus? DAs Flugzeug landet in Damascus und er wird in ein Taxi verfrachtet und in ein "befriedetes GEbiet" gebracht (wo immer das sein sollte?).
Deutschland unterhält zu dem Schlächter Assad keinerlei diplomatische Beziehungen, die Voraussetzung wären, damit diese Rücknahme geplant werden würde.
Vermutlich kommen Sie demnächst auf die Idee, diesen jungen Mann Putin zu übergeben, damit dieser ihn mit der Aeroflot nach Syrien bringt?
Ich bin da nach wie vor der pragmatischen Überzeugung ,dass wir uns um Menschen, die bei uns kriminell werden, schon selbst kümmern müssen und dass es kindlich gedacht ist, wenn man davon ausgeht, wenn einer weg ist, wird alles wieder gut.....

Wie kommen Sie eigentlich auf die deutsch-arrogante Idee, andere Staaten wären zuständig dafür, uns von Menschen zu befreien, die hier unangenehm aufgefallen sind.
Wir holen doch unsere eigenen Leute nicht ab, die z.B. in Syrien oder anderswo dem IS angeschlossen haben und überlassen die dort diesen Ländern und deren Gefängnissen. Oder sollte auch hier die TUI helfen, aber wie? Olga
Bias
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RE: Macron spricht von "islamistischem Terroranschlag"
geschrieben von Bias
als Antwort auf Tina1 vom 26.10.2020, 15:56:35
Maas betonte, dass man den Kampf gegen islamistischen Terror nicht mit Rassismus und Islamophobie gleichsetzen dürfe. Wer das tue, handele unverantwortlich und spiele denen in die Hände, die die Gesellschaft spalten wollten. „Das werden wir nicht akzeptieren“, sagte der SPD-Politiker.
geschrieben von Tina1
Ach der Herr Maas - für mich schon wieder mal flugs dabei, das um was es im Kern nicht erst seit dem Mord in Paris an Herrn Paty geht, überzuprantln.
Wäre Paris nicht - alleine der Geschichte in Dresden wegen wäre ihm selbst diese so erkenntnisreiche Botschaft kaum zu entlocken gewesen.

Wie immer - natürlich kann man das aber auch völlig anders sehen.
wandersmann
wandersmann
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RE: Macron spricht von "islamistischem Terroranschlag"
geschrieben von wandersmann
als Antwort auf olga64 vom 26.10.2020, 16:58:44

Wie kommen Sie eigentlich auf die deutsch-arrogante Idee, andere Staaten wären zuständig dafür, uns von Menschen zu befreien, die hier unangenehm aufgefallen sind.
Wir holen doch unsere eigenen Leute nicht ab, die z.B. in Syrien oder anderswo dem IS angeschlossen haben und überlassen die dort diesen Ländern und deren Gefängnissen. Oder sollte auch hier die TUI helfen, aber wie? Olga
Da Du hier einen feigen, kaltblütigen Mörder damit charakterisiert, er sei bei uns "unangenehm aufgefallen", erübrigt sich jede weitere Diskussion zu Thema mit Dir.
Ihn dahin zu verfrachten, von wo er einst herkam, hilft u.U. hierzulande potenzielle Todesopfer vor diesem Schlächter zu schützen.

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olga64
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RE: Macron spricht von "islamistischem Terroranschlag"
geschrieben von olga64
als Antwort auf Bote Asgards vom 24.10.2020, 12:46:54
Der Abschiebestopp läuft zum Jahresende aus. Geschäftsleute reisen problemlos über Beirut nach Syrien.
Zwecks Rückführung müssen nur mit Syrien entsprechende Vereinbarungen getroffen werden. Es liegt also an der Bundesregierung, ob ein erneuter Abschiebestopp beschlossen wird oder ob sie die Sicherheitsinteressen der Bevölkerung für wichtiger als die persönlichen Sicherheitsinteressen von Terroristen und Gefährdern hält.
Interessant. WElche "Geschäftsleute" sollen das sein? WAffenhändler? Drogenhändler?
Bauunternehmer sind sicher noch nicht darunter, weil der Krieg ja noch nicht zu Ende ist und auch die Geldzusagen fehlen, um den Aufbau Syriens zu gestalten, damit der Schlächter ungestört sein Spiel zusammen mit Putin und dem Iran weiter betreiben kann.
Bei Ihren Ausführungen haben Sie ein wichtiges Kriterium vergessen: die Genfer Konventionen, wonach man Menschen nirgendwohin abschiebt, wo ihnen Folter und der Tod droht. Daran müssen gerade wir als Deutschland uns halten, wenn wir nicht unsere eigene blutige Vergangenheit völlig vergessen wollen.

Glauben Sie übrigens wirklich, wenn man einen mutmasslichen Täter abschiebt, dass dann dieses Problem endlich erledigt ist?
Und was geschieht mit den deutschen TäterInnen, die in dieser Region in Gefängnssen sitzen und von Deutschland nicht übernommen werden? Kollidieren hier wieder mal Sicherheitsinteressen Deutschlands insofern, dass man diese Menschen, die man nicht mehr möchte, anderen, armen Ländern überlässt?
Geht eigentlich noch ein wenig mehr Heuchelei als Sie und andere sie hier praktizieren? Olga
Tina1
Tina1
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RE: Macron spricht von "islamistischem Terroranschlag"
geschrieben von Tina1
als Antwort auf Bias vom 26.10.2020, 16:58:53
Maas betonte, dass man den Kampf gegen islamistischen Terror nicht mit Rassismus und Islamophobie gleichsetzen dürfe. Wer das tue, handele unverantwortlich und spiele denen in die Hände, die die Gesellschaft spalten wollten. „Das werden wir nicht akzeptieren“, sagte der SPD-Politiker.
geschrieben von Tina1
Ach der Herr Maas - für mich schon wieder mal flugs dabei, das um was es im Kern nicht erst seit dem Mord in Paris an Herrn Paty geht, überzuprantln.
Wäre Paris nicht - alleine der Geschichte in Dresden wegen wäre ihm selbst diese so erkenntnisreiche Botschaft kaum zu entlocken gewesen.

Wie immer - natürlich kann man das aber auch völlig anders sehen.
geschrieben von Bias
Es stimmt, kein Wort von Maas zu dem Mord in Dresden. Ein Mord von einer Person der als radikaler Islamist, als Gefährder bekannt war u deshalb auch im Gefängnis war. Ein Mordanschlag auf beide Männer. Einer der beiden Männer hat Gott sei Dank überlebt, aber schwer verletzt.
Tina
olga64
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RE: Macron spricht von "islamistischem Terroranschlag"
geschrieben von olga64
als Antwort auf Tina1 vom 26.10.2020, 19:01:51
Es stimmt, kein Wort von Maas zu dem Mord in Dresden. Ein Mord von einer Person der als radikaler Islamist, als Gefährder bekannt war u deshalb auch im Gefängnis war. Ein Mordanschlag auf beide Männer. Einer der beiden Männer hat Gott sei Dank überlebt, aber schwer verlet
Gegen diesen mutmasslichen Mörder wird ermittelt; er wird vor Gericht gestellt  und es wird ein Urteil gesprochen werden. Bis dahin gilt er als unschuldig, da wir in einem Rechtsstaat leben.
Weshalb sollte also der Jurist und Aussenminister Maas im Vorgriff irgendwelche Worte zu dieser Causa sprechen? DAs erledigt schon das Volk, das immer stark ist, wenn Urteile schon vor denen des Gerichtes gesprochen werden und nicht nur das, sondern Vorurteile gegen Ausländer und Muslime und Hass-Botschaften entsprechend anonym manifestiert sind.

Wenn einer im Gefängnis war und seine Strafe abbüsste, ist diese Angelegenheit dann erledigt, wird aber vermutlich in die neue Urteilsfindung mit einfliessen. Soweit ist man aber noch nicht und daran sollten wir uns bei aller Aufregung auch endlich mal halten. Olga

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Tina1
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RE: Macron spricht von "islamistischem Terroranschlag"
geschrieben von Tina1
Frau Olga, der Attentäter in Frankreich ist auch noch nicht verurteilt u trotzdem hat Maas sich dazu geäußert, indem er diese Tat verurteilt hat. Was ich richtig fand. Das gleiche hätt er auch zum Mord u. Attentat in Dresden tun können. Zwei Menschen sind ermordet worden. Der eine von einem radikalen Islamist, der dem IS nah stand u dieses auch in der Haft beibehalten hat, wie man in der Pressekonferenz gehört hat, einem Gefährder ist und der andere wurde von einem religiösen Fanatiker ermordet. Zum einen Mord wird sich geäußert, zum anderen Mord nicht. Ist das eine Mordopfer es nicht wert, das man es benennt und dieses Attentat verurteilt wird?  Auch hier? Ich habe hier nichts gelesen. Vielleicht ist mir auch was entgangen.  In Ihren Kommentaren schreiben sie über alles mögliche, aber eine Verurteilung dieser Tat in Dresden ist bei ihnen nichts zulesen. Ist das Opfer, der Täter nicht das u der richtige?  Ich weiß noch nicht mal, ob sie die Tat in Paris verurteilt haben. Auf so ein Verhalten, ein Schweigen warten nur die Populisten, die rechtsextremen. Damit spielt man ihnen viel Stoff zu.
Tina  

https://www.mdr.de/sachsen/dresden/dresden-radebeul/tatverdaechtiger-toetungsdelikt-dresden-100.html

"Nach Angaben der Staatsanwaltschaft lebt der Tatverdächtige seit 2015 in Deutschland und ist erheblich vorbestraft. Zudem war er als Gefährder eingestuft. Nach MDR-Informationen hatte er im Juli 2017 mit einer damals 37-Jährigen Kontakt, die Mitglieder oder Unterstützer für den Islamischen Staat angeworben hat und dafür im September 2019 verurteilt wurde.

Der Beschuldigte war im November 2018 vom Oberlandesgericht Dresden wegen Werbens um Mitglieder und Unterstützer einer terroristischen Vereinigung im Ausland, Suche nach einer Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, Körperverletzung und Bedrohung verurteilt worden. Wegen Angriffs auf Beamte in der Haft verhängte das Leipziger Amtsgericht Leipzig im Dezember 2019 dann eine Gesamtstrafe von zwei Jahren und neun Monaten gegen ihn. "
 
Bote Asgards
Bote Asgards
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RE: Macron spricht von "islamistischem Terroranschlag"
geschrieben von Bote Asgards
als Antwort auf olga64 vom 26.10.2020, 18:01:24
Der Abschiebestopp läuft zum Jahresende aus. Geschäftsleute reisen problemlos über Beirut nach Syrien.
Zwecks Rückführung müssen nur mit Syrien entsprechende Vereinbarungen getroffen werden. Es liegt also an der Bundesregierung, ob ein erneuter Abschiebestopp beschlossen wird oder ob sie die Sicherheitsinteressen der Bevölkerung für wichtiger als die persönlichen Sicherheitsinteressen von Terroristen und Gefährdern hält.
Interessant. WElche "Geschäftsleute" sollen das sein? WAffenhändler? Drogenhändler?
...
...
Und was geschieht mit den deutschen TäterInnen, die in dieser Region in Gefängnssen sitzen und von Deutschland nicht übernommen werden? Kollidieren hier wieder mal Sicherheitsinteressen Deutschlands insofern, dass man diese Menschen, die man nicht mehr möchte, anderen, armen Ländern überlässt?
Geht eigentlich noch ein wenig mehr Heuchelei als Sie und andere sie hier praktizieren? Olga
Das waren die Aussagen vom sächsischen Ministerpräsidenten und eines CDU-Innenpolitik-Experten in einem Interview.
Firmennamen wurden nicht genannt.
Verbrechen, die von Ausländern in Deutschland begangen werden, müssen diese in deutschen Gefängnissen verbüßen und nicht in Gefängnissen ihrer Heimatländer, Weshalb sollte das bei Tätern und Täterinnen, die sich in aller Regel dem IS-Terroristen angeschlossen hatten, anders sein?
Bis zu 30 Sicherheitsleute werden benötigt, um einen einzigen Gefährder rund um die Uhr zu bewachen, war zu lesen. Es gibt hunderte erkannte Gefährder in Deutschland. Soll der Steuerzahler zur Gewissensberuhigung wegen Deutschlands blutiger Vergangenheit die Kosten für Rundumüberwachung, Rundumalimentierung und die Sicherheitsrisiken für die Bevölkerung klaglos in Kauf nehmen, anstatt dass diese Gefährder  in ihre Heimat abgeschoben werden?
Ist dir die persönliche Sicherheit von Terroristen und Gefährdern nach einer Abschiebung wichtiger als die Sicherheit der eigenen Bevölkerung? Mach dir keine  Sorgen, die würden mit Sicherheit nicht in Kriegsgebieten ausgesetzt.
Zu deiner Antwort insgesamt, geht eigentlich noch ein wenig mehr Arroganz?

 
novella
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RE: Macron spricht von "islamistischem Terroranschlag"
geschrieben von novella
als Antwort auf olga64 vom 26.10.2020, 19:07:29

Im Ernst: Ich kann diesen Hinweis auf die Unschuldsvermutung nicht mehr hören (und auch nicht akzeptieren), wenn einTäter bei seiner Tat von Zeugen beobachtet wurde oder wenn er sogar selbst schon die Tat gestanden hat. Mich regt das immer wieder neu auf, wenn in Berichten dann immer davon gesprochen wird, dass der Täter mit einem Messer zugestochen haben "soll". Erst wenn das Gericht das auch feststellt, ist es die Wahrheit? Vorher nicht?
Der Täter "soll" zugestochen haben, dann müsste auch gesagt werden, dass das Opfer erstochen worden sein "soll". Aber das Opfer ist tot; es "soll" nicht tot sein.
Verstehst du, was ich meine?
 

Bias
Bias
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RE: Macron spricht von "islamistischem Terroranschlag"
geschrieben von Bias
als Antwort auf novella vom 26.10.2020, 22:59:32
Im Ernst: Ich kann diesen Hinweis auf die Unschuldsvermutung nicht mehr hören (und auch nicht akzeptieren), wenn einTäter bei seiner Tat von Zeugen beobachtet wurde oder wenn er sogar selbst schon die Tat gestanden hat. Mich regt das immer wieder neu auf, wenn in Berichten dann immer davon gesprochen wird, dass der Täter mit einem Messer zugestochen haben "soll". Erst wenn das Gericht das auch feststellt, ist es die Wahrheit? Vorher nicht?
Der Täter "soll" zugestochen haben, dann müsste auch gesagt werden, dass das Opfer erstochen worden sein "soll". Aber das Opfer ist tot; es "soll" nicht tot sein.
Verstehst du, was ich meine?
geschrieben von novella
Deine Vergangenheit als Karteileiche, Novella, prädestiniert Dich förmlich zu einer solchen Überlegung.

Der Begriff "Unschuldsvermutung" stammt aus der Juristerei. Dort wird angenommen, dass ein Verdächtiger oder Angeklagter so lange schuldfrei ist, bis ein Gericht ihn endgültig schuldig spricht.
Du wirst es ebenso wie ich nicht verhindern können, dass Du von berufener Seite gelegentlich darüber belehrt wirst.

Doch wie der Begriff "Unschuldsvermutung" es nahelegt bedarf er eines Pendants und das ist die "Schuldvermutung".
Niemand wird Dich, mich oder die Verfolgungsbehörden daran hindern können diesen Begriff zu verwenden wenn
- ein Tathergang offensichtlich,
- die Täterin ermittelt
- oder einaußerordentlich hohes Maß an Wahrscheinlichkeit für eine Schuld spricht
diesen Begriff auch zu verwenden.

Nimm Dir die Freiheit, schenke gerne und sieh die zu erwartende Belehrung als den Dank eines gescheiten Menschen für für Dein Geschenk an.

Ansonsten - halte Dich senkrecht und komm gut durch den Tag.

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