Internationale Politik Notwehr oder Straftat?

silva1
silva1
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Notwehr oder Straftat?
geschrieben von silva1

Salvinis Notwehrgesetz hat den  Senat passiert und wurde  abgesegnet. Nun darf jeder Italiener sich gegen Einbrecher wehren, auch mit einer Schußwaffe.

Selbstverteidigung ist immer legitim, sagt Salvini.

In Deutschland werden oft die Opfer, die sich lediglich gegen Kriminelle wehren, im Nachhinein vor Gericht gestellt und nicht selten verurteilt.

Ich finde, jeder muss sich verteidigen dürfen , so gut es eben geht. Und wenn ich überfallen werde sollte mir nicht das Recht abgesprochen werden , mich notfalls ,  auch mit einer Waffe,  zu verteidigen.

julchentx
julchentx
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RE: Notwehr oder Straftat?
geschrieben von julchentx
als Antwort auf silva1 vom 28.03.2019, 20:10:48

Seh ich auch so.

RE: Notwehr oder Straftat?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf silva1 vom 28.03.2019, 20:10:48

Notwehr ist auch jetzt ein "Entschuldigungsgrund". Du darfst dich angemessen verteidigen. Angemessen ist im Gesetz schwammig formuliert. Aber es gilt, und wird so auch akzeptiert, das du als angeriffener dich mit "gleicher Waffe" wehren kannst. Darunter fallen alle Waffen und Gegenstände die gleichschwere Verletzungen hervorrufen könnten.
d.H. der Angriff erfolgt mit einem großen Messer und der Bedrohte kann z.Bsp. einen Besenstiel u.dgl. greifen. Diese werden als gleichwertig angesehen, da ein starker Schlag oder Stoß etwa gleichschwere Verletzungen hervorrufen kann.

Vor dem Verwenden von allen möglichen Waffen (Schocker, Schußwaffen, Messer, Schlagkeulen und Reizgas) ist abzuraten, da damit extrem schnell die Notwehr Überschritten (Angreifer hat Anscheinswaffe) werden kann. Reizgas hat noch eine besondere Gefahr, da sich das Gas auch sehr leicht gegen einen selbst wenden kann.

Für alle Abwehrhandlungen gilt principiell das nur zur Abwehr "nötige Gewalt" ausgeübt werden darf. Jede weitere Handlung (Mehrfachschlag oder weiterführende Aktion über die Abwehr hinaus) kann strafrechtlich sein. Maßnahmen zur Fluchtverhinderung dürfen unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit ergriffen werden (fesseln u.dgl.). Also sehr vorsichtig sein.


Stell dir vor du willst vom Nachbar eine Tasse Mehl ausborgen und der erschrickt,er hält dich für einen Übeltäter, er greift zur Schußwaffe und du bist tot.

Daher sind Schußwaffen auch nicht so einfach zu kaufen. Bei den Ami's gibt es jeden Tag Tote. Viele sind nur Irrtum.


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dutchweepee
dutchweepee
Mitglied

RE: Notwehr oder Straftat?
geschrieben von dutchweepee

§ 32
Notwehr
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
RE: Notwehr oder Straftat?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf dutchweepee vom 28.03.2019, 21:22:52

Genau, ich habs nur etwas anders ausführlicher formuliert weil mancher Gesetzesbegriffe nicht so einfach versteht.

margit
margit
Administrator

RE: Notwehr oder Straftat?
geschrieben von margit
als Antwort auf silva1 vom 28.03.2019, 20:10:48

@silva1

Zitat silva1
"Salvinis Notwehrgesetz hat den  Senat passiert und wurde  abgesegnet. Nun darf jeder Italiener sich gegen Einbrecher wehren, auch mit einer Schußwaffe.

 

auch bisher durfte sich jeder Italiener gegen Angriffe und Einbrecher wehren. Selbstverteidigung war und ist in Italien genau wie bei uns in Deutschland immer erlaubt. Allerdings muss - wie bereits von Dicker68 beschrieben - die Reaktion auf eine Bedrohung angemessen sein. Dies entspricht unserem  rechtstaatlichen Verständnis.

Im Gegensatz dazu hatte sich die rechtsradikale Lega-Partei des Innenministers und stellvertretenden Regierungschefs Matteo Salvini in den vergangenen Jahren für Privatpersonen und Händler stark gemacht, die unbewaffnete Einbrecher getötet hatten.

Das neue Gesetz sieht nun vor, dass jemand straffrei bleiben soll, wer im „Zustand schwerwiegender Beunruhigung“ die Grenzen der Notwehr überschritten und überzogen auf einen Angriff reagiert hat.

Diese Bestimmung ist schwammig und mit ihr wird keine Rechtssicherheit erzielt. Deshalb kritisiert in Italien nicht nur die Opposition das Gesetz. Auch Richter und Strafverteidiger warnen davor, dass die Reform eine falsche Botschaft sendet, indem der Eindruck erweckt wird, es sei nun immer gerechtfertigt, auf Eindringlinge zu schießen.

Zitat silva1
"Selbstverteidigung ist immer legitim, sagt Salvini."


Das ist nun wirklich nichts Neues, auch wenn es Salvini sagt.

Zitat silva1
"In Deutschland werden oft die Opfer, die sich lediglich gegen Kriminelle wehren, im Nachhinein vor Gericht gestellt und nicht selten verurteilt."

So pauschal wie Du das behauptest, ist Deine Aussage falsch. Eine Verurteilung findet dann statt, wenn es sich nicht um Notwehr gehandelt hat oder die "Notwehr-Reaktion" entsprechend überzogen war.

Zitat silva1
"Ich finde, jeder muss sich verteidigen dürfen , so gut es eben geht. Und wenn ich überfallen werde sollte mir nicht das Recht abgesprochen werden , mich notfalls ,  auch mit einer Waffe,  zu verteidigen."

Niemand hat Dir bisher das Recht abgesprochen oder will es Dir absprechen, Dich zu verteidigen.
Was meinst Du nun damit, dass Du Dich mit einer Waffe verteidigen willst? Meinst Du damit ein Messer, einen Schlagstock oder gar eine Schusswaffe, die du immer mit Dir führen oder unter Deinem Kopfkissen verstecken willst?

Wenn ich nun davon ausgehe, dass gleiches Recht für alle gilt, hieße dies, dass sich über 60 Millionen Menschen in Deutschland bewaffnen würden. Dazu müsste dann die Waffengesetzgebung nach amerikanischem Vorbild geändert werden. Das wiederum würde bedeuten, dass deutlich mehr Menschen durch unsachgemäßen und gesetzeswidrigen Einsatz der allseits vorhandenen Waffen ums Leben kämen als bisher durch Verbrechen. Wenn ich dann noch die Notwehrgesetze entsprechend rechtspopulistischen Forderungen aufweichen würde, könnte sich kein Mensch mehr sicher fühlen.

Silva1, wenn ich Dir als waffentragende Frau in dunkler Nacht begegnen würde, hätte ich Angst vor Dir.

Margit



 

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omgi
omgi
Mitglied

RE: Notwehr oder Straftat?
geschrieben von omgi
als Antwort auf silva1 vom 28.03.2019, 20:10:48

Auch ich sehe es so, dass ich auch ein Recht darauf habe mich zu wehren. Wieso sollte das strafbar sein?

Karl
Karl
Administrator

RE: Notwehr oder Straftat?
geschrieben von Karl
als Antwort auf omgi vom 28.03.2019, 23:30:16

@omgi

Hast Du die Beiträge im Thread gelesen? Offenbar nicht. 

Karl

Karl
Karl
Administrator

RE: Notwehr oder Straftat?
geschrieben von Karl
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 28.03.2019, 20:35:22

Dicker68
“Stell dir vor du willst vom Nachbar eine Tasse Mehl ausborgen und der erschrickt,er hält dich für einen Übeltäter, er greift zur Schußwaffe und du bist tot.

Daher sind Schußwaffen auch nicht so einfach zu kaufen. Bei den Ami's gibt es jeden Tag Tote. Viele sind nur Irrtum.“

So ist es. Wir wären ja verrückt, wollten wir hier freiwillig amerikanische Verhältnisse einführen. 

Karl
schorsch
schorsch
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RE: Notwehr oder Straftat?
geschrieben von schorsch

Wenn einer mich töten wollte, dann würde ich versuchen, ihm zuvorzukommen.

Und wenn dann das Gericht über mich urteilen würde, dann würde ich die Herren Richter und Anwälte fragen: "Meine Herren, wie lange hatten Sie Zeit, meine Akte zu studieren und zu beurteilen, ob ich in Notwehr gehandelt hätte? Was, drei Wochen? Ich hatte gerade mal eine halbe Sekunde lang Zeit zum Überlegen. Und nun überlegen Sie doch auch mal eine halbe Sekunde lang!"


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