Internationale Politik Notwehr oder Straftat?
Salvinis Notwehrgesetz hat den Senat passiert und wurde abgesegnet. Nun darf jeder Italiener sich gegen Einbrecher wehren, auch mit einer Schußwaffe.
Selbstverteidigung ist immer legitim, sagt Salvini.
In Deutschland werden oft die Opfer, die sich lediglich gegen Kriminelle wehren, im Nachhinein vor Gericht gestellt und nicht selten verurteilt.
Ich finde, jeder muss sich verteidigen dürfen , so gut es eben geht. Und wenn ich überfallen werde sollte mir nicht das Recht abgesprochen werden , mich notfalls , auch mit einer Waffe, zu verteidigen.
Seh ich auch so.
Notwehr ist auch jetzt ein "Entschuldigungsgrund". Du darfst dich angemessen verteidigen. Angemessen ist im Gesetz schwammig formuliert. Aber es gilt, und wird so auch akzeptiert, das du als angeriffener dich mit "gleicher Waffe" wehren kannst. Darunter fallen alle Waffen und Gegenstände die gleichschwere Verletzungen hervorrufen könnten.
d.H. der Angriff erfolgt mit einem großen Messer und der Bedrohte kann z.Bsp. einen Besenstiel u.dgl. greifen. Diese werden als gleichwertig angesehen, da ein starker Schlag oder Stoß etwa gleichschwere Verletzungen hervorrufen kann.
Vor dem Verwenden von allen möglichen Waffen (Schocker, Schußwaffen, Messer, Schlagkeulen und Reizgas) ist abzuraten, da damit extrem schnell die Notwehr Überschritten (Angreifer hat Anscheinswaffe) werden kann. Reizgas hat noch eine besondere Gefahr, da sich das Gas auch sehr leicht gegen einen selbst wenden kann.
Für alle Abwehrhandlungen gilt principiell das nur zur Abwehr "nötige Gewalt" ausgeübt werden darf. Jede weitere Handlung (Mehrfachschlag oder weiterführende Aktion über die Abwehr hinaus) kann strafrechtlich sein. Maßnahmen zur Fluchtverhinderung dürfen unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit ergriffen werden (fesseln u.dgl.). Also sehr vorsichtig sein.
Stell dir vor du willst vom Nachbar eine Tasse Mehl ausborgen und der erschrickt,er hält dich für einen Übeltäter, er greift zur Schußwaffe und du bist tot.
Daher sind Schußwaffen auch nicht so einfach zu kaufen. Bei den Ami's gibt es jeden Tag Tote. Viele sind nur Irrtum.
§ 32
Notwehr
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Genau, ich habs nur etwas anders ausführlicher formuliert weil mancher Gesetzesbegriffe nicht so einfach versteht.
Zitat silva1auch bisher durfte sich jeder Italiener gegen Angriffe und Einbrecher wehren. Selbstverteidigung war und ist in Italien genau wie bei uns in Deutschland immer erlaubt. Allerdings muss - wie bereits von Dicker68 beschrieben - die Reaktion auf eine Bedrohung angemessen sein. Dies entspricht unserem rechtstaatlichen Verständnis.
"Salvinis Notwehrgesetz hat den Senat passiert und wurde abgesegnet. Nun darf jeder Italiener sich gegen Einbrecher wehren, auch mit einer Schußwaffe.
Im Gegensatz dazu hatte sich die rechtsradikale Lega-Partei des Innenministers und stellvertretenden Regierungschefs Matteo Salvini in den vergangenen Jahren für Privatpersonen und Händler stark gemacht, die unbewaffnete Einbrecher getötet hatten.
Das neue Gesetz sieht nun vor, dass jemand straffrei bleiben soll, wer im „Zustand schwerwiegender Beunruhigung“ die Grenzen der Notwehr überschritten und überzogen auf einen Angriff reagiert hat.
Diese Bestimmung ist schwammig und mit ihr wird keine Rechtssicherheit erzielt. Deshalb kritisiert in Italien nicht nur die Opposition das Gesetz. Auch Richter und Strafverteidiger warnen davor, dass die Reform eine falsche Botschaft sendet, indem der Eindruck erweckt wird, es sei nun immer gerechtfertigt, auf Eindringlinge zu schießen.
Zitat silva1
"Selbstverteidigung ist immer legitim, sagt Salvini."
Das ist nun wirklich nichts Neues, auch wenn es Salvini sagt.
So pauschal wie Du das behauptest, ist Deine Aussage falsch. Eine Verurteilung findet dann statt, wenn es sich nicht um Notwehr gehandelt hat oder die "Notwehr-Reaktion" entsprechend überzogen war.Zitat silva1
"In Deutschland werden oft die Opfer, die sich lediglich gegen Kriminelle wehren, im Nachhinein vor Gericht gestellt und nicht selten verurteilt."
Niemand hat Dir bisher das Recht abgesprochen oder will es Dir absprechen, Dich zu verteidigen.Zitat silva1
"Ich finde, jeder muss sich verteidigen dürfen , so gut es eben geht. Und wenn ich überfallen werde sollte mir nicht das Recht abgesprochen werden , mich notfalls , auch mit einer Waffe, zu verteidigen."
Was meinst Du nun damit, dass Du Dich mit einer Waffe verteidigen willst? Meinst Du damit ein Messer, einen Schlagstock oder gar eine Schusswaffe, die du immer mit Dir führen oder unter Deinem Kopfkissen verstecken willst?
Wenn ich nun davon ausgehe, dass gleiches Recht für alle gilt, hieße dies, dass sich über 60 Millionen Menschen in Deutschland bewaffnen würden. Dazu müsste dann die Waffengesetzgebung nach amerikanischem Vorbild geändert werden. Das wiederum würde bedeuten, dass deutlich mehr Menschen durch unsachgemäßen und gesetzeswidrigen Einsatz der allseits vorhandenen Waffen ums Leben kämen als bisher durch Verbrechen. Wenn ich dann noch die Notwehrgesetze entsprechend rechtspopulistischen Forderungen aufweichen würde, könnte sich kein Mensch mehr sicher fühlen.
Silva1, wenn ich Dir als waffentragende Frau in dunkler Nacht begegnen würde, hätte ich Angst vor Dir.
Margit
Auch ich sehe es so, dass ich auch ein Recht darauf habe mich zu wehren. Wieso sollte das strafbar sein?
@omgi
Hast Du die Beiträge im Thread gelesen? Offenbar nicht.
Karl
So ist es. Wir wären ja verrückt, wollten wir hier freiwillig amerikanische Verhältnisse einführen.Dicker68
“Stell dir vor du willst vom Nachbar eine Tasse Mehl ausborgen und der erschrickt,er hält dich für einen Übeltäter, er greift zur Schußwaffe und du bist tot.
Daher sind Schußwaffen auch nicht so einfach zu kaufen. Bei den Ami's gibt es jeden Tag Tote. Viele sind nur Irrtum.“
Karl
Wenn einer mich töten wollte, dann würde ich versuchen, ihm zuvorzukommen.
Und wenn dann das Gericht über mich urteilen würde, dann würde ich die Herren Richter und Anwälte fragen: "Meine Herren, wie lange hatten Sie Zeit, meine Akte zu studieren und zu beurteilen, ob ich in Notwehr gehandelt hätte? Was, drei Wochen? Ich hatte gerade mal eine halbe Sekunde lang Zeit zum Überlegen. Und nun überlegen Sie doch auch mal eine halbe Sekunde lang!"