Forum Politik und Gesellschaft Internationale Politik Soll Deutschland demnächst auch in Syrien verteidigt werden?

Internationale Politik Soll Deutschland demnächst auch in Syrien verteidigt werden?

RE: Soll Deutschland demnächst auch in Syrien verteidigt werden?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf adam vom 22.02.2019, 10:36:05

Na GsD gibt dir wenigstens einer recht, wäre ja sonst nicht auszuhalten wem du sonst noch alles unterstellst dich beleidigt zu haben.
Deine Meinung darf immer deine Meinung bleiben, du darfst jedoch nicht davon ausgehen, dass sich nun alle deiner Meinung anschließen müssen. 
Bruny

RE: Soll Deutschland demnächst auch in Syrien verteidigt werden?
geschrieben von ehemaliges Mitglied

Erst einmal bin ich erstaunt, wie humanistisch Adam hier auf einmal argumentiert, das bin ich von ihm nicht gewohnt, und das gefällt mir, das kann ich nicht abstreiten.
Zum Zweiten: Wenn man das Interview von Ambos liest, ist die Sache eigentlich klarer und einfacher, zumindest für mich. Wenn ich das mal auf eine kurze Formel bringe, sagt er aus, dass diejenigen, die zurückwollen, auch zurückgenommen werden müssen.
Diejenigen aber, die das nicht wollen und die da schon veruteilt wurden, müssen wir nicht zurückholen, das gehört nicht zu unseren Pflichten. So einfach ist das eigentlich.
Zitat:
". . . denn sie haben sich damit freiwillig der Gerichtsbarkeit eines anderen Staates unterworfen. Wenn ich in irgendein Land reise, zum Beispiel nach Singapur oder Malaysia, und werde da mit Drogen festgenommen, dann bin ich auch der Strafe dort unterworfen, zum Beispiel einer Körperstrafe.
Wenn ich freiwillig nach Syrien gehe, um mich dem bewaffneten Kampf anzuschließen, dann unterfalle ich natürlich zunächst der Gerichtsbarkeit dieses Landes. Der Territorialstaat, in dem Fall Syrien, was die kurdischen Gebiete in Syrien angeht, hat die Strafgewalt über diese Personen zunächst mal. Insofern: Wenn diese Staaten diese Person aburteilen wollten, dann wäre es auch deren Recht und Zuständigkeit, das zu tun
."

Meine Meinung: Bekanntlich gibt es viele Frauen und Kinder, deren Männer inzwischen tot sind, und die auf jeden Fall zurück wollen. Denen darf man das nicht verweigern, zumal sie in vielen Fällen bereut haben, sich auf dieses Abenteuer eingelassen zu haben. In Deutschland würden sie sowieso erst mal hinter Gittern landen und keine Gefahr darstellen. Aber sie einfach da irgendwelchen Henkersbanden zu überlassen, das wäre allerdings inhuman und nicht mit unseren Werten und Gesetzen vereinbar.

Noch ein Zitat:
"Wenn jemand zurückkommen will, dann kann er sich auf den Weg machen und zurückreisen, und dann muss er natürlich reingelassen werden. "

IS-Kämpfer nach Europa

Edita
Edita
Mitglied

RE: Soll Deutschland demnächst auch in Syrien verteidigt werden?
geschrieben von Edita
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 22.02.2019, 10:48:22

Marina - hinzufügen möchte ich, daß ein Großteil der in "Liebe" und Politik sowieso, unerfahrenen jungen Mädchen, unter falschen oder verlogenen Versprechungen dorthin gelockt wurden!
Zum Teil auch junge Männer ....

Edita


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RE: Soll Deutschland demnächst auch in Syrien verteidigt werden?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Edita vom 22.02.2019, 10:56:22

Da stimmen wir voll überein, Edita!

freddy-2015
freddy-2015
Mitglied

RE: Soll Deutschland demnächst auch in Syrien verteidigt werden?
geschrieben von freddy-2015
als Antwort auf adam vom 22.02.2019, 09:18:16
@ Adam  :  Wir alle (der Staat) können uns nicht von Verantwortung gegenüber diesen Menschen frei sprechen. Vor allem bleibt die Verantwortung gegenüber den Jugendlichen.

@ Freddy
Im grossen und ganzen hast du soweit Recht, der Deutsche Staat, die Polizei und Gerichtsbarkeit muss sich dieser Menschen annehmen.
Was mich immer ein wenig stört ist,
dass für alles immer die Gesellschaft, der Staat herhalten muss.
Die kleinste Zelle des Staates ist die Familie
und da müssen wir(der Staat) endlich mal ansetzen.
Jedem Erwachsenen der Kinder haben möchte oder hat,
sollte seiner Verantwortung bewusst sein,
dass er die Verantwortung für seine Kinder trägt und das nicht nur bis 18.
Auch die modernen Medien die eingesetzt wurden um zu rekrutieren,
müssen von Eltern kontrolliert werden.

Erziehung ist kein Game das ist auch kein WhatsApp usw....

Akut ist ja alles dazu gesagt, Rückholung nach und nach und Einzelprüfung.
ttrula
ttrula
Mitglied

RE: Soll Deutschland demnächst auch in Syrien verteidigt werden?
geschrieben von ttrula
als Antwort auf adam vom 22.02.2019, 10:34:39
Wo ist das Problem, ttrula ? Wo Ambos eine Meinung hat, widerspricht er meiner nicht, ansonsten hat er keine Meinung, sondern Zweifel. Warum spricht er von Justizhoheit Syriens? Es geht um Gefangene der USA. Sind wir in Malaysia oder Singapur? Sprechen wir über Leute, die in Syrien unterwegs sind und nicht zurück wollen?  Was soll das Gerede über §112 StGB? Als ob die MItgliedschaft bei einer Terroristischen Vereinigung kein Verbrechen sei? Das einzige Problem spricht er nicht an: Die hohe Anzahl braucht wahrscheinlich Sondergerichte, um alle Prozesse in angemessener Zeit anberaumen zu können.
geschrieben von adam


Zu deiner Phantasie mit den Sondergerichten:

"Schulz: ... Das ist ja auch die Bedingung, die die Bundesregierung stellt, dass die hier direkt auch wieder in Gewahrsam genommen werden können. Wie erfolgversprechend ist das, diesen Menschen, die mutmaßlich für den IS gekämpft haben, hier in Deutschland den Prozess zu machen?

Ambos: Das ist auch sehr schwierig, denn sie müssten ja, um einen Haftbefehl zu beantragen – den würde der Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof erlassen –, die Voraussetzung des 112 Strafprozessordnung erfüllen. Sie brauchen einen dringenden Tatverdacht und Sie brauchen irgendeinen Haftgrund. In diesen Fällen geht es am ehesten noch um Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, aber die hat natürlich auch einige Voraussetzungen.

Das vom grünen Tisch nachzuweisen, ist nicht so einfach. Die Anwendungsschwelle dieser Vorschrift, die es ermöglicht, einen Haftbefehl auszustellen und jemand dann in Untersuchungshaft zu nehmen, die ist relativ hoch, auch aus guten Gründen in einem Rechtsstaat. Dann hat man die Situation, wenn eine Person sich an einer deutschen Grenze befindet, um sie dann festnehmen zu können, dann kann man das eigentlich nur über Polizeirecht machen, und das ist ja eigentlich auch die Problematik, die viele Leute besorgt.

 Das ist die Problematik der Gefahr, die von diesen Personen ausgeht, das was wir diskutieren unter dem Begriff der Gefährder, und das ist eher eine polizeirechtliche Frage und nicht so sehr eine Frage der nachträglichen Aburteilung aufgrund von Straftaten, wo dann die Strafprozessordnung zuständig ist."

Die Probleme der Beweissicherung werden von verschiedenen Politikern und Juristen bereits angesprochen. Dieses Problem gilt auch für den Vorwurf der Teilnahme an einer terroristischen Vereinigung.



Zur Frage wer wann wie zurückholen kann oder muss:

Schulz: Spielt es juristisch keine Rolle, dass das ja Menschen sind, die freiwillig für den IS in den Krieg, in den Kampf gezogen sind?

Ambos: Doch, es spielt natürlich eine Rolle, denn sie haben sich damit freiwillig der Gerichtsbarkeit eines anderen Staates unterworfen. Wenn ich in irgendein Land reise, zum Beispiel nach Singapur oder Malaysia, und werde da mit Drogen festgenommen, dann bin ich auch der Strafe dort unterworfen, zum Beispiel einer Körperstrafe.
Wenn ich freiwillig nach Syrien gehe, um mich dem bewaffneten Kampf anzuschließen, dann unterfalle ich natürlich zunächst der Gerichtsbarkeit dieses Landes. Der Territorialstaat, in dem Fall Syrien, was die kurdischen Gebiete in Syrien angeht, hat die Strafgewalt über diese Personen zunächst mal. Insofern: Wenn diese Staaten diese Person aburteilen wollten, dann wäre es auch deren Recht und Zuständigkeit, das zu tun.

Schulz: Da wäre die Bundesregierung nicht in der Situation zu sagen, das sind hier immer noch deutsche Staatsbürger, denen wollen wir den Prozess machen?

Ambos: Nein. Das hatten wir in vielen anderen Fällen, die jetzt nicht den IS betreffen, etwa Touristen, die in irgendwelchen Ländern waren. Wir hatten ja den berühmten Fall von Marco, der in der Türkei war, der da abgeurteilt wurde. Der Territorialstaat hat zunächst mal Zuständigkeit. An dessen Recht muss man sich halten.

Wenn man jetzt einen Staatsangehörigen zurück haben will, dann gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder man beantragt die Auslieferung dieser Person, oder der Staat, der Aufenthaltsstaat schiebt diese Person ab."


Zunächst einmal muss also geklärt werden, wer im Moment zuständig ist, soweit es sich um Gefangene handelt. Und ob von diesem Zuständigen eine Abschiebung geplant ist. Und wie die genau vonstatten gehen wird. Die Forderung einer "Rückholung" hingegen ist unwahrscheinlich durchzusetzen, denn: 

"Ambos: ... Dieses Thema Abholung dieser Personen, so wie das in dem Tweet von Herrn Trump stand, ist natürlich ein bisschen abenteuerlich, denn es ist natürlich nicht vorstellbar, dass man da jetzt die Leute quasi aufsammelt durch eine militärische Operation oder so was Ähnliches."


Bevor also jemand mit dem Anspruch auf Rechte aus dem Grundgesetz wedeln kann (nebenbei: kann man an ein Grundgesetz glauben??? Ich würde eher sagen, man kann dahinterstehen. Oder man glaubt, dass hier das Grundgesetz greift) müssen erstmal einige Dinge geklärt werden.
Das fängt an bei der Identitätsfeststellung und Klärung der Staatsangehörigkeit.

Außerdem muss man offensichtlich unterscheiden können zwischen polizeirechtlichen Fragen und deren Konsequenzen und strafrechtlichen Fragen. 

Zu den strafrechtlichen Fragen gehört, ob es beispielsweise einen Haftgrund gibt. Als Voraussetzung gilt Paragraf 112 Strafprozessordnung. Man braucht einen dringenden Tatverdacht und irgendeinen Haftgrund.

Ohne Haftgrund keine U-Haft. Und die von dir imaginierten Sondergerichte wären auch nur mit entsprechendem Kleinkram gelangweilt. 


--- Ich finde es begrüßenswert, dass man sich zunächst über die Gesamtproblematik Überblick verschafft und so weit möglich Überraschungen vorgebeugt. 

Quelle der Zitate:
https://www.deutschlandfunk.de/is-kaempfer-nach-europa-wer-nicht-zurueck-will-den-kann-man.694.de.html?dram:article_id=441435

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RE: Soll Deutschland demnächst auch in Syrien verteidigt werden?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ttrula vom 22.02.2019, 12:03:17

@ttrula, den Link hatte ich ja ursprünglich schon eingestellt um das was im spanischen Radio diskutiert wurde, in deutscher Sprache zu untermauern. Interessiert hat es offenbar niemand, außer dir und @Wandersmann. Im übrigen möchte ich nochmal darauf hinweisen, dass es hier zwar bereits Stimmen gibt was man zu tun und lassen habe, wir aber außer dem Tweet von D. Trump keine Fakten haben und die alernative facts kennen wir doch nun alle mehr als zur Genüge. Nach wie vor gibt es offenbar keine Darlegungen ob die Menschen nun Gefangene der USA sind, wo werden sie gefangen gehalten? Wer hat ihre Identität überprüft? Befinden sie sich auf syrischem Boden? Wo und von wem sollen sie freigelassen werden? usw. 
Wer sich bereitwillig einer Kampftruppe in einem fremden Land anschließt muss damit rechnen, dass er in diesem Land verurteilt wird. Es waren schließlich keine Kulturtouristen die schuldlos zwischen die Fronten gerieten, es waren Menschen die bewusst das Risiko eingingen. 
Bruny
 

RE: Soll Deutschland demnächst auch in Syrien verteidigt werden?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 22.02.2019, 12:42:32
@ttrula, den Link hatte ich ja ursprünglich schon eingestellt um das was im spanischen Radio diskutiert wurde, in deutscher Sprache zu untermauern. Interessiert hat es offenbar niemand, außer dir und @Wandersmann.
Tatsächlich? Andere Beiträge, die sich genau darauf bezogen haben, stehen bei dir auf Ignore? Oder wie soll ich das verstehen?
RE: Soll Deutschland demnächst auch in Syrien verteidigt werden?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 22.02.2019, 12:44:07

Jetzt habe ich meine Antwort zum 2ten Mal mühsam auf meinem Päd getippt und wieder weg. Nein, ich ignoriere nichts und niemanden. Es wird mir nur zu mühsam hier, zumal es für mich ein reiner Kraftakt ist überhaupt Beiträge zu verfassen.
Bruny

olga64
olga64
Mitglied

RE: Soll Deutschland demnächst auch in Syrien verteidigt werden?
geschrieben von olga64
als Antwort auf Edita vom 22.02.2019, 10:56:22
Marina - hinzufügen möchte ich, daß ein Großteil der in "Liebe" und Politik sowieso, unerfahrenen jungen Mädchen, unter falschen oder verlogenen Versprechungen dorthin gelockt wurden!
Zum Teil auch junge Männer ....

Edita
GEnau so ist es und ich möchte ergänzen ,dass diese jungen Frauen und Männer weder irgendeine Ahnung vom Islam hatten, noch die arabische Sprache sprachen oder sprechen. Sie hatten auch vor Antritt dieses Abenteuerurlaubs keinen Gedanken darauf verschwendet, als deutsche StaatsbürgerInnen auch Rechte auf Rückkehr zu haben. In ihrem Wahn träumten sie ja davon, in einem Kalifat ihr Leben aufzubauen und irgendwann nach einem Märtyrer-Tod als Mann in dem berühmten Paradies mit den vielen Jungfrauen einlaufen zu dürfen.
Was mir hier etwas zu kurz kommt, ist die Lage der Kinder dieser ausgeanderten Kinder, die es ja in grosser Anzahl gibt. Diese müssen wir frühzeitig retten,da sie vermutlich bereits indoktriniert von diesen Islamisten wurden und - je nachdem wie alt sie sind - auch eine gewisse Gefahr darstellen.
Und dann natürlich auch die Eltern dieser geflohenen Jugendlichen. Ich möchte nicht in deren Haut stecken, wenn diese jahrelang grausamste Leiden erfuhren, was und wo etwas mit ihren Kindern geschah. Auch diese haben ein Recht, ihre Kinder zurückhaben zu wollen (alle, die hier Eltern sind oder waren, sollten dies mal von dieser Perspektive aus betrachten).
Wir sollten uns auch hier kein Beispiel an Trump nehmen, der zwar europäische Staaten zur Rücknahme seiner BürgerInnen aufforder, aber in den USA wieder mal rigoros dies verweigert, wenn man das jüngste Beispiel einer Amerikanerin aus New Jersey betrachtet, die nach Hause kommen möchte. Allerdings nehme ich an, dass das amerikanische "Zuhause" dann Guantanomo heisst. Olga

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