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Internationale Politik Sondertribunal am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag?

aixois
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RE: Sondertribunal am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag?
geschrieben von aixois
als Antwort auf olga64 vom 15.03.2023, 18:08:35

solange er in seinem eigenen Land bleibt,

Das ist schon richtig, ohne Angeklagten kann kein Gericht urteilen ( die Nürnberger usw...).

Aber wie die Geschichte zeigt, die Dinge auch im eigenen Land können sich ändern  ... und dann ade liebe Datscha, ab in die Zelle von Den Haag.

Zumal die Verbrechen (und Haftbefehle) nicht verjähren. Warum jemand nicht in den Gulag, dafür an den ICC schicken ?  Letzteres käme auf jeden Fall besser an, was das internationale Ansehen betrifft.

Ich sehe das zwar nicht kommen , aber Dinge können unerwartet und schnell sich ändern. Noch ist nicht aller Tage Abend. Und darauf darf man ja hoffen. Das motiviert auch die Leute des ICC.
olga64
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RE: Sondertribunal am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag?
geschrieben von olga64
als Antwort auf aixois vom 15.03.2023, 18:45:55

Unerwartet und schnell dürfte sich bei solchen juristischen Strukturen und Prozedere nichts ändern.
Wenn man nur bedenkt, wie lange es dauerte, bis  diese Verbrecher aus Ex-Jugoslawien vorgeführt wurden, nehme ich an, Putin kann aufgrund seines Alters davon ausgehen, dass er in dieisem Leben nicht mehr juristisch belangt wird.
Aber dieser Vorzug ist natürlich auch persönlichen Nachteilen verbunden, wenn dann Besitz wie grosse Yachten, Geldvermögen auf EU-Banken, Kontakt mit Kindern und evtl. Enkeln usw. davon betroffen sind, muss sogar ein Kreml-Diktator Abstriche in seinem Leben machen, so lange bis es auf irgendeine Art und Weise endet. Olga

aixois
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RE: Sondertribunal am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag?
geschrieben von aixois
als Antwort auf olga64 vom 15.03.2023, 19:49:48

Putin kann aufgrund seines Alters davon ausgehen, dass er in dieisem Leben nicht mehr juristisch belangt wird.

Kann er wirklich ? Ist er nur von gut meinenden Freunden umgeben ?

Das würde doch bedeuten, dass es eine verlässliche Vorhersehbarkeit der Stabilität des russischen Systems für einen längeren Zeitraum gibt.
Ich würde meine Hand da nicht ins Feuer legen wollen.
Wie gesagt, unverhofft kommt oft.

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olga64
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RE: Sondertribunal am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag?
geschrieben von olga64
als Antwort auf aixois vom 15.03.2023, 20:19:48

Das wäre natürlich eine interessante Finte, wenn sein Koch, Herr Prigoschin, der Herrscher über die Wagner-Truppen selbst ein Urteil an Putin vollstrecken würde.
Aber auch das ist eine Verbrechergruppe, bestehend aus entlassenen Häftlingen (inkl. ihres Anführers). Den Namen "Wagner" gaben die sich übrigens, weil Wagner der Lieblingskomponist von Hitler war....

Aber das Rad könnte sich dann weiterdrehen und wie lange Prigoschin so eine Tat selbst überleben würde - wer weiss das schon? Olga

olga64
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RE: Sondertribunal am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag?
geschrieben von olga64

Obwohl der nun vorliegende Haftbefehl gegen Putin usw nun vorliegt, ist er natürlich primär als symbolischer Akt zu werten, so lange Putin nur Reisen in die LÄnder unternimmt, die sich den Gepflogenheiten des Internationalen Strafegerichtshofes nicht angeschlossen haben.
Spannend wird es, wenn sich im August in Südafrika die BRICS-Staaten treffen, ob er dorthin reist oder nicht. Sogar das recht korrupte Südafrika hat sich den Regeln unterworfen und muss so einen Haftbefehl vollstrecken, wenn Putin in dieses Land reisen würde.
Aber macht er es oder wen würde er schicken?
Der Internationale Strafgerichtshof erklärt in dieser Causa ausserdem, dass Verhandlungen in Abwesenheit nicht erfolgen können und auch Amnestien nicht möglich sind. D.h., im Falle von Friedensverhandlungen mit Putin - sofern diese sie noch führen würde - könnte es nicht Bestandteil eines Kompromisses werden,dass die Weltengemeinschaft auf die Vollstreckung des Haftbefehls verzichten würde.

Olga

olga64
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RE: Sondertribunal am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag?
geschrieben von olga64

Herr Medwedew - kurze Zeit aufgrund Putins Gnadenakt - interimistischer Präsident Russlands, äussert sich jetzt zu einem evtl. Vollzug des Haftbefehls gegen den Kriegsverbrecher Putin, für den Fall, dass dieser in Deutschland bereisen würde:
D.h., also wenn Putin Deutschland besuchen würde (was schon eine sehr abstrakte Vorstellung ist, es sei denn, Personen wie Gerd Schröder oder Sahra W. würden ihn einladen) und irgendjemand bei uns käme auf die Idee,d erPflicht nachzukommen, Herrn Putin zu verhaften, würden parallel dazu russische Raketen auf das deutsche Bundeskanzleramt abgeschossen werden.
Aber was wäre, wenn Putin ein anderes europäisches Land "heimsuchen" würde - gäbe es da auch Raketenbeschuss - oder wählte Herr Medwedew nur Deutschland als Ziel aus in seiner Strategie, furchtsamen Deutschen weiterhin grosse Angst zu machen? Olga


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Harry 50
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RE: Sondertribunal am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag?
geschrieben von Harry 50

Eigentlich beteilige ich mich nicht an diese diversen Diskussionen. Aber manchmal weiß ich nicht woher hier so mancher sein Wissen her hat.
Der Internationale Strafgerichtshof steht für etwa 30 Prozent der Weltbevölkerung. China, Indien, die USA, Russland, die Türkei und Israel erkennen diesen jedoch nicht an.
Der Zuständigkeitsbereich der IstGH umfasst nach Artikel 12 IstGH nur Länder, die das Gericht ratifiziert haben.
Daher können weder Putin(Verletzung Gewalt verbot Ukraine) noch Barak Obama (Verwicklung Mord an Gaddafi), noch Georg Busch (Verletzung Gewaltverbot Irak) für ihre Verbrechen belangt werden.
Zudem verhindert die USA,  dass alle amerikanischen Soldaten, die im Irak und in Afghanistan Kriegsverbrechen begannen haben vor Gericht gestellt werden.

VG Harry

olga64
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RE: Sondertribunal am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag?
geschrieben von olga64
als Antwort auf Harry 50 vom 04.04.2023, 12:18:48

Das was Sie hier informativ darstellen, ist sicherlich den meisten von uns längst und gut bekannt. Was möchten Sie uns also damit sagen?
Haftbefehl gegen den Kriegsverbrecher Putin ausser Kraft setzen, weil er letztendlich nur ein Symbol ist, das nie vollzogen wird?
Und kein Mitleid mit Kindern haben ,die widerrechtlich ihren Eltern entzogen und zwangsdeportiert wurden, weil Putin schon wissen wird, wie gut das für sein Land ist?
Da Sie frühere Präsidenten der USA aufführen und deren "Verfehlungen" - bei Putin hätten Sie es leichter. Der regiert seit mehr als 20 Jahren und hat auch noch Tschetschenien, Georgien und auch Syrien zu bieten, wo er ebenffalls seine Blutspuren hinterliess. Olga

schorsch
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RE: Sondertribunal am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag?
geschrieben von schorsch
als Antwort auf Harry 50 vom 04.04.2023, 12:18:48

Ich denke, es ist ein Unterschied, ob Soldaten an der Front mal einen "Feind" misshandeln in ihrer Wut darüber, dass sie den Kopf hinhalten müssen für Kriegsverbrecher, die sich daheim in sicheren Wänden und warmen Betten räkeln können, oder ob diesem  obersten Kriegsverbrecher, der tausende Menschenleben auf dem Gewissen hat,  von einem Gericht, egal wie dieses nun heisse, der Prozess gemacht wird.

Seufz: Langer Satz, ich weiss. Das passiert mir normalerweise nur, wenn ich selber in Wut gerate.....

olga64
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RE: Sondertribunal am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag?
geschrieben von olga64

In Demokratien ist es auch möglich, dass zB. ein ehemaliger US-Präsident vor Gericht erscheinen muss, weil Anklage wg. mutmasslich 34 Delikten gegen ihn erhoben wurde.
Schwer vorstellbar für mich wäre,dass so etwas auch in Unrechtsstaaten wie Russland der Fall wäre. Olga


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