Forum Politik und Gesellschaft Internationale Politik Wie weit darf sich ein Staat in die inneren Angelegenheiten eines anderen Staates einmischen?

Internationale Politik Wie weit darf sich ein Staat in die inneren Angelegenheiten eines anderen Staates einmischen?

arno
arno
Mitglied

Wie weit darf sich ein Staat in die inneren Angelegenheiten eines anderen Staates einmischen?
geschrieben von arno
Hallo,

der französische Senat steht kurz vor der Bestätigung
des Verbotes der Leugnung des türkischen Völkermordes
an den Armeniern.
Dieses Gesetz wird das Klima zwischen den beteiligten Ländern sehr abkühlen.

Sollte der französische Staat auf dieses Gesetz verzichten,
weil der Völkermord vor fast 100 Jahren passierte oder
weil die Beziehungen zwischen befreundete Staaten
zerbrechen könnten?

Viele Grüße
arno
schorsch
schorsch
Mitglied

Re: Wie weit darf sich ein Staat in die inneren Angelegenheiten eines anderen Staates einmischen?
geschrieben von schorsch
als Antwort auf arno vom 22.12.2011, 22:04:42
Seit Jahrzehnten leugnet die Türkei diesen Genozid am armenischen Volk. Seit Jahrzehnten leugnen auch deutsche Staatsbürger den Genozid an den Juden.

So lange diese Leugnerei dauert, so lange sind die beiden Genozide nicht verarbeitet. Darum begrüsse ich jeden Versuch, solche Dinge mittels Politik an den Pranger zu stellen, auf dass sie aus den Geschichtsbüchern nicht sang- und klanglos verschwinden.
rolf †
rolf †
Mitglied

Re: Wie weit darf sich ein Staat in die inneren Angelegenheiten eines anderen Staates einmischen?
geschrieben von rolf †
als Antwort auf schorsch vom 23.12.2011, 11:05:46
Ob aber das Strafrecht das richtige Mittel ist, wage ich zu bezweifeln.
Das hat doch den Anschein der verordneten Wahrheit, Hinterfragen bei Strafe verboten.
Damit wird m.M.n. das Gegenteil von dem erreicht, was man bezwecken will.

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Mitglied_bed8151
Mitglied_bed8151
Mitglied

Re: Wie weit darf sich ein Staat in die inneren Angelegenheiten eines anderen Staates einmischen?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
frankreich und seine ihm eigenen lichasdienste... das land ist bekannt für sein einmischen in die angelegenheiten anderer länder. seit der revolution herrscht dort ein militantes missionarisches denken. koloniale hybris. gebracht hat sie nichts. - zum aktuellen fall... die türkei hat die schotten dichtgemacht. die türkische führung orientiert sich sowieso längst richtung morgenland (denn dort spielt die musik, nicht etwa im zunehmend vergreisenden abendland). frankreich hat nichts erreicht. manche feiern das eigentor. ich find et och juut. machens wigger su! - lächele

--
Wolfgang
Karl
Karl
Administrator

Re: Wie weit darf sich ein Staat in die inneren Angelegenheiten eines anderen Staates einmischen?
geschrieben von Karl
als Antwort auf schorsch vom 23.12.2011, 11:05:46
Seit Jahrzehnten leugnen auch deutsche Staatsbürger den Genozid an den Juden.
Also, lieber schorsch, das klingt mir doch zu pauschal. Es gibt einige Uninformierte oder Böswillige am rechten Rand, aber wichtig ist doch, dass es nicht die offizielle Politik der Bundesregierung ist, den Holocaust zu leugnen und die große Mehrheit der heute lebenden Deutschen ist sich der Geschichte und der Ungeheuerlichkeit des Völkermords an den Juden bewusst.

Diese Aufarbeitung der Geschichte scheint der Türkei noch bevorzustehen.

Karl
uki
uki
Mitglied

Re: Wie weit darf sich ein Staat in die inneren Angelegenheiten eines anderen Staates einmischen?
geschrieben von uki
so regelt Deutschland das Leugnen des Holocaust

obigen Link wollte ich schon vor Stunden hier einsetzen, kam aber doch nicht dazu.
Den Vergleich mit Deutschland finde auch ich unangebracht, Schorsch.
Ob es richtig ist, das Leugnen von historischen Tatsachen unter Strafe zu stellen, ist eine andere Sache.
Für mich ist es einfach eine Dummheit, Tatsachen zu leugnen, doch wer damit Hetze betreibt, für den sind Gesetze sicher angebracht.

Zur Überschrift dieses threads zu kommen, empfinde ich das Gesetz schon merkwürdig. Es scheint mir ein Mittel des Stimmenfangs der in Frankreich lebenden Armenier zu sein.
Wäre eine offizielle Anerkennung des Völkermordes an die Armenier nicht richtiger gewesen, wenn man unbedingt ein Zeichen setzen will?

Wie dem auch sei, es ist nun ein Gesetz Frankreichs. Verurteilt kann nur der werden, wer in Frankreich den Völkermord leugnet. Ob das Gesetz gut und angebracht ist, ist eine andere Sache.

Welche Gesetze ein Land herausbringt ist die Angelegenheit des jeweiligen Landes.

Ist das Gesetz nun eine Einmischung in die türkischen Angelegenheiten
oder ist es eine Einmischung der Türkei in die Gesetze Frankreichs, wenn sie Beziehungen abbricht und sich dagegen auflehnt?

Die Frage steht auch bei mir noch offen. ?????????

-uki-

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arno
arno
Mitglied

Re: Wie weit darf sich ein Staat in die inneren Angelegenheiten eines anderen Staates einmischen?
geschrieben von arno
als Antwort auf uki vom 23.12.2011, 13:36:16
Hallo, uki,

ich denke, dass Frankreich solche Gesetze sich nicht
anmaßen darf.
Dafür ist z. B. die UNO geeigneter.

Die Folge solcher Gesetze sind immer weitere Vorwürfe,
die sich aufschaukeln.

Die Türkei wirft mit gleichem Recht Frankreich vor,
in Algerien auch einen Völkermord durchgeführt zu haben.

Viele Grüße
arno
EehemaligesMitglied58
EehemaligesMitglied58
Mitglied

Re: Wie weit darf sich ein Staat in die inneren Angelegenheiten eines anderen Staates einmischen?
geschrieben von EehemaligesMitglied58
Da das gesetz, wenn es denn beschlossen werden sollte, nur auf dem staatsgebiet Frankreichs anwendung finden kann, sehe ich das nicht als einmischung Frankreichs in die inneren angelegenheiten der Türkei.
Eher scheint mir die reaktion der Türkei als einmischung in... .
Dort leugnet man ja die versuchte ausrottung der Armenier ohne skrupel von regierungsamtlicher seite.
Nachtrag:
ohne, daß hier gleich die abdankung Erdogans gefordert wird.
In D soll der BP wegen eines privatkredits abdanken.
In der Türkei wird der staatschef für eine Lüge noch bejubelt.


ingo
ingo
Mitglied

Re: Wie weit darf sich ein Staat in die inneren Angelegenheiten eines anderen Staates einmischen?
geschrieben von ingo
als Antwort auf arno vom 22.12.2011, 22:04:42
In meinen Augen sind alle Beteiligten nicht ganz dicht.
schorsch
schorsch
Mitglied

Re: Wie weit darf sich ein Staat in die inneren Angelegenheiten eines anderen Staates einmischen?
geschrieben von schorsch
Ich wurde wegen meiner Aussage "Seit Jahrzehnten leugnen auch deutsche Staatsbürger den Genozid an den Juden" von mehreren Seiten gerüffelt. Ich habe aber nicht behauptet, "DIE" Deutschen. Ich denke, dass dies aus meinem Posting klar ersichtlich ist.

Es scheint mir logisch und verständlich, dass die heutige Generation nicht mit den Sünden ihrer Väter konfrontiert werden möchte. Wenn aber ein ganzer Staat (die Türkei) eine Schandtat leugnet, von der in der ganzen Welt bekannt ist, dass sie existiert, dann sollte sich dieser Staat nicht wundern, wenn das Leugnen als Nicht-verarbeiten-wollen der Vergangenheit angesehen wird.

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