Kauf und Renovierung von Haeusern und Immobilien Bau-und Verwaltungsrecht

lupus
lupus
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Bau-und Verwaltungsrecht
geschrieben von lupus
Hallo,
kennt sich jemand in folgendem Problem aus?

Mein Sohn saniert ein Haus und die neue Dachdämmung überragt nun , das Baurecht verletzend, die Grenze zu einem unbebauten( und auch unbebaubare) städtischen Grundstück um weniger als einen halben Meter.
Wegen dieser Angelegenheit liegt gegen ihn eine Anzeige vor. Der Anzeigende muß , was mir ganz unmöglich erscheint, genaue Sachkenntnisse über den Grenzverlauf und die bisherige Bebauung haben. Nachbarn, die im was antun wollen, sind nicht vorhanden.
Nun meine Frage: Kann man die Einsicht in die Anzeige, oder zumindest deren Text verlangen? Sofern sich der Vorgang aus dem Bauamt selbst ergibt, kann es sich doch wohl nicht intern um eine Anzeige handeln.

Wer kennt sich aus und könnte einen rat geben?

lupus
Kann man in einem solchen
ehemaligesMitglied23
ehemaligesMitglied23
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Re: Bau-und Verwaltungsrecht
geschrieben von ehemaligesMitglied23
als Antwort auf lupus vom 29.06.2012, 12:55:30
Keine Chance, lupus
Die Bauaufsicht wird auch bei einer anonymen Anzeige tätig.
Sie wird keinen Namen herausgeben und muss auch keine Einsicht in die Anzeige geben.

Es ist völlig unwichtig aus welchem Grund die Bauaufsicht tätig wird, nur das Ergebnis der Prüfung zählt.
lupus
lupus
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Re: Bau-und Verwaltungsrecht
geschrieben von lupus
als Antwort auf ehemaligesMitglied23 vom 29.06.2012, 13:29:55
Danke stelamaris!
Wie ich schon angenommen hatte.
Mein Sohn hat auch keine Ahnung woher der Wind kommen könnte. Eine vage Vermutung geht auf eine Angestellte der Stadt. Die ist wahrscheinlich nicht berechtigt in die Akten einzusehen, was eben nur zu überprüfen wäre, wenn man den Urheber kennt.
lupus

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Re: Bau-und Verwaltungsrecht
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaligesMitglied23 vom 29.06.2012, 13:29:55
Stellamaris,

in Norddeutschland weiß man, dass die beste
Bauaufsicht die beteiligten Nachbarn sind.

Grums
DonRWetter
DonRWetter
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Re: Bau-und Verwaltungsrecht
geschrieben von DonRWetter
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 25.10.2013, 22:45:24
Ich frage mich gerade, was es dem Betroffenen nützt, wenn er denjenigen, der ihn beim Bauamt angeschwärzt hat, kennt?

Abgesehen davon denke ich, daß die örtlichen Bauvorschriften für jedermann gelten und das sich Nachbarn berechtigterweise gegen deren Nichteinhaltung wehren, und sei es nur 1 cm Grenzüberschreitung.

War es unzumutbar, vor Durchführung der Baumaßnahme mit dem Eigentümer des Nachbargrundstücks zu reden und zu versuchen, eine Lösung zu finden?
lupus
lupus
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Re: Bau-und Verwaltungsrecht
geschrieben von lupus
als Antwort auf DonRWetter vom 25.05.2015, 23:14:02
Hast du die geschilderte Ausgangssitution gelesen?
lupus
DonRWetter
DonRWetter
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Re: Bau-und Verwaltungsrecht
geschrieben von DonRWetter
als Antwort auf lupus vom 26.05.2015, 07:33:09
Hast du die geschilderte Ausgangssitution gelesen?
lupus


Ja, habe ich.

Habe ich etwas falsch interpretiert bzw. überlesen? Es wäre nett, wenn Du mich auf eine Diskrepanz zwischen meinem Beitrag und der Ausgangssituation hinweisen würdest.

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