Lebenshilfe Alleinstehend

pilli
pilli
Mitglied

Re: Alleinstehend
geschrieben von pilli
als Antwort auf gelima vom 21.02.2010, 10:07:15
hi gelima

lass dich nicht verunsichern; sondern wende dich an das wohnungsamt deiner stadt bzw. gemeinde. dort wird geprüft, ob dir aufgrund der niedrigen rente wohngeld zusteht oder zumindest eine wohnung von der behörde zugewiesen werden kann, die mit öffentlichen mitteln gefördert wurde. trifft das zu, wird von der behörde eine art sicherheitsleistung per bescheid erstellt und damit entfällt die kaution für dich. die städte und gemeinden haben eine liste der zur verfügung stehenden wohnungen der vermieter, die mit öffentlichen mitteln gebaut haben, die allerdings qm-mäßig beschränkt sind. in deinem falle wären das unter 50qm.

es gibt in grosstädten seniorenprojekte zum thema "Gemeinsam mit jung und alt"; vielleicht interessiert dich das?

sollte dein einkommen die erforderlichen höchstgrenzen überschreiten gelima

dann hat es noch die sogenannten "Förderwege I, II oder III", da sind einkommens-überschreitungen zulässig. also einfach mal fragen an der stelle, die dafür zuständig ist und die deinen antrag prüfen wird.


--
pilli
rolf †
rolf †
Mitglied

Re: Alleinstehend
geschrieben von rolf †
als Antwort auf uki vom 21.02.2010, 18:14:56
Was glaubst du wohl, wie die Auskunft des Vorvermieters ausfällt, der froh ist, einen schlecht zahlenden oder sonstwie Ärger machenden Mieter loszuwerden?
uki
uki
Mitglied

Re: Alleinstehend
geschrieben von uki
als Antwort auf uki vom 21.02.2010, 17:54:03
Ich setze zum besseren Verständnis nochmals Links hier ein, in denen die rechtlichen Bestimmungen klar zum Ausdruck kommen:
Mietsicherheit (Kaution)
Eine neue Vorschrift im § 551 BGB biete nun die Möglichkeit das der Vermieter die Kaution auch in anderen Anlageformen als das übliche Sparbuch anlegen kann. Ansonsten hat sich hier nichts verändert der Mieter hat immer noch das Recht die Kaution in 3 Monatsraten zu begleichen und der Vermieter muss immer noch die Kaution von seinem Vermögen getrennt zinsbringend anlegen.
hier nachzulesen


und ein anderer Link:
BGB §551


§ 551
Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten
(1) Hat der Mieter dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit zu leisten, so darf diese vorbehaltlich des Absatzes 3 Satz 4 höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten betragen.

(2) Ist als Sicherheit eine Geldsumme bereitzustellen, so ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt. Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig.

(3) Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren. In beiden Fällen muss die Anlage vom Vermögen des Vermieters getrennt erfolgen und stehen die Erträge dem Mieter zu. Sie erhöhen die Sicherheit. Bei Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim besteht für den Vermieter keine Pflicht, die Sicherheitsleistung zu verzinsen.

(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.


-uki-

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benny
benny
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Re: Alleinstehend
geschrieben von benny
als Antwort auf uki vom 22.02.2010, 10:53:54
so ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt
geschrieben von uki


Kennst du ein Urteil wo der Mieter das gerichtlich eingefordert hat?
Ich bin im Dezember umgezogen und habe vor der Kautionszahlung(Genossenschaftsanteile) in Erwägung gezogen die Anteile in 3 Monatsraten zu zahlen, ich bekam zur Antwort: Sie müssen die Wohnung nicht nehmen,3 Monatszahlungen machen wir nicht!


Also, alles graue Theorie,die Realität sind anders aus!

benny
rolf †
rolf †
Mitglied

Recht...
geschrieben von rolf †
als Antwort auf uki vom 22.02.2010, 10:53:54
haben und Recht bekommen sind bekanntlich zwei Paar Schuhe.
bongoline
bongoline
Mitglied

Re: Alleinstehend
geschrieben von bongoline
als Antwort auf uki vom 22.02.2010, 10:53:54
Das mag schon sein, dass der Gesetzgeber da eine Kautionsregelung vorschreibt, aber der Gesetzgeber kann nicht beeinflussen, ob denn der Vermieter an einen Mieter mit dem Ansinnen vermietet - es sei denn, das Objekt ist sowieso schwerst vermietbar und der Vermieter muß dankbar sein, wenn jemand mietet.

Aus eigener Erfahrung, auch an mich werden oftmals die Ansinnen herangetragen, die Kaution in Raten zu bezahlen, bekommt der Mieter halt dann die Auskunft, es sind noch einige Bewerber da, die die Wohnung noch ansehen und dann wird halt mitgeteilt - tut mir leid, die Wohnung ist inzwischen vergeben. Wobei natürlich eine zur Gänze bezahlte Kaution auch noch nichts über das weitere Mietgebahren des neuen Mieters aussagt.

Die Kaution soll ja eine Sicherheit für den Vermieter darstellen und wenn schon im Vorfeld diese Kaution abgestottert werden müßte, dann fragt sich der Vermieter wohl, wie kann der Mietinteressent dann die Miet- und Nebenkosten aufbringen, wenn er schon die Kaution nicht bezahlen kann. Ist in meinen Augen auch eine normale Einstellung, denn sobald mal ein Mieter das Objekt bezogen hat, sitzt der Vermieter sowieso am kürzeren Ast.

bongoline

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Re: Alleinstehend
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf benny vom 22.02.2010, 11:00:50
Das ist es ja Benny,
jeder Vermieter macht es nicht.

Bin froh, mich nicht mehr mit solchen
Problemen (schon seit 30 Jahren)
rumschlagen zu müssen.
Dafür habe ich Andere.

Die Nebenkosten für meine kleine
Wohnung von 42qm betragen schon
266,00 €, also bekommt man in einem
anderen Ort, dafür bereits eine Wohnung
zur Miete. Es kommt nur halt immer drauf an,
ob die Infrastruktur auch stimmt.
Was nutzt es mir, wenn ich erst in die
Hauptstadt fahren muß, zu einem Arzt oder
zum Einkaufen???
Wie immer, hat halt ALLES, so seine zwei
Seiten.


Lieben Gruß, Astrid

Re: Alleinstehend
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf bongoline vom 22.02.2010, 11:15:43
DU bringst es auf den punkt.

man muss auch die vermieter verstehen. wer will sich schon freiwillig
einen eventuell säumig zahlenden mieter einhandeln?
wer will als vermieter ewig hinter seiner miete herlaufen müssen?
von der eintreibung von eventuellen nachzahlungen (heizkostenabrechnung/nebenkostenerhöhung)
ganz zu schweigen.

natürlich sucht sich der VER-mieter den hoffentlich besten mieter aus.

kann man es ihm verdenken?

an schlechten mietern ist schon mancher vermieter total verzweifelt.




uki
uki
Mitglied

Re: Alleinstehend
geschrieben von uki
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 22.02.2010, 12:11:03
Benny, Bongoline, Astrid,
Ich kenne natürlich kein Gerichtsurteil, einen solchen Fall betreffend und will auch nicht im Internet suchen. Da es aber ein Gesetz ist, muss /müsste sich ein Richter auch daran halten, kommt/käme es zu einem Prozess.
Sagen wir mal so, da gehe ich von aus. So viel Vertrauen in den Staat habe ich.

Angenommen, der Mieter zieht ein und zahlt seine 1. Miete, womit auch gleichzeitig die Kaution fällig wäre. Hat er mit dem Vermieter eine Barzahlung der gesamten Kaution ausgemacht, hält sich dieser aber trotzdem nicht daran, sondern besteht auf seinem Recht, die Kaution in 3 Monatsraten zu zahlen, ist lt dem Gesetz eine andere, nämlich eine sofort Barzahlung der gesamten Summe, unwirksam. Das heißt, der Vermieter muss es hinnehmen.

Zudem hat er das Geld/die Kaution gewinnbringend auf einem Sondersparbuch anzulegen, für den Vermieter. Wenn alles gut geht, muss er dem Mieter also nach einer Kündigung die Kaution plus Zinsen zurückzahlen.

Im Grunde kann ein Vermieter froh sein, wenn er anständige Mieter hat, die ihre Miete pünktlich bezahlen und die Wohnung sorgsam bewohnen und nicht verwohnen oder gar einen Müllhaufen, total renovierungsbedürftig, nach monatelangem Wohnen ohne Mietzahlung, endlich verlassen. Das gibt es alles, die sogenannten Mietnomaden.

Darum erwähnte ich schon einmal; wäre ich Vermieter, würde ich mir auf jeden Fall die vorherige Wohnung der zukünftigen Mieter erst einmal ansehen, ob sie gepflegt ist, egal ob es so üblich ist oder nicht.

In Erinnerung habe ich, nach einem Fernsehbericht, dass auch Mietern, die die Miete vom Staat bezahlt bekommen, das Geld erst selbst überwiesen wird, so dass der Vermieter trotzdem keine Garantie einer Mietzahlung hat.
Da, so finde ich, muss sich unbedingt was ändern.

Liebe Grüße
uki
Habe nichts mit Mietern und Vermietern zu tun.


olga64
olga64
Mitglied

Re: Alleinstehend
geschrieben von olga64
als Antwort auf uki vom 22.02.2010, 12:53:43


Im Grunde kann ein Vermieter froh sein, wenn er anständige Mieter hat, die ihre Miete pünktlich bezahlen und die Wohnung sorgsam bewohnen und nicht verwohnen oder gar einen Müllhaufen, total renovierungsbedürftig, nach monatelangem Wohnen ohne Mietzahlung, endlich verlassen. Das gibt es alles, die sogenannten Mietnomaden.

Darum erwähnte ich schon einmal; wäre ich Vermieter, würde ich mir auf jeden Fall die vorherige Wohnung der zukünftigen Mieter erst einmal ansehen, ob sie gepflegt ist, egal ob es so üblich ist oder nicht.[indent][/indent]

uki

Das Problem ist nur,dass kein Vermieter zu BEginn weiss, wie seriös und zuverlässig ein Mieter tatsächlich sein wird. Auch die sog. Mietnomaden versuchten sicher, vorher einen guten Eindruck zu machen, den sie dann nicht erfüllten. Deshalb ist es ein Muss, eineKaution zu verlangen und zwar vor Einzug des neuen Mieters, zusammen mit der ersten Monatsmiete.
Und die vorherige Wohnung kann man ohne Probleme bei einem Besuch eines potentiellen Vermieters so auf Vordermann bringen,dass dies okay ist. Solche Besuche können ja nur auf Voranmeldung erfolgen.
Olga




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