Lebenshilfe Alleinstehend

Re: Alleinstehend
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ingo vom 21.02.2010, 14:15:31
aha !!
benny
benny
Mitglied

Re: Alleinstehend
geschrieben von benny
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 21.02.2010, 13:25:47
Wusste ich es doch, nur Geschwafel!

Ein Vermieter muss garnichts, nicht mal vermieten!
Die 3 Monatsraten "können" Anwendung finden, insbesondere gilt das für Wohnungen die mit öffentlichen Geldern gefördert wurden!
Warum wohl Schwätzer?

benny
Re: Alleinstehend
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf benny vom 21.02.2010, 15:53:27

wenn ein vermieter ohne kaution vermietet, ist er schön blöd.
was ist, wenn der mieter die wohnung verkommen lässt, sich aus dem
staub macht, die wohnung total renoviert werden muss?

oder die miete ein- oder mehrmals nicht bezahlt wird?

der vermieter hat schließlich schlechte karten, wenn der mieter
erstmal in der wohnung ist. ihn rauszubekommen bei schlechter
zahlungsmoral oder sonstigen dingen - das ist das risiko des
vermieters.

nicht nur der mieter soll rechte haben - !!







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uki
uki
Mitglied

Re: Alleinstehend
geschrieben von uki
Mietkaution

Lesbar in obiger Url,

Mietkaution
• Die vertraglich vereinbarte Mietkaution darf immer – egal, ob Barkaution oder verpfändetes Sparbuch – in drei Monatsraten gezahlt werden. Anders lautende Vertragsabsprachen sind unwirksam (BGH VIII ZR 344/02).

-uki-

benny
benny
Mitglied

Re: Alleinstehend
geschrieben von benny
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 21.02.2010, 16:06:28
Schrieb ich nicht?
Nein, ohne Kaution geht heute nichts mehr.


Gewerbliche Mieter wird man keine finden die ohne Mietsicherung(Kaution etc) Wohnungen vermieten.
Wenn private Vermieter ohne Kaution vermieten sind sie selbst schuld.

Einige findet man dann in Sendungen von RTL oder SAT1 wieder wo sie beklagen daß die Mieter eine Bruchbude hinterlassen haben und bei Nacht und Nebel stiften gegangen sind.

@uki

danke daß du dir die Mühe gemacht hast und die Rechtssprechung herrausgesucht hast.
Es bestätigt mein "dürfen"

benny
fritz_the_cat
fritz_the_cat
Mitglied

Re: Alleinstehend
geschrieben von fritz_the_cat
als Antwort auf uki vom 21.02.2010, 17:54:03
Die vertraglich vereinbarte Mietkaution darf immer – egal, ob Barkaution oder verpfändetes Sparbuch – in drei Monatsraten gezahlt werden.
geschrieben von uki

Das steht so sicher im Gesetz. Als Vermieter überlege ich mir aber, ob ich mich darauf einlasse und diesen Mieter bei mir reinlasse, denn wenn er noch nicht einmal Vorrat für 2 oder 3 Monatsmieten hat, wie will er dann die laufende Miete zahlen, wenn ein unvorhergesehenes Ereignis (Autoreparatur o.ä.) eintritt?

Viele Grüße,
Fritz
________
Versicherungsspruch: Da sich der Fußgänger nicht entscheiden konnte, nach welcher Seite er rennen sollte, fuhr ich oben drüber.

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uki
uki
Mitglied

Re: Alleinstehend
geschrieben von uki
als Antwort auf fritz_the_cat vom 21.02.2010, 18:05:45
Schön und gut, doch wie steht es dort: Anderslautende Vereinbarungen sind unwirksam.

Demnach müsste der Vermieter die Kaution vom zukünftigen Mieter schon vor Vertragsunterschrift bekommen.

Bin froh, keine Wohnung zu vermieten.
Auf jeden Fall, so denke ich, würde ich im Falle des Falles, mir die vorherige Wohnung meines zukünftigen Mieters ansehen und mit seinem Vermieter ein Gespräch führen.

-uki-

benny
benny
Mitglied

Re: Alleinstehend
geschrieben von benny
als Antwort auf uki vom 21.02.2010, 18:14:56
Ich lese es als "kann" und nicht "muß" Bestimmung.

benny
Re: Alleinstehend
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf benny vom 21.02.2010, 18:01:55
sorry, benny, ich hatte mich eigentlich nur an deinen beitrag
angehängt.

k.
Re: Alleinstehend
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf uki vom 21.02.2010, 18:14:56
*lach*

das ist nun reine theorie.

da hätte ein vermieter ja viel zu tun... hausbesuche und vorherige
vermieter fragen.

das ist in der praxis nicht üblich.

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