Lebenshilfe Darf sie das?

nostalgie
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Darf sie das?
geschrieben von nostalgie
Der Mann einer Bekannten ist vor einem Jahr gestorben. Sie haben ein Testament gemacht und sich gegenseitig als Erben eingesetzt und es wurde ausdrücklich betont, dass die Stieftochter erst erben kann, wenn beide tot sind.
Allerdings haben sie versäumt, die Tochter den Verzicht auf den Pflichtteil in diesem Fall unterschreiben zu lassen. Diese verlangte nun prompt ihren Pflichtteil, was aber bisher abgewendet werden konnte, weil dann das Haus verkauft werden müßte. Betonung auf bisher, denn sie kann sich das ja jederzeit anders überlegen.

Nun hat meine Bekannte das Auto verschenkt. Es wurde noch zu seinen Lebzeiten angeschafft und gehört in die Erbmasse. Sie fährt nicht mehr ( Demenz), braucht es also nicht mehr.

Darf sie das?
Karl
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Re: Darf sie das?
geschrieben von Karl
als Antwort auf nostalgie vom 02.06.2013, 20:16:39
Wenn Deine Bekannte nicht entmündigt ist, dann darf sie als autonomer Mensch Geschenke machen. Meine Meinung als Nichtjurist,

Allerdings kann der Pflichtteil nicht verhindert werden. Wenn die Tochter will, kann sie ihn mit großen Erfolgsaussichten einklagen. Gütliche Einigung ist immer vorzuziehen. Karl
nostalgie
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Re: Darf sie das?
geschrieben von nostalgie
als Antwort auf Karl vom 02.06.2013, 22:37:06
Danke! Entmündigt ist sie nicht.Momentan ist es wohl so , dass sie eine amtliche Betreuung bekommen soll. Was sich dann entwickelt, ist kaum vorhersehbar. Sie möchte so gern im Haus weiter leben. Da sie aber kaum noch selbstständig etwas erledigen kann, besteht wohl die Gefahr, dass sie in ein Heim kommt.

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olga64
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Re: Darf sie das?
geschrieben von olga64
als Antwort auf nostalgie vom 02.06.2013, 20:16:39
Wessen leibliche Tochter ist die Stieftocher denn? Vom Mann oder der Frau? Sie dürfte ja nicht die Stieftochter von beiden sein? Olga
nostalgie
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Re: Darf sie das?
geschrieben von nostalgie
als Antwort auf olga64 vom 03.06.2013, 17:10:33
Es ist seine Tochter aus erster Ehe.
olga64
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Re: Darf sie das?
geschrieben von olga64
als Antwort auf nostalgie vom 03.06.2013, 17:38:25
Dann hat sie einen Anspruch auf ihr Pflichtteil, resultierend aus dem ERbe ihres VAters. DAss nun das Auto verkauft wurde, welches Bestandteil der ERbsumme ist, macht die SAche nicht einfacher. Es wird vermutlich darauf hinauslaufen,dass das Haus entweder beliehen oder verkauft werden muss - sollte es nicht gelingen, dass sich die STiefmutter und die leibliche Tochter des verstorbenen Mannes endlich mal vernünftig auseinandersetzen, am besten mit einem geeigneten Anwalt. Hier scheint einiges schiefgelaufen zu sein - ich hätte die Verzichtserklärung auch nicht unterschrieben; vermutlich war das Verhältnis zur Stiefmutter immer schon ein wenig angeknackst. Olga

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Re: Darf sie das?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf olga64 vom 04.06.2013, 16:16:32
seh ich genauso! das mädel wäre ja mit dem klammerbeutel gepudert wenn sie eine verzichtserklärung unterschrieben hätte.

nostalgie, für deine bekannte wird das nicht einfacher. wenn sie unter amtliche pflegschaft kommt, werden die relativ schnell dafür sorge tragen dass deine bekannte in heim kommt und dann ist an einer hand abzuzählen, dass das haus verkauft wird, damit die kosten für das heim getragen werden können.

es ist die frage ob die tochter dann in voller höhe ausgezahlt werden muss, da ja ein testament auf gegenseitig vorhanden ist, denn dann würde die tochter erst dann was bekommen, wenn deine bekannte unter der erde ist. und dann ist es fraglich, ob nicht alles für das heim aufgebraucht wurde. da könnte ich die tochter verstehen, wenn sie schon jetzt versucht an ihren pflichtteil zu kommen.
olga64
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Re: Darf sie das?
geschrieben von olga64
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 04.06.2013, 16:57:35
GEnau so wird es sein - und der Autoverkauf (unter der Hand) macht die Sache nicht seriöser. Was mich immer wundern wird, ist die Unfähigkeit in diesen Familien - geht es um Geld, verhärten sich die Fronten und aus ist es mit der Pseudo-Harmonie. DAs sollten sich alle Eltern hinter die Ohren schreiben und frühzeitig für klare Verhältnisse sorgen,damit sie nicht nach ihrem Tode ein Auseinanderbrechen ihrer Familien riskieren möchten. Olga
nostalgie
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Re: Darf sie das?
geschrieben von nostalgie
als Antwort auf olga64 vom 04.06.2013, 17:01:19
Stiefmutter und Tochter haben sich noch nie gut verstanden. Seit der Vater geheiratet hat, hat die Tochter das Haus nicht mehr betreten, und das sind jetzt 27 Jahre. Erst jetzt, da es ans erben geht, hat sie sich gemeldet.
Aber das ist ja nix Neues? Ich glaube, das haben schon viele erlebt.
olga64
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Re: Darf sie das?
geschrieben von olga64
als Antwort auf nostalgie vom 10.06.2013, 22:35:18
Stiefmutter und Tochter haben sich noch nie gut verstanden. Seit der Vater geheiratet hat, hat die Tochter das Haus nicht mehr betreten, und das sind jetzt 27 Jahre. Erst jetzt, da es ans erben geht, hat sie sich gemeldet.
Aber das ist ja nix Neues? Ich glaube, das haben schon viele erlebt


Auch solche Fälle sollte man nie verallgemeinern. Eine Tatsache ist jedoch unstrittig: zu jedem Nicht-verstehen gehören zwei und wenn die Tochter jetzt ihre Ansprüche geltend macht, halte ich dies für sehr legitim. Sicher wurde sie von 27 Jahren als sie vermutlich noch ein Kind war, auch von der Stiefmutter und von ihrem Vater oft enttäuscht.
Gut dürfte für die Stieftochter sein, dass sie m.E. nicht als unterhaltspflichtig für die Stiefmutter herangezogen werden kann - bei ihrem Vater hätte dies anders ausgesehen. Sie hat Anrecht auf ihren Pflichtteil - dieser kann nur abgelehnt werden, wenn sie z.B. Mordversuche an den Eltern begangen hätte, wovon ich nicht ausgehe. Olga

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