Forum Soziales und Lebenshilfe Lebenshilfe Kostenlose Haushaltshilfe für Pflegebedürftige und deren Angehörige

Lebenshilfe Kostenlose Haushaltshilfe für Pflegebedürftige und deren Angehörige

Redaktion
Redaktion
Administrator

Kostenlose Haushaltshilfe für Pflegebedürftige und deren Angehörige
geschrieben von Redaktion
Wir posten dies hier, weil wahrscheinlich nicht alle über diese Information verfügen und unsere Seiten in den Lebensbereiche lesen. Wir wurden von Helpling Care auf folgendes Faktum hingewiesen und sind dafür dankbar.

In allen Pflegestufen (Pflegestufe 0,1,2,3) stehen Ihnen mit der sog. Verhinderungspflege ab sofort bis zu 2.418 € jährlich zur stundenweisen Entlastung im Haushalt zur Verfügung. Grundlage ist das im Januar 2015 in Kraft getretene Pflegestärkungsgesetz I. Quelle
geschrieben von verlinkter Infoseite


Wer nimmt diese Möglichkeit bisher bereits in Anspruch und wie sind die Erfahrungen?

Die Redaktion
nixe44
nixe44
Mitglied

Re: Kostenlose Haushaltshilfe für Pflegebedürftige und deren Angehörige
geschrieben von nixe44
als Antwort auf Redaktion vom 01.09.2015, 10:26:28
Sehr nützliche Ifo für Betroffene.
Eigentlich müßten diese von den Pflegekassen kommen.

In unserem Land S/A gab es mal Pflegestützpunkte wo sich Betroffene hinwenden konnten. Es gab Unterstützung bei der Antragstellung einer Pflegestufe u.v.m.
Diese Pflegestützpunkte hat man schnell wieder abgeschafft, angeblich aus Finanzierungsgründen.

Ich werde das Gefühl nicht los, man wolle die Pflegeanträge minimieren bzw. die Antragsteller von ihrem Vorhaben abschrecken.

Ja so ist es, die KK/Pflegekassen dein Freund und Helfer.

Danke für die nützlichen Ifo.
nixe
Karl
Karl
Administrator

Re: Kostenlose Haushaltshilfe für Pflegebedürftige und deren Angehörige
geschrieben von Karl
als Antwort auf nixe44 vom 02.09.2015, 21:51:10
Danke liebe nixe für Deinen Kommentar. Ich hatte mich schon gewundert, dass hier im ST auf diese Nachricht kaum jemand reagiert, obwohl das doch für sehr viele relevant sein sollte.

Auf unserer Facebookseite, wo wir das soeben auch gepostet haben, haben sich jedenfalls innerhalb kürzester Zeit sehr viele gefreut.

Karl

Anzeige

bukamary
bukamary
Mitglied

Re: Kostenlose Haushaltshilfe für Pflegebedürftige und deren Angehörige
geschrieben von bukamary
als Antwort auf Karl vom 02.09.2015, 22:39:04
Hallo Karl,
Die vermeintlich kostenlose Haushaltshilfe für Pflegebedürftige und deren Angehörigen ist so wohl nicht ganz richtig. Diese Leistung wird
hier sehr geschickt durch den Anbieter Helping -Care vermarktet.
Es ist und bleibt eine Leistung der Pflegeversicherung und die sog. Verhinderungspflege gibt es schon lange. Durch das Pflegestärkungs-gesetz ist es hier, wie auch an vielen anderen Punkten insgesamt zu einer Verbesserung gekommen. Wie alle Leistungen der Pflegeversicherung ist auch diese gedeckelt. D.h. wenn die tatsächlichen Kosten für den Bedarf höher liegen, wie der genannte Betrag, dann darf ich die übersteigenden kosten nämlich selber zahlen. Die Pflege ist ja auch "kostenlos" wenn sie durch einen Plegedienst geleistet wird und z.B. bei Pflegestufe III den Betrag von 1612,00 € nicht überschreitet.
Dass die Pflegekassen hier nicht immer sauber beraten ist nichts neues. Allerdings auf NAcvhfrage bekommt man dann schon die notwendigen Informationen. Problem ist, dass viele pflegende Angehörige oft einfach überfordert ind.
Ich kann wirklich jedem nur empfehlen sich an eine entsprechende Beratungsstelle zu wenden. In jedem Landkreis gibt es mindestens einen Pflegestützpunkt.
Ich verlinke noch die Tabellen des Pflegestärkungsgesetzes. Da findest Du garantiert nicht den Betrag 2418.00 €.
Dass auf Facebook mehr Resonanz kommt liegt vielleicht einfach daran, dass mehr auf das Wörtchen kostenlos reagieren, während die User hier vielleicht ein wenig kritischer sind. Aber prinzipiell ist es richtig, dass immer noch zu wenige wissen, dass es die Verhinderungspflege gibt,die allerdings keineswegs nur aus der Haushaltshilfe bestehen kann und sollte.

bukamary

Tabellen
Henry74
Henry74
Mitglied

Re: Kostenlose Haushaltshilfe für Pflegebedürftige und deren Angehörige
geschrieben von Henry74
als Antwort auf bukamary vom 03.09.2015, 00:24:32
Liebe bukamary,
du schreibst: "Da findest du garantiert nicht den Betrag von 2318,-€".
Doch, den findest du wenn du den Anteil der Kurzzeitpflege dazu rechnest!

Zitat Link:
Ab dem 1. Januar 2015 ist eine Ersatzpflege bis zu 6 Wochen pro Kalenderjahr möglich. Außerdem kann
bis zu 50% des Leistungsbetrags für Kurzzeitpflege (das sind bis zu 806 Euro) künftig zusätzlich für Ver-
hinderungspflege ausgegeben werden. Verhinderungspflege kann dadurch auf max. 150% des bisherigen
Betrages ausgeweitet werden.
Der für die Verhinderungspflege in Anspruch genommene Erhöhungsbe-
trag wird auf den Leistungsbetrag für eine Kurzzeitpflege angerechnet.
Zitat Ende

Die kostenlose Haushaltshilfe scheint als Bonus für die Antragstellung über das Portal angeboten zu werden. So verstehe ich das.

Henry
Karl
Karl
Administrator

Re: Kostenlose Haushaltshilfe für Pflegebedürftige und deren Angehörige
geschrieben von Karl
als Antwort auf bukamary vom 03.09.2015, 00:24:32
Danke bukamary für Deine Anmerkungen, auch danke an henry. Ich werde das überprüfen lassen und melde mich wieder. Karl

Anzeige

bukamary
bukamary
Mitglied

Re: Kostenlose Haushaltshilfe für Pflegebedürftige und deren Angehörige
geschrieben von bukamary
als Antwort auf Henry74 vom 03.09.2015, 08:35:33
Henry, das ist schon richtig, war mir auch klar. Ich habe den Link nicht umsonst reingesetzt. Aus dem Beitrag erschließt sich das aber nicht, auch nicht aus dem Blog-Beitrag und nur darauf wollte ich aufmerhksam machen. Die wenigsten werden auf Anhieb verstehen, wie dieser Betrag zustande kommt.
Und das mit der kostenlosesn Haushalktshilfe habe ich als einmaliges Angebot (Lockangebot) verstanden.
1. 2-stündige kostenlose Haushaltshilfe für einen Probetermin auf www.helpling.de buchen mit dem Rabattcode: PFLEGE15.
geschrieben von Zitat aus Anzeige

Für mich bleibt die Thread - Überschrift mindestens irreführend. Helpling -Care hat wohl kaum was zum verschenken.Wenn das tatsächlich so funktionieren würde, dann frage ich mich allen Ernstes warum gerade der Hauswirtschaftliche Bereich immer wieder derartige Probleme macht. Habe nicht nur ich in der Praxis so erlebt.

bukamary
Karl
Karl
Administrator

Re: Kostenlose Haushaltshilfe für Pflegebedürftige und deren Angehörige
geschrieben von Karl
als Antwort auf bukamary vom 03.09.2015, 09:31:24
@ bukamary,

nein, die kostenlose Haushaltshilfe ist keineswegs auf diese 2 Stunden beschränkt, sondern diese ersten zwei kostenlosen Stunden dienen der Überprüfung, ob die Haushaltshilfe genehm ist. Es muss ja auch menschlich passen. Dies verstehe ich als eine Zusatzleistung von helpling, die die kostenlose Beschäftigung nach Antragstellung ergänzt. Ich habe die Firma angeschrieben und um Zusatzinformation gebeten.

Wichtig ist auch die Aussage "Die Verhinderungspflege wird zusätzlich zu den üblichen Pflegeleistungen gewährt. " Das ist jedenfalls für mich ein springender Punkt.

Karl
johanna
johanna
Mitglied

Re: Kostenlose Haushaltshilfe für Pflegebedürftige und deren Angehörige
geschrieben von johanna
als Antwort auf Karl vom 03.09.2015, 09:45:31
Als Claudius Pflegefall wurde habe ich mich hier ausreichend informiert. Und auch die Verhinderungspflege wurde mir lang und breit sehr deutlich erklärt. Da ich das aber nicht benötigte und auch nicht wollte habe ich es nie in Anspruch genommen. Trotzdem finde ich es sehr hilfreich, dies öffentlich zur Sprache zu bringen, damit sich evtl. andere, die es dringend benötigen damit auseinandersetzen können. Denn Bedarf besteht sicherlich bei Vielen.
Johanna
Karl
Karl
Administrator

Re: Kostenlose Haushaltshilfe für Pflegebedürftige und deren Angehörige
geschrieben von Karl
als Antwort auf Karl vom 03.09.2015, 09:09:42
Ich habe jetzt von helpling folgende Stellungsnahme erhalten:

[i]In unserem Beitrag auf seniorentreff.de beschreiben wir die Leistung von Helpling Care und die Möglichkeit der Abrechnung unserer Leistung über die Pflegeversicherung des Kunden.
Das Mitglied spricht zwei sehr wichtige Punkte an, auf die ich gerne genauer eingehe:

1. Wie setzen sich die 2.418 € zusammen?
2. Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten bis zum Maximalbetrag von 2.418 €.

Zu 1.:
Der Anspruch ist in §39 SGB XI begründet. Unter diesem Link kann der Wortlaut des Paragraphen eingesehen werden.
Die 2.418 € setzen sich also zusammen aus dem Anspruch der Verhinderungspflege (1.612 € - Absatz (1)) in Kombination mit 50% der nicht genutzten Kurzzeitpflege (806 € - Absatz (3)).

Zu 2..
Die 2.418 € sind der maximale Jahresanspruch (daher im Text "bis zu 2.418 €"), der -sofern die Verhinderungspflege und die 50% der Kurzzeitpflege nicht anderweitig genutzt werden- vollständig für unsere Leistungen verwendet werden kann. Über das Jahr verteilt kann somit bei unserem Stundenpreis von 14,90 €, den wir mit der Pflegekasse abrechnen, bis zu 160 Stunden kostenlos eine Haushaltshilfe über Helpling gebucht werden.

Ich hoffe, wir konnten die Fragen des Mitglieds zufriedenstellend beantworten. Bitte zögern Sie nicht, uns bei weiteren Fragen zu kontaktieren. Es ist unser Anliegen, möglichst viele Menschen über Ihre Entlastungsmöglichkeiten aufzuklären. Daher sind wir bestrebt, es für den Einzelnen so leicht wie möglich zu erklären und die Nutzung der Ansprüche für unsere Kunden einfach zugänglich zu machen.
[/indent]

Karl

Anzeige