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Lebenshilfe Kostenlose Haushaltshilfe für Pflegebedürftige und deren Angehörige

Karl
Karl
Administrator

Re: Kostenlose Haushaltshilfe für Pflegebedürftige und deren Angehörige
geschrieben von Karl
als Antwort auf Karl vom 03.09.2015, 11:12:10
Ich zitiere hier das zugrundeliegende Gesetz:
(1) Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr; § 34 Absatz 2 Satz 1 gilt nicht. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat. Die Aufwendungen der Pflegekassen können sich im Kalenderjahr auf bis zu 1 470 Euro ab 1. Juli 2008, auf bis zu 1 510 Euro ab 1. Januar 2010, auf bis zu 1 550 Euro ab 1. Januar 2012 und auf bis zu 1 612 Euro ab 1. Januar 2015 belaufen, wenn die Ersatzpflege durch Pflegepersonen sichergestellt wird, die mit dem Pflegebedürftigen nicht bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind und nicht mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben.
(2) Bei einer Ersatzpflege durch Pflegepersonen, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind oder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben, dürfen die Aufwendungen der Pflegekasse regelmäßig den Betrag des Pflegegeldes nach § 37 Absatz 1 Satz 3 für bis zu sechs Wochen nicht überschreiten, es sei denn, die Ersatzpflege wird erwerbsmäßig ausgeübt; in diesen Fällen findet der Leistungsbetrag nach Absatz 1 Satz 3 Anwendung. Bei Bezug der Leistung in Höhe des Pflegegeldes für eine Ersatzpflege durch Pflegepersonen, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind oder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben, können von der Pflegekasse auf Nachweis notwendige Aufwendungen, die der Pflegeperson im Zusammenhang mit der Ersatzpflege entstanden sind, übernommen werden. Die Aufwendungen der Pflegekasse nach den Sätzen 1 und 2 dürfen zusammen den in Absatz 1 Satz 3 genannten Betrag nicht übersteigen.
(3) Bei einer Ersatzpflege nach Absatz 1 kann der Leistungsbetrag um bis zu 806 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Absatz 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 2 418 Euro im Kalenderjahr erhöht werden. Der für die Verhinderungspflege in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag wird auf den Leistungsbetrag für eine Kurzzeitpflege nach § 42 Absatz 2 Satz 2 angerechnet.
geschrieben von Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014) § 39 Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
bukamary
bukamary
Mitglied

Re: Kostenlose Haushaltshilfe für Pflegebedürftige und deren Angehörige
geschrieben von bukamary
als Antwort auf Karl vom 03.09.2015, 11:12:10
Hallo Karl,
das ist für mich nicht das Problem. Was Helpling -Care verschweigt, ist die Tatsache, dass ja neben der Hauswirtdschatlichen Hilfe auch noch weitere Bedarfe bestehen. Solange die Verhinderungspflege nicht länger wie 8 Stunden im Haus ist wird ja auch das mtl, Pflegegeld weitergezahlt Über 8 Std. wird es entsprechend gekürzt. Solange ich nur eine Hauswirtschaftliche Hilfe als Verhinderungspflege benötige, kann das mit dem "kostenlos" funktionieren. Sobald andere Bedarfe wie Pflege, Betreuung etc. dazu kommen, dann nicht mehr. wenn ich jetzt aber mit Helpling einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen habe(Vertrag ist notwendig, da die Pflegeversicherung sonst nicht zahlt)und komme nicht so schnell aus diesem heraus dann müssen andere Leistungen ggfls. selber bezahlt werden und die sind mit ziemlicher Sicherheit teurer.
Und was für wen sinnbvoll ist, bleibt immer noch eine sehr individuelle Sache und das kann mit Sicherheit eine vernünftige Beratung eher leisten, wie ein Vermittlungsportal für Hauswirtschaftliche Kräfte.

Übrigens wer unter www.helpling.de googelt findet erst mal nichts über kostenlose Haushaltshilfe.

Für mich bleibt die Aussage "kostenlose Haushaltshilfe auf jeden Fall irreführend.
Hier noch zwei informative Links zu den Putzdiensten.

Stiftung Warentest
Stern

bukamary
Monja_moin
Monja_moin
Mitglied

Re: Kostenlose Haushaltshilfe für Pflegebedürftige und deren Angehörige
geschrieben von Monja_moin
als Antwort auf bukamary vom 03.09.2015, 11:57:47


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Hier noch zwei informative Links zu den Putzdiensten.

Stiftung Warentest
Stern

bukamary


Ich habe die beiden Links gelesen.
Da scheint es wohl Glückssache sein, ob die angebotenen Dienste so klappen wie gewünscht.

Warum nicht gleich zu einer bekannten Sozialstation in der Nähe gehen, sich individuell beraten lassen?
Dort ist dann Putzhilfe bei Verhinderungspflege und Grundpflege und was sonst noch notwendig ist, in einer Hand!
Die gesetzlichen Leistungen welche in Anspruch genommen werden können sind die Gleichen!

Der der Hilfe benötigt hat dort aber mehr Sicherheit als von relativ unbekannten Anbietern.

Monja.

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bukamary
bukamary
Mitglied

Re: Kostenlose Haushaltshilfe für Pflegebedürftige und deren Angehörige
geschrieben von bukamary
als Antwort auf Karl vom 03.09.2015, 11:21:12
Hier noch ein interessanter Link.

Kostenloses Vermittlungsportal

Hier passiert im Prinzip auch nichts anderes wie im Helpling - Portal, ist dafür kostenlos. Die Verhandlung mit der Pflegeversicherung muss man allerdings selber übernehmen, aber ich schliesse ja ohnehin den Vertrag mit der Person ab, die zu mir kommt und nicht mit Helpling.

bukamary
Monja_moin
Monja_moin
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Re: Kostenlose Haushaltshilfe für Pflegebedürftige und deren Angehörige
geschrieben von Monja_moin
als Antwort auf bukamary vom 03.09.2015, 12:48:20
Die Frage ist auch, wie sehen die Arbeitsbedingungen des Reinigungspersonals aus?
Was bekommen sie tatsächlich bezahlt. Ich gehe davon aus, daß von den vereinbarten Beträgen ein Teil an die Vermittlungsstellen vom Personal gezahlt werden muß.

Wird diesem Weg nicht evtl. Lohndumping gefördert???

Monja.
Henry74
Henry74
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Re: Kostenlose Haushaltshilfe für Pflegebedürftige und deren Angehörige
geschrieben von Henry74
als Antwort auf Karl vom 03.09.2015, 11:12:10
Ich habe jetzt von helpling folgende Stellungsnahme erhalten:

Zu 2..
Die 2.418 € sind der maximale Jahresanspruch (daher im Text "bis zu 2.418 €"), der -sofern die Verhinderungspflege und die 50% der Kurzzeitpflege nicht anderweitig genutzt werden- vollständig für unsere Leistungen verwendet werden kann. Über das Jahr verteilt kann somit bei unserem Stundenpreis von 14,90 €, den wir mit der Pflegekasse abrechnen, bis zu 160 Stunden kostenlos eine Haushaltshilfe über Helpling gebucht werden.

Karl
geschrieben von karl


Offenbar bin ich zu dumm das zu verstehen! Verhinderungspflege besteht ja nicht nur aus einer Haushaltshilfe.
Nicht umsonst heisst es "Pflege".
Ich müsste ja dumm sein das Geld der Pflegekasse für die Haushaltshilfe zu verschwenden. Es sind übrigens nach meiner Rechnung 162 STunden und nicht 160Std.
Nein Danke, das scheint Dummenfang.

Henry

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bukamary
bukamary
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Re: Kostenlose Haushaltshilfe für Pflegebedürftige und deren Angehörige
geschrieben von bukamary
als Antwort auf Monja_moin vom 03.09.2015, 12:35:32
Hallo Monja,

Du sagst es. Problem ist, dass die Hauswirtschaft bei den Pflegediensten häufig recht teuer ist. Man kann aber ja jetzt schon eine Haushaltshilfe als Minijobberin anmelden mit allem drum und dran. Aber das ist vielen zu teuer. Dann ist so ein unklar definiertes Angebot mit "kostenlose Haushaltshilfe doch schon recht verlockend.
Aber noch lieber schwarz und max. 12,00 € zahlen oder noch besser: Ehrenamtlich für 5 - 8 €, Das läüft dann natürlich nicht als Haushaltshilfe sondern z.B. als Betreute oder Begleitete Hauswirtschaft. Auch so kann man Ehrenamt nutzen.
In diesem Bereich die Schwarzatberit recht hoch. Angeblich will man hier der Schwarzarbeit entgegentreten. Nur wenn ich mir das Angebot von Helpling Care genau anschaue, dann scheint hier wieder ein etwas fragwürfiges System entstanden mit dem letztendlich die Betreiber des Portals gut wegkommen und die Pflegebedürtigen das Nachsehen haben.

Ich kann wirklich nur immer wieder empfehlen Sich am besten neutral beraten lassen. Jeder Fall ist anders und von vielen verschiedenen sehr individuellen Bedingungen bestimmt.

bukamary
bukamary
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Re: Kostenlose Haushaltshilfe für Pflegebedürftige und deren Angehörige
geschrieben von bukamary
als Antwort auf Henry74 vom 03.09.2015, 13:07:00
Henry,
dass ist doch genau das was ich die ganze Zeit kritisiere. In einem Fall, in dem ich nur Hauswirtschaftliche Hilfe als Verhinderungspflege nutze, theoretisch denkbar, dann habe ich diese tatsächlich "kostenlos", weil Pflegekasse abdeckt. In dem Moment wo aber jemand Tagesplege in Anspruch nimmt, ein Pflege- oder Betreuungsbedarf besteht oder wenn der pflegende Angehörige z.B. durch Unfall oder Krankheit ausfällt dann funktioniert es nicht mehr.

bukamry
bukamary
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Re: Kostenlose Haushaltshilfe für Pflegebedürftige und deren Angehörige
geschrieben von bukamary
als Antwort auf Monja_moin vom 03.09.2015, 12:58:24
daß von den vereinbarten Beträgen ein Teil an die Vermittlungsstellen vom Personal gezahlt werden muß


So ist es. So weit mir bekannt sollen es 20% sein.Im Link Stiftung Warentest hast Du in den Abschnitten "Schwarzarbeit adieu?" und "Steuervorteil unklar" entsprechende Hinweise.

Ich habe einfach was dagegen, dass man hier abzockt. Ich habe absolut nichts dagegen, dass mit Pflege und der notwendigen Hauswirtschaft gut verdient aber ich habe zunehmend ein Problem damit, wie dies teilweise geschieht. Áber in dem Topf Pflege ist so viel Geld drin und je komplizierter und unübersicchtlicher dass für die bedürftigen wird, desto mehr kommen solche merkwürdigen Konstrukte zum tragen weil jeder da mit absahnen will. Abgesehen davon, die Qualität geht auch flöten.

bukamary
Karl
Karl
Administrator

Re: Kostenlose Haushaltshilfe für Pflegebedürftige und deren Angehörige
geschrieben von Karl
als Antwort auf bukamary vom 03.09.2015, 13:31:02
Liebe bukamary,

eine vermittelnde Firma muss ihre Angestellten auch bezahlen. Die helplings-Putzhilfen sind sozial- und unfallversichert.

Ich finde die von Dir verlinkten Artikel, die die Sauberkeit nach dem Putzen bemängeln, übrigens nicht überzeugend, denn dieses Problem ist ja von der Putzkraft abhängig und sicherlich individuell unterschiedlich. Deshalb ist die "Probezeit", die vereinbart werden kann, ja sinnvoll. Auf Facebook gibt es sehr positive Kommentare.

Karl

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