Lebenshilfe Muss man damit zum Notar
Es gibt in unserem Umfeld eine Diskussion, hier der Sachverhalt:
Es gibt ein notarielles Testament, was auch hinterlegt ist. Das Ehepaar hat es gemeinsam auf Gegenseitigkeit gemacht. Der letzte darf aber noch etwas ändern. Nun ist der Ehemann vor einem guten Jahr verstorben, eins der Kinder ist in finazieller Not. Wenn nun die Mutter einen Betrag als voraugegangenes Erbteil gegen Quittung übergibt,reicht dann eine Unterschrift, dass die Summe vom Erbe abgezogen wird, oder muss man damit grundsätzlich zum Notar? Man würde sich gern die zusätzlichen Kosten ersparen, aber auch helfen.
Kann dazu jemand etwas sagen?
Danke sagt im Voraus Ekaterina
Es gibt ein notarielles Testament, was auch hinterlegt ist. Das Ehepaar hat es gemeinsam auf Gegenseitigkeit gemacht. Der letzte darf aber noch etwas ändern. Nun ist der Ehemann vor einem guten Jahr verstorben, eins der Kinder ist in finazieller Not. Wenn nun die Mutter einen Betrag als voraugegangenes Erbteil gegen Quittung übergibt,reicht dann eine Unterschrift, dass die Summe vom Erbe abgezogen wird, oder muss man damit grundsätzlich zum Notar? Man würde sich gern die zusätzlichen Kosten ersparen, aber auch helfen.
Kann dazu jemand etwas sagen?
Danke sagt im Voraus Ekaterina
Re: Muss man damit zum Notar
geschrieben von ehemaliges Mitglied
ekaterina das ist ein sehr heikles eisen.
im interesse der anderer kinder würde ich immer empfehlen, eine solche vorauszahlung aus dem erbe notariell festzuhalten. es ist schon so mancher "zettel" verloren gegangen.
es gäbe höchstens die möglichkeit alle an einen tische zu setzen und über die sachlage zu informieren, dann können die anderen ihr einverständnis über die vorauszahlung geben und entsprechend mit unterschreiben. sind nicht alle damit einverstanden, kannst du davon ausgehen, das der streit vorprogrammiert ist.
im interesse der anderer kinder würde ich immer empfehlen, eine solche vorauszahlung aus dem erbe notariell festzuhalten. es ist schon so mancher "zettel" verloren gegangen.
es gäbe höchstens die möglichkeit alle an einen tische zu setzen und über die sachlage zu informieren, dann können die anderen ihr einverständnis über die vorauszahlung geben und entsprechend mit unterschreiben. sind nicht alle damit einverstanden, kannst du davon ausgehen, das der streit vorprogrammiert ist.
Da die Notariatsgebühren wahrscheinlich in keinem Verhältnis zu dem Betrag stehen werden, würde ich immer zum Notar gehen. Warum ein Risiko eingehen?
Zwecks Vermeidung der üblichen Streitigkeiten - hingehen - unbedingt!
SO viel ist das ja auch gar nicht.
Wenn SIE SELBST es nicht bezahlen möchte: abziehen vom Erbteil?
Wer den Umstand verursacht, kann ihn ja eigentlich auch bezahlen.
Sicher ist sicher!
SO viel ist das ja auch gar nicht.
Wenn SIE SELBST es nicht bezahlen möchte: abziehen vom Erbteil?
Wer den Umstand verursacht, kann ihn ja eigentlich auch bezahlen.
Sicher ist sicher!
Hallo Ingo, Serafina und Plumpudding! Herzlichen Dank für Eure Meinung, ich werde es weitergeben. Mir erscheint es auch als machbar, mit der Unterschrift von den anderen Kindern, ist eine Alternative.
Schönen Sonntag noch, Ekaterina
Schönen Sonntag noch, Ekaterina
Wenn alle unterschreiben und alle eines mit Original-Unterschriften haben, wird das auch reichen.