Lebenshilfe Patientenverfügung

mane
mane
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Patientenverfügung
geschrieben von mane
Unsere gegenseitigen Vorsorgevollmachten haben mein Mann und ich geschrieben und unseren Kindern im Bedarfsfall eine Untervollmacht erteilt.

Nun überlege ich, wie (und ob ich überhaupt) eine Patientenverfügung verfassen soll.

Möglicherweise ändere ich meine Meinung noch. Was ist, wenn ich dann nicht in der Lage bin, meine geänderte Meinung mitzuteilen? Man hört immer wieder von Leuten, die im Wachkoma liegen und nach einiger Zeit wieder aufwachen und mehr oder weniger (oder gar nicht) geschädigt, noch ein gutes Leben führen können.

Was ist, wenn die Situation doch nicht so aussichtslos ist, wie ich es mir beim Verfassen der Patientenvollmacht ausgemalt habe? Dann sind dem Arzt die Hände gebunden, obwohl die Chancen auf ein Weiterleben gar nicht so schlecht stehen.

Auf der anderen Seite möchte ich es den mir nahestehenden Personen erleichtern, Entscheidungen in meinem Sinne zu treffen. Ihnen aufgrund fehlender Patientenverfügung nicht zumuten, dass sie über mein Leben oder meinen Tod entscheiden müssen - z.B. ob und wann Maschinen abgestellt werden sollen.
Oder haben sie ohne Patientenverfügung gar nicht die Möglichkeit dazu? Liegt es dann nur im Ermessen der Ärzte und werden diese nicht immer versuchen, Leben zu erhalten?

Fragen, über die ich noch nachdenken und mich informieren muss.
Wie ist Eure Meinung dazu? Habt Ihr eine Patientenverfügung verfasst?

Gruß Mane
schorsch
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Re: Patientenverfügung
geschrieben von schorsch
als Antwort auf mane vom 15.10.2015, 19:29:11
Leider gibt's das Sowohl-als-auch-und-dann-doch-anders-oder-überhaupt-nicht in diesem heiklen Falle nicht.

Man kann sich aber auch so behelfen: Man ruft einige Menschen des Vertrauens um sich und erklärt ihnen, dass man in diesem oder jenem Falle es so oder so haben möchte. Dies muss aber geschehen so lange man noch bei geistiger Frische ist.

Wir 7 Kinder wurden, als unsere Mutter 3 Wochen im Koma lag, vom Chefarzt der Klinik zu ihm gerufen und gebeten diese Frage zu beantworten: Apparate abstellen? Wir stimmten schweren Herzens zu.

Die Apparate wurden abgestellt - und Mutter erwachte - und lebte noch glücklich und zufrieden bis zum 98.!
mane
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Re: Patientenverfügung
geschrieben von mane
als Antwort auf schorsch vom 16.10.2015, 11:22:13
Lieber Schorsch,

welch ein Glück für Deine Mutter und auch für Euch Geschwister. Ist sie direkt nach Abschaltung der Geräte aus dem Koma erwacht?

Vielleicht reicht auch eine Vorsorgevollmacht.
Da dort mein Mann und eines meiner Kinder als evtl. Betreuer eingesetzt sind und ich vollstes Vertrauen in sie habe, werde ich es wahrscheinlich dabei belassen und demnächst ein Gespräch mit allen führen und ihnen meine derzeitigen Vorstellungen mitteilen.
Sie könnten dann in ihre Entscheidung auch neuste medizinische Entwicklungen berücksichtigen.
Mane

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mane
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Re: Patientenverfügung
geschrieben von mane
als Antwort auf mane vom 16.10.2015, 11:45:07
Ich finde es schade, dass dieser Thread auf so wenig Interesse trifft. So habe ich mich im Netz weiter informiert und bin auf Folgendes gestoßen:

Berlin ­ – Mit der zunehmenden Bedeutung vorsorglicher Willensbekundungen eines Patienten steigt auch die Wahrscheinlichkeit, dass sie im klinischen Alltag häufiger mit Organspendeerklärungen zusammentreffen. Das führt dann zu Fragen des Verhältnisses von Willensbekundung und Organspendeerklärung.

Während der Hirntoddiagnostik bis hin zur möglichen Realisierung einer eventuellen Organspende müssen beim potenziellen Spender intensivmedizinische Maßnahmen fortgeführt werden, um die Transplantationsfähigkeit der Organe zu erhalten. Wenn sich der Patient in einer Patientenverfügung gegen lebenserhaltende Maßnahmen ausge­sprochen hat, scheint das diesen Maßnahmen zum Zwecke der Organspende zu widersprechen. Quelle
geschrieben von Ärzteblatt


Meiner Meinung nach schließen sich eine Patientenverfügung, in der sich gegen lebenserhaltende Maßnahmen ausgesprochen wird und eine Transplantation der eigenen Organe aus.
Gerdd
Gerdd
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Re: Patientenverfügung
geschrieben von Gerdd
Lbe Mane,

ich habe eine Patientenverfügung 2011 gemacht und werde hier glücklicherweise daran erinnert, daß ich sie erneuern sollte.
Im Internet fand ich den Hinweis auf Erneuerung alle 2 Jahre - es sei aber nicht zwingend notwendig.

Damals habe ich mir den Textbaustein dafür (als Textdatei - gibts auch als PDF) beim BMUV (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz) heruntergeladen.

Man kann dort (BMUV) auch die Broschüre "Patientenverfügung" downloaden.
Gerade habe ich beim BMUV nachgelesen - der aktuelle Stand ist angegeben mit 01.07.2015

Vielleicht hilft das einem/einer STler/in.
Ich halte eine PV für sehr wichtig.

hzl Gerdd
johanna
johanna
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Re: Patientenverfügung
geschrieben von johanna
als Antwort auf Gerdd vom 17.10.2015, 01:43:02
Guten Morgen
Mein Partner und ich hatten eine gegenseitige Vorsorgevollmacht. Da mein Partner ganz plötzlich (und für mich schockierend) verstarb muss ich nun überlegen, wer im Fall der Fälle bei mir in Frage kommt die Verantwortung zu übernehmen. Meine Kinder leben sehr weit weg und sind in keinem Fall bei einer plötzlichen Situation sofort greifbar.....
Man kann zwar alles planen und so weit wie möglich im Vorfeld regeln, aber trotzdem bleiben dann immer noch viele Dinge offen. Allerdings kennen meine Kinder auch von mir persönlich meine ureigenen Wünsche.
Die Patientenverfügung halte ich auch für eine sehr sinnvolle Sache und bedanke mich für den Link

Johanna

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mane
mane
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Re: Patientenverfügung
geschrieben von mane
als Antwort auf Gerdd vom 17.10.2015, 01:43:02
Lieber Gerdd, die Bausteine für die Patientenverfügung vom BMJV hatte ich mir auch ausgedruckt, um sie als Richtlinie zu nutzen.
Bei der von mir hervorgehobenen Textstelle kam ich ans Überlegen. Meine Freundin lag nach einem Schlaganfall einige Wochen im Wachkoma. Hätte sie damals (vor etwa 30 Jahren) eine Patientenverfügung mir diesen Worten verfasst, würde sie heute nicht mehr leben. Sie hatte in ihrem Zustand sehr viel mitbekommen u.a. dass das Personal sehr grob mit ihr umging, konnte sich aber nicht mitteilen.

LG Mane

21
Die Textbausteine
für eine schriftliche
Patientenverfügung
2.1
Eingangsformel
Ich ... (Name, Vorname, geboren am, wohnhaft in) bestimme hiermit für den
Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann ... .
2.2
Exemplarische Situationen, für die die Verfügung gelten soll
Wenn

ich mich aller Wahrscheinlichkeit nach unabwendbar im unmittelbaren
Sterbeprozess befinde ...

ich mich im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit
befinde, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist ...

infolge einer Gehirnschädigung meine Fähigkeit, Einsichten zu gewin
-
nen, Entscheidungen zu treffen und mit anderen Menschen in Kontakt zu
treten, nach Einschätzung zweier erfahrener Ärztinnen oder Ärzte (können
namentlich benannt werden) aller Wahrscheinlichkeit nach unwiederbring
-
lich erloschen ist, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist.
Dies gilt für direkte Gehirnschädigung z.
B. durch Unfall, Schlaganfall oder
Entzündung ebenso wie für indirekte Gehirnschädigung z.
B. nach Wieder
-
belebung, Schock oder Lungenversagen. Es ist mir bewusst, dass in solchen
Situationen die Fähigkeit zu Empfindungen erhalten sein kann und dass
ein Aufwachen aus diesem Zustand nicht ganz sicher auszuschließen, aber
unwahrscheinlich ist

4
.
22

ich infolge eines weit fortgeschrittenen Hirnabbauprozesses (z.
B. bei
Demenzerkrankung) auch mit ausdauernder Hilfestellung nicht mehr in der
Lage bin, Nahrung und Flüssigkeit auf natürliche Weise zu mir zu nehmen
5
.Quelle
geschrieben von BMJV
Christine5
Christine5
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Re: Patientenverfügung
geschrieben von Christine5
Wir waren etwa 20, als wir, aus gegebenem Anlass, ähnliches zu DDR-Zeiten bereits verfassten. Beim z. B. Bundesministerium für Justiz gibt es kostenlose gesetzeskonforme Broschüren, die man sich herunterladen oder zuschicken lassen kann. Ob diese allerdings auch für die Praxis taugen sind sei dahingestellt. "Eine Krähe hackt der anderen........". Also sparen wir schön weiter für Schweiz, Niederlande und Co.

Ich bin enttäuscht von den Ergebnissen der neuen Gesetzesvorlage.

Geld geht halt über Leichen.
Kute
Kute
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Re: Patientenverfügung
geschrieben von Kute
als Antwort auf Christine5 vom 08.11.2015, 11:28:35
Wir haben uns für die Themen "Vorsorgevollmacht" und "Patientenverfügung" professionelle Hilfe in einem Notariat unseres Vertrauens geholt (für die Formulierungen, die Inhalte und das, was man will sollte man schon selber wissen).
Hier wird gegen eine angemessene Gebühr das Ganze gleich in einen rechtlich sauberen Rahmen gebracht.
Das war mir wichtig, da ich bei der Betreuung meiner Eltern genug Ärger mit den Rechtspflegern der entsprechenden Amtsgerichte (Betreuungsstellen) hatte.

Gruß Klaus

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