Lebenshilfe Schmerzensgeld

Klaro
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Schmerzensgeld
geschrieben von Klaro
Hallo alle zusammen,

meine Tochter war Anfang Februar schuldlos in einen Autounfall verwickelt. Es gab einen Frontalzusammenstoß, weil der Unfallverursacher auf der Bundesstraße auf der falschen Fahrbahnseite entgegenkam, also auf ihrer. Beide Autos hatten Totalschaden, das Auto meiner Tochter war knapp 4 Jahre alt. Meine Tochter war für 3 Tage im KH, es wurde - außer Prellungen und Gurtverletzungen - eine Impressionsfraktur des 4. LWK festgestellt. Meine Tochter nahm sich sofort einen Anwalt, um ihre Forderungen auf Schmerzenseld stellen zu können.
Der Wiederbeschaffungswert für das Auto wurde inzwischen geregelt, jetzt steht nur noch die Regulierung des Schmerzensgeld im Raum. Der Anwalt wies darauf hin, dass ein Vergleich evtl. überlegenswert wäre, abhängig davon, inwiefern die gegnerische Versicherung auf die veranschlagte Höhe des Schadenersatzgeldes eingeht.

Hat ein Vergleich Nachteile? Ich habe davon gelesen, dass anschl. keine weiteren Verschlechterungen des Gesundheitszustandes im Zusammenhang mit dem Unfall mehr geltend gemacht werden können. Ist ein Vergleich eine gängige Methode bei solchen Rechtsangelegenheiten oder hat der Anwalt selber dadurch finanzielle Vorteile?

Hat da jemand einschlägige Erfahrungen? Wäre um ein paar Antworten froh.

Klaro
Dreierlei3
Dreierlei3
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Re: Schmerzensgeld
geschrieben von Dreierlei3
als Antwort auf Klaro vom 20.03.2013, 11:21:39

...
Hat ein Vergleich Nachteile? Ich habe davon gelesen, dass anschl. keine weiteren Verschlechterungen des Gesundheitszustandes im Zusammenhang mit dem Unfall mehr geltend gemacht werden können. Ist ein Vergleich eine gängige Methode bei solchen Rechtsangelegenheiten oder hat der Anwalt selber dadurch finanzielle Vorteile?

Hat da jemand einschlägige Erfahrungen? Wäre um ein paar Antworten froh.

Klaro


Ja, ein Vergleich zielt immer darauf ab, dass Spätfolgen nicht mehr neu geltend gemacht werden können. Ist meiner Erfahrung nach auch ein fester Bestandteil des Vertrages.
Und natürlich zielt es auf eine Benachteiligung des Opfers ab. Ich hatte meinem nicht zugestimmt.

Ob der Anwalt dadurch finanzielle Vorteile hat, entzieht sich meinem Interesse und meiner Kenntnis. Mir ging es einzig und allein darum, dass ich auch für die Zukunft das Recht behalte Spätfolgen einzuklagen. Aber in Bezug der finanziellen Vorteile für einen Anwalt weiß ein anderer User vielleicht mehr.
ehemaligesMitglied41
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Re: Schmerzensgeld
geschrieben von ehemaligesMitglied41
als Antwort auf Dreierlei3 vom 21.03.2013, 10:46:59
Mir ging es einzig und allein darum, dass ich auch für die Zukunft das Recht behalte Spätfolgen einzuklagen.


Und wie sieht das aus?

Ist das Verfahren bei dir abgeschlossen und wurde im Tenor festgehalten, dass Spätfolgen jederzeit einklagbar sind?

Wenn dem so ist, hast du einen guten Anwalt gehabt bzw. die Gutachten haben die Wahrscheinlichkeit schon eingeschlossen.

_ein_lächeln_

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Re: Schmerzensgeld
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Klaro vom 20.03.2013, 11:21:39


Hat ein Vergleich Nachteile? Ich habe davon gelesen, dass anschl. keine weiteren Verschlechterungen des Gesundheitszustandes im Zusammenhang mit dem Unfall mehr geltend gemacht werden können. Ist ein Vergleich eine gängige Methode bei solchen Rechtsangelegenheiten oder hat der Anwalt selber dadurch finanzielle Vorteile?

Hat da jemand einschlägige Erfahrungen? Wäre um ein paar Antworten froh.

Klaro


Hallo Klaro,

durch einen Vergleich werden alle gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche ein für allemal abgegolten. Gesundheitliche Spätfolgen können also später nicht mehr geltend gemacht werden.

Und der Anwalt darf zusätzlich zu den anderen Gebühren (Prozessgebühr, Beweisgebühr etc.) eine "Vergleichsgebühr" verlangen. Diese beträgt bei einem Gerichtsverfahren 10/10 der Gebühr, die für den Streitwert angesetzt ist. Kommt der Vergleich außergerichtlich zustande, sind es sogar 15/10.

Ursula
olga64
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Re: Schmerzensgeld
geschrieben von olga64
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 21.03.2013, 16:12:15
Ein guter Anwalt wird immer dahingehend verhandeln, dass auch Eventualitäten in ferner Zukunft berücksichtigt sind. Ein Vergleich hat auch deshalb Vorteile, weil sich solche Prozesse ansonsten über viele Jahre hinziehen können (mit sehr ungewissem Ausgang und wenigen kleinen Abschlagszahlungen). DA wird dann auch ein Heer von hochbezahlten Gutachtern herangezogen, die ebenfalls Geld kosten und meist auch nicht konkret in die Zukunft blicken können.
Ich hoffe aber, für die klagende Partei, dass diese durch eine Rechtsschutzversicherung abgesichert ist und diese die Anwalts- bzw. auch die Gerichtskosten, die nicht zu vernachlässigen sind, übernimmt. Olga
Klaro
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Re: Schmerzensgeld
geschrieben von Klaro
als Antwort auf olga64 vom 21.03.2013, 16:20:36
Hallo,

so wie ich es aus dem Schriftverkehr zwischen RA und meiner Tochter herausgelesen habe, möchte er einen Vergleich außergerichtlich.

Hier mal der Wortlaut:
"Lediglich im Hinblick auf den angesetzten Schmerzensgeldbetrag kann es u.U. geboten sein, sich außergerichtlich vergleichsbereit zu zeigen, dies hängt aber im Wesentlichen von dem gegnerischen Angebot ab."

Meine Tochter hat eine Rechtschutzversicherung, aber ich dachte immer, solange die Schuld 100%ig feststeht, muss sowieso die gegnerische Versicherung die Anwalts- und Prozeßkosten tragen.

Klaro

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Klaro
Klaro
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Re: Schmerzensgeld
geschrieben von Klaro
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 21.03.2013, 16:12:15


Hat ein Vergleich Nachteile? Ich habe davon gelesen, dass anschl. keine weiteren Verschlechterungen des Gesundheitszustandes im Zusammenhang mit dem Unfall mehr geltend gemacht werden können. Ist ein Vergleich eine gängige Methode bei solchen Rechtsangelegenheiten oder hat der Anwalt selber dadurch finanzielle Vorteile?

Hat da jemand einschlägige Erfahrungen? Wäre um ein paar Antworten froh.

Klaro


Hallo Klaro,

durch einen Vergleich werden alle gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche ein für allemal abgegolten. Gesundheitliche Spätfolgen können also später nicht mehr geltend gemacht werden.

Und der Anwalt darf zusätzlich zu den anderen Gebühren (Prozessgebühr, Beweisgebühr etc.) eine "Vergleichsgebühr" verlangen. Diese beträgt bei einem Gerichtsverfahren 10/10 der Gebühr, die für den Streitwert angesetzt ist. Kommt der Vergleich außergerichtlich zustande, sind es sogar 15/10.

Ursula


ja, ich hatte es irgendwo im Net schon gelesen, dass der RA dafür zusätzl. eine Vergütung erhält. Also ist es in seinem Interesse.

Danke und Grüße

Klaro
Dreierlei3
Dreierlei3
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Re: Schmerzensgeld
geschrieben von Dreierlei3
als Antwort auf ehemaligesMitglied41 vom 21.03.2013, 15:12:08
Mir ging es einzig und allein darum, dass ich auch für die Zukunft das Recht behalte Spätfolgen einzuklagen.
geschrieben von ein_laecheln_fuer_dich


Und wie sieht das aus?

Ist das Verfahren bei dir abgeschlossen und wurde im Tenor festgehalten, dass Spätfolgen jederzeit einklagbar sind?

Wenn dem so ist, hast du einen guten Anwalt gehabt bzw. die Gutachten haben die Wahrscheinlichkeit schon eingeschlossen.

_ein_lächeln_


Nein, das Verfahren ist noch im Gange.

Meine Rechtschutzversicherung hat mich darauf aufmerksam gemacht, keinen Vergleich ein zu gehen, ebenso mein RA.
Ich leide seit dem Unfall unter einem schweren HWS-Trauma mit Sehstörungen und Migräneanfällen. Bin nach wie vor in ärztl. Behandlung.
olga64
olga64
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Re: Schmerzensgeld
geschrieben von olga64
als Antwort auf Klaro vom 21.03.2013, 17:45:11
Meine Tochter hat eine Rechtschutzversicherung, aber ich dachte immer, solange die Schuld 100%ig feststeht, muss sowieso die gegnerische Versicherung die Anwalts- und Prozeßkosten tragen.

Klaro


Bei VErgleichen werden diese Kosten meist untereinander aufgeteilt, bzw. jeder trägt die für ihn angefallenen. Bei eindeutigen Urteilen kann dies anders gehandhabt werden. Dann gibt es meist ja auch weitergehende Instanzen (kosten wiederum Geld) usw.
Ich lese aus Ihren Beiträgen heraus, dass Sie anscheinend dem Anwalt nicht trauen "weil dieser Geld bekommt". Sie sollten Verständnis haben - wenn Sie kein ARmenrecht bekommen, sollten sie auch dem Anwalt sein Einkommen gönnen - auch der muss ja meist eine Kanzlei mit Mitarbeitern und sein eigenes Leben finanzieren.Und je besser der Anwalt, bzw. dessen Ruf, desto teurer ist er. Aber eine Rechtsschutzversicherung ist hier immer hilfreich - hoffentlich besteht diese schon länger, denn kurz vor so einem Prozess abgeschlossen, nützt sie auch nichts, da es hier Wartezeiten gibt, bis die eintreten.
DAs ist also nicht nur Raffgier usw. - auch Sie arbeiten sicher für Geld und nicht nur für gute Worte. Olga
ehemaligesMitglied41
ehemaligesMitglied41
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Re: Schmerzensgeld
geschrieben von ehemaligesMitglied41
als Antwort auf olga64 vom 25.03.2013, 17:12:50
Bei eindeutigen Urteilen kann dies anders gehandhabt werden.


..es wird anders gehandhabt.

Grundsätzlich ergeht mit einem Endurteil auch eine Kostenentscheidung.

Es gibt keine nicht eindeutigen Urteile, sicher etwas unglücklich formuliert.

Die Rechtsschutzversicherer haben meist eigene Anwälte bzw. Honorarverträge mit Anwaltskanzleien.

Mitunter kann man diese auch mit den sogenannten Pflichtanwälten vergleichen.

Hier ist das Honorar nicht Verhandlungssache, sondern wird nach Gebührentabelle abgerechnet, eher die kleinen Brötchen für den Anwalt.

Es ist schon richtig wenn Sie schreiben, dass man auch vom Einkommen leben muss, was für Erkenntnisse in dieser Zeit (Ironie nicht persönlich gemeint).

Mitunter ist es ein Irrglaube, dass mit der Rechtsschutzversicherung auch ein guter Anwalt gestellt wird. Schade, aber leider gängige Praxis.

Übrigens Frau Olga, ich kenne sehr gute „Armenanwälte“. Denen ist es lieber Pflichtmandate zu übernehmen, da ist ihnen das Geld durch die Staatskasse sicher, bei anderen, da warten sie schon mal lange auf ihr Honorar oder müssen es pfänden lassen.

_ein_lächeln-


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