Lebenshilfe Schmerzensgeld

Klaro
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Re: Schmerzensgeld
geschrieben von Klaro
als Antwort auf Dreierlei3 vom 28.03.2013, 11:56:48
Zurück zum Thema, wenn's denn genehm ist:

meine KK hat sich gemeldet und darauf hin gewiesen, dass sie ungerne Folgekosten übernimmt und ich auf einen Vergleich doch bitte verzichten möchte. Wobei sie mir natürlich freie Hand lasse, wie ich mich entscheide.

Auch ein Punkt, der bedacht werden muss, den ich aus den Augen verloren hatte.

Die Folgekosten muss die gegnerische KK tragen, solange ich keinem Vergleich zustimme.

(Schreibfehler dürfen als Blumen in das Gesteck eingefügt werden ;) )


die gegnerische Krankenkasse oder die gegnerische Kfz-Versicherung? Das ist auch noch ein Punkt, den man bedenken sollte. Ist es denn wirklich so, dass die eigene Krankenkasse die Bezahlung der "Folge"-Kosten bei einer OP oder Physiotherapie ablehnen kann? Wer trägt dann diese Kosten nach einem Vergleich? Der Geschädigte?

Klaro
Dreierlei3
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Re: Schmerzensgeld
geschrieben von Dreierlei3
als Antwort auf Klaro vom 28.03.2013, 13:51:47
Diesen Fragen bin ich nicht nach gegangen, sie interessieren mich auch nicht.

Doch die Logik gebietet:

- ohne Vergleich wird meine KK wird mit der gegnerischen KK abrechnen
- nur die Schäden an meinem Kfz werden von der gegnerischen Kfz-Vers. beglichen werden
- die Folgekosten der körperl. Schäden trägt dann natürlich meine KK in Zukunft, falls ich einem Vergleich zustimme, die Behandlungen ablehnen kann sie nicht.

Ich habe im I-net einige Foren gefunden, in denen manche KK den Betroffenen nahe legen, dann doch bitte die KK zu wechseln. Aber meine hat sich dahin gehenden nicht geäussert.

Bei mir ist der Vorfall ja auch noch nicht abgeschlossen.
Klaro
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Re: Schmerzensgeld
geschrieben von Klaro
als Antwort auf Dreierlei3 vom 29.03.2013, 10:26:21
...naja, den Zeigefinger hat sie ja wohl schon erhoben.

Klaro

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Dreierlei3
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Re: Schmerzensgeld
geschrieben von Dreierlei3
als Antwort auf Klaro vom 29.03.2013, 12:46:58
...naja, den Zeigefinger hat sie ja wohl schon erhoben.

Klaro


Mag sein. Das ist im Augenblick Spekulation.

Wäre nett, wenn du hier schreiben würdes, wie deine Tochter sich entschieden hat und wie es bei ihr weiter geht :)
Klaro
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Re: Schmerzensgeld
geschrieben von Klaro
als Antwort auf Dreierlei3 vom 30.03.2013, 09:44:49
Hallo,

ich wollte abschließend für alle, die daran interessiert waren zu wissen, wie der Versicherungsfall für meine Tochter ausgegangen ist, hier das Ergebnis mitteilen.

Nachdem jetzt über 3 Monate nach dem Autounfall vergangen sind, hat die gegnerische Versicherung den Schadensfall und das Schmerzensgeld reguliert und zwar genau in der Höhe, die der Anwalt meiner Tochter gefordert hat. Es ist also alles gütlich verlaufen, ohne Vergleich oder Prozeß.

Wir sind alle glücklich, dass es so positiv und relativ schnell erledigt wurde.

Klaro
ehemaligesMitglied41
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Re: Schmerzensgeld
geschrieben von ehemaligesMitglied41
als Antwort auf Klaro vom 26.05.2013, 13:47:52
Liebe Klaro,
es ist schön zu lesen, dass nun alle materiellen Dinge geklärt sind.
Bleibt dir und deiner Tochter zu wünschen, dass gesundheitlich auch alles zur Zufriedenheit läuft.
Vielen Dank für deine Info und deiner Familie und dir alles Gute
…Gruß Brigitte

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olga64
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Re: Schmerzensgeld
geschrieben von olga64
als Antwort auf Klaro vom 26.05.2013, 13:47:52
Gratuliere Klaro - und wer bezahlt jetzt die Anwälte? Jeder seine eigenen? War das von vonherein in der geforderten Schadenssumme so einkalkuliert oder zahlt die Rechtsschutzversicherung? Olga
Klaro
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Re: Schmerzensgeld
geschrieben von Klaro
als Antwort auf olga64 vom 29.05.2013, 17:11:39
Gratuliere Klaro - und wer bezahlt jetzt die Anwälte? Jeder seine eigenen? War das von vonherein in der geforderten Schadenssumme so einkalkuliert oder zahlt die Rechtsschutzversicherung? Olga


...da meine Tochter eine Rechtschutzversicherung hat, nehme ich an, dass diese die Kosten übernimmt. Mehr Informationen habe ich im Moment selber nicht, werde mich aber gleich mal morgen darüber erkundigen.

Klaro
olga64
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Re: Schmerzensgeld
geschrieben von olga64
als Antwort auf Klaro vom 29.05.2013, 21:29:39
Viel Glück. Normalerweise regeln das gute Anwälte schon im Vorfeld mit den REchtsschutzversicherungen ihrer Mandanten. Dies auch im Eigeninteresse, da ja im Kostenfall die Übernahme derselben dann schon dokumentiert ist. Ist dies nicht der Fall, hätte Ihre Tochter ja auch schon Abschlagszahlungen an den Anwalt bezahlen müssen. Gerichtskosten werden sicher auch fällig werden. Olga
Klaro
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Re: Schmerzensgeld
geschrieben von Klaro
als Antwort auf olga64 vom 30.05.2013, 15:54:16
Viel Glück. Normalerweise regeln das gute Anwälte schon im Vorfeld mit den REchtsschutzversicherungen ihrer Mandanten. Dies auch im Eigeninteresse, da ja im Kostenfall die Übernahme derselben dann schon dokumentiert ist. Ist dies nicht der Fall, hätte Ihre Tochter ja auch schon Abschlagszahlungen an den Anwalt bezahlen müssen. Gerichtskosten werden sicher auch fällig werden. Olga


...das glaube ich jetzt weniger, da ja keine Klage erhoben wurde.

Klaro

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