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Lebenshilfe Trennung und Bürgschaft

wolfram
wolfram
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Trennung und Bürgschaft
geschrieben von wolfram
Hallo, liebes Forum,
hier habe ich eine komplizierte Frage.
Mein Sohn und meine Schwiegertochter haben leider einen Schuldenberg angehäuft, den hauptsächlich mein Sohn zu verantworten hat.
Meine Schwigertochter hat bei der Bank die Umschuldung mit unterschrieben.
Die Bank hat die Umschuldung nur akzeptiert, wenn meine Schwiegertochter die Geldgeschäfte in die Hand nimmt.
Die Hälfte des Hauses gehört den Beiden.
Beide haben jeweils etwa 1300,00 Euro Netto.
Nun wollen sich die beiden trennen.
Wer kann mir Tipps oder Erfahrungen mtteilen, wie die finanzielle Beteiligung meiner Schwiegertochter künftig aussieht, wenn sie auszieht.
Danke und Gruß von Wolfram.
rolf †
rolf †
Mitglied

Re: Trennung und Bürgschaft
geschrieben von rolf †
als Antwort auf wolfram vom 05.07.2009, 22:52:43
Die Frage kann dir nur jemand beantworten, der
1. die genauen Verhältnisse kennt und
2. sich im Zivilrecht gut auskennt.
--
rolf
Re: Trennung und Bürgschaft
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf wolfram vom 05.07.2009, 22:52:43
Hallo Wolfram,
auch ich denke, so ohne Rechtsbeistand,
Anwalt wird das wohl nicht gehen.
Erkundige Dich doch da mal.

Lieben Gruß, Astrid

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adam
adam
Mitglied

Re: Trennung und Bürgschaft
geschrieben von adam
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 05.07.2009, 23:21:25
Hallo wolfram,

ich kann mich rolf und astrid nur anschließen. Rechtsberatung kannst Du hier im Forum nicht erwarten und es ist auch nicht erlaubt. Du solltest versuchen, Dich bei einer Verbraucherzentrale in Deiner Nähe beraten zu lassen.

--

adam
rolf †
rolf †
Mitglied

Re: Trennung und Bürgschaft
geschrieben von rolf †
als Antwort auf adam vom 05.07.2009, 23:36:20
Da hier auch das Familienrecht eine Rolle spielt, dürfte die Verbraucherzentrale weder helfen können, noch dürfen.
--
rolf
adam
adam
Mitglied

Re: Trennung und Bürgschaft
geschrieben von adam
als Antwort auf rolf † vom 05.07.2009, 23:41:02
Schuldnerberatung steht doch im Link mit drin. Jedenfalls kann wolfram da sicher einiges erfahren über gesamtschuldnerische Haftung, wenn es keinen Ehevertrag gibt.

--

adam

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Mitglied_81b4260
Mitglied_81b4260
Mitglied

Re: Trennung und Bürgschaft
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf wolfram vom 05.07.2009, 22:52:43
Schau einmal hier herein.

Wenn es dir darum geht, deine Schwiegertochter vor Rückzahlungsforderungen von Schulden zu schützen, die dein Sohn gemacht hat, dann wirst du nicht besonders erfolgreich sein.... nur eine Vermutung
... die Hälfte des Hauses gehört den beiden, schreibst du. Als Miteigentum, das heißt ideellen Anteil an der ungeteilten Sache?.. dann könnte bei Nichtbezahlung der Schulden der Verkauf des ganzen Hauses von der Bank betrieben werden... wieder nur eine Vermutung.

deshalb unbedingt professionelle Beratung!
Mitglied_81b4260
Mitglied_81b4260
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Re: Trennung und Bürgschaft
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 05.07.2009, 23:54:24
Ach ich vergaß zu betonen, dass auch deine Schwiegertochter unbedingt eine sehr kompetente Beratung braucht.
--
mart1
wolfram
wolfram
Mitglied

Re: Trennung und Bürgschaft
geschrieben von wolfram
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 06.07.2009, 00:39:47
Hallo liebes Forum,
herzlichen Dank für Eure Beiträge.
Werde den beiden mal sagen, daß sie einen Anwalt einschalten sollen.
Danke und Gruß Wolfram.
--
wolfram
Mitglied_81b4260
Mitglied_81b4260
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Re: Trennung und Bürgschaft
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf wolfram vom 06.07.2009, 14:40:50
Nein, ich meine, jeder von ihnen, insbesondere die Schwiegertochter, braucht eine getrennte Beratung. Es wird wohl einen Interessenskonflikt zwischen den beiden geben?

Und für dich wäre interessant zu wissen, ob Dein/Euer Haus nicht "unter den Hammer" kommen könnte!


--
mart1


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