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Lebenshilfe Trennung und Bürgschaft

olga64
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Re: Trennung und Bürgschaft
geschrieben von olga64
als Antwort auf wolfram vom 06.07.2009, 14:40:50
Aufgrund der Schilderung der Verhältnisse befürchte ich, dass die betroffenen Menschen über keine Rechtsschutzversicherung verfügen. Somit bedeutet die Beschäftigung eines Anwaltes weitere immense Kosten, wenn sich überhaupt einer findet, der aufgrund der kritischen, finanziellen Gegebenheiten ein solches Mandat übernimmt.
Ist dies vielleicht auch der Grund ,warum zuerst im Forum nach Tips gefragt wird?
--
olga64
Mitglied_8586d17
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Re: Trennung und Bürgschaft
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf wolfram vom 05.07.2009, 22:52:43
Hallo Rolf,

mein Tip, da das Einkommen nicht allzu groß ist, könnte hier die Prozesskostenhilfe greifen. Bei der Rechtsberatungsstelle des Amtsgerichts gibt es hier Rat.

Liebe Grüße von Gerd
ehemaligesMitglied40
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Re: Trennung und Bürgschaft
geschrieben von ehemaligesMitglied40
als Antwort auf wolfram vom 05.07.2009, 22:52:43

:::::::::::::
Die Hälfte des Hauses gehört den Beiden.
Beide haben jeweils etwa 1300,00 Euro Netto.
Nun wollen sich die beiden trennen.
Wer kann mir Tipps oder Erfahrungen mtteilen, wie die finanzielle Beteiligung meiner Schwiegertochter künftig aussieht, wenn sie auszieht.
Danke und Gruß von Wolfram.


Eine kompetente Rechtsberatung kann und darf hier nicht erfolgen,
aber ein Tipp, siehe Link, stelle dort deine Frage in Kurzfassung - es kostet auch nicht die Welt.
--
moana54

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olga64
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Re: Trennung und Bürgschaft
geschrieben von olga64
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 06.07.2009, 15:44:10
Das Gesamteinkommen liegt bei netto ca Euro 2.600.-- - weshalb ist dieses niedrig? Dazu kommt eine Haushälfte, die beiden gehört.
Ich nehme an - auch im Interesse der Steuerzahler - dass es keine Prozesskostenhilfe geben wird (die übrigens zurückbezahlt werden muss). Ich nehme an, das Haus kommt unter den Hammer und wenn es nicht reicht, werden Gehaltspfändungen durchgeführt. Weshalb sollte auch die Allgemeinheit immer dafür einspringen müssen, wenn andere so leichtsinnig Schulden anhäufen?
--
olga64
wolfram
wolfram
Mitglied

Re: Trennung und Bürgschaft
geschrieben von wolfram
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 06.07.2009, 14:52:12
Hallo,
die Lage ist verzwickt.
Ich bin seit zwölf Jahren selbst geschieden und wohne in einem anderen Ort.
Meine ehemalige Frau wohnt in dem Haus im Erdgeschoß und mein Sohn und dessen Frau im Obergeschoß.
Einer vorn und der andere hinten im Obergeschoß.
Mein Sohn möchte aber, nachdem seine Frau mit einem anderen Mann Kotakt aufgenommen hat, daß sie auszieht.
Deshalb meine Fragen, ob sich meine Schwiegertochter überhaupt noch weiterhin an den Schuldzahlungen beteiligen muß.
Danke und Gruß von Wolfram.
wolfram
wolfram
Mitglied

Re: Trennung und Bürgschaft
geschrieben von wolfram
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 06.07.2009, 14:52:12
Hallo,
die Lage ist verzwickt.
Ich bin seit zwölf Jahren selbst geschieden und wohne in einem anderen Ort.
Meine ehemalige Frau wohnt in dem Haus im Erdgeschoß und mein Sohn und dessen Frau im Obergeschoß.
Einer vorn und der andere hinten im Obergeschoß.
Mein Sohn möchte aber, nachdem seine Frau mit einem anderen Mann Kotakt aufgenommen hat, daß sie auszieht.
Deshalb meine Fragen, ob sich meine Schwiegertochter überhaupt noch weiterhin an den Schuldzahlungen beteiligen muß.
Danke und Gruß von Wolfram.

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wolfram
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Re: Trennung und Bürgschaft
geschrieben von wolfram
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 06.07.2009, 14:52:12
Hallo,
die Lage ist verzwickt.
Ich bin seit zwölf Jahren selbst geschieden und wohne in einem anderen Ort.
Meine ehemalige Frau wohnt in dem Haus im Erdgeschoß und mein Sohn und dessen Frau im Obergeschoß.
Einer vorn und der andere hinten im Obergeschoß.
Mein Sohn möchte aber, nachdem seine Frau mit einem anderen Mann Kotakt aufgenommen hat, daß sie auszieht.
Deshalb meine Fragen, ob sich meine Schwiegertochter überhaupt noch weiterhin an den Schuldzahlungen beteiligen muß.
Danke und Gruß von Wolfram.
ladybiene
ladybiene
Mitglied

Re: Trennung und Bürgschaft
geschrieben von ladybiene
als Antwort auf wolfram vom 06.07.2009, 16:51:04
Guten Tag Wolfram

Wenn deine Schwiegertochter gebürgt hat und der Schuldner fällt aus,muß sie zahlen.Haben sie eine Zugewinngemeinschaft, ist es ebenso!

Eine fachkundige Beratung ist unumgänglich!

Schönen abend
Anneliese
--
ladybiene
Mitglied_81b4260
Mitglied_81b4260
Mitglied

Re: Trennung und Bürgschaft
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf wolfram vom 06.07.2009, 16:51:04
Hallo, wolfram.... ich habe eine längere Antwort jetzt gelöscht und möchte nur den dringlichen Rat geben, zuerst eine Beratungsstelle bei Gericht oder ein (kostenloses) Erstberatungsgespräch bei einem Anwalt in Anspruch zu nehmen.
Ich hoffe, deine Schwiegertochter tut das ebenfalls.

mart1

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