Lebenshilfe Wer kennt sich da aus?

herbi27
herbi27
Mitglied

Wer kennt sich da aus?
geschrieben von herbi27
Hallo,
ist es richtig,z.B. bei einem Streitfall mit seiner Stadt,den Schriftverkehr heute per E-Mail zu führen oder ist die normale Form per Post zwingend vorgeschrieben?
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herbi27
daddy60
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Mitglied

Re: Wer kennt sich da aus?
geschrieben von daddy60
als Antwort auf herbi27 vom 01.10.2009, 00:02:42
Muss man sich damit auskennen, oder genügt das einfache hinterfragen, welche Form mehr Sicherheit bietet?
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daddy60
daddy60
daddy60
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Re: Wer kennt sich da aus?
geschrieben von daddy60
als Antwort auf herbi27 vom 01.10.2009, 00:02:42
Muss man sich damit auskennen, oder genügt das einfache hinterfragen, welche Form mehr Sicherheit bietet?
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daddy60

Edit: Dieser doppelte Beitrag entstand durch eine System-Meldung, ich müsste 60 Sekunden warten bis ich einen Beitrag einstellen kann.
Offenbar wurde der erste dann doch angenommen.
--
daddy60

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herbi27
herbi27
Mitglied

Re: Wer kennt sich da aus?
geschrieben von herbi27
als Antwort auf daddy60 vom 01.10.2009, 01:15:03
Hallo daddy60,
wie soll ich deine Worte verstehen? Ich wollte eigentlich nur den Rat eines Fachmannes.
--
herbi27
oesiblitz
oesiblitz
Mitglied

Re: Wer kennt sich da aus?
geschrieben von oesiblitz
als Antwort auf herbi27 vom 02.10.2009, 21:56:45

Mir wurde empfohlen mit Ämtern oder anderen Institutionen
in heiklen Angelegenheiten auf die normale Briefpost zurückzugreifen.
Bei Schreiben die später als Nachweise dienen sollten sowieso mit Einschreiben und Rückschein.
E-Mails werden manchmal entweder nicht gelesen oder kommen gar nicht beim richtigen Empfänger an.
Schönen Abend noch.
--
oesiblitz
benny
benny
Mitglied

Re: Wer kennt sich da aus?
geschrieben von benny
als Antwort auf herbi27 vom 02.10.2009, 21:56:45
Handelt es sich nicht um rechtliche Streitigkeiten reicht eine "zertifizierte Mail" aus.
Die Betonung lege ich auf "zertifiziert", näheres dazu bei google.de

In allen anderen Fällen ist Briefwechsel anzuraten.
--
benny

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Mitglied_81b4260
Mitglied_81b4260
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Re: Wer kennt sich da aus?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf oesiblitz vom 02.10.2009, 22:02:57
Es gibt die E-Mails, bei denen man beim Öffnen eine Empfangsbestätigung zurücksenden muß... wird innerhalb der Geschäftswelt schon seit längerem so gehandhabt.
Mir wurde gesagt, dass sie von Gerichten deshalb heute als Beweis anerkannt würden.
Auf jeden Fall nicht ein Doc-Dokument verwenden, sondern ein Pdf-Format!!

Aber auch ich würde wichtige Schriftstücke wahrscheinlich zusätzlich zum Mail (vor allem, wenn es ein normales ohne zugeschickte Empfangsbestätigung ist), mit eingeschriebenem Brief verschicken.

--
mart, bin aber keineswegs Fachmann auf diesem Gebiet.

...und dann ist die Frage offen, welche Wünsche die Stadt in Hinsicht auf diesen Schriftverkehr hat.
ingo
ingo
Mitglied

Re: Wer kennt sich da aus?
geschrieben von ingo
als Antwort auf herbi27 vom 01.10.2009, 00:02:42
Wenn man nachweisen will/muss, dass man etwas geschrieben hat, genügt eine Mail nicht. Da braucht es mindestens ein Fax und ausgedrucktem Sendenachweis oder eines Einschreibens (= Absendenachweis) oder eines Einschreibens mit Rückschein (= Absende- und Empfangsnachweis).
--
kreuzkampus
Mitglied_81b4260
Mitglied_81b4260
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Re: Wer kennt sich da aus?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ingo vom 03.10.2009, 09:41:06
Nun, es gibt die registrierten e-Mails (eingeschriebene e-Mails), die unter legalen Aspekten den eingeschreibenen Briefen mindestens gleichwertig sind.


Wie sieht die rechtliche Situation von RPost™ in Europa aus?

[i]«Registered e-Mail» von RPost™ ist ein Frachtdienst für E-Mails, der unter anderem auf den Regeln der "Universal Postal Union, UPU" (Weltpostorganisation, eine Agentur der UNO mit Sitz in Bern) basiert. Diese Regeln werden in 190 Ländern in gleicher Weise angewandt und finden ihre Umsetzung in den entsprechenden Gesetzen der Länder und den AGB's einer jeweiligen Landespost. Damit werden eingeschriebene e-Mails unter den gleichen Bedienungen an einen Empfänger zugestellt, wie ein eingeschriebener Brief durch die Post. Durch die konsequente Anwendung der international festegelegten Standards und Normen betreffend e-Mail und deren Übermittlung, kann über die Sendebestätigung hinaus (entsprechend der Annahme am Postschalter) auch eine Bestätigung der Zustellung beim Empfänger gegeben werden. Die Angaben von Datum und Zeit auf den Bestätigungen sind qualifizierte UTC Zeitstempel (Koordinierte Weltzeit) und geben die amtliche Weltzeit wider, die durch das "Bureau Internatnational des Poids et des Mesures, BIPM" weltweit koordiniert wird. Dadurch haben alle rund 250 Atomuhren auf der Welt, die GPS Satelliten und unsere Sende- und Zustellbestätigungen eine exakte und unwiderlegbare Zeit. Eingeschriebene e-Mails sind deshalb auch unter legalen Aspekten eingeschriebenen Briefen mindestens gleichwertig. [/indent]--

Hier sind alle weiterführende Informationen.

[i]„Registered e-Mail»™ erlauben dem Absender den Nachweis zu erbringen, was gesandt wurde, wann es gesandt wurde, ob es zugestellt werden konnte und wann es zugestellt und akzeptiert wurde. Das RPost System kann diese Nachweise erbringen, ohne eine Kopie des Originalmails erstellen zu müssen – sämtliche wesentlichen Daten für diesen Nachweis befinden sich in der Bestätigung, welche an den Absender oder die Absenderorganisation zurückgesandt wurde, und diese kann jederzeit authentifiziert werden. RPost benützt eine spezielle Methode für die Verpackung des E-Mails und kann mit dieser den Inhalt nachweisen.[/indent]

mart1

PS: Wenn manche Ämter davon nichts wissen oder wissen wollen, ist das meines Erachtens ihr Problem. Die Gerichte akzeptieren meiner Information nach den dadurch geführten Nachweis einer Dokumentenübersendung.

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