Literatur Opus Null

floravonbistram
floravonbistram
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Opus Null
geschrieben von floravonbistram
Ich bin der große Derdiedas
das rigorose Regiment
der Ozonstengel prima Qua
der anonyme Einprozent.

Das P.P.Tit.und auch die Po
Posaune ohne Mund und Loch
das große Herkulesgeschirr
der linke Fuß vom rechten Koch.

Ich bin der lange Lebenslang
der zwölfte Sinn im Eierstock
der insgesamte Augustin
im lichten Zellulosenrock

Hans Arp
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floravonbistram
mart
mart
Mitglied

Re: Opus Null
geschrieben von mart
als Antwort auf floravonbistram vom 29.06.2008, 00:19:49
Du hast offensichtlich die jüngst erfolgte Diskussion über das Urheberrecht hier im St. nicht verfolgt.
Hast du, F., die schriftliche Erlaubnis der Rechteinhaber, dieses Gedicht zu veröffentlichen?

Wenn nein, würde ich dir raten, den Webmaster rasch zu ersuchen, diesen Thread zu löschen.

Es könnte ansonsten für dich sehr teuer werden.

LG Mart
Re: Opus Null
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf mart vom 29.06.2008, 08:11:24
mart, unverfänglich kann man eigentlich fast nur noch Goethe und Schiller zitieren,
zum einen sind beide (Bedingung) über 70 Jahre tot,
zum andern hatte damals noch kein Mensch ein Urheberrecht, geschweige denn an ein Vererben desselben gedacht,
wobei, bei Goethe drängt sich mir der Verdacht auf, er hätte gar nicht alle seine infrage kommenden Erben benennen können. ))
--
luise3

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mart
mart
Mitglied

Re: Opus Null
geschrieben von mart
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 29.06.2008, 08:18:54
Es ist müßig, darüber wieder eine Diskussion zu beginnen.

Die Rechtslage ist eindeutig - und je mehr Menschen glauben, sich bei anderen bedienen zu können und nicht einmal schief lächeln ein Kavaliersdelikt andenken, desto mehr bin ich von der Richtigkeit überzeugt.

Luise, du darfst zitieren, aber du kannst nicht das gesamte Gedicht oder Werk einfach so irgendwo verwenden.

LG Mart
Re: Opus Null
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf mart vom 29.06.2008, 08:31:38
Ja doch mart, ich kenne die Bestimmungen und ich halte mich auch dran,
es war mehr ein wenig scherzhaft gemeint, wenn Du verstehst, was ich meine,
mehr so auch aus dem Grund, um eine erneute Diskussion zu vermeiden,
denn wer zitiert schon Goethe oder Schiller,
also nicht einen Satz oder zwei, sondern das gesamte Werk? ))

--
luise3
baerliner
baerliner
Mitglied

Re: Opus Null
geschrieben von baerliner
als Antwort auf mart vom 29.06.2008, 08:11:24
Du hast offensichtlich die jüngst erfolgte Diskussion über das Urheberrecht hier im St. nicht verfolgt.
Hast du, F., die schriftliche Erlaubnis der Rechteinhaber, dieses Gedicht zu veröffentlichen?

Wenn nein, würde ich dir raten, den Webmaster rasch zu ersuchen, diesen Thread zu löschen.

Es könnte ansonsten für dich sehr teuer werden.

LG Mart
geschrieben von mart


Mart, kann es sein, dass Du Dir nicht die Mühe gemacht hast, nach der vollständigen Version des Gedichts von Arp zu suchen? Meines Wissens ist das auszugsweise Zitieren unter Verfasserangabe keine Verletzung des Urheberrechts, wenn nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass auch das auszugsweise Zitieren verfolgt wird.

Hier noch ein Auszug aus Wikipedia zur Problematik des auszugsweisen Zitierens, die Flora eigentlich kennen müsste.

Rechtliche Gesichtspunkte

Werden aus urheberrechtlich geschützten Werken (kleine) Teile entnommen, so ist dies unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Das umfassende Recht des Urhebers wird durch das Zitatrecht eingeschränkt – man spricht daher von einer Schrankenbestimmung. Im deutschen Recht darf nur dann zitiert werden, wenn die Quelle deutlich angegeben wird (§ 63 UrhG) – siehe Quellenangabe. Außerdem sind Zitate nur zulässig "in einem durch den Zweck gebotenen Umfang", und nur dann, wenn "einzelne Werke nach dem Erscheinen in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden" oder "Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden" oder "einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden".

Die Forderung nach Quellenangabe bezieht sich auch auf die Angabe der genauen Fundstelle (auch Angabe der Seitenzahl), soweit dies zumutbar und branchenüblich ist. So wird man etwa in Zeitungsartikeln meist vergeblich nach einer genauen Quellenangabe von wörtlichen Zitaten suchen. Bestimmte formale Vorgaben für die Art der Quellenangabe macht das Gesetz nicht. Wird ohne Kennzeichnung aus geschützten Texten abgeschrieben, spricht man von einem Plagiat.
geschrieben von Wikipedia


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baerliner

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eleonore
eleonore
Mitglied

Re: Opus Null
geschrieben von eleonore
als Antwort auf baerliner vom 29.06.2008, 08:44:42

Urheberrechtsgesetz

Das Urheberrecht endet erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, § 64 UrhG. Das heißt zum Beispiel, daß Gedichte von Goethe jederzeit kopiert und verbreitet werden dürfen, Gedichte von Berthold Brecht jedoch nicht.
--
eleonore
angelottchen
angelottchen
Mitglied

Re: Opus Null
geschrieben von angelottchen
als Antwort auf mart vom 29.06.2008, 08:11:24
uns Flora zahlt das aus der Portokasse, mart.
hauptsache, das rauslassen dieses textes hat ihr den druck ein bissel genommen und sie steht wieder ganz oben juhu
naja und Dada kann ganz schön innere Winde verursachen und was raus muss , muss raus. Da sch... man auch mal aufs Urheberrecht.
--
angelottchen
Re: Opus Null
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf eleonore vom 29.06.2008, 08:51:34
außer wenn der Urheber sein Recht vererbt hat, eleonore, dann musst Du warten, bis dieser Erbe 70 Jahre tot ist, falls dieser es auch vererbt hat, musst Du wieder 70 Jahre bis nach dem Tod seines Erben warten, usw. bei manchen dann eventuell bis in alle Ewigkeit.

Aber nun sind "der Worte genug gewechselt" (Goethe)

Gruß und schönen Sonntag
luise
eleonore
eleonore
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Re: Opus Null
geschrieben von eleonore
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 29.06.2008, 08:57:18
@luise,

ich habe nicht umsonst diesen link eingestellt.

zum nachlesen!!!!!!!!:o)
--
eleonore

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