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Netzwelt BGH-Urteil: Beleidigungen und Verleumdungen im Internet

Mitglied_5ccaf87
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BGH-Urteil: Beleidigungen und Verleumdungen im Internet
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Heute wurde im BGH ein wichtiges Urteil über die Verantwortlichkeit bei Beleidigungen, Verleumdungen, Mobbing etc. im Internet beschlossen. Die offizielle Pressemitteilung des BGH ist hier zu lesen: Verantwortlichkeit eines Hostproviders für einen das Persönlichkeitsrecht verletzenden Blog-Eintrag

Wem die dort gemachten Ausführungen zu kompliziert sind, kann sich das Video auf http://www.tagesschau.de/inland/beleidigunginternet100.html ansehen. Dort wird es nochmal "volkstümlich" erläutert.

Wenn auch speziell Blogs genannt werden, so schreibt das BGH ausdrücklich von "Blogs, journal- oder tagebuchartig angelegten Webseiten" Mit dieser Formulierung sind auch die Foren des ST gemeint. Ausgenommen davon sind Chats und ähnliche Systeme, in denen eine Mitteilung eh nur wenige Minuten für alle Teilnehmer sichtbar ist.

Damit sollten auch die Löschungen unseres Webmasters umfassend gerechtfertigt sein. Ich habe mich übrigens noch nie beschwert, falls er mal meinte etwas Ungehöriges aus meinen Tasten gelesen zu haben. Wichtig ist nur zu wissen, das falls ich schreibe: "Kai Diekmann ist blöd" die Redaktion vom WM verlangen kann, das dies entweder von mir belegt oder gelöscht wird.

Es ist ausdrücklich keine Beleidigung, wenn ich einem ST-Mitglied empfehle an einem Internet-Speziallehrgang zur Vervollkommnung seiner Kunstfertigkeit teilzunehmen.
Re: BGH-Urteil: Beleidigungen und Verleumdungen im Internet
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 25.10.2011, 14:10:42
...Damit sollten auch die Löschungen unseres Webmasters umfassend gerechtfertigt sein. ...

Na, ganz so einfach ist die Sache nicht.
Nach dem Entscheid geht da u.U. ein recht langwieriger Vorgang hin und her, ehe der Betreiber (hier WM) die Sache überhaupt löschen darf.
Es ist ihm offensichtlich kein 'Ermessensspielraum' überlassen.

Nach dem Entscheid könnte der Betreiber sich u.U. auch noch ganz schön was einfangen, wenn er nach eigenem Gusto (selbst offensichtlich unwahre oder bösartige) Beiträge einfach löscht.
Es bedarf dazu zunächst mal der konkreten Beschwerde eines Betroffenen.

Und es war nicht die Rede von 'gewöhnlichen Beleidigungen'.
Die gehen wohl weiterhin über die Privatklage.

Ausgenommen sind natürlich Volksverhetzung, Porno und Co...

Weiterhin ein 'heisses WischiWaschi-Eisen'.
Das möchte ich aber hier aus gutem Grund nicht weiter ausspinnen.
Mitglied_17db832
Mitglied_17db832
Administrator

Re: BGH-Urteil: Beleidigungen und Verleumdungen im Internet
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 25.10.2011, 14:36:55
Na, ganz so einfach ist die Sache nicht.
Das kann man wohl sagen. Wir werden uns aber z. B. immer das Recht nehmen, alle öffentlich lesbare Texte von Personen mit Hausverbot zu löschen, auch wenn sie sich immer wieder unter neuem Namen einschleichen sollten. Desweiteren werden wir auch in Zukunft Hausverbote aussprechen an Personen, die andere wiederholt und nachweisbar beleidigen und verleumden. Wir versprechen kürzere Wege als bei Google oder Facebook. WM
julchentx
julchentx
Mitglied

Re: BGH-Urteil: Beleidigungen und Verleumdungen im Internet
geschrieben von julchentx
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 25.10.2011, 15:24:11
Armer Karl,

zusammenfassend biste damned if you do and damned if you don't.....

Was fuer eine Engelsgeduld dass du den Zirkus hier ueberhaupt noch mitmachst. Aber bitte
mach weiter.

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