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Netzwelt BNetzAg R-Gespräche dürfen nicht abgerechnet werden

kirk
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BNetzAg R-Gespräche dürfen nicht abgerechnet werden
geschrieben von kirk
Die Bundesnetzagentur schreibt in ihrer aktuellen Pressemitteilung, dass R-Gesräche, die seit dem 18. Februar 2012 angefallen sind, nicht abgerechnet bzw. nicht inkassiert werden dürfen.

Näheres dazu hier BNetzA

Kirk

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