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Netzwelt Filesharing Urteil des OLG Düsseldorf

Mitglied_5ccaf87
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Filesharing Urteil des OLG Düsseldorf
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Heute wird ein bemerkenswerter Urteilsspruch in Bezug auf Abmahnungen bei Filesharing veröffentlicht. Aus der Begründung:
Ohnehin sei eine Abmahnung, die den Verstoß nicht erkennen lässt und auch den bereitwilligsten Schuldner nicht in die Lage versetzt, eine wirksame Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben, eine "völlig unbrauchbare anwaltliche Dienstleistung". In einem solchen Fall könne der Empfänger die Zahlung des Honorars verweigern oder die Rückerstattung des bereits gezahlten Honorars verlangen.

Damit hat die Abmahnerbranche ein ernsthaftes Problem. Weiterhin sollte Beachtung finden, das die Beweislast neuerdings dem Kläger übertragen wurde. Es kann also nicht eine Abmahnkanzlei schreiben: Sie haben 150 Dateien hoch-/ herunter geladen, sondern es muss auch geschrieben sein, wann dies wohin geschehen ist und welches der konkrete Inhalt der Dateien war.

Wieder einmal bewahrheitet sich die Volksweisheit: Wo kein Kläger ist gibt es auch keinen Richter.

Quelle Heise-news: Gericht: Filesharing-Abmahnung ist völlig unbrauchbare anwaltliche Dienstleistung
schorsch
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Re: Filesharing Urteil des OLG Düsseldorf
geschrieben von schorsch
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 14.01.2012, 15:49:57
Endlich ein Grundsatz-Urteil. Die Richter haben sich ja lange genug gewunden, ein solches zu sprechen!
dutchweepee
dutchweepee
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Re: Filesharing Urteil des OLG Düsseldorf
geschrieben von dutchweepee
Jetzt kann sich ein großer Teil von diesem widerlichen Abmahn-Kroppzeuchs doch keinen zweiten Daimler kaufen.

Ich gewinne ein klein wenig Vertrauen zu unserem Rechtssystem zurück.

(danke für den Hinweis)

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Mitglied_5ccaf87
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Re: Filesharing Urteil des OLG Düsseldorf
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf dutchweepee vom 14.01.2012, 18:00:59
Nein, nein. Es ist schon so, keiner hat bisher gegen gehalten bzw. geklagt. Wir hatten erst in den letzten Tagen hier im ST einen ähnlichen Fall mit einer Rechnung. Solange bezahlt und gekuscht wird, wird kein Recht gesprochen. Noch oft hat ein Brief von einem Anwaltsbüro eine höheres Gewicht als das eigene Rechtsempfinden und sogar eigene Rechtskenntnisse.
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Ich habe mich erst Letztens während der Feiertage im Kreise meiner Familie an einen Streit mit unserem Bürgermeister erinnert. Es ging um 12 leere und ordentlich gebündelte Pappkartons vom Otto-Versand (Gartenmöbel). Die Gemeinde ist lt. Gesetz verpflichtet diese Altrohstoffe entgegen zu nehmen und zu entsorgen. Dafür bekommt die Gemeinde Geld gutgeschrieben. Den Auftrag zur Entsorgung hat vertragsgemäß wie fast überall ein Entsorgungsunternehmen.

Die Pappen standen neben den blauen Tonnen, weil sie nicht hinein passten. Nun hätte der Fahrer aussteigen müssen. Er tat es nicht und so blieben sie stehen.



Ich fragte bei uns im Rathaus telefonisch an (Hinterwaldhofen hat 1.500 Einwohner!) was nun damit geschehen soll, auch nach der zweiten Anfrage per eMail erhielt ich keine Antwort. Selbst im benachbarten Wertstoffhof fragte ich an und die erklärten sich für Hinterwaldhofen nicht für zuständig und so stellte ich nach 14 Tagen die Pappen auf den Hof des Rathauses und zwar so, das der Bürgermeister sie sehen musste.

8 Wochen geschah nichts, ich hatte den Vorfall schon vergessen. Auf einmal erhielt ich die privatrechtliche Forderung zur Zahlung von 46,50€. Hinterwäldler machte natürlich nichts. Nochmal 6 Wochen später hatte sich die Summe dann schon auf mehr als 80 Eus erhöht. HW machte wieder nichts. Nochmal 4 Wochen später erhielt ich vom Ordnungsamt der benachbarten Stadt ein Schreiben in dem sich die Summe inkl. Mahn- und Postgebühren auf fast 130 Eus erhöht hat.

In diesem Schreiben wurde sogar gedroht, vom Finanzamt untersuchen zu lassen, ob ich nicht eventuell illegale Handelsgeschäfte betreibe. HW tat wiederum nichts und fragte sich nun, was es das Ordnungsamt der Nachbargemeinde anginge und ob unser Bürgermeister nicht selbst genug Mumm hat.

Paar Wochen später erhielt ich die Ladung vom Amtsgericht zu einer Verhandlung. Ich machte die HW-in schon aufmerksam, das dies mindestens drei Tagessätze sind und ich dafür in den Altmännerknast nach Singen (Htwl) muss. Sie solle sich schon immer vorbereiten, alldieweil sie mich eventuell mit Wienern und Makkaroni durch Sehschlitze versorgen muss. Das löste natürlich große Heiterkeit in der Familie aus.

Nun habe ich das Recht zu einer schriftlichen Stellungnahme vor der Verhandlung und verwies darin den Richter auf das geltende Gesetz und das nach diesem die Gemeinde zur Abnahme verpflichtet ist. Der Hof des Rathauses ist ja nicht die freie Natur, so das man kaum davon ableiten könne, ich hätte die 12 Pappen in Wald oder Flur ausgeklinkt.

Froh Gemut ging ich zum Termin. Die Tante vom Ordnungsamt, von welcher die Aktion vermutlich ausging, lies sich entschuldigen und so saß der Referent unseres Bürgermeisters allein im Zeugenstand. Der wurde dann gefragt wo denn geschrieben steht, das die Pappen ausschließlich in der blauen Tonne entgegen genommen werden. Der meinte es stehe so in der Ortssatzung. Auf die Frage hin, ob er eine vorweisen könne wurde von ihm mit der Schulter gezuckt. Der Richter meinte nur, wenn er über einen Sachverhalt aus der Ortssatzung urteilen solle, dann müsse sie ihm wenigstens auch vorliegen. Logisch?

Darauf entließ er den Zeugen. Jetzt fragte der Richter mich, ob ich die Ortssatzung kennen würde, was ich verneinte. Dann fragte er mich noch, ob ich meine Schuld einsehe und bereit bin die fast 130 Eus inkl den Gerichtskosten zu bezahlen. Ich antwortete das ich das nicht bin und auch nicht will, er solle das in Tagessätze umrechnen und ich gehe dafür in Haft.

Jetzt hat er sich vor Lachen nicht mehr halten können und meinte nur noch, er müsse sich jetzt zurückziehen. Er hat vermutlich in seinem Büro einen hinter die Binde gegossen und eine geraucht, kam dann wieder heraus und verkündete sein Urteil: Er könne weder eine Straftat noch eine Ordnungswidrigkeit erkennen, das Verfahren wird eingestellt und vom Staat bezahlt.

Ein ängstlicher Typ hätte natürlich bezahlt. HW ist nicht ängstlich. Ich wusste das ich recht habe. Das habe ich dem Richter auch mitgeteilt und ihn auf die nächste Instanz verwiesen. Der Richter wähnte sich vermutlich wegen der 12 leeren Kartons in einer Gerichtsposse wie in Kleists zerbrochenen Krug. Seit diesem Tag werde ich übrigens von unserem Bürgermeister, ganz freundlich gegrüßt, sobald er mich sieht.
peter25
peter25
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Re: Filesharing Urteil des OLG Düsseldorf
geschrieben von peter25
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 14.01.2012, 20:52:09
Betr. Das Bild

Ich sehe keine blaue Tonne,(Papiertonne) nur Graue(Hausmüll) und eine Braune (Bio-Abfälle)

und die Kartons vom O-Vers.



Nachtrag:
Wenn die Nachbarn neben der Blauen Tonne noch Kartons hinstellen, weil sie nicht in die Blaue Tonne passen, werden die auch stehen gelassen, von den Müllwerkern und nicht mitgenommen?
Oder nur bei HW??...........Das ist jetzt die große Frage?

Peter
dutchweepee
dutchweepee
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Re: Filesharing Urteil des OLG Düsseldorf
geschrieben von dutchweepee
als Antwort auf peter25 vom 14.01.2012, 21:04:39
Guck nochmal genau hin Peter ...die Tonne hinter der Grauen (mit dem M) ist bläulich.

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rolf †
rolf †
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OT: Altpapier
geschrieben von rolf †
als Antwort auf peter25 vom 14.01.2012, 21:04:39
Da die Entsorger das Altpapier verkaufen, nehmen sie, anders als bei Restmüll, auch gebündeltes Papier und Kartons mit, wenn es bei den Tonnen abgelegt ist.
Liegenlassen wäre ja Verzicht auf eine Einnahmequelle.
peter25
peter25
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Re: OT: Altpapier
geschrieben von peter25
als Antwort auf rolf † vom 14.01.2012, 22:58:38
[
@ dutch
Guck nochmal genau hin Peter ...die Tonne hinter der Grauen (mit dem M) ist bläulich.



Kommt evtl. darauf an, in welchem Zustand man sich befindet,dann kann es natürlich passieren,das man Farben anders sieht oder die Anzahl der Tonnen sich verdoppeln? Schlimm wird es,wenn man statt Tonnen "rosa Elefanten" sieht.

Peter

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@ Rolf

Da gebe ich Dir Recht.

Der Beitrag von HW ist doch sehr aufschlußreich(für mich jedenfalls)wie manche sich verhalten?
Wie im realen Leben so auch hier im ST?

Mir würde es im Traum nicht einfallen, die nicht mitgenommenen Kartons, aus welchem Grund auch immer,diese Kartons auf den Hof des Rathauses zu stellen.
Ich würde die Kartons, bis zur nächsten Abfuhr bei mir deponieren,Keller, Garage etc.und gut iss.

Aber es soll ja Mitmenschen geben( viele Rentner die Langeweile haben)die gerne aus einer Mücke einen Elefanten machen und die gerne andere Menschen mit unnötigen Kleinigkeiten von wichtigeren Aufgaben abhalten.Aus dem Beitrag geht doch hervor,dass er jedenfalls etliche Mitarbeiter beschäftigt hat.
Vom Bürgermeister,Richter,Referent usw., nicht zu vergessen die "Tante vom Ordnungsamt".Bei uns nennt sich die "Sachbearbeiterin" so neben bei mal, erwähnt.

Was hat die ganze Aktion gebracht? Nur Kosten....der Staat bezahlts ja.

Stehen die Kartons immer noch auf dem Hof des Rathauses oder hat die Jemand entsorgt?

Peter
Mitglied_5ccaf87
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Re: Filesharing Urteil des OLG Düsseldorf
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf peter25 vom 14.01.2012, 21:04:39
Dieses Bild ist 6 Jahre alt. Ist für dich unvorstellbar, das die Altpapiertonne in Hinterwaldhofen zwar grau war, aber trotzdem amtlich Blaue Tonne genannt wurde? Kommt es auf die Farbe an oder auf das, für was sie benutzt werden muß? Neuerdings haben wir für Altpapier sogar eine Grüne Tonne, die trotzdem die amtliche Bezeichnung Blaue Tonne besitzt. Was willst du mit deiner Argumentation erreichen?

Zudem geht es um die Einhaltung der Gesetze. Ich bin zur Abgabe verpflichtet und die Gemeinde ist zur Annahme verpflichtet. Sie darf lt. Gesetz einen Dritten zum Einsammeln beauftragen. Was deutelst du dran herum? Ich wurde wegen Verstoß gegen das Abfallgesetz verklagt. Dieses Gesetz gibt es aber nicht. Es gibt ein Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen Schon im Titel ist das meiste gesagt. Gemäß dieses Gesetzes kann ich sogar zu einem Busgeld verurteilt werden, wenn ich Wertstoffe nicht abliefere.

Das ich auf dem Wertstoffhof der Nachbargemeinde (2km Entfernung) war und dort abgewiesen abgewiesen wurde, habe ich doch geschrieben. Der für mich zuständige Wertstoffhof befindet sich ca. 16 km weit. Ist das eine zumutbare Entfernung? Warum das so ist, musst du den Verantwortlichen für Ausschreibung und Auftragsvergabe im Rathaus der Gemeinde (Referent des Bürgermeisters) fragen.

Wenn ich deinen Worten folge (die mit der Mücke zum Elefanten) dann wäre es besser gewesen zusätzlich zu meiner Abgabepflicht auch noch ein die private Rechnung zu bezahlen. Sag mal was denkst du dir eigentlich. Wenn du es tust, dann ist es deine Sache, ich habe nicht das Geld.
Re: OT: Altpapier
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf peter25 vom 15.01.2012, 13:16:09
"Der Beitrag von HW ist doch sehr aufschlußreich(für mich jedenfalls)wie manche sich verhalten?
Wie im realen Leben so auch hier im ST? "

Der v. dir angesprochene Beitrag bedarf eigentlich keines Kommentars, zumal sich die Angelegenheit auf unterschiedlichste Weise hätte kostengünstig regulieren lassen.
Dazu müsste man allerdings beiderseits nachdenken und das eigenes Ego mal in den Hintergrund schieben können.
Das gilt sowohl für die Verwaltungsorgane, die gern die Bürokratie in den Vordergrund schieben - aber auch für die "Bürger", die die Verwaltung - hier den Bürgermeister - als feindliche Wesen betrachten, an denen man sich ausweiden darf - koste es , was es wolle.
Das sind dann oft auch die, die sich über die finanzielle Notlage ihrer Gemeinde aufregen, mit ihren Aktionen aber kräftig zu dieser Notlage beitragen.

Ich kenne aus meiner Stadt auch solche theaterreifen Possen, die im Endeffekt aber leider sehr teuer werden.




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