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Netzwelt Im EuGH: Vorratsdatenspeicherung

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Im EuGH: Vorratsdatenspeicherung
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Seit gestern findet im Europäischen Gerichtshof in Brüssel die mündliche Verhandlung zur Rechtmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung statt. Die Nichtregierungsorganisation Digital Rights Ireland haben geklagt und das Österreichische Verfassungsgericht hat eine Klage an den EU-Gerichtshof weiter gereicht, alldieweil es sich um eine EU-Angelegenheit handelt. Der deutsche BGH hatte übrigens die VDS weitestgehend eingeschränkt.

Das Resümé zum ersten Verhandlungstag könnt ihr hier lesen: golem.de: Kein nachweisbarer Nutzen der Vorratsdatenspeicherung
Der fraktionslose österreichische EU-Abgeordnete Martin Ehrenhauser, der als Besucher bei der Anhörung anwesend war, sagte: "Speziell die kritischen schriftlichen Fragen für das Hearing und die Zwischenfragen der Richter geben Anlass für Optimismus. Die teilweise unschlüssige und lückenhafte Argumentation der Verfechter der Maßnahme waren entlarvend."

Angesichts des NSA-Skandals sind die Fragen der Richter besonders kritisch, was ja auch verständlich ist, denn wer von ihnen möchte schon selbst von allen möglichen Geheimdiensten und privaten Sicherheitsdienstleistern überwacht werden. Immerhin steht auch ihre Unabhängigkeit auf dem Spiel. Sollte es zur Aufhebung des EU-Beschlusses kommen, ist das eine laut schallende Ohrfeige für den BundesInnenFriedrich, der selbst noch am vergangenen Freitag die VDS uneingeschränkt forderte.

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