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Netzwelt Interessantes Urteil des BGH zur Haftung von WLAN-Betreibern

kirk
kirk
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Interessantes Urteil des BGH zur Haftung von WLAN-Betreibern
geschrieben von kirk
Viele betreiben ja zuhause ein WLAN-Netz.
Mittlerweile werden zwar die WLAN-Router schon mit der aktuellen und sicheren Verschlüsselung WPA oder WPA2 ausgeliefert. Trotzdem gibt es immer noch Leute, die ihr Netz nur mit WEP oder gar unverschlüsselt betreiben.
Dadurch können unbefugte den Internetzugang nutzen und dadurch den Betreiber in Schwierigkeiten bringen.
Das Gericht hat nun in einem Fall entschieden, daß zwar Abmahngebühren in Höhe von 100 Euro zu zahlen und eine Unterlassungserklärung abzugeben sind, keinesfalls aber Schadensersatz zu leisten ist.
Unter dem unten angegebenen Link findet sich näheres zu dem Urteil
benny
benny
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Re: Interessantes Urteil des BGH zur Haftung von WLAN-Betreibern
geschrieben von benny
als Antwort auf kirk vom 12.05.2010, 11:15:07
Danke kirk, ich hatte es gestern auch gelesen.
Ein gutes Urteil,
was noch besser ist:

Zitat aus Heise
Damit dürfte der BGH das Geschäftsmodell der Abmahnanwälte aushebeln, die mit hohen Gebühren und Schadensersatzforderungen Kasse machen.
Zitat ende

daß die Anwälte jetzt am Hungertuch nagen müssen.

Gruß
benny
Mitglied_5ccaf87
Mitglied_5ccaf87
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Re: Interessantes Urteil des BGH zur Haftung von WLAN-Betreibern
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf benny vom 12.05.2010, 11:23:00
daß die Anwälte jetzt am Hungertuch nagen müssen.

Nicht blos die, sondern auch die "Rechtebesitzer". Im Prinzip ist es nichts anderes was ich zu diesem Thema hier schon immer erzählt habe: Wer etwas ins Netz stellt muß auch damit rechnen, das es benutzt wird. Dabei ist es wurscht ob es ein WLAN oder das Internet ist.

Dann noch dieses Zitat:
"auf Unterlassung, nicht dagegen auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn ihr nicht ausreichend gesicherter WLAN-Anschluss von unberechtigten Dritten für Urheberrechtsverletzungen im Internet genutzt wird."

Was aus meiner Sicht der größte Dummfug ist. Man kann sich doch nicht in den Supermarkt stellen und so laut rufen, das jeder hört: "So jetzt stopfen sich alle Kunden Bohnen in die Ohren, denn das ist nicht für sie bestimmt: Frau Müller von Kasse vier schnell mal Pizza für alle holen."

Es ist schon richtig, wenn immer mehr Künstler gerade auf ihre Popularität im Internet setzen. Das ist für sie die beste Werbung. Man kann auch nach GEMAfreie Musik googeln. Die Rechteverwerter haben zwar keine Einnahmen, aber der Künstler verdient an jeder verkauften CD/DVD wesentlich mehr. Siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/GEMA#Kritik_an_der_GEMA

Die GEMA verdient an jedem CD/DVD-Rohling, sogar an jedem verkauften PC. Was hat die GEMA mit meinem PC, meinen Daten und mit meinem Backup zu tun? Das ist mein persönliches Eigentum. Nur weil von deren Seite der Verdacht besteht, ich könnte den PC und die Rohlinge dazu benutzen Musik und Videos zu vervielfältigen?

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benny
benny
Mitglied

Re: Interessantes Urteil des BGH zur Haftung von WLAN-Betreibern
geschrieben von benny
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 12.05.2010, 16:57:26
Mir ging es im wesentlichen um die Begrenzung der horrenden Abmahngebühren,alles andere war nichts neues, nur diesmal entgültig.

Gruß
benny
Mitglied_5ccaf87
Mitglied_5ccaf87
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Re: Interessantes Urteil des BGH zur Haftung von WLAN-Betreibern
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf benny vom 12.05.2010, 17:41:26
Mir ging es im wesentlichen um die Begrenzung der horrenden Abmahngebühren,alles andere war nichts neues, nur diesmal entgültig.

Hahahahi..., du wirst erleben, das dies nicht endgültig ist. So lange die noch jährlich zwei Prozesse vor dem BGH führen können und im Endergebnis jedes mal selbst die letzte Putze bezahlen müssen, die den Aktenstaub entsorgt, so lange werden sie es immer wieder versuchen. Die merken nicht mal, das der BGH als Erstes fragt: Was wollen denn die schon wieder....? Die sollten doch schon lange mal ihre AGB den HGB und dem BGB anpassen. Eine Begründung dazu muss nicht gegeben werden. Ein Gericht ist nicht verpflichtet ständig die Gesetze gebetsmühlenartig herunter zu leiern. Zu was haben die Rechteverwerter ausgebildete Juristen. Etwa nur um Abmahnungen zu schreiben und Gerüchte zu verbreiten?

Eine AGB ist kein Gesetz und hat nur innerbetriebliche Konsequenzen. Sobald auch nur ein Wort in der AGB dem seit 1500 Jahren gültigen römisch-deutschen Zivil- und Handelsrecht widerspricht, brauchten sie normalerweise überhaupt keinen Versuch starten.

Im Kehrwert bedeutet dies:
Erst dann, wenn sie keine Prozesse mehr führen, sind sie Pleite. Je mehr Prozesse geführt werden, desto weniger bekommen ihre Vertragspartner aus dem großen Topf und damit werden immer weniger Vertragspartner diese Knebelverträge eingehen.

Die Prognose für diese Rechteverwerter GmbH ist gut. Sie können schon immer den Totentanz einstudieren.
benny
benny
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Re: Interessantes Urteil des BGH zur Haftung von WLAN-Betreibern
geschrieben von benny
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 12.05.2010, 19:12:50
Zitat Heise:

Besonders bitter dürfte den Urheberrechtsmassenabmahnern ein Hinweis des BGH bezüglich der Höhe der Abmahngebühren aufstoßen. Der für Urheberrechtssachen zuständige 1. Senat des höchsten Gerichts merkte an, dass es seit 2008 den Absatz 2 des Paragrafen 97a Urheberechtsgesetz (UrhG) gibt. Dieser sieht eine Höchstgrenze von 100 Euro für Urheberrechtsabmahnungen dann vor, wenn es sich um "einfach gelagerte Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs" handelt. Zwar sei diese Regelung im konkreten Fall noch nicht gültig gewesen, aber bei Fällen wie dem verhandelten fallen gegenwärtig "insofern maximal 100 Euro an". Damit dürfte der BGH das Geschäftsmodell der Abmahnanwälte aushebeln, die mit hohen Gebühren und Schadensersatzforderungen Kasse machen.

benny

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