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Netzwelt Internet und Urheberrecht

geli
geli
Mitglied

Internet und Urheberrecht
geschrieben von geli
Da im ST schon öfters Fragen dazu gekommen sind:
in der neuesten Ausgabe der Zeitschrift "Konsument" (Österreich) findet sich eine lesbare Übersicht zu den Tücken des Urheberrechtes im Internet.
Für Interessenten stelle ich hier mal den Link ein:
Urheberrecht im Internet
Der Beitrag besteht aus mehreren Seiten.
geli
geli
Mitglied

Re: Internet und Urheberrecht
geschrieben von geli
als Antwort auf geli vom 15.09.2011, 14:22:19
P.S. Dieser Artikel hat mich auch dazu gebracht, gleich eines meiner Lieblingszitate (E. Roosevelt) von meiner HP wieder zu entfernen
Karl
Karl
Administrator

Re: Internet und Urheberrecht
geschrieben von Karl
als Antwort auf geli vom 15.09.2011, 19:09:34
Hallo Geli,


man muss sich auch nicht kopfscheu machen lassen. Kurze Zitate mit Quellenangabe sind selbst von lebenden Personen immer möglich.

Zitatrecht
Es ist seit Bestehen urheberrechtlicher Normen anerkannt, dass im Rahmen der künstlerischen und wissenschaftlichen Behandlung urheberrechtlich geschützter Werke, dem Urheberrecht Grenzen durch das Zitatrecht gesetzt werden. Im deutschen Urheberrechtsgesetz von 1965 war die Zulässigkeit von Zitaten zunächst abschließend in drei Fällen erlaubt, die Ergebnis einer langen wissenschaftlichen Diskussion waren, jedoch schon bald durch die Rechtsprechung erweiternd ausgelegt wurden. Andere Rechtsordnungen des angelsächsischen und skandinavischen Rechtskreises kannten dagegen schon früh eine flexible Generalklausel: So wird im common law das Zitatrecht von case law zur Doktrin des fair dealing (bzw. fair use) beherrscht. Der deutsche Gesetzgeber hat dem mittlerweile Rechnung getragen und § 51 UrhG als Generalklausel mit Regelbeispielen ausgestaltet; damit entfällt auch die Beschränkung auf Sprachwerke in § 51 Nr. 2 UrhG aF. Die Regelbeispiele des deutschen Rechts unterscheiden weiterhin feinsinnig zwischen Großzitat und Kleinzitat. Einschränkendes Merkmal ist nach wie vor der Zweck des Zitates: Nur „sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist“, darf zitiert werden.
geschrieben von Wikipedia


Karl

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fenna
fenna
Mitglied

Re: Internet und Urheberrecht
geschrieben von fenna
als Antwort auf Karl vom 15.09.2011, 20:34:55
Aber am Besten ist es doch nur das zu schreiben was einem selbst einfällt. Das zumindest mache ich. Und wenn mir nichts einfällt dann schweige ich
Ampelia1008
Ampelia1008
Mitglied

Re: Internet und Urheberrecht
geschrieben von Ampelia1008
als Antwort auf fenna vom 15.09.2011, 20:50:12
interessant....

nun frage ich mich wie es ist wenn autoren zitate in ihren büchern verwenden die nicht ihr geistiges eigentum sind

ich habe viele bücher mit zitaten die auch nicht angegeben sind, nur der name dessen der dies zitierte

lg ampelia
Re: Internet und Urheberrecht
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Ampelia1008 vom 16.09.2011, 09:56:40
Es gibt viele bekannte Redewendungen, bei denen man im
Moment nicht weiß, wo sie herkommen. Ich habe in der
hiesigen Stadtbibliothek mehrere Lexika darüber
gefunden. Dann gibt es Schreibelinge, z.B. über
Beethoven ein Romanchen "Tränen wurden Klang", absolut
nicht authentisch.
Aus der Musikwissenschaft der Uni Bonn kenne ich die
genaue Einhaltung der Zitate-Nennung. Beispiel:
Ein Büchlein über Franz Liszt, Kurzfassung. Auf den
letzten Seiten werden die Zitate genannt, beinahe
soviel wie der gesamte Inhalt.
Nenne halt einmal ein Beispiel. was Du gefunden hast.
Das wäre interessant.
Gruß Norma

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Re: Internet und Urheberrecht
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Ich habe als freie Presse-Fotografin natürlich auch sehr viel mit dem UhG zu tun.
Doch wird Vieles längst nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Und es gibt jede Menge Sonderregelungen, Lücken, Ausnahmen ....
Im Zweifel fragt man (bei lebenden Personen) kurz an, ob man dieses oder jenes mit Rückverweis auf der HP verwenden kann.
Solange da nix gewerblich genutzt oder im VK angeboten wird, ist es eh "Peanuts".(kann aber dann u.U. auch schon mal ein paar Euronen kosten, wenn es zur Klage käme). Hängt aber auch dann immer wieder von der indiv. Schöpfungshöhe / Gestaltungshöhe ab - ein recht komplexes Gebiet !
Re: Internet und Urheberrecht
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf fenna vom 15.09.2011, 20:50:12
Fenna, absolut richtig. Dieses Urheberrecht ist derart
kompliziert, dass man nicht wagen kann, etwas abzukupfern.
Ich lese manchmal in den Foren Geschriebenes in einem
Umfang, dass ich zweifle, ob das eigene Worte sind.
Selbst was erlaubt ist, kann sich über Nacht ändern.
Ich habe mal über Kunst geschrieben und etwas aus
einer Webseite verwendet; den Betreiber um Erlaubnis
angefragt - wurde erteilt. So geht es auch, wenn es
möglich ist.
Gruß Norma
Re: Internet und Urheberrecht
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 16.09.2011, 10:33:42
Hallo asray! Fast zur gleichen Zeit hast Du den Gedanken
eingebracht: Mal jemanden fragen vorher wegen Erlaubnis.
Ich hatte mal eine Gewohnheit zu Anfang meines PC-
Daseins, Flaggen zu kopieren, nur intern verwendet.
Aber was ist intern.
Dann las ich zu meinem Schrecken den Fall der Web
Stadt München. Da hat einer das Wappen kopiert und
verwendet. Strafe, Strafe...
Dann erhob sich die Frage: Wie es denn sei, wenn der
Übeltäter (ich glaube ans Rathaus) hingeht und es
fotografiert, und dann auf seine HP bringt.
Weiß nicht, wie es ausgegangen ist.
Aber wir brauchen Beispiele, um sicher zu gehen.
Gruß Norma
geli
geli
Mitglied

Re: Internet und Urheberrecht
geschrieben von geli
Habt Ihr Euch auch den von mir angegebenen Link angeschaut?
Dort sind z.B. auch mal die Kosten aufgeführt, die durch die (nicht genehmigte) Verwendung von 2 Fotos im eigenen Blog entstehen können.
Auch die Unterlegung von privaten Videos mit Musik aus dem Netz, oder – wie in meinem Fall – die Verwendung eines originellen Zitates, dessen Autor noch nicht 70 Jahre tot ist, beim Einstieg in die eigene Homepage werden angeführt. In jedem Fall muss beim Autor (Bild, Text oder Ton) bzw. dessen Rechteinhabern um Genehmigung angesucht werden.

Schon früher fanden sich in vielen Büchern Hinweise, dass das Kopieren etc. verboten sei - aber ganz ehrlich: wer hat sich schon daran gehalten? Daraus entstanden dann später z.B. die extra Abgaben auf Fotokopierer und andere technische Geräte.

Heute, im WWW, scheint alles leichter: copy and paste – and go! Allerdings haben auch die Inhaber der Verwertungsrechte „aufgerüstet“ und heute viele technische Möglichkeiten und können durch diverse Suchmaschinen Verstöße relativ leicht aufdecken:

„… Sind diese Voraussetzungen [[i]Zweckerfüllung, Veränderungsverbot, Quellenangabe] nicht erfüllt, kann der Rechteinhaber gegen die unberechtigte Nutzung vorgehen. Das Lieblingsgedicht oder der Lieblingsspruch auf der eigenen Webseite oder eBay-Auftritt können dann teuer werden. So werden schon seit einiger Zeit die Verwendung von Redewendungen von Karl Valentin auf privaten und gewerblichen Webseiten mit erheblichen Schadensersatz- und Kostenforderungen anwaltlich abgemahnt. Die Erbin des bekannten Münchner Komikers und Schriftstellers kann es offenbar nicht akzeptieren, wenn hier und da auf einer Webseite eine Redewendung ihres entfernten Vorfahren aufgenommen und so dessen Schaffen in Erinnerung gehalten wird ...“ (http://www.internetrecht-rostock.de/zitatrecht.htm).[/indent]

Und da die Amerikaner ja Weltmeister im Klagen sind, möchte ich es nicht drauf ankommen lassen. So bleibt Eleanor Roosevelt (bis 2032) in meinem Kopf.

Nachtrag: Internetrecht - hätte ich fast vergessen, ist aber auf der Homepage vorgeschrieben, wenn man was zitieren will!


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